Stadtwerke im Fokus

Versorgungsbetriebe und Stadtwerke im Fokus – Stellenbewertung nach TV-V, Überleitung in den TV-V, Betriebsvereinbarungen nach TV-V: Personalberatung – Unternehmensberatung für Kommunen und ihre Öffentlichen Betriebe

Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer von Stadtwerken sind oft mit vielen Fragen beschäftigt: Technik & Innovationen wie intelligente Stromnetze – Smart Grid  I  Regulierungsmanagement I Controlling I Verwaltung I Personal und nicht zu vergessen die Freuden des „harten Wettbewerbs und der Regulierung“. Auch die Stellenbewertung ist ein wichtiger Baustein, um Arbeitszufriedenheit und eine faire Bezahlung zu sicher. Der TV-V gilt seit über 20 Jahren als spartenspezifischer Tarifvertrag für die Versorgungsbetriebe. Er gilt u.a. für Stadtwerke, wenn wir auf Kommunen sehen. Seine Anwendung geht aber weit über die Versorgung hinaus, z.B. für Klärwerke, Bäder (Freibad, Hallenbad), Verkehrsbetriebe, Wasserwerke und Wasserverbände, Abfallwirtschaft, Entsorgungsbetriebe oder Müllabfuhr-Zweckverbande.

Beitrag bei Kommunaltopinform: Ein Kommunalprofi leistet Hilfe beim Einmaleins des TV-V

Übersicht TV-V Entgeltgruppenverzeichns mit Tätigkeitsmerkmalen

Übersicht TV-V Entgeltgruppenverzeichns mit Tätigkeitsmerkmalen von Verwaltungsreform21 (PDF; 17. Änderungsfassung)

Es gilt für die Bewertung der TV-V vom 05.10.2000 mit dem 17. Änderungstarifvertrag vom 17. April 2023 (in Kraft: seit 01.01.2023)

Vergleichen Sie die Eingruppierungsstufen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD/TV-V) versus Beamtenbesoldung

Beitrag zum TV-V in Kommunaltopinform

Ihr Team Verwaltungsreform21 – Büro für   Personal- und Organisationsberatung: Partner der Stadtwerke

Mobil: 0160/3210967  I  post@verwaltungsreform21.de T

 

 

 

 

Tätigkeiten und Funktionen in Versorgungsbetrieben (TV-V):

 Kaufmännischer Bereich:

– Regulierungsmanager / Regulierungsmanagement (Verfahren der Bundesnetzagentur / BNetzA, ggf. über Landesregulierungskammer im Vereinfachten Verfahren: Stromnetzbetrieb:  Vereinfachtes Verfahren nach § 24 ARegV,  wenn es unter 30.000 Anschlüsse sind bzw. im Gasnetzbetrieb: Regelverfahren, wenn es unter 15.000 Anschlüsse sind; ansonsten Regelverfahren mit der BNetzA);

– Manager für Marktkommunikation, Manager für Lieferantwechsel Vertrieb, (Lieferantenprozesswechsel / GPKE, Wechselprozesse / MPES, Wechselprozesse im Messwesen / WiM, Marktkommunikation / MaKo;

– Manager für den Markprozess Netze (Netzbetreiberwechsel)

– Bilanzkreismanager (Bilanzkreisrechnung / MaBiS) oder Energiedatenmanager (Energiedatenmanagement)

– Energiedienstleistungen / EDL, Energiebeschaffungsmanagement

– Asset-Manager / Assetmanagement

– Rechnungswesen / Beteiligungen

– Controller

– Vertrieb Geschäftskunden / Sonderkunden

– Shared Services und Vertrieb

– Kundenbetreuung

– Verwaltung, Personal, IUK, Finanzen, Stabsstellen

 – Buchhaltung

– IT-Fachkräfte

– Marketing / Unternehmensentwicklung

 Technischer Bereich

– Facharbeiter, Techniker, Meister, Monteure, Handwerker (v.a. Montagearbeiten von diesen Personen in Netzen bzw. Anlagen wie Gas, Wasser, Fernheizung, Kabel, Freileitung) als Anlagen-Meister oder Netzmeister (sog. Handwerksmeister: Elektrotechniker, Metallbauer, Installateure und Heizungsbauer, Maler und Lackierer) und Industriemeister (z.B. Industriemeister – Elektrotechnik, -Leitungsbau, -Rohrnetzbau/Betrieb, -Wassermeister), Ingenieure

– Technischen Dienste Netze / Netzwirtschaft

– Arbeitnehmer Materialwirtschaft

– Zähl- und Messwesen, Zählermanagement

– Leittechnik

– Schaltwart, Wasserwart / Wassermeister

– Elektrofachkraft / Techniker

– Fachkraft / Wasserversorgungstechnik / Betriebsführung

– Biotechnologischer / Chemisch-techn. Labor-Assistent

– Ingenieur für Wasserwirtschaft, Umwelttechnik (Bachelor/Master)

– Bauingenieur Tiefbau / Wasser / Versorgung

– Water Technologie / Master of Engineering

– Wassertechnologie / Boden

– laufender Betrieb, Anlagen- und Netzbau

Weitere Beispiele nach dem TV-V (weitere Fallgruppen):

2.1     Reinigen von Werkstätten und Labors
2.2     Einfache Bürotätigkeiten (wie Führen von einfachen
Listen, Mithilfe bei der Postabfertigung, Registratur, Fotokopieren)

2.3   Tätigkeit als Bote

3.1     Tätigkeiten als Messgehilfe

3.2     Tätigkeiten als Zählerableser

3.3     Tätigkeiten als Pförtner

3.4     Tätigkeiten als Telefonist

4.3.1     Verwaltung von Lagern und Magazinen
4.3.2     Tätigkeiten als Fahrer von Kraftfahrzeugen
4.3.3     Tätigkeiten als Schreibkraft
4.3.4     Montagearbeiten in Netzen
(Gas, Wasser, Fernheizung, Kabel, Freileitung)

5.4.1.     Bedienen und Überwachen von Kraftwerksmaschinen
5.4.2.     Tätigkeiten als Schaltwart
5.4.3.     Tätigkeiten als Wasserwart
5.4.4.     Tätigkeiten als geprüfter Kesselwärter
5.4.5.     Tätigkeiten als Fahrer von Kraftfahrzeugen mit mehr als 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht
5.4.6.     Fahren und Bedienen von Spezialkraftfahrzeugen
(wie Kraftfahrzeug mit komplizierten Arbeitsmaschinen)
5.4.7.     Montagearbeiten in Netzen (Gas, Wasser, Fernheizung, Kabel, Freileitung)
5.4.8.     Tätigkeiten als kaufmännischer Sachbearbeiter

6.4.1     Handwerks- und Industriemeister mit entsprechenden Tätigkeiten

6.4.2     Staatlich geprüfte Techniker mit entsprechenden Tätigkeiten

6.4.3     Technische Assistenten mit entsprechenden Tätigkeiten

7.4.1     Handwerks- und Industriemeister mit fachlicher Aufsicht über Handwerker oder Facharbeiter
7.4.2     Handwerks- und Industriemeister, die die Voraussetzungen der Ausbildereignungs-Verordnung erfüllen und in der Berufsausbildung entsprechend tätig sind
7.4.3     Komplizierte Instandhaltungs-, Reparatur- und Überholungsarbeiten an Hochspannungs- und Hochleistungsschaltgeräten oder leittechnischen Anlagen von mindestens 110 KV
7.4.4     Versorgungstechnische, vertragsrechtliche und energiewirtschaftliche Kundenberatung
7.4.5     An- und Abfahren aller Kraftwerksanlagen und Eingreifen bei Störungen als Kraftwerker mit Kraftwerkerprüfung

8.4.1     Handwerks- und Industriemeister, die große Arbeitsstätten (Bereiche, Werkstätten, Abteilungen oder Betriebe) fachlich beaufsichtigen, in denen Handwerker oder Facharbeiter beschäftigt sind

8.4.2     An- und Abfahren von Kraftwerksblöcken mit einer Leistung von mehr als 100 MW und Eingreifen bei Störungen als Kraftwerker mit Kraftwerkerprüfung

8.4.3     Erstellen von Kostenangeboten und Bearbeiten von Versorgungsanfragen in mehreren Energiesparten

8.4.4     Selbständiges Anfertigen, Ändern und Pflegen von DV-Programmen und DV-Programmbausteinen

9.4.1     Handwerks- und Industriemeister, die ausdrücklich zu Leitern von großen Arbeitsstätten, in denen Handwerker oder Facharbeiter beschäftigt sind, bestellt sind
9.4.2     Bau und Betrieb von Netzen einschließlich Personal- und Materialeinsatz
9.4.3     Abschließende Bearbeitung und Zuordnung von aktivierungspflichtigen und nicht aktivierungspflichtigen Aufträgen und deren Weiterberechnung
9.4.4     Abrechnung von schwierigen und speziellen Verträgen der Sonderabnehmer
9.4.5     Selbständiges Anfertigen, Ändern und Pflegen von  DV-Programmen und DV-Programmbausteinen mittleren Schwierigkeitsgrades

10.3.1     Versorgungstechnische, vertragsrechtliche und energiewirtschaftliche Kundenberatung der Sonderabnehmer
10.3.2     Kostenrechnungen, Kostenanalysen, Kalkulationen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen
10.3.3     Bearbeiten von schwierigen Aufgaben in der Finanz-/Anlagenbuchhaltung (Kontierungen, Wertberichtigungen und Abschreibungen) mit Jahresabschlussarbeiten (Bilanz, GuV)
10.3.4     Alleinverantwortliche Überwachung von Energieerzeugungsanlagen
10.3.5     Selbständiges Anfertigen, Ändern und Pflegen von DV-Programmen und DV-Programmbausteinen hohen Schwierigkeitsgrades
10.3.6      Asset-Manager
10.3.7      Bilanzkreismanager

11.4.1     Ermittlung von bereichsübergreifenden Vergleichszahlen, Soll-/Ist-Vergleich und Anwendungsanalysen als Controller
11.4.2     Analysieren, Testen und Einführen von DV-Systemen und deren Wartung als DV-Organisator
11.4.3     Analysieren, Planen, Implementieren und Kontrollieren von Betriebssystemen von Standardsoftware als Systemprogrammierer
11.4.4     Bauleitung von besonders schwierigen Neu- und Erweiterungsbauten im Strom-, Gas-, Wasser- oder Fernwärmenetz
11.4.5     Entwurf, Vortrassierung und Ausschreibung von Leitungs- und Tiefbauprojekten im MS- und HS-Netz von besonderer Schwierigkeit

Bewertung von Beamtenstellen – Das analytische Bewertungsverfahren

www.verwaltungsreform21.de - Wir schaffen Perspektiven
www.verwaltungsreform21.de – Wir schaffen Perspektiven

Bewertung von Beamtenstellen – Das analytische Bewertungsverfahren

Zu unterscheiden ist bei:

Beamte          = analytisches Bewertungsverfahren der Eingruppierung nach Verwaltungsreform21  KGSt

Beschäftigte = Tätigkeitsmerkmale für summarisches Verfahren der Eingruppierung

Nach § 18 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) sind die Funktionen der Beamten und Soldaten nach den mit ihnen verbundenen Anforderungen sachgerecht zu bewerten und Laufbahnämtern zuzuordnen.

Analytische Verfahren sind dadurch gekennzeichnet, dass die verschiedenen mit der Wahrnehmung einer Stelle verbundenen Anforderungen jede für sich erfasst und bewertet werden. Aus diesen Teilbewertungen wird in einem zweiten Schritt nach einer vorgegebenen Systematik und unter Einbeziehung des unterschiedlichen Gewichts der einzelnen Anforderungen die Gesamtbewertung entwickelt. KGSt

Zur Bewertung von Dienstposten gibt es verschiedene Modelle. Die Dienstpostenbewertung von Verwaltungsreform21 und div. Bewertungsmodell der Gemeindeprüfung bzw. Rechnungshöfe sind vergleichbar. Die Modelle umfassen oft fünf bis sieben Bewertungsmerkmale, wie auch das Modell von Verwaltungsreform21: KGSt

  • Schwierigkeitsgrad der Informationsverarbeitung / Quantität und Qualität Schwierigkeitsgrad der dienstlichen Beziehungen / Kommunikation
  • Grad der Selbständigkeit (ohne Anweisung aus eigenem Antrieb)
  • Grad der Verantwortung (durch die Aufgabe, Ressourcen, Ergebnisse und Führung und Leitung)
  • Grad des Kraftaufwands bei manuellen Diensten (v.a. einfacher Dienst)
  • Grad der Vor- und Ausbildung
  • Grad der Erfahrung in dieser Funktion / anderen Funktionen

Diese Bewertungsmerkmale werden – je nach Modell – entsprechend ihrer Bedeutung unterschiedlich gewichtet. Jedes Bewertungsmerkmal wiederum wird inhaltlich durch Bestimmungsgrößen  von Verwaltungsreform21 (weitere Kriterien) definiert, in Beziehung gebracht und in  Schwierigkeitsstufen untergliedert. Die einzelnen Schwierigkeiten werden durch Erläuterungen zu den Stufen erneut konkretisiert und mit Stufenwertepunkten versehen. Mit Hilfe des jeweiligen Bewertungsmodells können die Anforderungen aus der Wahrnehmung der Ressourcenverantwortung, die sich im Rahmen des Neuen Steuerungsmodells / Kommunalen Steuerungsmodells ergeben, erfasst und bewertet.

Im Zusammenhang der Bewertungskriterien von Verwaltungsreform21 erfordern einige Bewertungsmerkmale eine differenzierte Betrachtung (z. B. beim Schwierigkeitsgrad der Informationsverarbeitung, Schwierigkeitsgrad der dienstlichen Kommunikation, Grad der Verantwortung, Ausführungsverantwortung, Leitungsverantwortung bzw. Ressourcenverantwortung).

Kontakt: Ihr Team Verwaltungsreform21 – Büro für   Personal- und Organisationsberatung – Kommunalberatung Thomas Fedrow

Mobil: 0160/3210967   I  post@verwaltungsreform21.de

St

Neue Entgeltordnung zum TVöD für den Bereich der VKA ab 01. Januar 2017

Neue Entgeltordnung - TVöD - Stellenbewertung - Kommunalberatung
Neue Entgeltordnung – TVöD – Stellenbewertung – Kommunalberatung

Unser Team ist Ihr Berater für Stellenbewertungsprojekte: Bewertung und Qualitätssicherung von Beamtenstellen bzw. Tarifstellen: (TVöD-V – TVöD-VKA-, TV-L, TVöD – Bund-, TV-V, Sondertarife). Insbesondere Bewertungen nach dem TV Sozial- und Erziehungsdienst sind eine Besonderheit (TV SuE – PDF).

Durchführung von Arbeitsplatzinterviews (vor Ort oder per Videokonferenz) und der Erarbeitung von Stellenbeschreibungen.  KGSt

Teil A, Allgemeiner Teil, I. Allgemeine Tätigkeitsmerkmale (Eingruppierung)

2017-01-01-Entgeltordnung Gesamtfassung (PDF)

1. Entgeltgruppe 1 (einfachste Tätigkeiten). Die Entgeltgruppe 1 ist bei den Tätigkeitsmerkmalen der Entgeltgruppen 2 bis 9a (handwerkliche Tätigkeiten) und Entgeltgruppen 2 bis 12 (Büro-, Buchhalterei-, sonstiger Innendienst und Außendienst) nachrichtlich mit aufgeführt. Thomas Fedrow

2. Entgeltgruppen 2 bis 9a (handwerkliche Tätigkeiten) – Anlage 1

Beachte: Landesbezirklicher Tarifvertrag Nr. 6 G Baden-Württemberg zur Eingruppierung der Beschäftigten im handwerklichen Bereich tritt zum 01.01.2024 in Kraft.

Handwerkliche Tätigkeiten

EG 1 bis EG 4:   An- und Ungelernte (Beamte = einfacher Dienst)
EG 5 bis EG 9a: mindestens mit 3-jähriger Ausbildung (Mittlerer Dienst)
EG Ausbildung Anforderungen, (Beschäftigte mit)
1 Keine einfachste Tätigkeiten
2 Keine einfachen Tätigkeiten
3 keine
Einarbeitung:
2-4 Wochen
Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 2
heraushebt, dass sie eine eingehende fachliche Einarbeitung erfordert.
4 weniger 3 J.
Einarbeitung:
5-8 Wochen
1. Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in
einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer
von weniger als drei Jahren, die in ihrem oder einem
diesem verwandten Beruf beschäftigt werden.
4 weniger 3 J. 2. Beschäftigte mit schwierigen Tätigkeiten.
5 mind. 3 J. Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem
anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von
mindestens drei Jahren, die in ihrem oder einem diesem verwandten
Beruf beschäftigt werden.
6 mind. 3 J. Beschäftigte der Entgeltgruppe 5, die hochwertige Arbeiten verrichten.
7 mind. 3 J. Beschäftigte der Entgeltgruppe 5, die besonders hochwertige Arbeiten
verrichten.
8 mind. 3 J. Beschäftigte der Entgeltgruppe 5, deren Tätigkeiten in landesbezirklichen
Tarifverträgen abschließend aufgeführt sind.
Achtung: Fernerkatalog, Bezirkslohntarifvertrag Nr. 5 G, 05. April 1991 – in z.B. Baden-Württemberg Bezirkslohntarifvertrag 5G (PDF) Baden-Württemberg Achtung Freistaat Bayern: Die Stellenbewertung für ehemalige Arbeiter im Freistaat Bayern wurde neu geregelt: Es gilt inzwischen das „Entgeltgruppenverzeichnis handwerkliche Tätigkeiten Bayern“ (13. Landesbezirklicher Tarifvertrag / 13. LBzTV) mit Inkrafttreten zum 01.01.2020). Vgl. Übersicht VWR21 (PDF) und Anlage 1a – Entgeltgruppenverzeichnis handwerkliche Tätigkeiten Bayern (13. Landesbezirklicher Tarifvertrag (13. LBzTV) / PDF
9a mind. 3 J. Beschäftigte der Entgeltgruppe 5, deren Tätigkeiten in landesbezirklichen
Tarifverträgen abschließend aufgeführt sind.Achtung: Fernerkatalog, Bezirkslohntarifvertrag Nr. 5 G, 05. April 1991 – in z.B. Baden-Württemberg Bezirkslohntarifvertrag 5G (PDF) Baden-WürttembergAchtung Freistaat Bayern: Die Stellenbewertung für ehemalige Arbeiter im Freistaat Bayern wurde neu geregelt: Es gilt inzwischen das „Entgeltgruppenverzeichnis handwerkliche Tätigkeiten Bayern“ (13. Landesbezirklicher Tarifvertrag / 13. LBzTV) mit Inkrafttreten zum 01.01.2020). Vgl. Übersicht VWR21 (PDF) und Anlage 1a – Entgeltgruppenverzeichnis handwerkliche Tätigkeiten Bayern (13. Landesbezirklicher Tarifvertrag (13. LBzTV) / PDF

3. Entgeltgruppen 2 bis 12 (Büro-, Buchhalterei-, sonstiger Innendienst und Außendienst) – Anlage 2

 

EG (1) 2 bis EG 8 mit mindestens 2- oder 3-jähriger Ausbildung (bis mittlerer Dienst)

EG Ausbildung Anforderungen, (Beschäftigte mit)
1 keine einfachsten Tätigkeiten
2 keine mit einfachen Tätigkeiten
3 keine
Einarbeitung:
2-4 Wochen
Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 2
heraushebt, dass sie eine eingehende fachliche Einarbeitung erfordert.
4 keine
Einarbeitung:
5-8 Wochen
1. Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe
3 heraushebt, dass sie mindestens zu einem Viertel
gründliche Fachkenntnisse
erfordert.
4 keine
Einarbeitung:
5-8 Wochen
2. Beschäftigte mit schwierigen Tätigkeiten.
5 mind. 3 Jahre 1. Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer
von mindestens drei Jahren und entsprechender Tätigkeit.
5 mind. 3 Jahre Beschäftigte, deren Tätigkeit gründliche Fachkenntnisse erfordert.
6 mind. 3 Jahre Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1, deren Tätigkeit
gründliche und vielseitige Fachkenntnisse erfordert, sowie
Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 2, deren Tätigkeit vielseitige Fachkenntnisse erfordert.
7 mind. 3 Jahre Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit mindestens zu einem Fünftel selbstständige Leistungen erfordert.
8 mind. 3 Jahre Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit mindestens zu einem Drittel selbständige Leistungen erfordern.

EG 9 bis EG 12: Bachelor- oder Fachhochschulabschluss (gehobener Dienst)

EG Ausbildung Anforderungen, (Beschäftigte mit)
9a Bachelor/FH Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit selbständige Leistungen erfordern.
9b Bachelor/FH 1. Beschäftigte mit abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund
gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende
Tätigkeiten ausüben.
9b Bachelor/FH 2. Beschäftigte, deren Tätigkeit gründliche, umfassende Fachkenntnisse
und selbstständige Leistungen erfordern.
9c Bachelor/FH Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe
9b heraushebt, dass sie besonders verantwortungsvoll ist.
10 Bachelor/FH Beschäftigte, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe
9c heraushebt.
11 Bachelor/FH Beschäftigte, deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 9c heraushebt.
12 Bachelor/FH Beschäftigte, deren Tätigkeit sich durch das Maß der damit verbundenen Verantwortung erheblich aus der Entgeltgruppe 11 heraushebt.

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Personal: von Mensch zu Mensch – Personal mitnehmen und entwickeln Gestaltung von Veränderungsprozessen – Kommunalberatung

Veränderungsprozesse - Gestaltung - Kommunalberatung - Verwaltungsreform21
Gestaltung von Veränderungsprozessen – Verwaltungsreform21

Abwicklung und Begleitung von Organisationsentwicklungs-Projekten mit dem Blick auf eine nachhaltige Haushaltskonsolidierungen und Effizienzsteigerung

Abwicklung und Begleitung von Organisationsentwicklungs-Projekten mit dem Blick auf eine nachhaltige Haushaltskonsolidierungen und Effizienzsteigerung.

Personalmanagement ganzheitlich denken: Mitarbeitergewinnung und Mitarbeiterbindung mit aktuellen Handlungsfeldern: Führungskultur, Ausbildungs- und Fortbildungskonzepte, Digitalisierung der Verwaltung, Motivationsprogramme und Arbeitsplatzzufriedenheit, Mitarbeitergespräche, Mitarbeiter- und Kundenbefragungen, Betriebliches Gesundheitsmanagement. Mentoren helfen neue Kräfte zu bündeln und „einzuarbeiten“. Wir sorgen für eine gute und qualifizierte Einarbeitung bei Quereinsteigern.

Personalentwicklungskonzepte leben / Personal-Kennzahlensysteme einfach führen: mit Personalentwicklung die Kommune gestalten: Bericht in der Innovativen Verwaltung: „Personalentwicklung ist Basis für Veränderungsprozesse“ (PDF) – Starten Sie den Veränderungsprozess durch einen Kulturwandel innerhalb Ihrer Kommune – Nehmen Sie Führungskräfte  und Beschäftigte mit, um den gesellschaftlichen Wandel und die Trends des Bürgerservice, des Bürgerengagements und der Digitalisierung zu nutzen

Personalcontrolling – Kosten (Kosten eines Arbeitsplatzes) und Controlling-Bericht „Personal mit Kennzahlen“

Leistungsbewertung nach TVöD-V (§ 18 TVöD) und Beurteilungswesen für Beamte: Dienstvereinbarungen, Einführungsbegleitung, Führungskräfteschulungen, Evaluation

Alternative Entgeltanreiz-Systeme nach § 18a TVöD-V über Gutscheine oder sonstige Förderungen (Kita-Zuschuss, Arbeitgeberzuschüsse dgl.) – Aufbau eines umgewidmenten Budgets mit Dienstvereinbarungen, Einführungsbegleitung, Evaluation

Headhunting: Das Vorgehen für die Bewerber-Identifizierung erfolgt durch eine systematische Analyse des spezifischen Arbeitsmarkts und Positionsumfelds durch die Research-Arbeit von Verwaltungsreform21. Abgestuftes Verfahren zur Vermittlung von Beschäftigten und Beamten für Kommune und öffentliche Betriebe (Eigenbetrieb, IKZ-Rechtsform, GmbH) durch gezielte Kandidatensuche, Auswahl, Einstellungsgespräch. Vorschlag von Bewerbern aus dem Personalbewerber-Pool von Verwaltungsreform21.

Coaching: Begleitung und Beratung von Führungskräften im Rahmen von umfassenden Veränderungsprozessen.

Konfliktmanagement: Mediation, Einstellungs- und Trennungsmanagement / outplacement.

Erstellung neuer Stellenbeschreibungen mit / ohne Arbeitsplatzinterview. 

Dazu gehören auch die Module: Organisationshandwerk I

Analyse und Neuausrichtung der Geschäftsprozesse (Geschäftsprozessoptimierung), der Stellen und der Organisation auf Basis neuer Stellenbeschreibung.

Personalbedarfsermittlung nach anerkannten Kennzahlen und örtlichen Erhebungen.

Stellenbewertung für Beschäftigte (ehemals: Angestellte, Arbeiter) nach TVöD (TV-L) und Sonderregelungen: Sachgerechte Eingruppierung von IUK-Beschäftigte, Beschäftigte in Kassen, Kassenleiter, Vollstreckungsbeamte, Gemeindlicher Vollzugsdienst, Erziehungs- und Sozialberufe – Erzieherinnen, handwerkliche Tätigkeiten (Arbeiter) Techniker, Meister, Waldarbeiter, Ingenieure, Feuerwehr, Feuerwehrkommandanten, Feuerwehrgerätewarte, Dipl.-Bibliothekare / Dipl.-Bibliothekarinnen, Schulhausmeister, Hausmeister, Schulsekretärinnen, Beschäftigte in Gesundheitsberufen und viele mehr.

Analytische Bewertung von Dienstposten – Beamte

Stellenwertung nach TV-V für Versorgungsbetriebe / Stadtwerke

Ausrichtung nach den Bereichen: Steuerung, Steuerungsunterstützung, interne Dienstleister und Fachbereiche des Bürgerservice, z.B. Baubürgerbüro

Organisationshandwerk II

Beratung zur Reorganisation manueller Dienste (Bauhof, Gebäude- und Hausmeisterservice) und Ausgliederung (z.B. Eigenbetrieb, Teilprivatisierung).

Kontakt: Ihr Team Verwaltungsreform21 – Büro für   Personal- und Organisationsberatung – Kommunalberatung Thomas Fedrow

Mobil: 0160/3210967   I  post@verwaltungsreform21.de