Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) – Gemeinsam können Kommunen mehr!
Die Bandbreite zur Stärkung durch eine interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) hat drei wesentliche Ziele:
– Im „Front Office“: Mehr Bürgerservice und geringe Wartezeiten bei mehr Qualität („analog wie digital“).
– Im „Back Office“: Höhere Wirtschaftlichkeit und zeitnahe Ergebnisse bei optimalen Arbeitsabläufe.
– Für kleine Kommunen: Sicherstellung eines guten Leistungsangebotes für die Einwohner und die Verwaltung auf Dauer.
Wir denken an die Kernbereiche:
A IKZ „Innenverwaltung“
B IKZ „Bürgerservice / Sicherheit und Ordnung“
C IKZ Bildung, Betreuung, Jugend, Familie, Senioren
D Infrastruktur, Manuelle Dienste, Wasser, Abwasser
Wir haben erfolgreich zur „passenden Rechtsform“ der IKZ über den öffentlich-rechtlichen Vertrag bis hin zur Gründung eines Zweckverbandes beraten (u.a. zum Abwasserzweckverband, zur Verwaltungsgemeinschaft, zur gemeinsamen Nutzung von Infrastruktur und Geräten, Bauhofleistungen, Zentrale Vergabestellen, Feuerwehrkooperationen, Personalpools: Standesamt, Ortsbehörde, Vollzugsdienst oder Rechnungsprüfung/Revision, Personalwesen, Zentrale Beschaffung, (Gemeinsamer) Gutachterausschuss, stationäre Jugendverkehrsschulen, Finanzleistungen/Mahnung/Vollstreckung, Kulturangebot und dgl.).
Verwaltungsreform21 erstellt für Kommunen ein IKZ-Gesamtkonzept (Potenzialanalyse) oder berät zu einzelnen Untersuchungsbereichen der zukünftigen Zusammenarbeit. Dabei starten wir mit Ihnen gemeinsam das Projekt, nehmen Ihr Personal auf dem Weg „Zug um Zug“ mit, informieren Sie und Ihre kommunalen Gremien oder Aufsichtsräte und setzen vertrauensvoll mit allen Akteuren die Ergebnisse um.