Das Verwaltungsreform21-Teamist für Kommunen und ihre Betriebe der qualifizierte Ansprechpartner in der Personal- und Organisationsberatung.
Vertrauen und Diskretion sind die Basis und der Schlüssel unserer langjährigen Zusammenarbeit mit Kommunen.
Wir beraten und unterstützen Sie vor Ort mit zukunftsorientierten und wirtschaftlichen Problemlösungen.
Wir begleitenVeränderungsprozesse und sichern damit den Erfolg langfristig.
Mit unserem berufserfahrenen, interdisziplinären Team bieten wir professionelle Dienstleistungen von der Konzeptentwicklung bis zur praktischen Umsetzung.
Wir erarbeiten mit Ihnen flexible und ganzheitliche Lösungen.
Wir bieten Ihnen bei komplexen Fragestellungen optimalen Nutzen durch maßgeschneiderte und individuelle Lösungen.
Wir helfen sofort und bauen Brücken.
Kontakt: Ihr Team Verwaltungsreform21 – Büro für Personal- und Organisationsberatung – Kommunalberatung Thomas Fedrow
Versorgungsbetriebe und Stadtwerke im Fokus – Stellenbewertung nach TV-V, Überleitung in den TV-V, Betriebsvereinbarungen nach TV-V: Personalberatung – Unternehmensberatung für Kommunen und ihre Öffentlichen Betriebe
Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer von Stadtwerken sind oft mit vielen Fragen beschäftigt: Technik I Regulierungsmanagement I Controlling I Verwaltung I Personal und nicht zu vergessen die Freuden des „harten Wettbewerbs und der Regulierung“. Auch die Stellenbewertung ist ein wichtiger Baustein, um Arbeitszufriedenheit und eine faire Bezahlung zu sicher. Der TV-V gilt seit über 20 Jahren als spartenspezifischer Tarifvertrag für die Versorgungsbetriebe. Er gilt u.a. für Stadtwerke, wenn wir auf Kommunen sehen. Seine Anwendung geht aber weit über die Versorgung hinaus, z.B. für Klärwerke, Bäder (Freibad, Hallenbad), Verkehrsbetriebe, Wasserwerke und Wasserverbände, Abfallwirtschaft, Entsorgungsbetriebe oder Müllabfuhr-Zweckverbande.
Tätigkeiten und Funktionen in Versorgungsbetrieben (TV-V):
Kaufmännischer Bereich:
– Regulierungsmanager / Regulierungsmanagement (Verfahren der Bundesnetzagentur / BNetzA, ggf. über Landesregulierungskammer im Vereinfachten Verfahren: Stromnetzbetrieb: Vereinfachtes Verfahren nach § 24 ARegV, wenn es unter 30.000 Anschlüsse sind bzw. im Gasnetzbetrieb: Regelverfahren, wenn es unter 15.000 Anschlüsse sind; ansonsten Regelverfahren mit der BNetzA);
– Manager für Marktkommunikation, Manager für Lieferantwechsel Vertrieb, (Lieferantenprozesswechsel / GPKE, Wechselprozesse / MPES, Wechselprozesse im Messwesen / WiM, Marktkommunikation / MaKo;
– Manager für den Markprozess Netze (Netzbetreiberwechsel)
– Bilanzkreismanager (Bilanzkreisrechnung / MaBiS) oder Energiedatenmanager (Energiedatenmanagement)
– Facharbeiter, Techniker, Meister, Monteure, Handwerker (v.a. Montagearbeiten von diesen Personen in Netzen bzw. Anlagen wie Gas, Wasser, Fernheizung, Kabel, Freileitung) als Anlagen-Meister oder Netzmeister (sog. Handwerksmeister: Elektrotechniker, Metallbauer, Installateure und Heizungsbauer, Maler und Lackierer) und Industriemeister (z.B. Industriemeister – Elektrotechnik, -Leitungsbau, -Rohrnetzbau/Betrieb, -Wassermeister), Ingenieure
– Ingenieur für Wasserwirtschaft, Umwelttechnik (Bachelor/Master)
– Bauingenieur Tiefbau / Wasser / Versorgung
– Water Technologie / Master of Engineering
– Wassertechnologie / Boden
– laufender Betrieb, Anlagen- und Netzbau
Weitere Beispiele nach dem TV-V (weitere Fallgruppen):
2.1 Reinigen von Werkstätten und Labors 2.2 Einfache Bürotätigkeiten (wie Führen von einfachen Listen, Mithilfe bei der Postabfertigung, Registratur, Fotokopieren)
2.3 Tätigkeit als Bote
3.1 Tätigkeiten als Messgehilfe
3.2 Tätigkeiten als Zählerableser
3.3 Tätigkeiten als Pförtner
3.4 Tätigkeiten als Telefonist
4.3.1 Verwaltung von Lagern und Magazinen
4.3.2 Tätigkeiten als Fahrer von Kraftfahrzeugen
4.3.3 Tätigkeiten als Schreibkraft
4.3.4 Montagearbeiten in Netzen
(Gas, Wasser, Fernheizung, Kabel, Freileitung)
5.4.1. Bedienen und Überwachen von Kraftwerksmaschinen 5.4.2. Tätigkeiten als Schaltwart 5.4.3. Tätigkeiten als Wasserwart 5.4.4. Tätigkeiten als geprüfter Kesselwärter 5.4.5. Tätigkeiten als Fahrer von Kraftfahrzeugen mit mehr als 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht 5.4.6. Fahren und Bedienen von Spezialkraftfahrzeugen (wie Kraftfahrzeug mit komplizierten Arbeitsmaschinen) 5.4.7. Montagearbeiten in Netzen (Gas, Wasser, Fernheizung, Kabel, Freileitung) 5.4.8. Tätigkeiten als kaufmännischer Sachbearbeiter
6.4.1 Handwerks- und Industriemeister mit entsprechenden Tätigkeiten
6.4.2 Staatlich geprüfte Techniker mit entsprechenden Tätigkeiten
6.4.3 Technische Assistenten mit entsprechenden Tätigkeiten
7.4.1 Handwerks- und Industriemeister mit fachlicher Aufsicht über Handwerker oder Facharbeiter 7.4.2 Handwerks- und Industriemeister, die die Voraussetzungen der Ausbildereignungs-Verordnung erfüllen und in der Berufsausbildung entsprechend tätig sind 7.4.3 Komplizierte Instandhaltungs-, Reparatur- und Überholungsarbeiten an Hochspannungs- und Hochleistungsschaltgeräten oder leittechnischen Anlagen von mindestens 110 KV 7.4.4 Versorgungstechnische, vertragsrechtliche und energiewirtschaftliche Kundenberatung 7.4.5 An- und Abfahren aller Kraftwerksanlagen und Eingreifen bei Störungen als Kraftwerker mit Kraftwerkerprüfung
8.4.1 Handwerks- und Industriemeister, die große Arbeitsstätten (Bereiche, Werkstätten, Abteilungen oder Betriebe) fachlich beaufsichtigen, in denen Handwerker oder Facharbeiter beschäftigt sind
8.4.2 An- und Abfahren von Kraftwerksblöcken mit einer Leistung von mehr als 100 MW und Eingreifen bei Störungen als Kraftwerker mit Kraftwerkerprüfung
8.4.3 Erstellen von Kostenangeboten und Bearbeiten von Versorgungsanfragen in mehreren Energiesparten
8.4.4 Selbständiges Anfertigen, Ändern und Pflegen von DV-Programmen und DV-Programmbausteinen
9.4.1 Handwerks- und Industriemeister, die ausdrücklich zu Leitern von großen Arbeitsstätten, in denen Handwerker oder Facharbeiter beschäftigt sind, bestellt sind 9.4.2 Bau und Betrieb von Netzen einschließlich Personal- und Materialeinsatz 9.4.3 Abschließende Bearbeitung und Zuordnung von aktivierungspflichtigen und nicht aktivierungspflichtigen Aufträgen und deren Weiterberechnung 9.4.4 Abrechnung von schwierigen und speziellen Verträgen der Sonderabnehmer 9.4.5 Selbständiges Anfertigen, Ändern und Pflegen von DV-Programmen und DV-Programmbausteinen mittleren Schwierigkeitsgrades
10.3.1 Versorgungstechnische, vertragsrechtliche und energiewirtschaftliche Kundenberatung der Sonderabnehmer 10.3.2 Kostenrechnungen, Kostenanalysen, Kalkulationen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen 10.3.3 Bearbeiten von schwierigen Aufgaben in der Finanz-/Anlagenbuchhaltung (Kontierungen, Wertberichtigungen und Abschreibungen) mit Jahresabschlussarbeiten (Bilanz, GuV) 10.3.4 Alleinverantwortliche Überwachung von Energieerzeugungsanlagen 10.3.5 Selbständiges Anfertigen, Ändern und Pflegen von DV-Programmen und DV-Programmbausteinen hohen Schwierigkeitsgrades 10.3.6 Asset-Manager 10.3.7 Bilanzkreismanager
11.4.1 Ermittlung von bereichsübergreifenden Vergleichszahlen, Soll-/Ist-Vergleich und Anwendungsanalysen als Controller 11.4.2 Analysieren, Testen und Einführen von DV-Systemen und deren Wartung als DV-Organisator 11.4.3 Analysieren, Planen, Implementieren und Kontrollieren von Betriebssystemen von Standardsoftware als Systemprogrammierer 11.4.4 Bauleitung von besonders schwierigen Neu- und Erweiterungsbauten im Strom-, Gas-, Wasser- oder Fernwärmenetz 11.4.5 Entwurf, Vortrassierung und Ausschreibung von Leitungs- und Tiefbauprojekten im MS- und HS-Netz von besonderer Schwierigkeit
Konzepte für den Wandel der Bestattungskultur samt Kalkulation von Friedhofs- und Bestattungsgebühren, Ausschreibung von Bestattungsleistungen
Heute wünscht der Kunden bzw. Hinterbliebene nicht mehr das „klassische Wahlgrab oder Familiengrab“, sondern eine Vielzahl moderner Grab- und Bestattungsformen ist gefragt.
Wir beraten Sie und Ihren Gemeinderat zu allen Konzept-Themen rund um den spürbaren Wandel der Friedhofskultur und aktueller und zukünftiger Trends der modernen Bestattungsformen: Baumgräber , die Bestattung unter Bäumen, Urnen, Urnengemeinschaftsfelder mit oder ohne Baum, anonymen Urnengemeinschaftsstätte, Urnennischen und Columbarium, dem Friedwald, Ruheforst, der Waldbestattung, Sternenkinderfeldern. Dabei denken wir auch an wirtschaftliche Genossenschaftsmodelle unter Kooperation von Bestattern, Steinmetzen und Friedhofsgärtner.
Wir beraten Sie zur rechtssicheren Friedhofsgebührensatzungmit einer methodisch einwandfreien Kalkulation der Gebühren (Verwaltungsgebühren, Bestattungsgebühren, Grabnutzungsgebühren incl. Beratung zum Wandel der Friedhofskultur und Trends moderner Bestattungsformen: Baumgräber / Bestattung unter Bäumen, Urnen, Urnengemeinschaftsfelder, anonyme Urnengemeinschaftsstätte, Urnennischen / Kolumbarium, Friedwald, Ruheforst, Waldbestattung, Sternenkinderfelder, Genossenschaftsmodell).
Unser modulares Leistungspaket umfasst:
– Gebührenkalkulation: Kalkulationsaufbau entsprechend der mit Ihnen abgestimmten, ortsspezifischen Gebührensystematik und der Rechtslage je nach Bundesland
– Prüfen der Umlagefähigkeit von Kosten / u.a. öffentliches Grün, Auswärtigenzuschlag
– Beratung zum Umgang mit kalkulatorischen Über- oder Unterdeckungen aus Vorjahren
– Kalkulation von Bestattungsgebühren und sonstigen hoheitlichen Gebühren
– Berechnen der Gebührensätze und Beratung „zum politischen Gebührensatz“
– Prüfen oder Ausarbeiten der Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung
– Erstellung und Gremienvorlage und Präsentation in den Gremien
– Öffentlichkeitsarbeit und Broschüren
– Optimierung der Arbeitsabläufe beteiligter Organisationseinheiten im Rathaus (Ordnungsamt, Standesamt, Bauamt, Friedhofsamt, Stadtkämmerei, Bauhof, Kirchen, externen Dienstleistern)
– Optimierung des Bürgerservice
– Ausschreibung von Bestattungsleistungen: Bestattungsleistungen sind nach UVgO (Unterschwellenvergabeordnung) / VOL (Dienstleistung) auszuschreiben. Wir unterstützen Sie dabei (u.a. Ausschreibungsunterlagen, Leistungsverzeichnis, Submission, Wertung nach festgelegten Kriterien und Vergabe sowie Beauftragung mit Bestattungsvertrag.
Kontakt: Verwaltungsreform21 – Büro für Personal- und Organisationsberatung – Kommunalberatung
Rechtssichere Kalkulation von Gebühren – Vorlage, Kalkulation, Satzung und Präsentation in den Gremien
Friedhofsgebühren(Verwaltungsgebühren, Bestattungsgebühren, Grabnutzungsgebühren incl. Beratung zum Wandel der Friedhofskultur und Trends moderner Bestattungsformen: Baumgräber / Bestattung unter Bäumen, Urnen, Urnengemeinschaftsfelder, anonyme Urnengemeinschaftsstätte, Urnennischen / Kolumbarium, Friedwald, Ruheforst, Waldbestattung, Sternenkinderfelder, Genossenschaftsmodell, Kooperation mit Bestattern, Steinmetzen, Friedhofsgärtner)
Exkurs:Bestattungsleistungensind nach UVgO (Unterschwellen-vergabeordnung) / VOL (Dienstleistung)auszuschreiben. Wir unterstützen Sie dabei (u.a. Ausschreibungsunterlagen, Leistungsverzeichnis, Submission, Wertung nach festgelegten Kriterien und Vergabe + Beauftragung).
Wasser-/Abwassergebühren (Beiträge)
Obdachlosen- und Asylunterkünfte (Erhebung von Benutzungsgebühren) – Die Kalkulation der Gebühren für Obdachlosenunterkünfte und Asylunterkünfte: Benutzungsgebühren für Obdachlosenunterkünfte und Asylunterkünfte sind rechtssicher und praktisch zu kalkulieren; jedes Bundesland mag dazu eigene Kommunalabgabengesetze haben. Die Gerichte entscheiden viel und es ist daher die Rechtsprechung zu beachten. Unsere Kalkulation erfolgt dabei nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen. Sämtliche gebührenrelevanten Kosten werden ausgehend von der Haushalts- bzw. Wirtschaftsplanung und Basisdaten wie z.B. Anlagenachweisen bzw. der Kostenaufstellungen ermittelt. Diese werden entsprechend den Gebäuden der Unterbringung ermittelt, dass eine entsprechende Kalkulation erfolgen kann. Die Verteilungsmaßstäbe und Kriterien sprechen wir mit Ihnen ab. Wir erstellen für Sie den Kalkulationsbericht, die Kalkulation, die Änderungssatzung und die Gremienvorlage, die wir gerne vor Ort präsentieren.
Verwaltungsgebühren
Fremdenverkehrsabgabe
Feuerwehr-Kostenersätze (Feuerwehrkonzeption)
Bauhofleistungen im Wettbewerb mit privaten Dienstleistern
Bauhofleistungen im Abgleich: „make or buy“
Kalkulation von Benutzungsgebühren, z.B. kommunale Mehrzweckhallen
Hinweis: Bis vor kurzem haben sich die Kommunen an die Empfehlungen der Elternbeiträge (Kindergartengebühren U3 bzw. Ü3) für Ihren gemeindlichen Kindergarten, der als öffentliche Einrichtung geführt wird, i.d.R. an die Fortschreibung der Gemeinsamen Empfehlung der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände zur Festsetzung der Elternbeiträge angepasst.Die Kommunalaufsicht hat in den vergangenen Jahren aber immer öfter bemängelt, dass eine Kalkulation fehle, die als Grundlage zur Ermittlung der Sätze für die Kindergarten- und Kinderkrippengebühren dienen soll. Verwaltungsreform erstellt die Gebührenkalkulation und führt Sie und die Verwaltungsakteure von internen Abstimmung allen „Zahlen und Daten“ über die Gremienvorlagen (u.a. Diskussionen im Verwaltungsausschuss, Sozialausschuss) zum kommunalen Beschluss im Gemeinderat / Stadtrat. Die Gebührenkalkulation erfolgt heutzutage nach den kommunalabgabenrechtlichen Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes. Die sog. Elternbeiträge als öffentliche Gebühr sind je nach Angebot auch unterschiedlicher Natur und Herkunft und sind wie bei anderen Gebührenkalkulation zu ermitteln und den jeweiligen Kostenträgern zuzuordnen. Die Kalkulation muss als Ergebnis eine Kostenobergrenze aufweisen. Der zuständige Gemeinderat bzw. Stadtrat kann dann nach eigenem Ermessen den Kostendeckungsgrad festlegen und sich damit an örtlichen wie auch regionalen Entwicklungen orientieren. Oft wird dabei eine sog. Sozial- oder Familienförderung eingebaut (u.a. Mehrkindförderung bzw. Geschwisterförderung, einkommensabhängige Gebühren, Gebührenbefreiungen).
Stellenbewertung / Personalberatung – Unternehmensberatung für Kommunen und ihre öffentlichen Betriebe (v.a. Stadtwerke, Energieversorgung, Netzgesellschaften, Wasser- und Abwasserverbände)
In den Vorjahren wurde bei Ihnen vermutlich eine Bewertung vorgenommen. Aufgrund der verschiedener Anpassungen der örtlichen Entwicklungen der Organisation oder tariflicher Änderungen erscheint es erforderlich, die Bewertung wieder aufzuarbeiten, um sie so auf den neuesten Stand zu bringen.
– Wir bewerten für Sie die Stellen bzw. Funktionen derBeamten, Beschäftigten (TVöD-V / TVöD-VKA, TV-L, TV-Bund) bzw. Arbeitnehmer (TV-V) oder TV-Anach den gültigen Tarifverträgen im öffentlichen Dienst und bei GmbHs und stellen den Vergleich her. – Wir überprüfen die vorhanden Bewertungen im Sinne einer Qualitätssicherung bzw. Fortschreibung der Stellenbewertung. – Wir erstellen neue Stellenbeschreibungen mit oder ohne Arbeitsplatzinterviews (ggf. Videointerviews) – Wir beraten Ihre örtliche Stellenbewertungskommission oder richten diese für Sie ein.
Digitalisierung nach Innen durch: Elektronisches Dokumentenmanagement und E-Workflow und nach Außen: Moderne E-Bürgerservices rund um die Uhr
Seit Anfang der 90iger Jahre arbeiten Verwaltungen in Deutschland an E-Bürgerservice-Lösungen. Ausgelöst durch das Onlinezugangsgesetz (OZG) sollte nun mit dem Portalverbund und dem interoperablen Nutzerkonto bis Ende 2022 eine bundesweit vernetzte E-Government-Infrastruktur aufgebaut werden, in den Bürgern und Unternehmen Verwaltungsleistungen online bereitgestellt werden; weit gefehtl! Die Attraktivität des Portalverbunds wird in großem Maß von den kommunalen Serviceportalen und ihren Online-Angeboten abhängen. Wir untersuchen Ihren Bedarf und erreichen die Implementierung von Standardprozessen (Stichwort: Spezialsoftware) und Universalprozessen (Stichwort: „Web-Formular“).
Der Aufbau einer ganzheitlichen Digitalisierung von Prozessen hat hohe Chancen der sachgerechten Anpassung der Arbeitsabläufe. Durch die Verknüpfung von Antragsdaten mit Fachverfahren und Servicekonten zur Authentifizierung, der elektronischen Vorgangsbearbeitung und der E-Akte und E-Rechnung, mobiler Datenbearbeitung, E-Payment bzw. E-Rechnung und einem „Outputmanagement“ entwickelt sich das stark kundenorientierte E-Bürgerservice-Angebot eines Serviceportals zu einem wichtigen Baustein der internen Prozessoptimierung (Elektronisches Dokumentenmanagement und E-Workflow).Prozesse können dann völlig medienbruchfrei gestaltet werden, was die Verwaltungseffizienz intern erheblich steigert.
Wir verändern mit Ihnen die Geschäftsprozesse, passen die Organisation an, ermitteln den Personalbedarf, erstellen neue Stellenbeschreibungen und führen die sachgerechte Stellenbewertung durch.
„Unser Klassiker der IT-Beratung“: Stellenbedarf / Stellenauslastung, Zusammenarbeit als „Servicestelle IT / IUK“, Support-Level-Konzepte und technische Lösungen (Hard- und Software). Die organisatorische Vernetzung von z.B. der Schulverwaltung oder Sonderkunden mit der IT-Abteilung ist eine besondere Herausforderungen im Alltag, die wir für Sie „modulieren“.
Kontakt: Ihr Team Verwaltungsreform21 – Büro für Personal- und Organisationsberatung – Kommunalberatung
Karriere im Team von Verwaltungsreform21: Wie Sie die kommunale Welt von morgen mitgestalten? Wo Mut belohnt wird, neue Wege zu gehen!Sie haben bereits unterschiedliche berufliche Stationen in Kommunen oder deren öffentlichen Betrieben mit Freude erfolgreich gemeistert und scheuen sich nicht vor Niccolò Machiavelli, der da einst sagte
„Man muss sich nämlich darüber im Klaren sein, dass es kein schwierigeres Wagnis gibt, als eine neue Ordnung; denn jeder Neuerer hat alle die zu Feinden, die von der alten Ordnung Vorteile hatten und er hat an denen nur laue Verteidiger, die sich von der neuen Ordnung Vorteile erhoffen“.
Wenn Sie dies nicht schreckt, dann steigen Sie im Team von Verwaltungsereform21 ein. Starten Sie in einem Netzwerk mit Zukunft! Innovationen und Erfolge erreichen wir mit einem hochmotivierten Team, das eigenverantwortlich und ergebnisorientiert handelt.
Was uns wichtig ist: Sie sind kein Besserwisser, können aber profundes Wissen und Geschick im Umgang mit anderen einbringen.
Wir suchen: Berater für Kommunen und ihre öffentlichen Betriebe: Sie beraten unsere Kunden bei der Umsetzung ihres „Chance Management“, sprich Sie verändern Sie mit zum Guten.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Verwaltungsreform21 – Büro für Personal- und Organisationsberatung -Kommunalberatung: Ina-Rothschild-Weg 10, 73732 Esslingen am Neckar I E-Mail: post@verwaltungsreform21.de
Bewertung von Beamtenstellen – Das analytische Bewertungsverfahren: Unser Team ist Ihr Berater für Stellenbewertungsprojekte: Bewertung und Qualitätssicherung von Beamtenstellen bzw. Tarifstellen: (TVöD-V, TVöD-VKA, TV-L, TVöD-Bund-, TV-V, TV-A, Sondertarife). Durchführung von Arbeitsplatzinterviews (vor Ort oder per Videokonferenz) samt der Erarbeitung von Stellenbeschreibungen. KGSt
Zu unterscheiden ist bei:
Beamte = analytisches Bewertungsverfahren der Eingruppierung nach Verwaltungsreform21 KGSt
Beschäftigte = Tätigkeitsmerkmale für summarisches Verfahren der Eingruppierung
Nach § 18 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) sind die Funktionen der Beamten und Soldaten nach den mit ihnen verbundenen Anforderungen sachgerecht zu bewerten und Laufbahnämtern zuzuordnen.
Analytische Verfahren sind dadurch gekennzeichnet, dass die verschiedenen mit der Wahrnehmung einer Stelle verbundenen Anforderungen jede für sich erfasst und bewertet werden. Aus diesen Teilbewertungen wird in einem zweiten Schritt nach einer vorgegebenen Systematik und unter Einbeziehung des unterschiedlichen Gewichts der einzelnen Anforderungen die Gesamtbewertung entwickelt. KGSt
Zur Bewertung von Dienstposten gibt es verschiedene Modelle. Die Dienstpostenbewertung von Verwaltungsreform21 und div. Bewertungsmodell der Gemeindeprüfung bzw. Rechnungshöfe sind vergleichbar. Die Modelle umfassen oft fünf bis sieben Bewertungsmerkmale, wie auch das Modell von Verwaltungsreform21: KGSt
Schwierigkeitsgrad der Informationsverarbeitung / Quantität und Qualität Schwierigkeitsgrad der dienstlichen Beziehungen / Kommunikation
Grad der Selbständigkeit (ohne Anweisung aus eigenem Antrieb)
Grad der Verantwortung (durch die Aufgabe, Ressourcen, Ergebnisse und Führung und Leitung)
Grad des Kraftaufwands bei manuellen Diensten (v.a. einfacher Dienst)
Grad der Vor- und Ausbildung
Grad der Erfahrung in dieser Funktion / anderen Funktionen
Diese Bewertungsmerkmale werden -je nach Modell- entsprechend ihrer Bedeutung unterschiedlich gewichtet. Jedes Bewertungsmerkmal wiederum wird inhaltlich durch Bestimmungsgrößen von Verwaltungsreform21 (weitere Kriterien) definiert, in Beziehung gebracht und in Schwierigkeitsstufen untergliedert. Die einzelnen Schwierigkeiten werden durch Erläuterungen zu den Stufen erneut konkretisiert und mit Stufenwertepunkten versehen. Mit Hilfe des jeweiligen Bewertungsmodells können die Anforderungen aus der Wahrnehmung der Ressourcenverantwortung, die sich im Rahmen des Neuen Steuerungsmodells / Kommunalen Steuerungsmodells ergeben, erfasst und bewertet. Im Zusammenhang Elementen der Verwaltungsreform21erfordern einige Bewertungsmerkmale eine differenzierte Betrachtung (z. B. beim Schwierigkeitsgrad der Informationsverarbeitung, Schwierigkeitsgrad der dienstlichen Kommunikation, Grad der Verantwortung (Ausführungsverantwortung, Leitungsverantwortung bzw. Ressourcenverantwortung KGSt
Kontakt: Ihr Team Verwaltungsreform21 – Büro für Personal- und Organisationsberatung – Kommunalberatung
Mobil: 0160/3210967 I post@verwaltungsreform21.de KGSt
Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) – Gemeinsam können Kommunen mehr!
Die Bandbreite zur Stärkung durch eine interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) hat drei wesentliche Ziele:
– Im „Front Office“: Mehr Bürgerservice und geringe Wartezeiten bei mehr Qualität („analog wie digital“).
– Im „Back Office“: Höhere Wirtschaftlichkeit und zeitnahe Ergebnisse bei optimalen Arbeitsabläufe.
– Für kleine Kommunen: Sicherstellung eines guten Leistungsangebotes für die Einwohner und die Verwaltung auf Dauer.
Wir denken an die Kernbereiche:
A IKZ „Innenverwaltung“
B IKZ „Bürgerservice / Sicherheit und Ordnung“
C IKZ Bildung, Betreuung, Jugend, Familie, Senioren
D Infrastruktur, Manuelle Dienste, Wasser, Abwasser
Wir haben erfolgreich zur „passenden Rechtsform“ der IKZ über den öffentlich-rechtlichen Vertrag bis hin zur Gründung eines Zweckverbandes beraten (u.a. zum Abwasserzweckverband, zur Verwaltungsgemeinschaft, zur gemeinsamen Nutzung von Infrastruktur und Geräten, Bauhofleistungen, Zentrale Vergabestellen, Feuerwehrkooperationen, Personalpools: Standesamt, Ortsbehörde, Vollzugsdienst oder Rechnungsprüfung/Revision, Personalwesen, Zentraler Einkauf, (Gemeinsamer) Gutachterausschuss, stationäre Jugendverkehrsschulen, Finanzleistungen/Mahnung/Vollstreckung, Kulturangebot und dgl.).
Verwaltungsreform21 erstellt für Kommunen ein IKZ-Gesamtkonzept (Potenzialanalyse) oder berät zu einzelnen Untersuchungsbereichender zukünftigen Zusammenarbeit. Dabei starten wir mit Ihnen gemeinsam das Projekt, nehmen Ihr Personal auf dem Weg „Zug um Zug“ mit, informieren Sie und Ihre kommunalen Gremien oder Aufsichtsräte und setzen vertrauensvoll mit allen Akteuren die Ergebnisse um.
Wir helfen, damit Sie es dann selbst können: Örtliches Projektmanagement in komplexen Reorganisationsvorhaben (z. B. Verwaltungsreform21, Neues Steuerungsmodell).
Organisationshandwerk I – Analyse und Neuausrichtung der Geschäftsprozesse anhand einer Digitalisierungskonzeption (Geschäftsprozessoptimierung anhand der Abläufe, Produkte), der Stellen und der Organisation (auch Produktorientiertes Modell): Stellenbeschreibung, Personalbedarf / Stellenbedarf, Personalkostencontrolling (Kosten eines Arbeitsplatzes).
Personalbedarfsermittlung und natürlich anschließend dazu:
Ausrichtung nach den Bereichen des Kommunalen Steuerungsmodells:Steuerung (Zentrale Steuerung), Steuerungsunterstützung, interne Dienstleister (Zentrale Service) und Fachbereiche des Bürgerservice bzw. der Bürgerdienstleistungen mit hoher Bürgerservice imBürgerbüro und durch das Baubürgerbüro. Wir bilden dort nachhaltig Teamstrukturen und Schaffung klare Strukturen desFront-Office und Back-Office.
Digitalisierung: nach Innen durch: Elektronisches Dokumentenmanagement und E-Workflow und nach Außen: Moderne E-Bürgerservices rund um die Uhr
Seit Anfang der 90iger Jahre arbeiten Verwaltungen in Deutschland an E-Bürgerservice-Lösungen. Ausgelöst durch das Onlinezugangsgesetz (OZG) soll nun mit dem Portalverbund und dem interoperablen Nutzerkonto bis Ende 2022 eine bundesweit vernetzte E-Government-Infrastruktur aufgebaut werden, in den Bürgern und Unternehmen Verwaltungsleistungen online bereitgestellt werden. Die Attraktivität des Portalverbunds wird in großem Maß von den kommunalen Serviceportalen und ihren Online-Angeboten abhängen.
Der Aufbau einer ganzheitlichen Digitalisierung von Prozessen hat hohe Chancen der sachgerechten Anpassung der Arbeitsabläufe. Durch die Verknüpfung von Antragsdaten mit Fachverfahren und Servicekonten zur Authentifizierung, der elektronischen Vorgangsbearbeitung und der E-Akte und E-Rechnung, mobiler Datenbearbeitung, E-Payment bzw. E-Rechnung und einem Outputmanagement entwickelt sich das stark kundenorientierte E-Bürgerservice-Angebot eines Serviceportals zu einem wichtigen Baustein der internen Prozessoptimierung (Elektronisches Dokumentenmanagement und E-Workflow). Prozesse können dann völlig medienbruchfrei gestaltet werden, was die Verwaltungseffizienz intern erheblich steigert.
Organisationshandwerk II –Beratung zur Reorganisation manueller Dienste (Bauhofkonzeption, Gebäude- und Hausmeisterservice / Hausmeisterdienste, Hausmeisterkonzepte, Reinigungskonzepte) und Ausgliederung (z.B. Eigenbetrieb, Teilprivatisierung, GmbH, Fusion). Wir suchen mit Ihnen die wirtschaftlichste Betriebsformalternative.
Wir schaffen Ihr kommunales Gebäudemanagementmit dem Technischen, Kaufmännischen und Infrastrukturellen Gebäudemanagementmit den Kernaufgaben: Bewirtschaftung, Hochbau, laufende Bauunterhaltung, Reinigung (u.a. Organisation der Reinigungskräfte), Hausmeisterdienste / Schulhausmeisterdienste (u.a. Organisation der Kräfte in Pools). Wir beraten auch Wohnungsbaugesellschaften in öffentlicher oder privater Hand.
Raumkonzepte: Raumbedarf für die Verwaltung und den Bauhof.
Der Feuerwehrbedarfsplan zwischen Bedarf und Wunschdenken – zentrale und dezentrale Feuerwehrgerätehäuser. Auch das Standesamt, das Baurechtsamt, die Stadtkämmerei oder die Stadtkasse gehören alle Jahre auf den Prüfstand, ob IuK hilft oder hindert.
Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen und Bildungs- und Betreuungskonzept von 0 bis 18 Jahren:Die kommunale Bedarfsplanung ist ein kontinuierlicher Prozess, in dem alle Beteiligten der Kindertagesbetreuung mit einbezogen sind. Zu berücksichtigen sind natürlich Änderungen der grundlegenden Gesetze zur Kindertagesbetreuung, etwa der Ausbau der Plätze für Kinder unter drei Jahren und der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz seit 2013 für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. § 3 Kindertagesbetreuungsgesetz verpflichtet die Städte und Gemeinden, eine örtliche Kindergartenbedarfsplanung vorzunehmen, um auf ein ausreichendes und bedarfsgerechtes Betreuungsangebot für Kinder über und unter drei Jahren hinzuwirken. Wir sind hierzu gerne Ihre Partner. Publikation: Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen und Bildungs- und Betreuungskonzept von 0 bis 18 Jahren
Organisationshandwerk III – Stellenbewertung nach dem Tarifvertrag für die Versorgungsbetriebe (TV-V, also: Stadtwerke, Verkehrsbetriebe).
Organisationshandwerk IV – ”Vom Rechnungsprüfungsamt zur modernen Revision”.
Wir sind Ihre Kommunalberatung!
Kontakt: Ihr Team Verwaltungsreform21 – Büro für Personal- und Organisationsberatung – Kommunalberatung