Das Verwaltungsreform21-Teamist für Kommunen und ihre Betriebe der qualifizierte Ansprechpartner in der Personal- und Organisationsberatung.
Vertrauen und Diskretion sind die Basis und der Schlüssel unserer langjährigen Zusammenarbeit mit Kommunen.
Wir beraten und unterstützen Sie vor Ort mit zukunftsorientierten und wirtschaftlichen Problemlösungen.
Wir begleitenVeränderungsprozesse und sichern damit den Erfolg langfristig.
Mit unserem berufserfahrenen, interdisziplinären Team bieten wir professionelle Dienstleistungen von der Konzeptentwicklung bis zur praktischen Umsetzung.
Wir erarbeiten mit Ihnen flexible und ganzheitliche Lösungen.
Wir bieten Ihnen bei komplexen Fragestellungen optimalen Nutzen durch maßgeschneiderte und individuelle Lösungen.
Wir helfen sofort und bauen Brücken.
Kontakt: Ihr Team Verwaltungsreform21 – Büro für Personal- und Organisationsberatung – Kommunalberatung Thomas Fedrow
Wirtschaftlichkeit von Verwaltungsleistungen hausintern oder bei externer Vergabe durch ”make or buy”. Entscheidungsgrundlage: make or buy für öffentliche Leistungen aller Art. Kosten eines Arbeitsplatzes in der Behörde neu denken.
”Einnahmequelle” Sponsoring und Partnerschaften für gemeinsame Projekte neu denken. Vermögensbewertung und Geld sparen.
Rechtssichere Kalkulation von Gebühren:Friedhofsgebühren(incl. Beratung zum Wandel der Friedhofskultur und Trends moderner Bestattungsformen: Baumgräber / Bestattung unter Bäumen, Urnen, Urnennischen / Kolumbarium, Friedwald, Ruheforst, Waldbestattung, Sternenkinderfelder, Genossenschaftsmodell, Kooperation mit Bestattern, Steinmetzen, Friedhofsgärtner).
Kalkulationen: Wasser-/Abwassergebühren (Beiträge), Verwaltungsgebühren, Fremdenverkehrsabgabe, Feuerwehr-Kostenersätze (Feuerwehrkonzeption), Bauhofleistungen und dgl.
Controllingkonzepte – maßgeschneidert für Ihren Bedarf
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Interessen ausgleichen durch Coaching und Moderation – Kommunikation setzt ungeahnte Kräfte frei! Personalcoaching und Mediation: Moderation von Führungsseminaren und Ausgleich der Interessen – Inhouse-Seminare.
Kommunale Zielsysteme –Zielfindung, Zielerreichung, Zielcontrolling mit Verwaltung, kommunalen Gremien und Bürgerschaft von der Haushalts- zur Zielklausur des Gemeinderates unter Aufnahme von Bürgerinteressen.
Zusammenführen und Reden: Oberbürgermeister/Bürgermeister und deren Team im Rathaus oder im kommunalen Betrieb sowie deren Gemeinderäte brauchen „HALT“ bei der täglichen Arbeit, aber auch „HALT“ zur strategischen Ausrichtung. Wir fördern die Zusammenarbeit verschiedener Interessengruppen, analysieren gemeinsam Strukturen und Prozesse, moderieren „Runde Tische“ und Workshops. Ihre Aufgabenfelder bearbeiten wir dabei ergebnisorientiert. Wir entwickeln Methoden, um in Beteiligungsprozessen passgenaue Konzepte zu erstellen und entsprechende Handlungsempfehlungen zu liefern.
Wir sind bereit: Moderation von Gemeinderatsklausuren, Stadtrats- und Fraktionsklausuren, Wahlberatung, Workshops der Amtsleiter und Mitarbeiter, Coaching von Oberbürgermeistern/Bürgermeistern und kommunalen Führungskräften, Krisenkommunikation, Moderation und Gestaltung von Stadtmarketing- und Stadtentwicklungsprozessen, Moderation von Bürger-Beteiligungsprozessen, Moderation von Veranstaltung und Podiumsdiskussionen, Medienberatung / Ideensammlung
Interkommunale Zusammenarbeit –Gemeinsam können Kommunen mehr und preiswerter, z.B. Personalamt und Kämmerei, Bauhofleistungen, Revision, Jugendverkehrsschule, Kulturamt.
Korruptionsprävention –Aufbau eines Sicherungssystems für die Bereiche Verwaltung, Finanzen und Bau durch Erkennen und Stoppen des Missbrauchs einer Vertrauensstellung.
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Bundesweit gibt es ca. 1.200 und allein in Baden-Württemberg noch ca. 900 Gutachterausschüsse, die die Aufgaben zur Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen nach §§ 192 Abs. 1 i.V.m. 193 Baugesetzbuch (BauGB) erfüllen. Nähere Aufgaben sind in den jeweiligen Gutachterausschussverordnungen, so auch in Baden-Württemberg (GuAVO BW 2017) geregelt. Die Gutachterausschüsse sind dort bei den Gemeinden als eigenständige Behörden zu bilden. Mit der Reform der Gutachterausschüsse ist insbesondere eine Konzentration von Fallbearbeitungen (Erstellung von Wertgutachten, Kauffälle / Kaufpreissammlung) erwünscht. So soll in Baden-Württemberg nach Aussage des Landes für eine sachgerechte Ableitung der Wertermittlungsdaten der Gemeinden ein Zusammenschluss des Gutachterausschusses auf mindestens 1.000 auswertbare Kauffällezurückgreifen.
Warum jetzt tätig werden?
In Folge des Erbschaftsteuerrechtsformgesetzes 2008 sind die gesetzlichen Anforderungen an die Wertgutachten deutlich gestiegen, da die Daten der Gutachterausschüsse verstärkt für steuerliche Bewertungen herangezogen werden. Hinzu kommt, dass mit Urteil vom 10. April 2018 die Berechnungsgrundlage der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt wurde. Der Gesetzgeber musste die Grundsteuer bis Ende 2019 neu regeln, was erfolgt ist. Die Gutachterausschüsse sind dann mehr denn je gehalten, die Bodenrichtwertebelastbar und rechtssicher zu ermitteln, sodass für eine verfassungskonforme Berechnungsgrundlage gesorgt ist. Die Gutachterausschüsse müssen folglich als Datenlieferanten enger mit der Finanzverwaltung kooperieren.
Aus diesem Grund ist es jetzt Zeit für eine verstärkte interkommunale Zusammenarbeit (IKZ)
Es wurde u.a. die baden-württembergische GuAVO Ende 2017 novelliert. Den Kommunen als Aufgabenträger ist nun die Möglichkeit eingeräumt, sich innerhalb eines Landkreises zusammenzuschließen, sodass mehrere Kommunen die Aufgabe auf eine Kommune übertragen und ein größeres Aufkommen an Kauffällen gesichert ist: Sie verbessert die Qualität und spart Kosten.
Bei einem Zusammenschluss gibt es für mehrere Städte und Gemeinden letztendlich nur noch einen gemeinsamen Gutachterausschuss und eine gemeinsame Geschäftsstelle.
Im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Vertrages übernimmt die erfüllende Gemeinde die gesamte Verantwortung für alle anderen beteiligten Kommunen. Bei der Rechtsform Zweckverband (ZV) werden die Verantwortungen auf die Verbandsversammlung, den Verbandsvorsitzenden und den Leiter des Gemeinsamens Gutachterausschusses gleichvermaßen verlagert.
Wir erarbeiten mit Ihnen mögliche Rechtsformen auf und zeigen die Gründungswege individuell für Ihre interkommunale Zusammenarbeit mit Ihren Nachbarkommunen!
Z.B. über einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit einer erfüllenden Gemeinde oder einen Zweckverband mit Verbandssatzung und den Organen (Verbandsvorsitzender, Verbandsversammlung). Wir klären die Aufgaben des Vorsitzenden des Gutachterausschusses samt dem Aufbau einer gemeinsamen Geschäftsstelle mit hauptamtlichen oder ehrenamtlichen Gutachtern.
Wir ermitteln den Personalbedarf der neuen Organisationseinheit anhand unserer langjährigen Fallzahl- und Kennzahlensysteme für
a) Wertgutachten
b) Kaufpreissammlung
c) Markt- und Preisanalysen
d) Gemeinsame Geschäftsstelle / laufender Betrieb
e) Marktberichte
f) Bodenrichtwerte
Wir definieren die erwarteten Fähigkeiten der Mitarbeiter (Dipl.-Ing/FH, Bautechniker und Verwaltungsmitarbeiter) sowie die Personal- und Sachkosten. Wir klären die internen Abläufe und dokumentieren den IST-Zustand der an der IKZ interessierten Kommunen. Wir erarbeiten den SOLL-Zustand (Organigramm, Zusammenarbeit, Personalbedarf) als Basis für den zukünftigen Gemeinsamen Gutachterausschuss.
Wir stimmen die Ergebnisse mit den Ober-/ Bürgermeistern und deren Gemeinderäten sowie mit der Rechtsaufsichtsbehörde ab und werden bei der Umsetzung dann gerne weiter befähigen (Wirtschaftsplan, Gebührenrecht, Geschäftsordnung der ZV-Versammlung, öffentliche-rechtliche Vereinbarung, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen).
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Haushaltskonsolidierung – Durchführung des Haushaltskonsolidierungsprozesses
Das Ausmaß der Einnahmeverluste und der neuen Verschuldung in vielen Kommunen ist und wird besorgniserregend. Insbesondere die Zunahme der Kredite zur Liquiditätssicherung sowie die vorhandenen und stärker zu erwartenden Investitionsrückstände bei der Infrastruktur werden Spuren hinterlassen.
Es geht Verwaltungsreform21 darum, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit untrennbar in den Vordergrund der Konsolidierung zu stellen, um dabei aktuelle Fragestellungen zu lösen und wesentliche Aspekte im Zusammenhang erfolgreicher Konsolidierungsbemühungen zu stellen bzw. zu erarbeiten.
Verwaltungsreform21 führt die Haushaltskonsolidierung aus strategischem Blickwinkel.
Wir prüfen mit Ihnen die Konsolidierungsbereiche und Gestaltungsoptionen anhand unseres umfassenden Prüfkataloges.
Wir klären:
– Den Bedarf vorhandener Stellen sowie der eingesetzten Beschäftigten und Beamte (Stellenbedarf).
– Welche Mitarbeiter kurz- oder mittelfristig ausscheiden oder ihre Arbeitszeit reduzieren könnten.
– Die zu erledigenden Leistungen sowie das Aufgabenspektrum (Aufgabenkritik).
– Die Frage der Erledigung der Aufgaben in den einzelnen Organisationseinheiten und wo sie am wirtschaftlichsten wahrgenommen werden sollte (in der Kommune selbst, durch eine IKZ bzw. durch eine Privatisierung).
– Zukünftige wesentliche Politik- und Strategiefelder, um die Kommune voranzubringen.
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Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) – Gemeinsam können Kommunen mehr!
Die Bandbreite zur Stärkung durch eine interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) hat drei wesentliche Ziele:
– Im „Front Office“: Mehr Bürgerservice und geringe Wartezeiten bei mehr Qualität („analog wie digital“).
– Im „Back Office“: Höhere Wirtschaftlichkeit und zeitnahe Ergebnisse bei optimalen Arbeitsabläufe.
– Für kleine Kommunen: Sicherstellung eines guten Leistungsangebotes für die Einwohner und die Verwaltung auf Dauer.
Wir denken an die Kernbereiche:
A IKZ „Innenverwaltung“
B IKZ „Bürgerservice / Sicherheit und Ordnung“
C IKZ Bildung, Betreuung, Jugend, Familie, Senioren
D Infrastruktur, Manuelle Dienste, Wasser, Abwasser
Wir haben erfolgreich zur „passenden Rechtsform“ der IKZ über den öffentlich-rechtlichen Vertrag bis hin zur Gründung eines Zweckverbandes beraten (u.a. zum Abwasserzweckverband, zur Verwaltungsgemeinschaft, zur gemeinsamen Nutzung von Infrastruktur und Geräten, Bauhofleistungen, Zentrale Vergabestellen, Feuerwehrkooperationen, Personalpools: Standesamt, Ortsbehörde, Vollzugsdienst oder Rechnungsprüfung/Revision, Personalwesen, Zentraler Einkauf, (Gemeinsamer) Gutachterausschuss, stationäre Jugendverkehrsschulen, Finanzleistungen/Mahnung/Vollstreckung, Kulturangebot und dgl.).
Verwaltungsreform21 erstellt für Kommunen ein IKZ-Gesamtkonzept (Potenzialanalyse) oder berät zu einzelnen Untersuchungsbereichender zukünftigen Zusammenarbeit. Dabei starten wir mit Ihnen gemeinsam das Projekt, nehmen Ihr Personal auf dem Weg „Zug um Zug“ mit, informieren Sie und Ihre kommunalen Gremien oder Aufsichtsräte und setzen vertrauensvoll mit allen Akteuren die Ergebnisse um.
Perspektiven durch Bürgerbeteiligung – Kommunalberatung – Verwaltungsreform21
Bürgerbeteiligungen I – Vom Hören und Reden zur konkreten Umsetzung: Bürgerbeteiligungsprozesse – das Ehrenamt wirkungsvoll beteiligen und einsetzen mit dem Blick auf eine nachhaltige Implementierung. Vgl. Publikationen https://verwaltungsreform21.de/publikationen
Bürgerbeteiligungen II – Gestaltung des demografischen Wandels im Dorf und im Ortsteil durch Stärkung zukünftiger – generationenübergreifender – Handlungsfelder (z.B. nachbarschaftliche Bindung, Nachbarschaftshilfe, mobile und stationäre Pflege, Wohnen und Bauen, Präventionsangebote, Sicherheit und Schutz). Blick auf die Ortschaftsverwaltung.
Bürgerbeteiligung III –Stärkung des Ehrenamtes: von der Bürgerbeteiligung zur Bürgerstiftung bzw. dem Verein, z.B. Fördersystem der Freiwilligen Feuerwehr (Tagesverfügbarkeit, Jugend) oder Stärkung des Seniorenbeirates.
Bürgerbeteiligung IV –Öffnen Sie Ihr Rathaus für Facebook, Twitter, Instagram und die TV-Berichterstattung aus Gremiensitzungen – gehen Sie mit Ihrem Rat online aus der Sitzung in die Stadt!
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