Gebührenkalkulation

Gebührenkalkulation - Kommunalberatung

Rechtssichere Kalkulation von Gebühren – Vorlage, Kalkulation samt Bericht, Satzung und Präsentation in den Gremien

Friedhofsgebühren (Verwaltungsgebühren, Bestattungsgebühren, Grabnutzungsgebühren incl. Beratung zum Wandel der Friedhofskultur und Trends moderner Bestattungsformen: Baumgräber / Bestattung unter Bäumen, Urnen, Urnengemeinschaftsfelder, anonyme Urnengemeinschaftsstätte, Urnennischen / Kolumbarium, Friedwald, Ruheforst, Waldbestattung, Sternenkinderfelder, Genossenschaftsmodell, Kooperation mit Bestattern, Steinmetzen, Friedhofsgärtner). Exkurs: Bestattungsleistungen sind nach UVgO (Unterschwellen-vergabeordnung) / VOL (Dienstleistung) auszuschreiben. Wir unterstützen Sie dabei (u.a. Ausschreibungsunterlagen, Leistungsverzeichnis, Submission, Wertung nach festgelegten Kriterien und Vergabe + Beauftragung).

Kalkulation der Gebühren für Obdachlosenunterkünfte und Asylunterkünfte: Benutzungsgebühren für Obdachlosenunterkünfte und Asylunterkünfte sind rechtssicher und praktisch zu kalkulieren; jedes Bundesland mag dazu eigene Kommunalabgabengesetze haben. Die Gerichte entscheiden viel und es ist daher die Rechtsprechung zu beachten. Unsere Kalkulation erfolgt dabei nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen. Sämtliche gebührenrelevanten Kosten werden ausgehend von der Haushalts- bzw. Wirtschaftsplanung und Basisdaten wie z.B.  Anlagenachweisen bzw. der Kostenaufstellungen ermittelt. Diese werden entsprechend den Gebäuden der Unterbringung ermittelt, dass eine entsprechende Kalkulation erfolgen kann. Die Verteilungsmaßstäbe und Kriterien sprechen wir mit Ihnen ab. Wir erstellen für Sie den Kalkulationsbericht, die Kalkulation, die Änderungssatzung und die Gremienvorlage, die wir gerne vor Ort präsentieren.

Verwaltungsgebühren

Kalkulation der Kindergartengebühren (U3 / Ü3)

Fremdenverkehrsabgabe

Feuerwehr-Kostenersätze (Feuerwehrkonzeption)

Kalkulation von Benutzungsgebühren, z.B. kommunale Mehrzweckhallen, Bäder, Freibäder

Wasser-/Abwassergebühren (Beiträge)

Stellenbewertung

Stellenbewertung - Kommunalberatung
Stellenbewertung – Kommunalberatung

Stellenbeschreibungen & Stellenbewertungen  für Kommunen und ihre öffentlichen Betriebe (v.a. Stadtwerke, Ver- und entversorgung, Netzgesellschaften, Wasser- und Abwasserverbände)

In den Vorjahren wurde bei Ihnen vermutlich eine Bewertung vorgenommen. Aufgrund der verschiedener Anpassungen der örtlichen Entwicklungen der Organisation oder tariflicher Änderungen erscheint es erforderlich, die die Stellenbeschreibung und Stellenbewertung aufzuarbeiten, um sie so auf den neuesten Stand zu bringen.

Wir bewerten für Sie die Stellen bzw. Funktionen der Beamten, Beschäftigten (TVöD-V / TVöD-VKA, TV-L, TV-Bund) bzw. Arbeitnehmer (TV-V) nach den gültigen Tarifverträgen im öffentlichen Dienst und bei GmbHs und stellen den Vergleich her.

Wir überprüfen die vorhanden Bewertungen im Sinne einer Qualitätssicherung bzw. Fortschreibung der Stellenbewertung.

Wir erstellen neue Stellenbeschreibungen mit oder ohne Arbeitsplatzinterviews (ggf. Video-Interviews). Auch sog. „Quereinsteiger  bzw. Quereinsteigerinnen“ sind in kurzer Zeit gleichwertige Beschäftigte mit hoher Motivation, die eine sachgerechte Stellenbewertung brauchen. 
Wir beraten Ihre örtliche Stellenbewertungskommission oder richten diese für Sie ein.

1. Analytische Stellenbewertung von Dienstposten – Beamte

2. Stellenbewertung für Beschäftigte (ehemals: Angestellte, Arbeiter) nach TVöD (VKA) bzw. TV-L und Spezialtarifen, z.B.

Sachgerechte Eingruppierung von IUK-Beschäftigte, Beschäftigte in Kassen, Kassenleiter, Vollstreckungsbeamte, Gemeindlicher Vollzugsdienst / Kommunaler Ordnungsdienst, Erziehungs- und Sozialberufe – Erzieherinnen, handwerkliche Tätigkeiten (Arbeiter), Beschäftigte im Bauhof, Techniker, Meister, Ingenieure, Klärmeister, Klärfacharbeiter, Chemotechniker, Waldarbeiter, Förster, Tierpfleger, Feuerwehr, Feuerwehrkommandanten, Feuerwehrgerätewarte, Dipl.-Bibliothekare / Dipl.-Bibliothekarinnen, Volkshochschule, Musikschule, Schulhausmeister, Hausmeister, Beschäftigte in Archiven und Museen, Schulsekretärinnen, Beschäftigte in Bäderbetrieben, in Gesundheitsberufen , Juristen und viele mehr.

3. Stellenwertung nach TV-V für Versorgungsbetriebe / Stadtwerke und Überleitung zum TV-V

Kontakt: Ihr Team Verwaltungsreform21 – Büro für   Personal- und Organisationsberatung – Kommunalberatung Thomas Fedrow

Mobil: 0160/3210967   I  post@verwaltungsreform21.de

Bewertung von Beamtenstellen – Das analytische Bewertungsverfahren

www.verwaltungsreform21.de - Wir schaffen Perspektiven
www.verwaltungsreform21.de – Wir schaffen Perspektiven

Bewertung von Beamtenstellen – Das analytische Bewertungsverfahren

Zu unterscheiden ist bei:

Beamte          = analytisches Bewertungsverfahren der Eingruppierung nach Verwaltungsreform21  KGSt

Beschäftigte = Tätigkeitsmerkmale für summarisches Verfahren der Eingruppierung

Nach § 18 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) sind die Funktionen der Beamten und Soldaten nach den mit ihnen verbundenen Anforderungen sachgerecht zu bewerten und Laufbahnämtern zuzuordnen.

Analytische Verfahren sind dadurch gekennzeichnet, dass die verschiedenen mit der Wahrnehmung einer Stelle verbundenen Anforderungen jede für sich erfasst und bewertet werden. Aus diesen Teilbewertungen wird in einem zweiten Schritt nach einer vorgegebenen Systematik und unter Einbeziehung des unterschiedlichen Gewichts der einzelnen Anforderungen die Gesamtbewertung entwickelt. KGSt

Zur Bewertung von Dienstposten gibt es verschiedene Modelle. Die Dienstpostenbewertung von Verwaltungsreform21 und div. Bewertungsmodell der Gemeindeprüfung bzw. Rechnungshöfe sind vergleichbar. Die Modelle umfassen oft fünf bis sieben Bewertungsmerkmale, wie auch das Modell von Verwaltungsreform21: KGSt

  • Schwierigkeitsgrad der Informationsverarbeitung / Quantität und Qualität Schwierigkeitsgrad der dienstlichen Beziehungen / Kommunikation
  • Grad der Selbständigkeit (ohne Anweisung aus eigenem Antrieb)
  • Grad der Verantwortung (durch die Aufgabe, Ressourcen, Ergebnisse und Führung und Leitung)
  • Grad des Kraftaufwands bei manuellen Diensten (v.a. einfacher Dienst)
  • Grad der Vor- und Ausbildung
  • Grad der Erfahrung in dieser Funktion / anderen Funktionen

Diese Bewertungsmerkmale werden – je nach Modell – entsprechend ihrer Bedeutung unterschiedlich gewichtet. Jedes Bewertungsmerkmal wiederum wird inhaltlich durch Bestimmungsgrößen  von Verwaltungsreform21 (weitere Kriterien) definiert, in Beziehung gebracht und in  Schwierigkeitsstufen untergliedert. Die einzelnen Schwierigkeiten werden durch Erläuterungen zu den Stufen erneut konkretisiert und mit Stufenwertepunkten versehen. Mit Hilfe des jeweiligen Bewertungsmodells können die Anforderungen aus der Wahrnehmung der Ressourcenverantwortung, die sich im Rahmen des Neuen Steuerungsmodells / Kommunalen Steuerungsmodells ergeben, erfasst und bewertet.

Im Zusammenhang der Bewertungskriterien von Verwaltungsreform21 erfordern einige Bewertungsmerkmale eine differenzierte Betrachtung (z. B. beim Schwierigkeitsgrad der Informationsverarbeitung, Schwierigkeitsgrad der dienstlichen Kommunikation, Grad der Verantwortung, Ausführungsverantwortung, Leitungsverantwortung bzw. Ressourcenverantwortung).

Kontakt: Ihr Team Verwaltungsreform21 – Büro für   Personal- und Organisationsberatung – Kommunalberatung Thomas Fedrow

Mobil: 0160/3210967   I  post@verwaltungsreform21.de

St

Neue Entgeltordnung zum TVöD für den Bereich der VKA ab 01. Januar 2017

Neue Entgeltordnung - TVöD - Stellenbewertung - Kommunalberatung
Neue Entgeltordnung – TVöD – Stellenbewertung – Kommunalberatung

Unser Team ist Ihr Berater für Stellenbewertungsprojekte: Bewertung und Qualitätssicherung von Beamtenstellen bzw. Tarifstellen: (TVöD-V – TVöD-VKA-, TV-L, TVöD – Bund-, TV-V, Sondertarife). Insbesondere Bewertungen nach dem TV Sozial- und Erziehungsdienst sind eine Besonderheit (TV SuE – PDF).

Durchführung von Arbeitsplatzinterviews (vor Ort oder per Videokonferenz) und der Erarbeitung von Stellenbeschreibungen.  KGSt

Teil A, Allgemeiner Teil, I. Allgemeine Tätigkeitsmerkmale (Eingruppierung)

2017-01-01-Entgeltordnung Gesamtfassung (PDF)

1. Entgeltgruppe 1 (einfachste Tätigkeiten). Die Entgeltgruppe 1 ist bei den Tätigkeitsmerkmalen der Entgeltgruppen 2 bis 9a (handwerkliche Tätigkeiten) und Entgeltgruppen 2 bis 12 (Büro-, Buchhalterei-, sonstiger Innendienst und Außendienst) nachrichtlich mit aufgeführt. Thomas Fedrow

2. Entgeltgruppen 2 bis 9a (handwerkliche Tätigkeiten) – Anlage 1

Beachte: Landesbezirklicher Tarifvertrag Nr. 6 G Baden-Württemberg zur Eingruppierung der Beschäftigten im handwerklichen Bereich tritt zum 01.01.2024 in Kraft.

Handwerkliche Tätigkeiten

EG 1 bis EG 4:   An- und Ungelernte (Beamte = einfacher Dienst)
EG 5 bis EG 9a: mindestens mit 3-jähriger Ausbildung (Mittlerer Dienst)
EG Ausbildung Anforderungen, (Beschäftigte mit)
1 Keine einfachste Tätigkeiten
2 Keine einfachen Tätigkeiten
3 keine
Einarbeitung:
2-4 Wochen
Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 2
heraushebt, dass sie eine eingehende fachliche Einarbeitung erfordert.
4 weniger 3 J.
Einarbeitung:
5-8 Wochen
1. Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in
einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer
von weniger als drei Jahren, die in ihrem oder einem
diesem verwandten Beruf beschäftigt werden.
4 weniger 3 J. 2. Beschäftigte mit schwierigen Tätigkeiten.
5 mind. 3 J. Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem
anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von
mindestens drei Jahren, die in ihrem oder einem diesem verwandten
Beruf beschäftigt werden.
6 mind. 3 J. Beschäftigte der Entgeltgruppe 5, die hochwertige Arbeiten verrichten.
7 mind. 3 J. Beschäftigte der Entgeltgruppe 5, die besonders hochwertige Arbeiten
verrichten.
8 mind. 3 J. Beschäftigte der Entgeltgruppe 5, deren Tätigkeiten in landesbezirklichen
Tarifverträgen abschließend aufgeführt sind.
Achtung: Fernerkatalog, Bezirkslohntarifvertrag Nr. 5 G, 05. April 1991 – in z.B. Baden-Württemberg Bezirkslohntarifvertrag 5G (PDF) Baden-Württemberg Achtung Freistaat Bayern: Die Stellenbewertung für ehemalige Arbeiter im Freistaat Bayern wurde neu geregelt: Es gilt inzwischen das „Entgeltgruppenverzeichnis handwerkliche Tätigkeiten Bayern“ (13. Landesbezirklicher Tarifvertrag / 13. LBzTV) mit Inkrafttreten zum 01.01.2020). Vgl. Übersicht VWR21 (PDF) und Anlage 1a – Entgeltgruppenverzeichnis handwerkliche Tätigkeiten Bayern (13. Landesbezirklicher Tarifvertrag (13. LBzTV) / PDF
9a mind. 3 J. Beschäftigte der Entgeltgruppe 5, deren Tätigkeiten in landesbezirklichen
Tarifverträgen abschließend aufgeführt sind.Achtung: Fernerkatalog, Bezirkslohntarifvertrag Nr. 5 G, 05. April 1991 – in z.B. Baden-Württemberg Bezirkslohntarifvertrag 5G (PDF) Baden-WürttembergAchtung Freistaat Bayern: Die Stellenbewertung für ehemalige Arbeiter im Freistaat Bayern wurde neu geregelt: Es gilt inzwischen das „Entgeltgruppenverzeichnis handwerkliche Tätigkeiten Bayern“ (13. Landesbezirklicher Tarifvertrag / 13. LBzTV) mit Inkrafttreten zum 01.01.2020). Vgl. Übersicht VWR21 (PDF) und Anlage 1a – Entgeltgruppenverzeichnis handwerkliche Tätigkeiten Bayern (13. Landesbezirklicher Tarifvertrag (13. LBzTV) / PDF

3. Entgeltgruppen 2 bis 12 (Büro-, Buchhalterei-, sonstiger Innendienst und Außendienst) – Anlage 2

 

EG (1) 2 bis EG 8 mit mindestens 2- oder 3-jähriger Ausbildung (bis mittlerer Dienst)

EG Ausbildung Anforderungen, (Beschäftigte mit)
1 keine einfachsten Tätigkeiten
2 keine mit einfachen Tätigkeiten
3 keine
Einarbeitung:
2-4 Wochen
Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 2
heraushebt, dass sie eine eingehende fachliche Einarbeitung erfordert.
4 keine
Einarbeitung:
5-8 Wochen
1. Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe
3 heraushebt, dass sie mindestens zu einem Viertel
gründliche Fachkenntnisse
erfordert.
4 keine
Einarbeitung:
5-8 Wochen
2. Beschäftigte mit schwierigen Tätigkeiten.
5 mind. 3 Jahre 1. Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer
von mindestens drei Jahren und entsprechender Tätigkeit.
5 mind. 3 Jahre Beschäftigte, deren Tätigkeit gründliche Fachkenntnisse erfordert.
6 mind. 3 Jahre Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1, deren Tätigkeit
gründliche und vielseitige Fachkenntnisse erfordert, sowie
Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 2, deren Tätigkeit vielseitige Fachkenntnisse erfordert.
7 mind. 3 Jahre Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit mindestens zu einem Fünftel selbstständige Leistungen erfordert.
8 mind. 3 Jahre Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit mindestens zu einem Drittel selbständige Leistungen erfordern.

EG 9 bis EG 12: Bachelor- oder Fachhochschulabschluss (gehobener Dienst)

EG Ausbildung Anforderungen, (Beschäftigte mit)
9a Bachelor/FH Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit selbständige Leistungen erfordern.
9b Bachelor/FH 1. Beschäftigte mit abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund
gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende
Tätigkeiten ausüben.
9b Bachelor/FH 2. Beschäftigte, deren Tätigkeit gründliche, umfassende Fachkenntnisse
und selbstständige Leistungen erfordern.
9c Bachelor/FH Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe
9b heraushebt, dass sie besonders verantwortungsvoll ist.
10 Bachelor/FH Beschäftigte, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe
9c heraushebt.
11 Bachelor/FH Beschäftigte, deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 9c heraushebt.
12 Bachelor/FH Beschäftigte, deren Tätigkeit sich durch das Maß der damit verbundenen Verantwortung erheblich aus der Entgeltgruppe 11 heraushebt.

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