Das Verwaltungsreform21-Teamist für Kommunen und ihre Betriebe der qualifizierte Ansprechpartner in der Personal- und Organisationsberatung.
Vertrauen und Diskretion sind die Basis und der Schlüssel unserer langjährigen Zusammenarbeit mit Kommunen.
Wir beraten und unterstützen Sie vor Ort mit zukunftsorientierten und wirtschaftlichen Problemlösungen.
Wir begleitenVeränderungsprozesse und sichern damit den Erfolg langfristig.
Mit unserem berufserfahrenen, interdisziplinären Team bieten wir professionelle Dienstleistungen von der Konzeptentwicklung bis zur praktischen Umsetzung.
Wir erarbeiten mit Ihnen flexible und ganzheitliche Lösungen.
Wir bieten Ihnen bei komplexen Fragestellungen optimalen Nutzen durch maßgeschneiderte und individuelle Lösungen.
Wir helfen sofort und bauen Brücken.
Kontakt: Ihr Team Verwaltungsreform21 – Büro für Personal- und Organisationsberatung – Kommunalberatung Thomas Fedrow
Interessen ausgleichen durch Coaching und Moderation – Kommunikation setzt ungeahnte Kräfte frei! Personalcoaching und Mediation: Moderation von Führungsseminaren und Ausgleich der Interessen – Inhouse-Seminare.
Kommunale Zielsysteme –Zielfindung, Zielerreichung, Zielcontrolling mit Verwaltung, kommunalen Gremien und Bürgerschaft von der Haushalts- zur Zielklausur des Gemeinderates unter Aufnahme von Bürgerinteressen.
Zusammenführen und Reden: Oberbürgermeister/Bürgermeister und deren Team im Rathaus oder im kommunalen Betrieb sowie deren Gemeinderäte brauchen „HALT“ bei der täglichen Arbeit, aber auch „HALT“ zur strategischen Ausrichtung. Wir fördern die Zusammenarbeit verschiedener Interessengruppen, analysieren gemeinsam Strukturen und Prozesse, moderieren „Runde Tische“ und Workshops. Ihre Aufgabenfelder bearbeiten wir dabei ergebnisorientiert. Wir entwickeln Methoden, um in Beteiligungsprozessen passgenaue Konzepte zu erstellen und entsprechende Handlungsempfehlungen zu liefern.
Wir sind bereit: Moderation von Gemeinderatsklausuren, Stadtrats- und Fraktionsklausuren, Wahlberatung, Workshops der Amtsleiter und Mitarbeiter, Coaching von Oberbürgermeistern/Bürgermeistern und kommunalen Führungskräften, Krisenkommunikation, Moderation und Gestaltung von Stadtmarketing- und Stadtentwicklungsprozessen, Moderation von Bürger-Beteiligungsprozessen, Moderation von Veranstaltung und Podiumsdiskussionen, Medienberatung / Ideensammlung
Interkommunale Zusammenarbeit –Gemeinsam können Kommunen mehr und preiswerter, z.B. Personalamt und Kämmerei, Bauhofleistungen, Revision, Jugendverkehrsschule, Kulturamt.
Korruptionsprävention –Aufbau eines Sicherungssystems für die Bereiche Verwaltung, Finanzen und Bau durch Erkennen und Stoppen des Missbrauchs einer Vertrauensstellung. Thomas Fedrow
Haushaltskonsolidierung – Durchführung des Haushaltskonsolidierungsprozesses
Das Ausmaß der Einnahmeverluste und der neuen Verschuldung in vielen Kommunen nach der Corona-Krise ist und wird besorgniserregend. Insbesondere die Zunahme der Kredite zur Liquiditätssicherung sowie die vorhandenen und stärker zu erwartenden Investitionsrückstände bei der Infrastruktur werden Spuren hinterlassen.
Es geht Verwaltungsreform21 darum, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit untrennbar in den Vordergrund der Konsolidierung zu stellen, um dabei aktuelle Fragestellungen zu lösen und wesentliche Aspekte im Zusammenhang erfolgreicher Konsolidierungsbemühungen zu stellen bzw. zu erarbeiten.
Verwaltungsreform21 führt die Haushaltskonsolidierung aus strategischem Blickwinkel.
Wir prüfen mit Ihnen die Konsolidierungsbereiche und Gestaltungsoptionen anhand unseres umfassenden Prüfkataloges.
Wir klären:
– Den Bedarf vorhandener Stellen sowie der eingesetzten Beschäftigten und Beamte (Stellenbedarf).
– Welche Mitarbeiter kurz- oder mittelfristig ausscheiden oder ihre Arbeitszeit reduzieren könnten.
– Die zu erledigenden Leistungen sowie das Aufgabenspektrum (Aufgabenkritik).
– Die Frage der Erledigung der Aufgaben in den einzelnen Organisationseinheiten und wo sie am wirtschaftlichsten wahrgenommen werden sollte (in der Kommune selbst, durch eine IKZ bzw. durch eine Privatisierung).
– Zukünftige wesentliche Politik- und Strategiefelder, um die Kommune voranzubringen.
Kontakt:Verwaltungsreform21 – Büro für Personal- und Organisationsberatung (Kommunalberatung)
Ihr Ansprechpartner: Thomas Fedrow
Mobil: 0160/3210967 I E-Mail: post@verwaltungsreform21.de
Wir helfen, damit Sie es dann selbst können: Örtliches Projektmanagement in komplexen Reorganisationsvorhaben (z. B. Verwaltungsreform21, Neues Steuerungsmodell).
Organisationshandwerk I – Analyse und Neuausrichtung der Geschäftsprozesse anhand einer Digitalisierungskonzeption (Geschäftsprozessoptimierung anhand der Abläufe, Produkte), der Stellen und der Organisation (auch Produktorientiertes Modell): Stellenbeschreibung, Personalbedarf / Stellenbedarf, Personalkostencontrolling (Kosten eines Arbeitsplatzes).
Personalbedarfsermittlung und natürlich anschließend dazu:
Ausrichtung nach den Bereichen des Kommunalen Steuerungsmodells:Steuerung (Zentrale Steuerung), Steuerungsunterstützung, interne Dienstleister (Zentrale Service) und Fachbereiche des Bürgerservice bzw. der Bürgerdienstleistungen mit hoher Bürgerservice imBürgerbüro und durch das Baubürgerbüro. Wir bilden dort nachhaltig Teamstrukturen und Schaffung klare Strukturen desFront-Office und Back-Office.
Digitalisierung: nach Innen durch: Elektronisches Dokumentenmanagement und E-Workflow und nach Außen: Moderne E-Bürgerservices rund um die Uhr
Seit Anfang der 90iger Jahre arbeiten Verwaltungen in Deutschland an E-Bürgerservice-Lösungen. Ausgelöst durch das Onlinezugangsgesetz (OZG) soll nun mit dem Portalverbund und dem interoperablen Nutzerkonto bis Ende 2022 eine bundesweit vernetzte E-Government-Infrastruktur aufgebaut werden, in den Bürgern und Unternehmen Verwaltungsleistungen online bereitgestellt werden. Die Attraktivität des Portalverbunds wird in großem Maß von den kommunalen Serviceportalen und ihren Online-Angeboten abhängen.
Der Aufbau einer ganzheitlichen Digitalisierung von Prozessen hat hohe Chancen der sachgerechten Anpassung der Arbeitsabläufe. Durch die Verknüpfung von Antragsdaten mit Fachverfahren und Servicekonten zur Authentifizierung, der elektronischen Vorgangsbearbeitung und der E-Akte und E-Rechnung, mobiler Datenbearbeitung, E-Payment bzw. E-Rechnung und einem Outputmanagement entwickelt sich das stark kundenorientierte E-Bürgerservice-Angebot eines Serviceportals zu einem wichtigen Baustein der internen Prozessoptimierung (Elektronisches Dokumentenmanagement und E-Workflow). Prozesse können dann völlig medienbruchfrei gestaltet werden, was die Verwaltungseffizienz intern erheblich steigert.
Organisationshandwerk II –Beratung zur Reorganisation manueller Dienste (Bauhofkonzeption, Gebäude- und Hausmeisterservice / Hausmeisterdienste, Hausmeisterkonzepte, Reinigungskonzepte) und Ausgliederung (z.B. Eigenbetrieb, Teilprivatisierung, GmbH, Fusion). Wir suchen mit Ihnen die wirtschaftlichste Betriebsformalternative.
Wir schaffen Ihr kommunales Gebäudemanagementmit dem Technischen, Kaufmännischen und Infrastrukturellen Gebäudemanagementmit den Kernaufgaben: Bewirtschaftung, Hochbau, laufende Bauunterhaltung, Reinigung (u.a. Organisation der Reinigungskräfte), Hausmeisterdienste / Schulhausmeisterdienste (u.a. Organisation der Kräfte in Pools). Wir beraten auch Wohnungsbaugesellschaften in öffentlicher oder privater Hand.
Raumkonzepte: Raumbedarf für die Verwaltung und den Bauhof.
Der Feuerwehrbedarfsplan zwischen Bedarf und Wunschdenken – zentrale und dezentrale Feuerwehrgerätehäuser. Auch das Standesamt, das Baurechtsamt, die Stadtkämmerei oder die Stadtkasse gehören alle Jahre auf den Prüfstand, ob IuK hilft oder hindert.
Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen und Bildungs- und Betreuungskonzept von 0 bis 18 Jahren:Die kommunale Bedarfsplanung ist ein kontinuierlicher Prozess, in dem alle Beteiligten der Kindertagesbetreuung mit einbezogen sind. Zu berücksichtigen sind natürlich Änderungen der grundlegenden Gesetze zur Kindertagesbetreuung, etwa der Ausbau der Plätze für Kinder unter drei Jahren und der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz seit 2013 für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. § 3 Kindertagesbetreuungsgesetz verpflichtet die Städte und Gemeinden, eine örtliche Kindergartenbedarfsplanung vorzunehmen, um auf ein ausreichendes und bedarfsgerechtes Betreuungsangebot für Kinder über und unter drei Jahren hinzuwirken. Wir sind hierzu gerne Ihre Partner. Publikation: Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen und Bildungs- und Betreuungskonzept von 0 bis 18 Jahren
Organisationshandwerk III – Stellenbewertung nach dem Tarifvertrag für die Versorgungsbetriebe (TV-V, also: Stadtwerke, Verkehrsbetriebe).
Organisationshandwerk IV – ”Vom Rechnungsprüfungsamt zur modernen Revision”.
Wir sind Ihre Kommunalberatung!
Kontakt: Ihr Team Verwaltungsreform21 – Büro für Personal- und Organisationsberatung – Kommunalberatung