Landesbezirklicher Tarifvertrag Nr. 6 G Baden-Württemberg – Stellenbewertung

KommunalberatungLandesbezirklicher Tarifvertrag Nr. 6 G Baden-Württemberg zur Eingruppierung der Beschäftigten im handwerklichen Bereich ist seit dem 01.01.2024 in Kraft

– Bauhöfe und andere handwerklich Beschäftigte der Kommune jetzt betroffen

Viele Jahre liefen in Baden-Württemberg Tarifverhandlungen zur Eingruppierung der Beschäftigten im handwerklichen Bereich. Diese konnten am 8. September 2023 mit dem redaktionellen Abschluss des „landesbezirklichen Tarifvertrages Nr. 6 G zur Eingruppierung der Beschäftigten im handwerklichen Bereich Baden-Württemberg“ (PDF von Verwaltungsreform21 aufgearbeitet – sog. Entgeltgruppen-Tarifvertrag Nr. 6 G / EG-TV Nr. 6 G BW) beendet wurden.

Von der Überleitung aus dem bisherigen BzLT Nr. 5 G in den EG-TV Nr. 6 G BW sind Beschäftigte erfasst, deren Arbeitsverhältnis über den 31. Dezember 2023 hinaus fortbesteht und die am 1. Januar 2024 unter den Geltungsbereich des EG- TV Nr. 6 G fallen.

Eine Neufeststellung der Eingruppierung findet nur statt, wenn sich aus den Tätigkeitsmerkmalen der Anlage 2 eine höhere Eingruppierung ergibt. Insoweit greift die Tarifautomatik. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber die Eingruppierung zwingend prüfen muss. Dann ist der Arbeitgeber gefordert dem Beschäftigten die sich aus der Neufestsetzung ergebende Entgeltgruppe und Stufe sowie das sich daraus ergebende Tabellenentgelt in Textform mitzuteilen. Hierfür wurde eine Frist bis spätestens zum 31.10.2024 vereinbart.

Die Anlage 2 des Tarifvertrages ist in einen Teil A und einen Teil B gegliedert: In Teil A sind die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale – Entgeltgruppen 2 bis 9a (handwerkliche Tätigkeiten) aufgeführt. Diese entsprechen inhaltlich denen des Teil A, Abschnitt I, Ziffer 2 der Anlage 1 zum TVöD – Entgeltordnung (VKA).

In Teil B finden sich – nach 24 Kapiteln gegliedert – die speziellen Tätigkeitsmerkmale zur Eingruppierung der handwerklich Beschäftigten. Dies sind u.a. die Bereiche: Reinigung, Hauswirtschaftliche Tätigkeiten, Friedhöfe, Lager und Magazine, Bau- und Betriebshöfe, Garten- und Weinbau, Grün- und Baumpflege, Fahrzeug- und Maschinenführer, Tiefbau, Kläranlagen und dazu gehörige abwassertechnische Anlagen, Kanalreinigung, Entsorgung / Versorgung, Feuerwehr und Gebäude und Sportstätten.

Anlage 3 regelt in Verbindung mit § 3 EG-TV Nr. 6 G BW die Möglichkeiten zur Gleichstellung sogenannter „Quereinsteiger“. Zukünftig kann der Arbeitgeber – bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen – handwerklich Beschäftigte, die über gleichwertige Fähigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen eines entsprechend ausgebildeten Beschäftigten verfügen (sog. sonstiger Beschäftigter), wie einen entsprechend ausgebildeten Beschäftigten eingruppieren.

Verwaltungsreform21 begleitet die Kommunen gerne bei der Überleitung und Stellenbewertung nach dem neuen Tarifrecht.

Kontakt: Ihr Team Verwaltungsreform21 – Büro für   Personal- und Organisationsberatung

Mobil: 0160/3210967  I  post@verwaltungsreform21.de

Stadtwerke im Fokus

Versorgungsbetriebe und Stadtwerke im Fokus – Stellenbewertung nach TV-V, Überleitung in den TV-V, Betriebsvereinbarungen nach TV-V: Personalberatung – Unternehmensberatung für Kommunen und ihre Öffentlichen Betriebe

Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer von Stadtwerken sind oft mit vielen Fragen beschäftigt: Technik & Innovationen wie intelligente Stromnetze – Smart Grid  I  Regulierungsmanagement I Controlling I Verwaltung I Personal und nicht zu vergessen die Freuden des „harten Wettbewerbs und der Regulierung“. Auch die Stellenbewertung ist ein wichtiger Baustein, um Arbeitszufriedenheit und eine faire Bezahlung zu sicher. Der TV-V gilt seit über 20 Jahren als spartenspezifischer Tarifvertrag für die Versorgungsbetriebe. Er gilt u.a. für Stadtwerke, wenn wir auf Kommunen sehen. Seine Anwendung geht aber weit über die Versorgung hinaus, z.B. für Klärwerke, Bäder (Freibad, Hallenbad), Verkehrsbetriebe, Wasserwerke und Wasserverbände, Abfallwirtschaft, Entsorgungsbetriebe oder Müllabfuhr-Zweckverbande.

Beitrag bei Kommunaltopinform: Ein Kommunalprofi leistet Hilfe beim Einmaleins des TV-V

Übersicht TV-V Entgeltgruppenverzeichns mit Tätigkeitsmerkmalen

Übersicht TV-V Entgeltgruppenverzeichns mit Tätigkeitsmerkmalen von Verwaltungsreform21 (PDF; 17. Änderungsfassung)

Es gilt für die Bewertung der TV-V vom 05.10.2000 mit dem 17. Änderungstarifvertrag vom 17. April 2023 (in Kraft: seit 01.01.2023)

Vergleichen Sie die Eingruppierungsstufen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD/TV-V) versus Beamtenbesoldung

Beitrag zum TV-V in Kommunaltopinform

Ihr Team Verwaltungsreform21 – Büro für   Personal- und Organisationsberatung: Partner der Stadtwerke

Mobil: 0160/3210967  I  post@verwaltungsreform21.de T

 

 

 

 

Tätigkeiten und Funktionen in Versorgungsbetrieben (TV-V):

 Kaufmännischer Bereich:

– Regulierungsmanager / Regulierungsmanagement (Verfahren der Bundesnetzagentur / BNetzA, ggf. über Landesregulierungskammer im Vereinfachten Verfahren: Stromnetzbetrieb:  Vereinfachtes Verfahren nach § 24 ARegV,  wenn es unter 30.000 Anschlüsse sind bzw. im Gasnetzbetrieb: Regelverfahren, wenn es unter 15.000 Anschlüsse sind; ansonsten Regelverfahren mit der BNetzA);

– Manager für Marktkommunikation, Manager für Lieferantwechsel Vertrieb, (Lieferantenprozesswechsel / GPKE, Wechselprozesse / MPES, Wechselprozesse im Messwesen / WiM, Marktkommunikation / MaKo;

– Manager für den Markprozess Netze (Netzbetreiberwechsel)

– Bilanzkreismanager (Bilanzkreisrechnung / MaBiS) oder Energiedatenmanager (Energiedatenmanagement)

– Energiedienstleistungen / EDL, Energiebeschaffungsmanagement

– Asset-Manager / Assetmanagement

– Rechnungswesen / Beteiligungen

– Controller

– Vertrieb Geschäftskunden / Sonderkunden

– Shared Services und Vertrieb

– Kundenbetreuung

– Verwaltung, Personal, IUK, Finanzen, Stabsstellen

 – Buchhaltung

– IT-Fachkräfte

– Marketing / Unternehmensentwicklung

 Technischer Bereich

– Facharbeiter, Techniker, Meister, Monteure, Handwerker (v.a. Montagearbeiten von diesen Personen in Netzen bzw. Anlagen wie Gas, Wasser, Fernheizung, Kabel, Freileitung) als Anlagen-Meister oder Netzmeister (sog. Handwerksmeister: Elektrotechniker, Metallbauer, Installateure und Heizungsbauer, Maler und Lackierer) und Industriemeister (z.B. Industriemeister – Elektrotechnik, -Leitungsbau, -Rohrnetzbau/Betrieb, -Wassermeister), Ingenieure

– Technischen Dienste Netze / Netzwirtschaft

– Arbeitnehmer Materialwirtschaft

– Zähl- und Messwesen, Zählermanagement

– Leittechnik

– Schaltwart, Wasserwart / Wassermeister

– Elektrofachkraft / Techniker

– Fachkraft / Wasserversorgungstechnik / Betriebsführung

– Biotechnologischer / Chemisch-techn. Labor-Assistent

– Ingenieur für Wasserwirtschaft, Umwelttechnik (Bachelor/Master)

– Bauingenieur Tiefbau / Wasser / Versorgung

– Water Technologie / Master of Engineering

– Wassertechnologie / Boden

– laufender Betrieb, Anlagen- und Netzbau

Weitere Beispiele nach dem TV-V (weitere Fallgruppen):

2.1     Reinigen von Werkstätten und Labors
2.2     Einfache Bürotätigkeiten (wie Führen von einfachen
Listen, Mithilfe bei der Postabfertigung, Registratur, Fotokopieren)

2.3   Tätigkeit als Bote

3.1     Tätigkeiten als Messgehilfe

3.2     Tätigkeiten als Zählerableser

3.3     Tätigkeiten als Pförtner

3.4     Tätigkeiten als Telefonist

4.3.1     Verwaltung von Lagern und Magazinen
4.3.2     Tätigkeiten als Fahrer von Kraftfahrzeugen
4.3.3     Tätigkeiten als Schreibkraft
4.3.4     Montagearbeiten in Netzen
(Gas, Wasser, Fernheizung, Kabel, Freileitung)

5.4.1.     Bedienen und Überwachen von Kraftwerksmaschinen
5.4.2.     Tätigkeiten als Schaltwart
5.4.3.     Tätigkeiten als Wasserwart
5.4.4.     Tätigkeiten als geprüfter Kesselwärter
5.4.5.     Tätigkeiten als Fahrer von Kraftfahrzeugen mit mehr als 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht
5.4.6.     Fahren und Bedienen von Spezialkraftfahrzeugen
(wie Kraftfahrzeug mit komplizierten Arbeitsmaschinen)
5.4.7.     Montagearbeiten in Netzen (Gas, Wasser, Fernheizung, Kabel, Freileitung)
5.4.8.     Tätigkeiten als kaufmännischer Sachbearbeiter

6.4.1     Handwerks- und Industriemeister mit entsprechenden Tätigkeiten

6.4.2     Staatlich geprüfte Techniker mit entsprechenden Tätigkeiten

6.4.3     Technische Assistenten mit entsprechenden Tätigkeiten

7.4.1     Handwerks- und Industriemeister mit fachlicher Aufsicht über Handwerker oder Facharbeiter
7.4.2     Handwerks- und Industriemeister, die die Voraussetzungen der Ausbildereignungs-Verordnung erfüllen und in der Berufsausbildung entsprechend tätig sind
7.4.3     Komplizierte Instandhaltungs-, Reparatur- und Überholungsarbeiten an Hochspannungs- und Hochleistungsschaltgeräten oder leittechnischen Anlagen von mindestens 110 KV
7.4.4     Versorgungstechnische, vertragsrechtliche und energiewirtschaftliche Kundenberatung
7.4.5     An- und Abfahren aller Kraftwerksanlagen und Eingreifen bei Störungen als Kraftwerker mit Kraftwerkerprüfung

8.4.1     Handwerks- und Industriemeister, die große Arbeitsstätten (Bereiche, Werkstätten, Abteilungen oder Betriebe) fachlich beaufsichtigen, in denen Handwerker oder Facharbeiter beschäftigt sind

8.4.2     An- und Abfahren von Kraftwerksblöcken mit einer Leistung von mehr als 100 MW und Eingreifen bei Störungen als Kraftwerker mit Kraftwerkerprüfung

8.4.3     Erstellen von Kostenangeboten und Bearbeiten von Versorgungsanfragen in mehreren Energiesparten

8.4.4     Selbständiges Anfertigen, Ändern und Pflegen von DV-Programmen und DV-Programmbausteinen

9.4.1     Handwerks- und Industriemeister, die ausdrücklich zu Leitern von großen Arbeitsstätten, in denen Handwerker oder Facharbeiter beschäftigt sind, bestellt sind
9.4.2     Bau und Betrieb von Netzen einschließlich Personal- und Materialeinsatz
9.4.3     Abschließende Bearbeitung und Zuordnung von aktivierungspflichtigen und nicht aktivierungspflichtigen Aufträgen und deren Weiterberechnung
9.4.4     Abrechnung von schwierigen und speziellen Verträgen der Sonderabnehmer
9.4.5     Selbständiges Anfertigen, Ändern und Pflegen von  DV-Programmen und DV-Programmbausteinen mittleren Schwierigkeitsgrades

10.3.1     Versorgungstechnische, vertragsrechtliche und energiewirtschaftliche Kundenberatung der Sonderabnehmer
10.3.2     Kostenrechnungen, Kostenanalysen, Kalkulationen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen
10.3.3     Bearbeiten von schwierigen Aufgaben in der Finanz-/Anlagenbuchhaltung (Kontierungen, Wertberichtigungen und Abschreibungen) mit Jahresabschlussarbeiten (Bilanz, GuV)
10.3.4     Alleinverantwortliche Überwachung von Energieerzeugungsanlagen
10.3.5     Selbständiges Anfertigen, Ändern und Pflegen von DV-Programmen und DV-Programmbausteinen hohen Schwierigkeitsgrades
10.3.6      Asset-Manager
10.3.7      Bilanzkreismanager

11.4.1     Ermittlung von bereichsübergreifenden Vergleichszahlen, Soll-/Ist-Vergleich und Anwendungsanalysen als Controller
11.4.2     Analysieren, Testen und Einführen von DV-Systemen und deren Wartung als DV-Organisator
11.4.3     Analysieren, Planen, Implementieren und Kontrollieren von Betriebssystemen von Standardsoftware als Systemprogrammierer
11.4.4     Bauleitung von besonders schwierigen Neu- und Erweiterungsbauten im Strom-, Gas-, Wasser- oder Fernwärmenetz
11.4.5     Entwurf, Vortrassierung und Ausschreibung von Leitungs- und Tiefbauprojekten im MS- und HS-Netz von besonderer Schwierigkeit

Stellenbewertung

Stellenbewertung - Kommunalberatung
Stellenbewertung – Kommunalberatung

Stellenbewertung / Personalberatung – Unternehmensberatung für Kommunen und ihre öffentlichen Betriebe (v.a. Stadtwerke, Energieversorgung, Netzgesellschaften, Wasser- und Abwasserverbände)

In den Vorjahren wurde bei Ihnen vermutlich eine Bewertung vorgenommen. Aufgrund der verschiedener Anpassungen der örtlichen Entwicklungen der Organisation oder tariflicher Änderungen erscheint es erforderlich, die Bewertung wieder aufzuarbeiten, um sie so auf den neuesten Stand zu bringen.

Wir bewerten für Sie die Stellen bzw. Funktionen der Beamten, Beschäftigten (TVöD-V / TVöD-VKA, TV-L, TV-Bund) bzw. Arbeitnehmer (TV-V) oder TV-A nach den gültigen Tarifverträgen im öffentlichen Dienst und bei GmbHs und stellen den Vergleich her.

Wir überprüfen die vorhanden Bewertungen im Sinne einer Qualitätssicherung bzw. Fortschreibung der Stellenbewertung.
Wir erstellen neue Stellenbeschreibungen mit oder ohne Arbeitsplatzinterviews (ggf. Video-Interviews). Auch sog. „Quereinsteiger  bzw. Quereinsteigerinnen“ sind in kurzer Zeit gleichwertige Beschäftigte mit hoher Motivation, die eine sachgerechte Stellenbewertung brauchen. 
Wir beraten Ihre örtliche Stellenbewertungskommission oder richten diese für Sie ein.

1. Analytische Stellenbewertung von Dienstposten – Beamte

2. Stellenbewertung für Beschäftigte (ehemals: Angestellte, Arbeiter) nach TVöD (VKA) bzw. TV-L und Spezialtarifen, z.B.

Sachgerechte Eingruppierung von IUK-Beschäftigte, Beschäftigte in Kassen, Kassenleiter, Vollstreckungsbeamte, Gemeindlicher Vollzugsdienst / Kommunaler Ordnungsdienst, Erziehungs- und Sozialberufe – Erzieherinnen, handwerkliche Tätigkeiten (Arbeiter), Beschäftigte im Bauhof, Techniker, Meister, Ingenieure, Klärmeister, Klärfacharbeiter, Chemotechniker, Waldarbeiter, Förster, Tierpfleger, Feuerwehr, Feuerwehrkommandanten, Feuerwehrgerätewarte, Dipl.-Bibliothekare / Dipl.-Bibliothekarinnen, Volkshochschule, Musikschule, Schulhausmeister, Hausmeister, Beschäftigte in Archiven und Museen, Schulsekretärinnen, Beschäftigte in Bäderbetrieben, in Gesundheitsberufen , Juristen und viele mehr.

Hinweis: Landesbezirklicher Tarifvertrag Nr. 6 G Baden-Württemberg zur Eingruppierung der Beschäftigten im handwerklichen Bereich tritt zum 01.01.2024 in Kraft – Bauhöfe und andere handwerklich Beschäftigte der Kommune jetzt betroffen

Die Stellenbewertung für ehemalige Arbeiter im Freistaat Bayern wurde neu geregelt: Es gilt inzwischen das „Entgeltgruppenverzeichnis handwerkliche Tätigkeiten Bayern“ (13. Landesbezirklicher Tarifvertrag / 13. LBzTV) mit Inkrafttreten zum 01.01.2020). Vgl. Übersicht VWR21 (PDF) und Anlage 1a – Entgeltgruppenverzeichnis handwerkliche Tätigkeiten Bayern (13. Landesbezirklicher Tarifvertrag (13. LBzTV) / PDF

3. Stellenwertung nach TV-V für Versorgungsbetriebe / Stadtwerke und Überleitung zum TV-V

Kontakt: Ihr Team Verwaltungsreform21 – Büro für   Personal- und Organisationsberatung – Kommunalberatung Thomas Fedrow

Mobil: 0160/3210967   I  post@verwaltungsreform21.de

Personal – Personalentwicklung

Verwaltungsreform21 Kommunalberatung
Kommunalberatung – Personalentwicklung

Von Mensch zu Mensch – Personal mitnehmen und entwickeln. Gestaltung von Veränderungsprozessen (Personal)

Abwicklung und Begleitung von Organisationsentwicklungs-Projekten mit dem Blick auf eine nachhaltige Haushaltskonsolidierungen und Effizienzsteigerung.

Personalmanagement ganzheitlich denken – „Attraktiver Arbeitgeber“: Mitarbeitergewinnung und Mitarbeiterbindung mit aktuellen Handlungsfeldern: Führungskultur, Ausbildungs- und Fortbildungskonzepte (Stichwort: Aufstiegschangen und Trainee-Programme), Digitalisierung der Verwaltung, Motivationsprogramme (Gehalt und Leistungszulagen-Zulagen) und Arbeitsplatzzufriedenheit, Mitarbeitergespräche, Mitarbeiter- und Kundenbefragungen, Betriebliches Gesundheitsmanagement, flexible bzw. flexiblere Arbeitszeiten, Konzept des Überstundenabbaus, Faktor „Familie und Betreuung“. Mentoren helfen neue Kräfte zu bündeln und „einzuarbeiten“. Seien Sie transparent, welche Werte und Prinzipien Ihre Kommune bzw. Ihr Betrieb im Schild führt! Betonen Sie „Ihre Unternehmenskultur“ Transparenz, Fairness, Gleichberechtigung und Nachhaltigkeit.

Mentoren helfen neue Kräfte zu bündeln, Kompetenzen aufzubauen neue Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen und „einzuarbeiten“: Wir fördern die „örtliche Lernkultur“.

„Quereinsteiger  bzw. Quereinsteigerinnen“ sind in kurzer Zeit gleichwertige Beschäftigte mit hoher Motivation – Wir helfen Ihnen den strategischen und operativen Quereinstieg in der Kommune zu schaffen.

Leistungsbewertung nach TVöD-V und Beurteilungswesen für Beamte: Dienstvereinbarungen, Einführungsbegleitung, Führungskräfteschulungen, Evaluation

Headhunting & Personalsuche & Personalvermittlung & Personalbindung: Das Vorgehen für die Bewerber-Identifizierung erfolgt durch eine systematische Analyse des spezifischen Arbeitsmarkts und Positionsumfelds durch die Research-Arbeit von Verwaltungsreform21. Ein abgestuftes Verfahren zur Vermittlung von Beschäftigten und Beamten für Kommune und öffentliche Betriebe (Eigenbetrieb, IKZ-Rechtsform, GmbH) durch gezielte Kandidatensuche, Auswahl, Einstellungsgespräch. Vorschlag von Bewerbern aus dem Personalbewerber-Pool von Verwaltungsreform21. Wir schlagen auch verschiedene Maßnahmen zur „Personalbindung“ vor.

Coaching: Begleitung und Beratung von Führungskräften im Rahmen von umfassenden Veränderungsprozessen.

Konfliktmanagement: Mediation, Einstellungs- und Trennungsmanagement / outplacement

Personalentwicklungskonzepte leben / Personal-Kennzahlensysteme einfach führen – mit Personalentwicklung die Kommune gestalten: Bericht in der Innovativen Verwaltung von Verwaltungsreform21: „Personalentwicklung ist Basis für Veränderungsprozesse“ (PDF) – Starten Sie den Veränderungsprozess durch einen Kulturwandel innerhalb Ihrer Kommune – Nehmen Sie Führungskräfte  und Beschäftigte mit, um den gesellschaftlichen Wandel und die Trends des Bürgerservice, des Bürgerengagements und der Digitalisierung zu nutzen

Personalcontrolling – Kosten (Kosten eines Arbeitsplatzes) und Stellen. Controlling-Bericht Personal mit Kennzahlen 

Erstellung neuer Stellenbeschreibungen mit / ohne Arbeitsplatznterview.

Personalbedarfsermittlung / Stellenbedarfsermittlung.

Unser Team ist Ihr Berater für Stellenbewertungsprojekte: Bewertung, Qualitätssicherung und Evaluation von Beamtenstellen bzw. Tarifstellen: (TVöD-V /TVöD-VKA, TV-L, TVöD-Bund-, TV-V, TV-A, Sondertarife). Durchführung von Arbeitsplatzinterviews (vor Ort oder per Videokonferenz) samt der Erarbeitung von Stellenbeschreibungen. KGSt

Stellenbewertung für Beschäftigte (ehemals: Angestellte, Arbeiter) nach TVöD/VKA bzw. TVöD-V, TV-L und Sonderregelungen: Sachgerechte Stellenbewertung / Eingruppierung von IUK-Beschäftigte, Beschäftigte in Kassen, Kassenleiter, Vollstreckungsbeamte, Gemeindlicher Vollzugsdienst / Kommunaler Ordnungsdienst, Erziehungs- und Sozialberufe – Erzieherinnen, handwerkliche Tätigkeiten (Arbeiter), Beschäftigte im Bauhof, Techniker, Meister, Ingenieure, Klärmeister, Klärfacharbeiter, Chemotechniker, Waldarbeiter, Förster, Tierpfleger, Ingenieure, Feuerwehr, Feuerwehrkommandanten, Feuerwehrgerätewarte, Dipl.-Bibliothekare / Dipl.-Bibliothekarinnen, Volkshochschule, Musikschule, Schulhausmeister, Hausmeister, Beschäftigte in Archiven und Museen, Schulsekretärinnen, Beschäftigte in Bäderbetrieben, in Gesundheitsberufen , Juristen und viele mehr.

Analytische Bewertung von Dienstposten – Beamte

Stellenbewertung nach TV-V für Versorgungsbetriebe / Stadtwerke

Freiwillige Feuerwehr – Beratungsleistungen

Freiwillige Feuerwehr - Kommunalberatung
Freiwillige Feuerwehr – Kommunalberatung – Verwaltungsreform21

Themenblöcke rund um die Freiwillige Feuerwehr / Berufsfeuerwehren – Wir beraten und implementieren mit Ihnen und dem Ehrenamt:

1. Feuerwehrkonzeption
1.1 Feuerwehrbedarfsplanung
1.2. Feuerwehrhäuser – Zentrale / Dezentrale Standworte: Personal, Wege, Geräte
1.3. Interkommunale Zusammenarbeit der Freiwilligen Feuerwehren
1.4. Ausbildungskonzeption / Fortbildungskonzeption (vor Ort, im Verbund mit allen Rettungsdiensten)

2. Personal, Organisation, Satzungen, Kosten
2.1. Personalbedarf, Stellenbeschreibungen und Stellenbewertungen (Hauptamtliche Kräfte, z.B. Gerätewarte / Freiwillige Kräfte)
2.2. Tagesverfügbarkeit (Modell 80/20)
2.3. Feuerwehrsatzung
2.4. Feuerwehrkostenersatzsatzung
2.5. Feuerwehraufwandsentschädigungssatzung
2.6. Mitarbeiterbefragung
2.7. Allgemeine Beschaffungsberatung
2.8. Konfliktberatung / Konfliktschlichtung (Mediation)

3. Imagekampagne & Motivationsförderung
3.1. Jugend
3.2. Arbeitgeber
3.3. Ehrenamtliche Einsatzkräfte: Motivation (monetär und Sondermaßnahmen)
3.4. Altersmannschaft
3.5. Werbematerialien (Flyer, Broschüren, Bäckertüten dgl.).
3.5. Aktionen / Veranstaltungen (Tag der offenen Tür, Werbetage, „Aktion 112 – Europaweite Rufnummer“
3.6. Ehrenamt aktiv – Aktionen / Ehrungskultur: jung / alt
3.7. Soziale Medien (Web, Facebook, Instagram)

4. Sicherung Jugendschutz
4.1. Werte, Normen, Codex
4.2. Erweitertes Führungszeugnis / Jugendfeuerwehr (§ 72 a SBG VIII)
4.3. „Gegen sex. Missbrauch“ – Sicherungskonzept

5. Jugendfeuerwehr
5.1. Ausbildung
5.2. Jugendleiter
5.3. Jugendförderung
5.4. „Jugendfeuerwehr geht in die Schule“
5.5. Kooperation mit Vereinen (u.a. DRK)

6. Förderungen
6.1. Förderverein Freiwillige Feuerwehr
6.2. Spenden / Sponsoring

 

Personal: von Mensch zu Mensch – Personal mitnehmen und entwickeln Gestaltung von Veränderungsprozessen – Kommunalberatung

Veränderungsprozesse - Gestaltung - Kommunalberatung - Verwaltungsreform21
Gestaltung von Veränderungsprozessen – Verwaltungsreform21

Abwicklung und Begleitung von Organisationsentwicklungs-Projekten mit dem Blick auf eine nachhaltige Haushaltskonsolidierungen und Effizienzsteigerung.

Abwicklung und Begleitung von Organisationsentwicklungs-Projekten mit dem Blick auf eine nachhaltige Haushaltskonsolidierungen und Effizienzsteigerung.

Personalmanagement ganzheitlich denken: Mitarbeitergewinnung und Mitarbeiterbindung mit aktuellen Handlungsfeldern: Führungskultur, Ausbildungs- und Fortbildungskonzepte, Digitalisierung der Verwaltung, Motivationsprogramme und Arbeitsplatzzufriedenheit, Mitarbeitergespräche, Mitarbeiter- und Kundenbefragungen, Betriebliches Gesundheitsmanagement. Mentoren helfen neue Kräfte zu bündeln und „einzuarbeiten“. Wir sorgen für eine gute und qualifizierte Einarbeitung bei Quereinsteigern.

Personalentwicklungskonzepte leben / Personal-Kennzahlensysteme einfach führen: mit Personalentwicklung die Kommune gestalten: Bericht in der Innovativen Verwaltung: „Personalentwicklung ist Basis für Veränderungsprozesse“ (PDF) – Starten Sie den Veränderungsprozess durch einen Kulturwandel innerhalb Ihrer Kommune – Nehmen Sie Führungskräfte  und Beschäftigte mit, um den gesellschaftlichen Wandel und die Trends des Bürgerservice, des Bürgerengagements und der Digitalisierung zu nutzen

Personalcontrolling – Kosten (Kosten eines Arbeitsplatzes) und Controlling-Bericht „Personal mit Kennzahlen“

Leistungsbewertung nach TVöD-V (§ 18 TVöD) und Beurteilungswesen für Beamte: Dienstvereinbarungen, Einführungsbegleitung, Führungskräfteschulungen, Evaluation

Alternative Entgeltanreiz-Systeme nach § 18a TVöD-V über Gutscheine oder sonstige Förderungen (Kita-Zuschuss, Arbeitgeberzuschüsse dgl.) – Aufbau eines umgewidmenten Budgets mit Dienstvereinbarungen, Einführungsbegleitung, Evaluation

Headhunting: Das Vorgehen für die Bewerber-Identifizierung erfolgt durch eine systematische Analyse des spezifischen Arbeitsmarkts und Positionsumfelds durch die Research-Arbeit von Verwaltungsreform21. Abgestuftes Verfahren zur Vermittlung von Beschäftigten und Beamten für Kommune und öffentliche Betriebe (Eigenbetrieb, IKZ-Rechtsform, GmbH) durch gezielte Kandidatensuche, Auswahl, Einstellungsgespräch. Vorschlag von Bewerbern aus dem Personalbewerber-Pool von Verwaltungsreform21.

Coaching: Begleitung und Beratung von Führungskräften im Rahmen von umfassenden Veränderungsprozessen.

Konfliktmanagement: Mediation, Einstellungs- und Trennungsmanagement / outplacement.

Erstellung neuer Stellenbeschreibungen mit / ohne Arbeitsplatzinterview. 

Unsere Übersicht gibt Ihnen den Vergleich der Eingruppierungsstufen nach Tarifverträgen (TVöD/TV-V) und zur Beamtenbesoldung

Dazu gehören auch die Module: Organisationshandwerk I – Analyse und Neuausrichtung der Geschäftsprozesse (Geschäftsprozessoptimierung), der Stellen und der Organisation auf Basis neuer Stellenbeschreibung.

Personalbedarfsermittlung nach anerkannten Kennzahlen und örtlichen Erhebungen.

Stellenbewertung für Beschäftigte (ehemals: Angestellte, Arbeiter) nach TVöD (TV-L) und Sonderregelungen: Sachgerechte Eingruppierung von IUK-Beschäftigte, Beschäftigte in Kassen, Kassenleiter, Vollstreckungsbeamte, Gemeindlicher Vollzugsdienst, Erziehungs- und Sozialberufe – Erzieherinnen, handwerkliche Tätigkeiten (Arbeiter) Techniker, Meister, Waldarbeiter, Ingenieure, Feuerwehr, Feuerwehrkommandanten, Feuerwehrgerätewarte, Dipl.-Bibliothekare / Dipl.-Bibliothekarinnen, Schulhausmeister, Hausmeister, Schulsekretärinnen, Beschäftigte in Gesundheitsberufen und viele mehr.

Analytische Bewertung von Dienstposten – Beamte

Stellenwertung nach TV-V für Versorgungsbetriebe / Stadtwerke

Ausrichtung nach den Bereichen: Steuerung, Steuerungsunterstützung, interne Dienstleister und Fachbereiche des Bürgerservice, z.B. Baubürgerbüro

Organisationshandwerk II – Beratung zur Reorganisation manueller Dienste (Bauhof, Gebäude- und Hausmeisterservice) und Ausgliederung (z.B. Eigenbetrieb, Teilprivatisierung).

Kontakt: Ihr Team Verwaltungsreform21 – Büro für   Personal- und Organisationsberatung – Kommunalberatung Thomas Fedrow

Mobil: 0160/3210967   I  post@verwaltungsreform21.de

Organisation – Kommunalberatung

Organisation - Neue Steuerung - Organisationsentwicklung - Kommunalberatung - Verwaltungsreform21

Wir helfen, damit Sie es dann selbst können:  Örtliches Projektmanagement in komplexen Reorganisationsvorhaben (z. B. Verwaltungsreform21, Neues Steuerungsmodell). 

Organisationshandwerk I – Analyse und Neuausrichtung der Geschäftsprozesse anhand einer Digitalisierungskonzeption (Geschäftsprozessoptimierung anhand der Abläufe, Produkte), der Stellen und der Organisation (auch Produktorientiertes Modell): Stellenbeschreibung, Personalbedarf / Stellenbedarf, Personalkostencontrolling (Kosten eines Arbeitsplatzes).

Ausrichtung nach den Bereichen des Kommunalen Steuerungsmodells: Steuerung (Zentrale Steuerung), Steuerungsunterstützung, interne Dienstleister (Zentrale Service) und Fachbereiche des Bürgerservice bzw. der Bürgerdienstleistungen mit hoher Bürgerservice im Bürgerbüro und durch das Baubürgerbüro. Wir bilden dort nachhaltig Teamstrukturen und Schaffung klare Strukturen des Front-Office und Back-Office.

Digitalisierung: nach Innen durch: Elektronisches Dokumentenmanagement und E-Workflow und nach Außen: Moderne E-Bürgerservices rund um die Uhr

Seit Anfang der 90iger Jahre arbeiten Verwaltungen in Deutschland an E-Bürgerservice-Lösungen. Ausgelöst durch das Onlinezugangsgesetz (OZG) soll nun mit dem Portalverbund und dem interoperablen Nutzerkonto bis Ende 2022 eine bundesweit vernetzte E-Government-Infrastruktur aufgebaut werden, in den Bürgern und Unternehmen Verwaltungsleistungen online bereitgestellt werden. Die Attraktivität des Portalverbunds wird in großem Maß von den kommunalen Serviceportalen und ihren Online-Angeboten abhängen.

Der Aufbau einer ganzheitlichen Digitalisierung von Prozessen hat hohe Chancen der sachgerechten Anpassung der Arbeitsabläufe. Durch die Verknüpfung von Antragsdaten mit Fachverfahren und Servicekonten zur Authentifizierung, der elektronischen Vorgangsbearbeitung und der E-Akte und E-Rechnung, mobiler Datenbearbeitung, E-Payment bzw. E-Rechnung und einem Outputmanagement entwickelt sich das stark kundenorientierte E-Bürgerservice-Angebot eines Serviceportals zu einem wichtigen Baustein der internen Prozessoptimierung (Elektronisches Dokumentenmanagement und E-Workflow). Prozesse können dann völlig medienbruchfrei gestaltet werden, was die Verwaltungseffizienz intern erheblich steigert.

Organisationshandwerk II –   Beratung zur Reorganisation manueller Dienste (Bauhofkonzeption, Gebäude- und Hausmeisterservice / Hausmeisterdienste, Hausmeisterkonzepte, Reinigungskonzepte) und Ausgliederung (z.B. Eigenbetrieb, Teilprivatisierung, GmbH, Fusion). Wir suchen mit Ihnen die wirtschaftlichste Betriebsformalternative.

Wir schaffen Ihr kommunales Gebäudemanagement mit dem Technischen, Kaufmännischen und Infrastrukturellen Gebäudemanagement mit den Kernaufgaben: Bewirtschaftung, Hochbau, laufende Bauunterhaltung, Reinigung (u.a. Organisation der Reinigungskräfte), Hausmeisterdienste / Schulhausmeisterdienste (u.a. Organisation der Kräfte in Pools). Wir beraten auch Wohnungsbaugesellschaften in öffentlicher oder privater Hand.

Raumkonzepte: Raumbedarf für die Verwaltung und den Bauhof.

Der Feuerwehrbedarfsplan zwischen Bedarf und Wunschdenken – zentrale und dezentrale Feuerwehrgerätehäuser. Auch das Standesamt, das Baurechtsamt, die Stadtkämmerei oder die Stadtkasse gehören alle Jahre auf den Prüfstand, ob IuK hilft oder hindert.

Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen und Bildungs- und Betreuungskonzept von 0 bis 18 Jahren: Die kommunale Bedarfsplanung ist ein kontinuierlicher Prozess, in dem alle Beteiligten der Kindertagesbetreuung mit einbezogen sind. Zu berücksichtigen sind natürlich Änderungen der grundlegenden Gesetze zur Kindertagesbetreuung, etwa der Ausbau der Plätze für Kinder unter drei Jahren und der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz seit 2013 für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. § 3 Kindertagesbetreuungsgesetz verpflichtet die Städte und Gemeinden, eine örtliche Kindergartenbedarfsplanung vorzunehmen, um auf ein ausreichendes und bedarfsgerechtes Betreuungsangebot für Kinder über und unter drei Jahren hinzuwirken. Wir sind hierzu gerne Ihre Partner. Publikation:  Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen und Bildungs- und Betreuungskonzept von 0 bis 18 Jahren

Organisationshandwerk III – Stellenbewertung nach dem Tarifvertrag für die Versorgungsbetriebe (TV-V, also: Stadtwerke, Verkehrsbetriebe).

Organisationshandwerk IV –  ”Vom Rechnungsprüfungsamt zur modernen Revision”.

Wir sind Ihre Kommunalberatung!

Kontakt: Ihr Team Verwaltungsreform21 – Büro für   Personal- und Organisationsberatung – Kommunalberatung

Mobil: 0160/3210967  I  post@verwaltungsreform21.de