Vertrauen und Diskretion – Kommunalberatung Verwaltungsreform 21

Das Verwaltungsreform21-Team ist für Kommunen und ihre Betriebe der qualifizierte Ansprechpartner in der Personal- und Organisationsberatung.

Vertrauen und Diskretion sind die Basis und der Schlüssel unserer langjährigen Zusammenarbeit mit Kommunen.

Wir beraten und unterstützen Sie vor Ort mit zukunftsorientierten und wirtschaftlichen Problemlösungen.

Wir begleiten Veränderungsprozesse und sichern damit den Erfolg langfristig.

Mit unserem berufserfahrenen, interdisziplinären Team bieten wir professionelle Dienstleistungen von der Konzeptentwicklung bis zur praktischen Umsetzung.

Wir erarbeiten mit Ihnen flexible und ganzheitliche Lösungen.

Wir bieten Ihnen bei komplexen Fragestellungen optimalen Nutzen durch maßgeschneiderte und individuelle Lösungen.

Wir helfen sofort und bauen Brücken. 

Kontakt: Ihr Team Verwaltungsreform21 – Büro für   Personal- und Organisationsberatung – Kommunalberatung Thomas Fedrow

Mobil: 0160/3210967   I   post@verwaltungsreform21.de

Den Kopf frei machen – neue Ideen u. Perspektiven generieren, um ”das Schiff neu zu steuern” – Kommunalberatung

Perspektiven - Kommunalberatung
Perspektiven – Kommunalberatung

 

 

 

Interessen ausgleichen durch Coaching und Moderation – Kommunikation setzt ungeahnte Kräfte frei! Personalcoaching und Mediation: Moderation von Führungsseminaren und Ausgleich der Interessen – Inhouse-Seminare.

Kommunale Zielsysteme – Zielfindung, Zielerreichung, Zielcontrolling mit Verwaltung, kommunalen Gremien und Bürgerschaft von der Haushalts- zur Zielklausur des Gemeinderates unter Aufnahme von Bürgerinteressen.

Zusammenführen und Reden: Oberbürgermeister/Bürgermeister und deren Team im Rathaus oder im kommunalen Betrieb sowie deren Gemeinderäte brauchen „HALT“ bei der täglichen Arbeit, aber auch „HALT“ zur strategischen Ausrichtung. Wir fördern die Zusammenarbeit verschiedener Interessengruppen, analysieren gemeinsam Strukturen und Prozesse, moderieren „Runde Tische“ und Workshops. Ihre Aufgabenfelder bearbeiten wir dabei ergebnisorientiert. Wir entwickeln Methoden, um in Beteiligungsprozessen passgenaue Konzepte zu erstellen und entsprechende Handlungsempfehlungen zu liefern.

Wir sind bereit:  Moderation von Gemeinderatsklausuren, Stadtrats- und Fraktionsklausuren, Wahlberatung, Workshops der Amtsleiter und Mitarbeiter, Coaching von Oberbürgermeistern/Bürgermeistern und kommunalen Führungskräften, Krisenkommunikation, Moderation und Gestaltung von Stadtmarketing- und Stadtentwicklungsprozessen, Moderation von Bürger-Beteiligungsprozessen, Moderation von Veranstaltung und Podiumsdiskussionen, Medienberatung / Ideensammlung

Interkommunale Zusammenarbeit – Gemeinsam können Kommunen mehr und preiswerter, z.B. Personalamt und Kämmerei, Bauhofleistungen, Revision, Jugendverkehrsschule, Kulturamt.

Gemeinsame Gutachterausschüsse von mehreren Kommunen.

Korruptionsprävention – Aufbau eines Sicherungssystems für die Bereiche Verwaltung, Finanzen und Bau durch Erkennen und Stoppen des Missbrauchs einer Vertrauensstellung. 

Kontakt: Ihr Team Verwaltungsreform21 – Büro für   Personal- und Organisationsberatung – Kommunalberatung Thomas Fedrow

Mobil: 0160/3210967   I  post@verwaltungsreform21.de

Mit den Bürgerinnen und Bürgern gemeinsam etwas gestalten – Bürgerbeteiligung moderieren, soziales Engagement und Ehrenamt fördern, würdigen und ehren – Kommunalberatung

Bürgerbeteiligung - Kommunalberatung - Verwaltungsreform21
Perspektiven durch Bürgerbeteiligung – Kommunalberatung – Verwaltungsreform21

Bürgerbeteiligungen I – Vom Hören und Reden zur konkreten Umsetzung: Bürgerbeteiligungsprozesse – das Ehrenamt wirkungsvoll beteiligen und einsetzen mit dem Blick auf eine nachhaltige Implementierung. Vgl. Publikationen https://verwaltungsreform21.de/publikationen

Bürgerbeteiligungen II – Gestaltung des demografischen Wandels im Dorf und im Ortsteil durch Stärkung zukünftiger – generationenübergreifender – Handlungsfelder (z.B. nachbarschaftliche Bindung, Nachbarschaftshilfe, mobile und stationäre Pflege, Wohnen und Bauen, Präventionsangebote, Sicherheit und Schutz). Blick auf die Ortschaftsverwaltung.

Bürgerbeteiligung III Stärkung des Ehrenamtes: von der Bürgerbeteiligung zur Bürgerstiftung bzw. dem Verein, z.B. Fördersystem der Freiwilligen Feuerwehr (Tagesverfügbarkeit, Jugend) oder Stärkung des Seniorenbeirates.

Bürgerbeteiligung IV – Öffnen Sie Ihr Rathaus für Facebook, Twitter, Instagram und die TV-Berichterstattung aus Gremiensitzungen – gehen Sie mit Ihrem Rat online aus der Sitzung in die Stadt!

Kontakt: Ihr Team Verwaltungsreform21 – Büro für   Personal- und Organisationsberatung – Kommunalberatung Thomas Fedrow

Mobil: 0160/3210967   I  post@verwaltungsreform21.de

Organisation – Kommunalberatung

Organisation - Neue Steuerung - Organisationsentwicklung - Kommunalberatung - Verwaltungsreform21

Wir helfen, damit Sie es dann selbst können:  Örtliches Projektmanagement in komplexen Reorganisationsvorhaben (z. B. Verwaltungsreform21, Neues Steuerungsmodell). 

Organisationshandwerk I – Analyse und Neuausrichtung der Geschäftsprozesse anhand einer Digitalisierungskonzeption (Geschäftsprozessoptimierung anhand der Abläufe, Produkte), der Stellen und der Organisation (auch Produktorientiertes Modell): Stellenbeschreibung, Personalbedarf / Stellenbedarf, Personalkostencontrolling (Kosten eines Arbeitsplatzes).

Ausrichtung nach den Bereichen des Kommunalen Steuerungsmodells: Steuerung (Zentrale Steuerung), Steuerungsunterstützung, interne Dienstleister (Zentrale Service) und Fachbereiche des Bürgerservice bzw. der Bürgerdienstleistungen mit hoher Bürgerservice im Bürgerbüro und durch das Baubürgerbüro. Wir bilden dort nachhaltig Teamstrukturen und Schaffung klare Strukturen des Front-Office und Back-Office.

Digitalisierung: nach Innen durch: Elektronisches Dokumentenmanagement und E-Workflow und nach Außen: Moderne E-Bürgerservices rund um die Uhr

Seit Anfang der 90iger Jahre arbeiten Verwaltungen in Deutschland an E-Bürgerservice-Lösungen. Ausgelöst durch das Onlinezugangsgesetz (OZG) soll nun mit dem Portalverbund und dem interoperablen Nutzerkonto bis Ende 2022 eine bundesweit vernetzte E-Government-Infrastruktur aufgebaut werden, in den Bürgern und Unternehmen Verwaltungsleistungen online bereitgestellt werden. Die Attraktivität des Portalverbunds wird in großem Maß von den kommunalen Serviceportalen und ihren Online-Angeboten abhängen.

Der Aufbau einer ganzheitlichen Digitalisierung von Prozessen hat hohe Chancen der sachgerechten Anpassung der Arbeitsabläufe. Durch die Verknüpfung von Antragsdaten mit Fachverfahren und Servicekonten zur Authentifizierung, der elektronischen Vorgangsbearbeitung und der E-Akte und E-Rechnung, mobiler Datenbearbeitung, E-Payment bzw. E-Rechnung und einem Outputmanagement entwickelt sich das stark kundenorientierte E-Bürgerservice-Angebot eines Serviceportals zu einem wichtigen Baustein der internen Prozessoptimierung (Elektronisches Dokumentenmanagement und E-Workflow). Prozesse können dann völlig medienbruchfrei gestaltet werden, was die Verwaltungseffizienz intern erheblich steigert.

Organisationshandwerk II –   Beratung zur Reorganisation manueller Dienste (Bauhofkonzeption, Gebäude- und Hausmeisterservice / Hausmeisterdienste, Hausmeisterkonzepte, Reinigungskonzepte) und Ausgliederung (z.B. Eigenbetrieb, Teilprivatisierung, GmbH, Fusion). Wir suchen mit Ihnen die wirtschaftlichste Betriebsformalternative.

Wir schaffen Ihr kommunales Gebäudemanagement mit dem Technischen, Kaufmännischen und Infrastrukturellen Gebäudemanagement mit den Kernaufgaben: Bewirtschaftung, Hochbau, laufende Bauunterhaltung, Reinigung (u.a. Organisation der Reinigungskräfte), Hausmeisterdienste / Schulhausmeisterdienste (u.a. Organisation der Kräfte in Pools). Wir beraten auch Wohnungsbaugesellschaften in öffentlicher oder privater Hand.

Raumkonzepte: Raumbedarf für die Verwaltung und den Bauhof.

Der Feuerwehrbedarfsplan zwischen Bedarf und Wunschdenken – zentrale und dezentrale Feuerwehrgerätehäuser. Auch das Standesamt, das Baurechtsamt, die Stadtkämmerei oder die Stadtkasse gehören alle Jahre auf den Prüfstand, ob IuK hilft oder hindert.

Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen und Bildungs- und Betreuungskonzept von 0 bis 18 Jahren: Die kommunale Bedarfsplanung ist ein kontinuierlicher Prozess, in dem alle Beteiligten der Kindertagesbetreuung mit einbezogen sind. Zu berücksichtigen sind natürlich Änderungen der grundlegenden Gesetze zur Kindertagesbetreuung, etwa der Ausbau der Plätze für Kinder unter drei Jahren und der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz seit 2013 für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. § 3 Kindertagesbetreuungsgesetz verpflichtet die Städte und Gemeinden, eine örtliche Kindergartenbedarfsplanung vorzunehmen, um auf ein ausreichendes und bedarfsgerechtes Betreuungsangebot für Kinder über und unter drei Jahren hinzuwirken. Wir sind hierzu gerne Ihre Partner. Publikation:  Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen und Bildungs- und Betreuungskonzept von 0 bis 18 Jahren

Organisationshandwerk III – Stellenbewertung nach dem Tarifvertrag für die Versorgungsbetriebe (TV-V, also: Stadtwerke, Verkehrsbetriebe).

Organisationshandwerk IV –  ”Vom Rechnungsprüfungsamt zur modernen Revision”.

Wir sind Ihre Kommunalberatung!

Kontakt: Ihr Team Verwaltungsreform21 – Büro für   Personal- und Organisationsberatung – Kommunalberatung

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