Personal – Personalentwicklung

Verwaltungsreform21 Kommunalberatung
Kommunalberatung – Personalentwicklung

Von Mensch zu Mensch – Personal mitnehmen und entwickeln. Gestaltung von Veränderungsprozessen (Personal)

Abwicklung und Begleitung von Organisationsentwicklungs-Projekten mit dem Blick auf eine nachhaltige Haushaltskonsolidierungen und Effizienzsteigerung.

Personalmanagement ganzheitlich denken – „Attraktiver Arbeitgeber“: Mitarbeitergewinnung und Mitarbeiterbindung mit aktuellen Handlungsfeldern: Führungskultur, Ausbildungs- und Fortbildungskonzepte (Stichwort: Aufstiegschangen und Trainee-Programme), Digitalisierung der Verwaltung, Motivationsprogramme (Gehalt und Leistungszulagen-Zulagen) und Arbeitsplatzzufriedenheit, Mitarbeitergespräche, Mitarbeiter- und Kundenbefragungen, Betriebliches Gesundheitsmanagement, flexible bzw. flexiblere Arbeitszeiten, Konzept des Überstundenabbaus, Faktor „Familie und Betreuung“. Mentoren helfen neue Kräfte zu bündeln und „einzuarbeiten“. Seien Sie transparent, welche Werte und Prinzipien Ihre Kommune bzw. Ihr Betrieb im Schild führt! Betonen Sie „Ihre Unternehmenskultur“ Transparenz, Fairness, Gleichberechtigung und Nachhaltigkeit.

Mentoren helfen neue Kräfte zu bündeln, Kompetenzen aufzubauen neue Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen und „einzuarbeiten“: Wir fördern die „örtliche Lernkultur“.

„Quereinsteiger  bzw. Quereinsteigerinnen“ sind in kurzer Zeit gleichwertige Beschäftigte mit hoher Motivation – Wir helfen Ihnen den strategischen und operativen Quereinstieg in der Kommune zu schaffen.

Leistungsbewertung nach TVöD-V und Beurteilungswesen für Beamte: Dienstvereinbarungen, Einführungsbegleitung, Führungskräfteschulungen, Evaluation

Headhunting & Personalsuche & Personalvermittlung & Personalbindung: Das Vorgehen für die Bewerber-Identifizierung erfolgt durch eine systematische Analyse des spezifischen Arbeitsmarkts und Positionsumfelds durch die Research-Arbeit von Verwaltungsreform21. Ein abgestuftes Verfahren zur Vermittlung von Beschäftigten und Beamten für Kommune und öffentliche Betriebe (Eigenbetrieb, IKZ-Rechtsform, GmbH) durch gezielte Kandidatensuche, Auswahl, Einstellungsgespräch. Vorschlag von Bewerbern aus dem Personalbewerber-Pool von Verwaltungsreform21. Wir schlagen auch verschiedene Maßnahmen zur „Personalbindung“ vor.

Coaching: Begleitung und Beratung von Führungskräften im Rahmen von umfassenden Veränderungsprozessen.

Konfliktmanagement: Mediation, Einstellungs- und Trennungsmanagement / outplacement

Personalentwicklungskonzepte leben / Personal-Kennzahlensysteme einfach führen – mit Personalentwicklung die Kommune gestalten: Bericht in der Innovativen Verwaltung von Verwaltungsreform21: „Personalentwicklung ist Basis für Veränderungsprozesse“ (PDF) – Starten Sie den Veränderungsprozess durch einen Kulturwandel innerhalb Ihrer Kommune – Nehmen Sie Führungskräfte  und Beschäftigte mit, um den gesellschaftlichen Wandel und die Trends des Bürgerservice, des Bürgerengagements und der Digitalisierung zu nutzen

Personalcontrolling – Kosten (Kosten eines Arbeitsplatzes) und Stellen. Controlling-Bericht Personal mit Kennzahlen 

Erstellung neuer Stellenbeschreibungen mit / ohne Arbeitsplatznterview.

Personalbedarfsermittlung / Stellenbedarfsermittlung.

Unser Team ist Ihr Berater für Stellenbewertungsprojekte: Bewertung, Qualitätssicherung und Evaluation von Beamtenstellen bzw. Tarifstellen: (TVöD-V /TVöD-VKA, TV-L, TVöD-Bund-, TV-V, TV-A, Sondertarife). Durchführung von Arbeitsplatzinterviews (vor Ort oder per Videokonferenz) samt der Erarbeitung von Stellenbeschreibungen. KGSt

Stellenbewertung für Beschäftigte (ehemals: Angestellte, Arbeiter) nach TVöD/VKA bzw. TVöD-V, TV-L und Sonderregelungen: Sachgerechte Stellenbewertung / Eingruppierung von IUK-Beschäftigte, Beschäftigte in Kassen, Kassenleiter, Vollstreckungsbeamte, Gemeindlicher Vollzugsdienst / Kommunaler Ordnungsdienst, Erziehungs- und Sozialberufe – Erzieherinnen, handwerkliche Tätigkeiten (Arbeiter), Beschäftigte im Bauhof, Techniker, Meister, Ingenieure, Klärmeister, Klärfacharbeiter, Chemotechniker, Waldarbeiter, Förster, Tierpfleger, Ingenieure, Feuerwehr, Feuerwehrkommandanten, Feuerwehrgerätewarte, Dipl.-Bibliothekare / Dipl.-Bibliothekarinnen, Volkshochschule, Musikschule, Schulhausmeister, Hausmeister, Beschäftigte in Archiven und Museen, Schulsekretärinnen, Beschäftigte in Bäderbetrieben, in Gesundheitsberufen , Juristen und viele mehr.

Analytische Bewertung von Dienstposten – Beamte

Stellenbewertung nach TV-V für Versorgungsbetriebe / Stadtwerke

Personalbedarf

Personalbedarf - Stellenbedarf - Kommunalberatung
Personalbedarf – Stellenbedarf – Kommunalberatung

Personalbedarf professionell ermitteln

Wir helfen, damit Sie es dann selbst können:  Örtliches Projektmanagement in komplexen Reorganisationsvorhaben (z. B. Verwaltungsreform21, Neues Steuerungsmodell). Wir schaffen das Kommunale Steuerungsmodell.

Organisationshandwerk I – Analyse und Neuausrichtung der Geschäftsprozesse (Geschäftsprozessoptimierung anhand der Abläufe, Produkte), der Stellen und der Organisation (auch Produktorientiertes Modell): Stellenbeschreibung, Personalbedarf, Personalkostencontrolling (Kosten eines Arbeitsplatzes).

Schwerpunkt der Untersuchung soll die Personalbedarfs – Ermittlung sein. Dabei soll errechnet werden, welcher objektive Personalbedarf für die wahrzunehmenden Aufgaben erforderlich ist. Dabei orientieren wir uns an der durchschnittlichen Leistungsfähigkeit eines Mitarbeiters. Die subjektive Leistungsfähigkeit der vorhandenen Mitarbeiter bleibt bei dieser Betrachtung außer Acht. Diese subjektive Einschätzung muss der jeweilige Vorgesetzte treffen können. Wir führen daher auch Führungskräfteinterviews durch. Soweit bei den örtlichen Erhebungen Verbesserungen in der Ablauforganisation bzw. in der Aufbauorganisation erkannt werden, werden diese von uns mitangesprochen. Wir denken hier insbesondere an Aufgabenüberschneidungen. Wir optimieren mit Ihnen die zukünftige Aufgabenerfüllung. Sie erhalten im Übrigen einen gutachterlichen Bericht zu allen aufgeworfenen Fragen mit Antworten und einem SOLL-IST-Vergleich und Vorschlägen zur Umsetzung.

Anerkannte Richtwerte, Kennzahlen und eigene Erfahrungswerte:  Aus einer Vielzahl von Untersuchungen kennen wir die Praxis in den Kommunalverwaltungen unterschiedlicher Größe (Gemeinden, Städte und Landratsämter) und haben eigene Erfahrungswerte und Kennzahlen erarbeitet, die wir in rund 25jähriger Tätigkeit als Organisationsberatung gesammelt haben. Wir nutzen die Erfahrung der Gemeindeprüfungsanstalten und Rechnungshöfe aus ganz Deutschland. Wichtig ist uns die örtliche Besonderheiten zu sehen und zu beachten.

Plausibilitätsprüfung: Manche Bereiche der Kommune könnten ggf. im Personalbedarf nur schwer quantifiziert werden. In dem Falle werden Plausibilitätsprüfungen durchgeführt, um so festzustellen, ob die angegebenen Prozentangaben in der Stellenbeschreibung realistisch erscheinen. Wir kennen die jährliche Arbeitszeit eines Durchschnittsbediensteten, so dass wir nachvollziehen können, ob eine Plausibilität des Arbeitsanfalles mit der Prozentbelastung vorhanden ist.

Kontakt: Ihr Team Verwaltungsreform21 – Büro für   Personal- und Organisationsberatung – Kommunalberatung Thomas Fedrow

Mobil: 0160/3210967   I  post@verwaltungsreform21.de

Digitalisierung

Digitalisierung - Kommunalberatung
Digitalisierung – Kommunalberatung

Digitalisierung nach Innen durch: Elektronisches Dokumentenmanagement und E-Workflow und nach Außen: Moderne E-Bürgerservices rund um die Uhr

Seit Anfang der 90iger Jahre arbeiten Verwaltungen in Deutschland an E-Bürgerservice-Lösungen. Ausgelöst durch das Onlinezugangsgesetz (OZG) sollte nun mit dem Portalverbund und dem interoperablen Nutzerkonto bis Ende 2022 eine bundesweit vernetzte E-Government-Infrastruktur aufgebaut werden, in den Bürgern und Unternehmen Verwaltungsleistungen online bereitgestellt werden; weit gefehtl! Die Attraktivität des Portalverbunds wird in großem Maß von den kommunalen Serviceportalen und ihren Online-Angeboten abhängen. Wir untersuchen Ihren Bedarf und erreichen die Implementierung von Standardprozessen (Stichwort: Spezialsoftware) und Universalprozessen (Stichwort: „Web-Formular“).

Der Aufbau einer ganzheitlichen Digitalisierung von Prozessen hat hohe Chancen der sachgerechten Anpassung der Arbeitsabläufe. Durch die Verknüpfung von Antragsdaten mit Fachverfahren und Servicekonten zur Authentifizierung, der elektronischen Vorgangsbearbeitung und der E-Akte und E-Rechnung, mobiler Datenbearbeitung, E-Payment bzw. E-Rechnung und einem „Outputmanagement“ entwickelt sich das stark kundenorientierte E-Bürgerservice-Angebot eines Serviceportals zu einem wichtigen Baustein der internen Prozessoptimierung (Elektronisches Dokumentenmanagement und E-Workflow). Prozesse können dann völlig medienbruchfrei gestaltet werden, was die Verwaltungseffizienz intern erheblich steigert.

Wir verändern mit Ihnen die Geschäftsprozesse, passen die Organisation an, ermitteln den Personalbedarf, erstellen neue Stellenbeschreibungen und führen die sachgerechte Stellenbewertung durch.

„Unser Klassiker der IT-Beratung“: Stellenbedarf / Stellenauslastung, Zusammenarbeit als „Servicestelle IT / IUK“, Support-Level-Konzepte und technische Lösungen (Hard- und Software). Die organisatorische Vernetzung von  z.B. der Schulverwaltung oder Sonderkunden mit der IT-Abteilung ist eine besondere Herausforderungen im Alltag, die wir für Sie „modulieren“.

Kontakt: Ihr Team Verwaltungsreform21 – Büro für   Personal- und Organisationsberatung – Kommunalberatung

Mobil: 0160/3210967  I  post@verwaltungsreform21.de

Non-Profit-Einrichtungen

Non-profit-Einrichtungen - Kommunalberatung
Non-profit-Einrichtungen – Kommunalberatung

 

 

6 Wir beraten gerne Non-Profit-Einrichtungen und Organisationen

Im Unterschied zu profitorientierten bzw. gewinnstrebenden Unternehmen ist bei Non-Profit-Organisationen der Gewinn nicht die ausschlaggebende Zielgröße. Non-Profit-Organisationen lassen sich in erster Linie von Sachzielen- bzw. Vereinszielen leiten. Diese können sich auf vielfältige Gebiete erstrecken. Dazu gehören außer den steuerrechtlich begünstigten gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecken alle jene Bereiche, die von privaten Organisationen ohne Erwerbscharakter gefordert werden.

Zu unseren Kunden gehören Kirchengemeinden, größere Vereine mit eigenem Gelände und mit hauptamtlichem Personal. Wir haben erfolgreich Sportvereine oder auch Tierheime/Tierpensionen bzw. Tierschutzvereine beraten. Dabei ging es um den internen Betriebsablauf, den sachgerechten Personalbedarf und Finanzthemen.

Unser Leistungspaket beinhaltet die klassische Organisationsberatung zur Stärkung dieser Einrichtungen und deren Vorstand bzw. Leitung im Verbund mit dem Ehrenamt. 

Weitere Unterstützung für Ehrenamtliche und Organisationen:

– Beratung  zur kaufmännischen Bewirtschaftung von  landwirtschaftlichen Betrieben / Forstbetrieben

– Beratung von Jagdgenossenschaften / (Abschluss, Verwaltung und Aufhebung von Miet-/Pacht- und Gestattungsverhältnissen und Jagdpachtverträgen incl. Fischereiwesen und Quellenpachtverträgen)

– Beratung von Initiativen pro/contra Windkraftanlagen versus Naturschutz / Artenschutz

– Beratung zur Bildung / Vermarkung von Forstrevieren: Schutz von Waldrevieren versus Naherholungsfunktion

– Bau und Betrieb von Downhill-Strecken

Gerne arbeiten wir mit Ihnen, um Veränderungen zu begleiten, das Personal samt dem Ehrenamt „mitzunehmen“ oder Prozesse und Strukturen neu auszurichten, um Geld und Aufwand zu sparen bzw. das Sponsoring auszubauen. Natürlich helfen wir auch die Qualität der Leistungen vor Ort bzw. den Kundenservice zu verbessern.

Kontakt: Ihr Team Verwaltungsreform21 – Büro für   Personal- und Organisationsberatung – Kommunalberatung Thomas Fedrow

Mobil: 0160/3210967   I  post@verwaltungsreform21.de

Organisation – Kommunalberatung

Organisation - Neue Steuerung - Organisationsentwicklung - Kommunalberatung - Verwaltungsreform21

Wir helfen, damit Sie es dann selbst können:  Örtliches Projektmanagement in komplexen Reorganisationsvorhaben (z. B. Verwaltungsreform21, Neues Steuerungsmodell). 

Organisationshandwerk I – Analyse und Neuausrichtung der Geschäftsprozesse anhand einer Digitalisierungskonzeption (Geschäftsprozessoptimierung anhand der Abläufe, Produkte), der Stellen und der Organisation (auch Produktorientiertes Modell): Stellenbeschreibung, Personalbedarf / Stellenbedarf, Personalkostencontrolling (Kosten eines Arbeitsplatzes).

Ausrichtung nach den Bereichen des Kommunalen Steuerungsmodells: Steuerung (Zentrale Steuerung), Steuerungsunterstützung, interne Dienstleister (Zentrale Service) und Fachbereiche des Bürgerservice bzw. der Bürgerdienstleistungen mit hoher Bürgerservice im Bürgerbüro und durch das Baubürgerbüro. Wir bilden dort nachhaltig Teamstrukturen und Schaffung klare Strukturen des Front-Office und Back-Office.

Digitalisierung: nach Innen durch: Elektronisches Dokumentenmanagement und E-Workflow und nach Außen: Moderne E-Bürgerservices rund um die Uhr

Seit Anfang der 90iger Jahre arbeiten Verwaltungen in Deutschland an E-Bürgerservice-Lösungen. Ausgelöst durch das Onlinezugangsgesetz (OZG) soll nun mit dem Portalverbund und dem interoperablen Nutzerkonto bis Ende 2022 eine bundesweit vernetzte E-Government-Infrastruktur aufgebaut werden, in den Bürgern und Unternehmen Verwaltungsleistungen online bereitgestellt werden. Die Attraktivität des Portalverbunds wird in großem Maß von den kommunalen Serviceportalen und ihren Online-Angeboten abhängen.

Der Aufbau einer ganzheitlichen Digitalisierung von Prozessen hat hohe Chancen der sachgerechten Anpassung der Arbeitsabläufe. Durch die Verknüpfung von Antragsdaten mit Fachverfahren und Servicekonten zur Authentifizierung, der elektronischen Vorgangsbearbeitung und der E-Akte und E-Rechnung, mobiler Datenbearbeitung, E-Payment bzw. E-Rechnung und einem Outputmanagement entwickelt sich das stark kundenorientierte E-Bürgerservice-Angebot eines Serviceportals zu einem wichtigen Baustein der internen Prozessoptimierung (Elektronisches Dokumentenmanagement und E-Workflow). Prozesse können dann völlig medienbruchfrei gestaltet werden, was die Verwaltungseffizienz intern erheblich steigert.

Organisationshandwerk II –   Beratung zur Reorganisation manueller Dienste (Bauhofkonzeption, Gebäude- und Hausmeisterservice / Hausmeisterdienste, Hausmeisterkonzepte, Reinigungskonzepte) und Ausgliederung (z.B. Eigenbetrieb, Teilprivatisierung, GmbH, Fusion). Wir suchen mit Ihnen die wirtschaftlichste Betriebsformalternative.

Wir schaffen Ihr kommunales Gebäudemanagement mit dem Technischen, Kaufmännischen und Infrastrukturellen Gebäudemanagement mit den Kernaufgaben: Bewirtschaftung, Hochbau, laufende Bauunterhaltung, Reinigung (u.a. Organisation der Reinigungskräfte), Hausmeisterdienste / Schulhausmeisterdienste (u.a. Organisation der Kräfte in Pools). Wir beraten auch Wohnungsbaugesellschaften in öffentlicher oder privater Hand.

Raumkonzepte: Raumbedarf für die Verwaltung und den Bauhof.

Der Feuerwehrbedarfsplan zwischen Bedarf und Wunschdenken – zentrale und dezentrale Feuerwehrgerätehäuser. Auch das Standesamt, das Baurechtsamt, die Stadtkämmerei oder die Stadtkasse gehören alle Jahre auf den Prüfstand, ob IuK hilft oder hindert.

Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen und Bildungs- und Betreuungskonzept von 0 bis 18 Jahren: Die kommunale Bedarfsplanung ist ein kontinuierlicher Prozess, in dem alle Beteiligten der Kindertagesbetreuung mit einbezogen sind. Zu berücksichtigen sind natürlich Änderungen der grundlegenden Gesetze zur Kindertagesbetreuung, etwa der Ausbau der Plätze für Kinder unter drei Jahren und der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz seit 2013 für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. § 3 Kindertagesbetreuungsgesetz verpflichtet die Städte und Gemeinden, eine örtliche Kindergartenbedarfsplanung vorzunehmen, um auf ein ausreichendes und bedarfsgerechtes Betreuungsangebot für Kinder über und unter drei Jahren hinzuwirken. Wir sind hierzu gerne Ihre Partner. Publikation:  Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen und Bildungs- und Betreuungskonzept von 0 bis 18 Jahren

Organisationshandwerk III – Stellenbewertung nach dem Tarifvertrag für die Versorgungsbetriebe (TV-V, also: Stadtwerke, Verkehrsbetriebe).

Organisationshandwerk IV –  ”Vom Rechnungsprüfungsamt zur modernen Revision”.

Wir sind Ihre Kommunalberatung!

Kontakt: Ihr Team Verwaltungsreform21 – Büro für   Personal- und Organisationsberatung – Kommunalberatung

Mobil: 0160/3210967  I  post@verwaltungsreform21.de

Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) – Gründung des „Gemeinsamen Gutachterausschusses (GGA)“

Gemeinsamer Gutachterausschuss - Kommunalberatung
Gemeinsamer Gutachterausschuss – Kommunalberatung

 

 

 

 

Bundesweit gibt es ca. 1.200  und allein in Baden-Württemberg noch ca. 900 Gutachterausschüsse, die die Aufgaben zur Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen nach §§ 192 Abs. 1 i.V.m. 193 Baugesetzbuch (BauGB) erfüllen. Nähere Aufgaben sind in den jeweiligen Gutachterausschussverordnungen, so auch in Baden-Württemberg (GuAVO BW 2017) geregelt. Die Gutachterausschüsse sind dort bei den Gemeinden als eigenständige Behörden zu bilden. Mit der Reform der Gutachterausschüsse ist insbesondere eine Konzentration von Fallbearbeitungen (Erstellung von Wertgutachten, Kauffälle / Kaufpreissammlung) erwünscht. So soll in Baden-Württemberg nach Aussage des Landes für eine sachgerechte Ableitung der Wertermittlungsdaten der Gemeinden ein Zusammenschluss des Gutachterausschusses auf  mindestens 1.000 auswertbare Kauffälle zurückgreifen.

Warum jetzt tätig werden?

In Folge des Erbschaftsteuerrechtsformgesetzes 2008 sind die gesetzlichen Anforderungen an die Wertgutachten deutlich gestiegen, da die Daten der Gutachterausschüsse verstärkt für steuerliche Bewertungen herangezogen werden. Hinzu kommt, dass mit Urteil vom 10. April 2018 die Berechnungsgrundlage der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt wurde. Der Gesetzgeber musste die Grundsteuer bis Ende 2019 neu regeln, was erfolgt ist. Die Gutachterausschüsse sind dann mehr denn je gehalten, die Bodenrichtwerte belastbar und rechtssicher zu ermitteln, sodass für eine verfassungskonforme Berechnungsgrundlage gesorgt ist. Die Gutachterausschüsse müssen folglich als Datenlieferanten enger mit der Finanzverwaltung kooperieren.

Aus diesem Grund ist es jetzt Zeit für eine verstärkte interkommunale Zusammenarbeit (IKZ)

Es wurde u.a. die baden-württembergische GuAVO Ende 2017 novelliert. Den Kommunen als Aufgabenträger ist nun die Möglichkeit eingeräumt, sich innerhalb eines Landkreises zusammenzuschließen, sodass mehrere Kommunen die Aufgabe auf eine Kommune übertragen und ein größeres Aufkommen an Kauffällen gesichert ist: Sie verbessert die Qualität und spart Kosten.

Bei einem Zusammenschluss gibt es für mehrere Städte und Gemeinden letztendlich nur noch einen gemeinsamen Gutachterausschuss und eine gemeinsame Geschäftsstelle.

Im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Vertrages übernimmt die erfüllende Gemeinde die gesamte Verantwortung für alle anderen beteiligten Kommunen. Bei der Rechtsform Zweckverband (ZV) werden die Verantwortungen auf die Verbandsversammlung, den Verbandsvorsitzenden und den Leiter des Gemeinsamens Gutachterausschusses gleichvermaßen verlagert.

Wir erarbeiten mit Ihnen mögliche Rechtsformen auf und zeigen die Gründungswege individuell für Ihre interkommunale Zusammenarbeit mit Ihren Nachbarkommunen!

Z.B. über einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit einer erfüllenden Gemeinde oder einen Zweckverband mit Verbandssatzung und den Organen (Verbandsvorsitzender, Verbandsversammlung). Wir klären die Aufgaben des Vorsitzenden des Gutachterausschusses samt dem Aufbau einer gemeinsamen Geschäftsstelle mit hauptamtlichen oder ehrenamtlichen Gutachtern.

Wir ermitteln den Personalbedarf der neuen Organisationseinheit anhand unserer langjährigen Fallzahl- und Kennzahlensysteme für

a) Wertgutachten

b) Kaufpreissammlung

c) Markt- und Preisanalysen

d) Gemeinsame Geschäftsstelle / laufender Betrieb

e) Marktberichte

f) Bodenrichtwerte

Wir definieren die erwarteten Fähigkeiten der Mitarbeiter (Dipl.-Ing/FH, Bautechniker und Verwaltungsmitarbeiter) sowie die Personal- und Sachkosten. Wir klären die internen Abläufe und dokumentieren den IST-Zustand der an der IKZ interessierten Kommunen. Wir erarbeiten den SOLL-Zustand (Organigramm, Zusammenarbeit, Personalbedarf) als Basis für den  zukünftigen Gemeinsamen Gutachterausschuss.

Wir stimmen die Ergebnisse mit den Ober-/ Bürgermeistern und deren Gemeinderäten sowie mit der Rechtsaufsichtsbehörde ab und werden bei der Umsetzung dann gerne weiter befähigen (Wirtschaftsplan, Gebührenrecht, Geschäftsordnung der ZV-Versammlung, öffentliche-rechtliche Vereinbarung, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen).

Kontakt: Ihr Team Verwaltungsreform21 – Büro für   Personal- und Organisationsberatung – Kommunalberatung Thomas Fedrow

Mobil: 0160/3210967   I  post@verwaltungsreform21.de