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Ihre Kommunalberatung

Kategorie: Stadtwerke

Das Verwaltungsreform21-Team ist für Kommunen und ihre Betriebe der qualifizierte Ansprechpartner in der Personal- und Organisationsberatung.

Vertrauen und Diskretion sind die Basis und der Schlüssel unserer langjährigen Zusammenarbeit mit Kommunen.

Wir beraten und unterstützen Sie vor Ort mit zukunftsorientierten und wirtschaftlichen Problemlösungen.

Wir begleiten Veränderungsprozesse und sichern damit den Erfolg langfristig.

Mit unserem berufserfahrenen, interdisziplinären Team bieten wir professionelle Dienstleistungen von der Konzeptentwicklung bis zur praktischen Umsetzung.

Wir erarbeiten mit Ihnen flexible und ganzheitliche Lösungen.

Wir bieten Ihnen bei komplexen Fragestellungen optimalen Nutzen durch maßgeschneiderte und individuelle Lösungen.

Wir helfen sofort und bauen Brücken. 

Kontakt: Ihr Team Verwaltungsreform21 – Büro für   Personal- und Organisationsberatung – Kommunalberatung Thomas Fedrow

Mobil: 0160/3210967   I   post@verwaltungsreform21.de

KI bei Stadtwerken – Künstliche Intelligenz wird Basis der kommunalen Daseinsvorsorge

KI und KI-Agenten in Gemeinde, Stadt oder Stadtwerk?! Innovationspotenziale jetzt nutzen, wo Sie Problemlösungen brauchen!

www.verwaltungsreform21.de - Wir schaffen Perspektiven
www.verwaltungsreform21.de – Wir schaffen Perspektiven

Ob in der Energieversorgung mit Strom, Gas, Wärme oder der Entsorgung bzw. Abfallentsorgung und natürlich im kaufmännischen Betrieb. Oder auch im Rathaus. Überall gibt es enorme Vorteile: KI schafft unmittelbar ungeahnte Potenziale für mehr Wirtschaftlichkeit und Effizienz, Prognosefähigkeit und erhöhte Kundeservice  zu Bindung von Privat- und Geschäftskunden. Es ist klar. Sie stehen jetzt am „Muss“, ihre Prozesse intelligenter, nachhaltiger und serviceorientierter aufzubauen!

Es geht in einem Satz von Verwaltungsreform21 gesagt: Die strategische Bedeutung der KI für die zukünftige Entwicklung Ihrer Stadtwerke bzw. Ihres Ver- und Entsorgers ist Chefsache – jetzt und heute!

Mit der neuen EU-KI-Verordnung (KI-VO) gelten erstmals verbindliche Regeln für den Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI), auch für öffentliche Verwaltungen. Die Potenziale der KI in der Kommune oder im Stadtwerk sind vielfältig. Wir erläutern Ihnen, wie KI sich auf Ihre Organisation und Geschäftsprozesse auswirken. Dazu optimieren wir Ihre Geschäftsprozesse!

KI unterstützt Geschäftsprozesse führt Problemlösungen durch und erledigt mit  KI-Agenten Ihre Arbeit: Es gibt kein „copy und paste“ mehr. Heute geht es über MCP (= Model Context Protocol) – ein System, das Daten und Infos zur Antwort verbindet und damit eine Leistung erfüllt, sprich eine Aufgabe erfüllt und damit ein Problem für Sie löst.

Die Kernfrage vor der Einführung von KI: Wo drückt der Schuh? Wo gibt es zu wenig Personal, um Massenanfragen zu bearbeiten, z.B. werden Kundenfragen an den Dienstleister nunmehr  durch Ihren Chatbot für Standardfragen beantwortet. Aber auch intern geht viel im Bereich HR / Personalmanagement: Antworten für (neue) Mitarbeiter/innen zu  Standardfällen, z.B. Fragen zu Urlaub, Erziehungsurlaub, Altersteilzeit, Gehalt. Auch Protokolle in Gremiensitzungen werden einfacher mit KI erstellt.

Wo bleibt der Mensch im Rathaus? Den Veränderungsprozess erklären, dafür begeistern und die Vorteile nutzen! Der entscheidende Faktor, um die Nutzung der KI im eigenen Unternehmen voranzutreiben, ist nicht die Auswahl der richtigen KI-Tools. Es sind die Menschen, die diese Tools als hilfreiche Unterstützung verstehen und effektiv einsetzen. Mit Verwaltungsreform21 führen Sie die Veränderungsprozesse ein, damit Sie nachhaltige Vorteile haben.

Es lässt sich noch besser mit sogenanntem Quereinsteigern die übliche Arbeit im Rathaus oder bei den Stadtwerken erledigen. Wer unter Fachkräftemangel leidet, schafft sich neue Perspektiven.

Wie gehen Sie vor, um einen KI-Agenten selbst zu schaffen?

Mit einem Prompt-Generator (z.B. Promptinator) erstellen „Anweisungen“, was erarbeitet werden soll; Sie geben klare Vorgaben. Ein Prompt ist damit die zentrale Vorgabe, was Sie vom Ergebnis erwarten – eben „Ihre „Anweisung an das System“, die Sie der KI (z.B. ChatGPT, Gamma, Sally AI, Perplexity, MS Copilot) geben. Die „KI-Software“ finden Sie im Internet.

Dann legen Sie los – kreieren Sie sich Ihren KI-Agent (z.B. Ihren Presse-Agent)

– Definieren Sie genau Ihr Ziel, das erreicht werden soll (z.B. Schreibe einen Pressetext zum Stadtfest).

– Weisen Sie der KI eine „Rolle“ zu, also aus welcher Sicht soll etwas verfasst werden (z.B. als Pressereferent/in).

– Liefern Sie einige Informationen und Hintergründe zum Ziel (z.B. Stadtfest, Vereinsfest, jedes Jahr, auf dem Marktplatz, Bürgermeister sieht gutes ehrenamtliches Engagement).

– Legen Sie das Format fest, also die Länge bzw. die Anzahl der Zeilen des Presseberichtes.

– Ggf. Erwartungen als Prompt eingeben (z.B. dieses Stadtfest ist das besondere Ereignis des Jahres in der Stadt).

– Ergebnis: Sie haben einen Text (z.B. Stadtfest-Pressemitteilung), den Sie in rund 10 Minuten incl. Korrektur durch einen Menschen erstellt haben, anstatt in der wohl sonst üblichen Zeit von über einer Stunde.

Was ist KI nach der EU-Verordnung? „KI-System ist ein maschinengestütztes System, das für einen in unterschiedlichem Grade autono­men Betrieb ausgelegt ist und das nach seiner Betriebsaufnahme anpassungsfähig sein kann und das aus den erhaltenen Eingaben für explizite oder implizite Ziele ableitet, wie Ausgaben wie etwa Vorhersagen, Inhalte, Empfehlungen oder Entscheidungen erstellt werden, die physische oder virtuelle Umgebungen beeinflussen können.“ (vgl. Art. 3 (1) KI-VO der EU).

Rechtliche Rahmenbedingungen: EU AI-Act: Fortbildung und Dienstvereinbarungen: Seit dem 1. August 2024 ist die KI-Verordnung der EU, auch EU AI-Act genannt, in Kraft und stellt den ersten umfassenden Rechtsrahmen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz dar. Der EU AI-Act versucht die Anwendung rechtssicher zu bündeln. Neben Verboten für bestimmte KI-Praktiken (Artikel 5 KI-VO) gilt seit 2. Februar 2025 die Verpflichtung für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen zur Einleitung von Maßnahmen, die die KI-Kompetenz der Nutzenden fördern (Artikel 4 KI-VO). Nach Artikel 3 KI-VO gilt eine Behörde als Anbieter, wenn sie ein „KI-System oder ein KI-Modell […] entwickelt oder entwickeln lässt und es […] in Verkehr bringt oder […] in Betrieb nimmt“. Zum Betreiber wird eine Behörde, wenn sie ein „KI-System in eigener Verantwortung verwendet“.

Wir erstellen Ihre „KI-Dienstvereinbarung“, die Sie nun aus unserer Sicht „zwingend“ brauchen!

Stadtwerke im Fokus

Wir beraten Stadtwerke

Versorgungsbetriebe und Stadtwerke im Fokus – Stellenbewertung nach TV-V, Überleitung in den TV-V, Betriebsvereinbarungen nach TV-V: Personalberatung – Unternehmensberatung für Kommunen und ihre Öffentlichen Betriebe
Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer von Stadtwerken sind oft mit vielen Fragen beschäftigt: Technik & Innovationen wie intelligente Stromnetze – Smart Grid  I  Regulierungsmanagement I Controlling I Verwaltung I Personal und nicht zu vergessen die Freuden des „harten Wettbewerbs und der Regulierung“. Auch die Stellenbewertung ist ein wichtiger Baustein, um Arbeitszufriedenheit und eine faire Bezahlung zu sicher. Der TV-V gilt seit über 20 Jahren als spartenspezifischer Tarifvertrag für die Versorgungsbetriebe. Er gilt u.a. für Stadtwerke, wenn wir auf Kommunen sehen. Seine Anwendung geht aber weit über die Versorgung hinaus, z.B. für Klärwerke, Bäder (Freibad, Hallenbad), Verkehrsbetriebe, Wasserwerke und Wasserverbände, Abfallwirtschaft, Entsorgungsbetriebe oder Müllabfuhr-Zweckverbande.

TV-V - Tarifvertrag für die Versorgungsbetriebe

Es gilt für die Bewertung der TV-V vom 05.10.2000 mit dem 17. Änderungstarifvertrag vom 17. April 2023 (in Kraft: seit 01.01.2023)

Beitrag zum TV-V in Kommunaltopinform

Ihr Team Verwaltungsreform21 – Büro für   Personal- und Organisationsberatung: Partner der Stadtwerke

Mobil: 0160/3210967  I  post@verwaltungsreform21.de T

 

 

Tätigkeiten und Funktionen in Versorgungsbetrieben (TV-V):

 Kaufmännischer Bereich:

– Regulierungsmanager / Regulierungsmanagement (Verfahren der Bundesnetzagentur / BNetzA, ggf. über Landesregulierungskammer im Vereinfachten Verfahren: Stromnetzbetrieb:  Vereinfachtes Verfahren nach § 24 ARegV,  wenn es unter 30.000 Anschlüsse sind bzw. im Gasnetzbetrieb: Regelverfahren, wenn es unter 15.000 Anschlüsse sind; ansonsten Regelverfahren mit der BNetzA);

– Manager für Marktkommunikation, Manager für Lieferantwechsel Vertrieb, (Lieferantenprozesswechsel / GPKE, Wechselprozesse / MPES, Wechselprozesse im Messwesen / WiM, Marktkommunikation / MaKo;

– Manager für den Markprozess Netze (Netzbetreiberwechsel)

– Bilanzkreismanager (Bilanzkreisrechnung / MaBiS) oder Energiedatenmanager (Energiedatenmanagement)

– Energiedienstleistungen / EDL, Energiebeschaffungsmanagement

– Asset-Manager / Assetmanagement

– Rechnungswesen / Beteiligungen

– Controller

– Vertrieb Geschäftskunden / Sonderkunden

– Shared Services und Vertrieb

– Kundenbetreuung

– Verwaltung, Personal, IUK, Finanzen, Stabsstellen

 – Buchhaltung

– IT-Fachkräfte

– Marketing / Unternehmensentwicklung

 Technischer Bereich

– Facharbeiter, Techniker, Meister, Monteure, Handwerker (v.a. Montagearbeiten von diesen Personen in Netzen bzw. Anlagen wie Gas, Wasser, Fernheizung, Kabel, Freileitung) als Anlagen-Meister oder Netzmeister (sog. Handwerksmeister: Elektrotechniker, Metallbauer, Installateure und Heizungsbauer, Maler und Lackierer) und Industriemeister (z.B. Industriemeister – Elektrotechnik, -Leitungsbau, -Rohrnetzbau/Betrieb, -Wassermeister), Ingenieure

– Technischen Dienste Netze / Netzwirtschaft

– Arbeitnehmer Materialwirtschaft

– Zähl- und Messwesen, Zählermanagement

– Leittechnik

– Schaltwart, Wasserwart / Wassermeister

– Elektrofachkraft / Techniker

– Fachkraft / Wasserversorgungstechnik / Betriebsführung

– Biotechnologischer / Chemisch-techn. Labor-Assistent

– Ingenieur für Wasserwirtschaft, Umwelttechnik (Bachelor/Master)

– Bauingenieur Tiefbau / Wasser / Versorgung

– Water Technologie / Master of Engineering

– Wassertechnologie / Boden

– laufender Betrieb, Anlagen- und Netzbau

Weitere Beispiele nach dem TV-V (weitere Fallgruppen):

2.1     Reinigen von Werkstätten und Labors
2.2     Einfache Bürotätigkeiten (wie Führen von einfachen
Listen, Mithilfe bei der Postabfertigung, Registratur, Fotokopieren)

2.3   Tätigkeit als Bote

3.1     Tätigkeiten als Messgehilfe

3.2     Tätigkeiten als Zählerableser

3.3     Tätigkeiten als Pförtner

3.4     Tätigkeiten als Telefonist

4.3.1     Verwaltung von Lagern und Magazinen
4.3.2     Tätigkeiten als Fahrer von Kraftfahrzeugen
4.3.3     Tätigkeiten als Schreibkraft
4.3.4     Montagearbeiten in Netzen
(Gas, Wasser, Fernheizung, Kabel, Freileitung)

5.4.1.     Bedienen und Überwachen von Kraftwerksmaschinen
5.4.2.     Tätigkeiten als Schaltwart
5.4.3.     Tätigkeiten als Wasserwart
5.4.4.     Tätigkeiten als geprüfter Kesselwärter
5.4.5.     Tätigkeiten als Fahrer von Kraftfahrzeugen mit mehr als 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht
5.4.6.     Fahren und Bedienen von Spezialkraftfahrzeugen
(wie Kraftfahrzeug mit komplizierten Arbeitsmaschinen)
5.4.7.     Montagearbeiten in Netzen (Gas, Wasser, Fernheizung, Kabel, Freileitung)
5.4.8.     Tätigkeiten als kaufmännischer Sachbearbeiter

6.4.1     Handwerks- und Industriemeister mit entsprechenden Tätigkeiten

6.4.2     Staatlich geprüfte Techniker mit entsprechenden Tätigkeiten

6.4.3     Technische Assistenten mit entsprechenden Tätigkeiten

7.4.1     Handwerks- und Industriemeister mit fachlicher Aufsicht über Handwerker oder Facharbeiter
7.4.2     Handwerks- und Industriemeister, die die Voraussetzungen der Ausbildereignungs-Verordnung erfüllen und in der Berufsausbildung entsprechend tätig sind
7.4.3     Komplizierte Instandhaltungs-, Reparatur- und Überholungsarbeiten an Hochspannungs- und Hochleistungsschaltgeräten oder leittechnischen Anlagen von mindestens 110 KV
7.4.4     Versorgungstechnische, vertragsrechtliche und energiewirtschaftliche Kundenberatung
7.4.5     An- und Abfahren aller Kraftwerksanlagen und Eingreifen bei Störungen als Kraftwerker mit Kraftwerkerprüfung

8.4.1     Handwerks- und Industriemeister, die große Arbeitsstätten (Bereiche, Werkstätten, Abteilungen oder Betriebe) fachlich beaufsichtigen, in denen Handwerker oder Facharbeiter beschäftigt sind

8.4.2     An- und Abfahren von Kraftwerksblöcken mit einer Leistung von mehr als 100 MW und Eingreifen bei Störungen als Kraftwerker mit Kraftwerkerprüfung

8.4.3     Erstellen von Kostenangeboten und Bearbeiten von Versorgungsanfragen in mehreren Energiesparten

8.4.4     Selbständiges Anfertigen, Ändern und Pflegen von DV-Programmen und DV-Programmbausteinen

9.4.1     Handwerks- und Industriemeister, die ausdrücklich zu Leitern von großen Arbeitsstätten, in denen Handwerker oder Facharbeiter beschäftigt sind, bestellt sind
9.4.2     Bau und Betrieb von Netzen einschließlich Personal- und Materialeinsatz
9.4.3     Abschließende Bearbeitung und Zuordnung von aktivierungspflichtigen und nicht aktivierungspflichtigen Aufträgen und deren Weiterberechnung
9.4.4     Abrechnung von schwierigen und speziellen Verträgen der Sonderabnehmer
9.4.5     Selbständiges Anfertigen, Ändern und Pflegen von  DV-Programmen und DV-Programmbausteinen mittleren Schwierigkeitsgrades

10.3.1     Versorgungstechnische, vertragsrechtliche und energiewirtschaftliche Kundenberatung der Sonderabnehmer
10.3.2     Kostenrechnungen, Kostenanalysen, Kalkulationen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen
10.3.3     Bearbeiten von schwierigen Aufgaben in der Finanz-/Anlagenbuchhaltung (Kontierungen, Wertberichtigungen und Abschreibungen) mit Jahresabschlussarbeiten (Bilanz, GuV)
10.3.4     Alleinverantwortliche Überwachung von Energieerzeugungsanlagen
10.3.5     Selbständiges Anfertigen, Ändern und Pflegen von DV-Programmen und DV-Programmbausteinen hohen Schwierigkeitsgrades
10.3.6      Asset-Manager
10.3.7      Bilanzkreismanager

11.4.1     Ermittlung von bereichsübergreifenden Vergleichszahlen, Soll-/Ist-Vergleich und Anwendungsanalysen als Controller
11.4.2     Analysieren, Testen und Einführen von DV-Systemen und deren Wartung als DV-Organisator
11.4.3     Analysieren, Planen, Implementieren und Kontrollieren von Betriebssystemen von Standardsoftware als Systemprogrammierer
11.4.4     Bauleitung von besonders schwierigen Neu- und Erweiterungsbauten im Strom-, Gas-, Wasser- oder Fernwärmenetz
11.4.5     Entwurf, Vortrassierung und Ausschreibung von Leitungs- und Tiefbauprojekten im MS- und HS-Netz von besonderer Schwierigkeit

Stellenbewertung

Stellenbewertung - Kommunalberatung
Stellenbewertung – Kommunalberatung
Stellenbeschreibungen & Stellenbewertungen  für Kommunen und ihre öffentlichen Betriebe (v.a. Stadtwerke, Ver- und entversorgung, Netzgesellschaften, Wasser- und Abwasserverbände)

In den Vorjahren wurde bei Ihnen vermutlich eine Bewertung vorgenommen. Aufgrund der verschiedener Anpassungen der örtlichen Entwicklungen der Organisation oder tariflicher Änderungen erscheint es erforderlich, die die Stellenbeschreibung und Stellenbewertung aufzuarbeiten, um sie so auf den neuesten Stand zu bringen.

Wir bewerten für Sie die Stellen bzw. Funktionen der Beamten, Beschäftigten (TVöD-V / TVöD-VKA, TV-L, TV-Bund) bzw. Arbeitnehmer (TV-V) nach den gültigen Tarifverträgen im öffentlichen Dienst und bei GmbHs und stellen den Vergleich her.

Wir überprüfen die vorhanden Bewertungen im Sinne einer Qualitätssicherung bzw. Fortschreibung der Stellenbewertung.

Wir erstellen neue Stellenbeschreibungen mit oder ohne Arbeitsplatzinterviews (ggf. Video-Interviews). Auch sog. „Quereinsteiger  bzw. Quereinsteigerinnen“ sind in kurzer Zeit gleichwertige Beschäftigte mit hoher Motivation, die eine sachgerechte Stellenbewertung brauchen. 
Wir beraten Ihre örtliche Stellenbewertungskommission oder richten diese für Sie ein.

1. Analytische Stellenbewertung von Dienstposten – Beamte

2. Stellenbewertung für Beschäftigte (ehemals: Angestellte, Arbeiter) nach TVöD (VKA) bzw. TV-L und Spezialtarifen, z.B.

Sachgerechte Eingruppierung von IUK-Beschäftigte, Beschäftigte in Kassen, Kassenleiter, Vollstreckungsbeamte, Gemeindlicher Vollzugsdienst / Kommunaler Ordnungsdienst, Erziehungs- und Sozialberufe – Erzieherinnen, handwerkliche Tätigkeiten (Arbeiter), Beschäftigte im Bauhof, Techniker, Meister, Ingenieure, Klärmeister, Klärfacharbeiter, Chemotechniker, Waldarbeiter, Förster, Tierpfleger, Feuerwehr, Feuerwehrkommandanten, Feuerwehrgerätewarte, Dipl.-Bibliothekare / Dipl.-Bibliothekarinnen, Volkshochschule, Musikschule, Schulhausmeister, Hausmeister, Beschäftigte in Archiven und Museen, Schulsekretärinnen, Beschäftigte in Bäderbetrieben, in Gesundheitsberufen , Juristen und viele mehr.

3. Stellenwertung nach TV-V für Versorgungsbetriebe / Stadtwerke und Überleitung zum TV-V

Kontakt: Ihr Team Verwaltungsreform21 – Büro für   Personal- und Organisationsberatung – Kommunalberatung Thomas Fedrow

Mobil: 0160/3210967   I  post@verwaltungsreform21.de

Kommunalberatung

Landesbezirkliche Tarifverträge bei Eingruppierung der Beschäftigten im handwerklichen Bereich: u.a. Baden-Württemberg, Freistaat Bayern, Hessen, NRW, Rheinland-Pfalz, Freistaat Sachsen, Land Berlin

Wir erläutern anhand dem Bundesland Baden-Württemberg die Überleitung und die neue Stellenbewertung:

Landsbezirklicher Tarifvertrag Nr. 6 G Baden-Württemberg zur Eingruppierung der Beschäftigten im handwerklichen Bereich ist seit dem 01.01.2024 in Kraft

– Bauhöfe und andere handwerklich Beschäftigte der Kommune jetzt betroffen

Viele Jahre liefen in Baden-Württemberg Tarifverhandlungen zur Eingruppierung der Beschäftigten im handwerklichen Bereich. Diese konnten am 8. September 2023 mit dem redaktionellen Abschluss des „landesbezirklichen Tarifvertrages Nr. 6 G zur Eingruppierung der Beschäftigten im handwerklichen Bereich Baden-Württemberg“ (PDF von Verwaltungsreform21 aufgearbeitet – sog. Entgeltgruppen-Tarifvertrag Nr. 6 G / EG-TV Nr. 6 G BW) beendet wurden.

Von der Überleitung aus dem bisherigen BzLT Nr. 5 G in den EG-TV Nr. 6 G BW sind Beschäftigte erfasst, deren Arbeitsverhältnis über den 31. Dezember 2023 hinaus fortbesteht und die am 1. Januar 2024 unter den Geltungsbereich des EG- TV Nr. 6 G fallen.

Eine Neufeststellung der Eingruppierung findet nur statt, wenn sich aus den Tätigkeitsmerkmalen der Anlage 2 eine höhere Eingruppierung ergibt. Insoweit greift die Tarifautomatik. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber die Eingruppierung zwingend prüfen muss. Dann ist der Arbeitgeber gefordert dem Beschäftigten die sich aus der Neufestsetzung ergebende Entgeltgruppe und Stufe sowie das sich daraus ergebende Tabellenentgelt in Textform mitzuteilen. Hierfür wurde eine Frist bis spätestens zum 31.10.2024 vereinbart.

Die Anlage 2 des Tarifvertrages ist in einen Teil A und einen Teil B gegliedert: In Teil A sind die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale – Entgeltgruppen 2 bis 9a (handwerkliche Tätigkeiten) aufgeführt. Diese entsprechen inhaltlich denen des Teil A, Abschnitt I, Ziffer 2 der Anlage 1 zum TVöD – Entgeltordnung (VKA).

In Teil B finden sich – nach 24 Kapiteln gegliedert – die speziellen Tätigkeitsmerkmale zur Eingruppierung der handwerklich Beschäftigten. Dies sind u.a. die Bereiche: Reinigung, Hauswirtschaftliche Tätigkeiten, Friedhöfe, Lager und Magazine, Bau- und Betriebshöfe, Garten- und Weinbau, Grün- und Baumpflege, Fahrzeug- und Maschinenführer, Tiefbau, Kläranlagen und dazu gehörige abwassertechnische Anlagen, Kanalreinigung, Entsorgung / Versorgung, Feuerwehr und Gebäude und Sportstätten. 

Zahlreiche neue Aspekte sind zu berücksichtigen:

    • Reinigung (innen und außen),
    • Hauswirtschaftliche Tätigkeiten,
    • Kontrolltätigkeiten (Straßen, Spielplätz, Bäume),
    • Hausmeister (außer Schule)
    • Deponien

Anlage 3 regelt in Verbindung mit § 3 EG-TV Nr. 6 G BW die Möglichkeiten zur Gleichstellung sogenannter „Quereinsteiger“. Zukünftig kann der Arbeitgeber – bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen – handwerklich Beschäftigte, die über gleichwertige Fähigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen eines entsprechend ausgebildeten Beschäftigten verfügen (sog. sonstiger Beschäftigter), wie einen entsprechend ausgebildeten Beschäftigten eingruppieren.

Verwaltungsreform21 begleitet die Kommunen gerne bei der Überleitung und Stellenbewertung nach dem neuen Tarifrecht.

Kontakt: Ihr Team Verwaltungsreform21 – Büro für   Personal- und Organisationsberatung

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Verwaltungsreform21 Kommunalberatung
Kommunalberatung – Personalentwicklung

Von Mensch zu Mensch – Personal mitnehmen und entwickeln. Gestaltung von Veränderungsprozessen (Personal)

Abwicklung und Begleitung von Organisationsentwicklungs-Projekten mit dem Blick auf eine nachhaltige Haushaltskonsolidierungen und Effizienzsteigerung.

Personalmanagement ganzheitlich denken – „Attraktiver Arbeitgeber“: Mitarbeitergewinnung und Mitarbeiterbindung mit aktuellen Handlungsfeldern: Führungskultur, Ausbildungs- und Fortbildungskonzepte (Stichwort: Aufstiegschangen und Trainee-Programme), Digitalisierung der Verwaltung, Motivationsprogramme (Gehalt und Leistungszulagen-Zulagen) und Arbeitsplatzzufriedenheit, Mitarbeitergespräche, Mitarbeiter- und Kundenbefragungen, Betriebliches Gesundheitsmanagement, flexible bzw. flexiblere Arbeitszeiten, Konzept des Überstundenabbaus, Faktor „Familie und Betreuung“. Mentoren helfen neue Kräfte zu bündeln und „einzuarbeiten“. Seien Sie transparent, welche Werte und Prinzipien Ihre Kommune bzw. Ihr Betrieb im Schild führt! Betonen Sie „Ihre Unternehmenskultur“ Transparenz, Fairness, Gleichberechtigung und Nachhaltigkeit.

Mentoren helfen neue Kräfte zu bündeln, Kompetenzen aufzubauen neue Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen und „einzuarbeiten“: Wir fördern die „örtliche Lernkultur“.

„Quereinsteiger  bzw. Quereinsteigerinnen“ sind in kurzer Zeit gleichwertige Beschäftigte mit hoher Motivation – Wir helfen Ihnen den strategischen und operativen Quereinstieg in der Kommune zu schaffen.

„Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter binden“ ist angesagt  – Wir entwickeln konkret Maßnahmen für die Praxis mit Ihnen.

Leistungsbewertung nach TVöD-V und Beurteilungswesen für Beamte: Dienstvereinbarungen, Einführungsbegleitung, Führungskräfteschulungen, Evaluation

Headhunting & Personalsuche & Personalvermittlung & Personalbindung: Das Vorgehen für die Bewerber-Identifizierung erfolgt durch eine systematische Analyse des spezifischen Arbeitsmarkts und Positionsumfelds durch die Research-Arbeit von Verwaltungsreform21. Ein abgestuftes Verfahren zur Vermittlung von Beschäftigten und Beamten für Kommune und öffentliche Betriebe (Eigenbetrieb, IKZ-Rechtsform, GmbH) durch gezielte Kandidatensuche, Auswahl, Einstellungsgespräch. Vorschlag von Bewerbern aus dem Personalbewerber-Pool von Verwaltungsreform21. Wir schlagen auch verschiedene Maßnahmen zur „Personalbindung“ vor.

Coaching: Begleitung und Beratung von Führungskräften im Rahmen von umfassenden Veränderungsprozessen.

Konfliktmanagement: Mediation, Einstellungs- und Trennungsmanagement / outplacement

Personalentwicklungskonzepte leben / Personal-Kennzahlensysteme einfach führen – mit Personalentwicklung die Kommune gestalten: Bericht in der Innovativen Verwaltung von Verwaltungsreform21: „Personalentwicklung ist Basis für Veränderungsprozesse“ (PDF) – Starten Sie den Veränderungsprozess durch einen Kulturwandel innerhalb Ihrer Kommune – Nehmen Sie Führungskräfte  und Beschäftigte mit, um den gesellschaftlichen Wandel und die Trends des Bürgerservice, des Bürgerengagements und der Digitalisierung zu nutzen

Personalcontrolling – Kosten (Kosten eines Arbeitsplatzes) und Stellen. Controlling-Bericht Personal mit Kennzahlen 

Erstellung neuer Stellenbeschreibungen mit / ohne Arbeitsplatznterview.

Personalbedarfsermittlung / Stellenbedarfsermittlung.

Unser Team ist Ihr Berater für Stellenbewertungsprojekte: Bewertung, Qualitätssicherung und Evaluation von Beamtenstellen bzw. Tarifstellen: (TVöD-V /TVöD-VKA, TV-L, TVöD-Bund-, TV-V, TV-A, Sondertarife). Durchführung von Arbeitsplatzinterviews (vor Ort oder per Videokonferenz) samt der Erarbeitung von Stellenbeschreibungen. KGSt

Stellenbewertung für Beschäftigte (ehemals: Angestellte, Arbeiter) nach TVöD/VKA bzw. TVöD-V, TV-L und Sonderregelungen: Sachgerechte Stellenbewertung / Eingruppierung von IUK-Beschäftigte, Beschäftigte in Kassen, Kassenleiter, Vollstreckungsbeamte, Gemeindlicher Vollzugsdienst / Kommunaler Ordnungsdienst, Erziehungs- und Sozialberufe – Erzieherinnen, handwerkliche Tätigkeiten (Arbeiter), Beschäftigte im Bauhof, Techniker, Meister, Ingenieure, Klärmeister, Klärfacharbeiter, Chemotechniker, Waldarbeiter, Förster, Tierpfleger, Ingenieure, Feuerwehr, Feuerwehrkommandanten, Feuerwehrgerätewarte, Dipl.-Bibliothekare / Dipl.-Bibliothekarinnen, Volkshochschule, Musikschule, Schulhausmeister, Hausmeister, Beschäftigte in Archiven und Museen, Schulsekretärinnen, Beschäftigte in Bäderbetrieben, in Gesundheitsberufen , Juristen und viele mehr.

Analytische Bewertung von Dienstposten – Beamte

Stellenbewertung nach TV-V für Versorgungsbetriebe / Stadtwerke

verwaltungsreform21.de - Wir schaffen Perspektiven
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Bewertung von Beamtenstellen – Das analytische Bewertungsverfahren

Zu unterscheiden ist bei:

Beamte          = analytisches Bewertungsverfahren der Eingruppierung nach Verwaltungsreform21

Beschäftigte = Tätigkeitsmerkmale für summarisches Verfahren der Eingruppierung

Nach § 18 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) sind die Funktionen der Beamten und Soldaten nach den mit ihnen verbundenen Anforderungen sachgerecht zu bewerten und Laufbahnämtern zuzuordnen.

Analytische Verfahren sind dadurch gekennzeichnet, dass die verschiedenen mit der Wahrnehmung einer Stelle verbundenen Anforderungen jede für sich erfasst und bewertet werden. Aus diesen Teilbewertungen wird in einem zweiten Schritt nach einer vorgegebenen Systematik und unter Einbeziehung des unterschiedlichen Gewichts der einzelnen Anforderungen die Gesamtbewertung entwickelt.

Zur Bewertung von Dienstposten gibt es verschiedene Modelle. Die Dienstpostenbewertung von Verwaltungsreform21 und div. Bewertungsmodelle der Gemeindeprüfung bzw. Rechnungshöfe sind vergleichbar. Die Modelle umfassen oft fünf bis sieben Bewertungsmerkmale, wie auch das Modell von Verwaltungsreform21:

  • Schwierigkeitsgrad der Informationsverarbeitung / Quantität und Qualität Schwierigkeitsgrad der dienstlichen Beziehungen / Kommunikation
  • Grad der Selbständigkeit (ohne Anweisung aus eigenem Antrieb)
  • Grad der Verantwortung (durch die Aufgabe, Ressourcen, Ergebnisse und Führung und Leitung)
  • Grad des Kraftaufwands bei manuellen Diensten (v.a. einfacher Dienst)
  • Grad der Vor- und Ausbildung
  • Grad der Erfahrung in dieser Funktion / anderen Funktionen

Diese Bewertungsmerkmale werden – je nach Modell – entsprechend ihrer Bedeutung unterschiedlich gewichtet. Jedes Bewertungsmerkmal wiederum wird inhaltlich durch Bestimmungsgrößen  von Verwaltungsreform21 (weitere Kriterien) definiert, in Beziehung gebracht und in  Schwierigkeitsstufen untergliedert. Die einzelnen Schwierigkeiten werden durch Erläuterungen zu den Stufen erneut konkretisiert und mit Stufenwertepunkten versehen. Mit Hilfe des jeweiligen Bewertungsmodells können die Anforderungen aus der Wahrnehmung der Ressourcenverantwortung, die sich im Rahmen des Neuen Steuerungsmodells / Kommunalen Steuerungsmodells ergeben, erfasst und bewertet.

Im Zusammenhang der Bewertungskriterien von Verwaltungsreform21 erfordern einige Bewertungsmerkmale eine differenzierte Betrachtung (z. B. beim Schwierigkeitsgrad der Informationsverarbeitung, Schwierigkeitsgrad der dienstlichen Kommunikation, Grad der Verantwortung, Ausführungsverantwortung, Leitungsverantwortung bzw. Ressourcenverantwortung).

Kontakt: Ihr Team Verwaltungsreform21 – Büro für   Personal- und Organisationsberatung – Kommunalberatung Thomas Fedrow

Mobil: 0160/3210967   I  post@verwaltungsreform21.de

St

Veränderungsprozesse - Gestaltung - Kommunalberatung - Verwaltungsreform21
Gestaltung von Veränderungsprozessen – Verwaltungsreform21

Abwicklung und Begleitung von Organisationsentwicklungs-Projekten mit dem Blick auf eine nachhaltige Haushaltskonsolidierungen und Effizienzsteigerung

Abwicklung und Begleitung von Organisationsentwicklungs-Projekten mit dem Blick auf eine nachhaltige Haushaltskonsolidierungen und Effizienzsteigerung.

Personalmanagement ganzheitlich denken: Mitarbeitergewinnung und Mitarbeiterbindung mit aktuellen Handlungsfeldern: Führungskultur, Ausbildungs- und Fortbildungskonzepte, Digitalisierung der Verwaltung, Motivationsprogramme und Arbeitsplatzzufriedenheit, Mitarbeitergespräche, Mitarbeiter- und Kundenbefragungen, Betriebliches Gesundheitsmanagement. Mentoren helfen neue Kräfte zu bündeln und „einzuarbeiten“. Wir sorgen für eine gute und qualifizierte Einarbeitung bei Quereinsteigern.

Personalentwicklungskonzepte leben / Personal-Kennzahlensysteme einfach führen: mit Personalentwicklung die Kommune gestalten: Bericht in der Innovativen Verwaltung: „Personalentwicklung ist Basis für Veränderungsprozesse“ (PDF) – Starten Sie den Veränderungsprozess durch einen Kulturwandel innerhalb Ihrer Kommune – Nehmen Sie Führungskräfte  und Beschäftigte mit, um den gesellschaftlichen Wandel und die Trends des Bürgerservice, des Bürgerengagements und der Digitalisierung zu nutzen

Personalcontrolling – Kosten (Kosten eines Arbeitsplatzes) und Controlling-Bericht „Personal mit Kennzahlen“

Leistungsbewertung nach TVöD-V (§ 18 TVöD) und Beurteilungswesen für Beamte: Dienstvereinbarungen, Einführungsbegleitung, Führungskräfteschulungen, Evaluation

Alternative Entgeltanreiz-Systeme nach § 18a TVöD-V über Gutscheine oder sonstige Förderungen (Kita-Zuschuss, Arbeitgeberzuschüsse dgl.) – Aufbau eines umgewidmenten Budgets mit Dienstvereinbarungen, Einführungsbegleitung, Evaluation

Headhunting: Das Vorgehen für die Bewerber-Identifizierung erfolgt durch eine systematische Analyse des spezifischen Arbeitsmarkts und Positionsumfelds durch die Research-Arbeit von Verwaltungsreform21. Abgestuftes Verfahren zur Vermittlung von Beschäftigten und Beamten für Kommune und öffentliche Betriebe (Eigenbetrieb, IKZ-Rechtsform, GmbH) durch gezielte Kandidatensuche, Auswahl, Einstellungsgespräch. Vorschlag von Bewerbern aus dem Personalbewerber-Pool von Verwaltungsreform21.

Coaching: Begleitung und Beratung von Führungskräften im Rahmen von umfassenden Veränderungsprozessen.

Konfliktmanagement: Mediation, Einstellungs- und Trennungsmanagement / outplacement.

Erstellung neuer Stellenbeschreibungen mit / ohne Arbeitsplatzinterview. 

Dazu gehören auch die Module: Organisationshandwerk I

Analyse und Neuausrichtung der Geschäftsprozesse (Geschäftsprozessoptimierung), der Stellen und der Organisation auf Basis neuer Stellenbeschreibung.

Personalbedarfsermittlung nach anerkannten Kennzahlen und örtlichen Erhebungen.

Stellenbewertung für Beschäftigte (ehemals: Angestellte, Arbeiter) nach TVöD (TV-L) und Sonderregelungen: Sachgerechte Eingruppierung von IUK-Beschäftigte, Beschäftigte in Kassen, Kassenleiter, Vollstreckungsbeamte, Gemeindlicher Vollzugsdienst, Erziehungs- und Sozialberufe – Erzieherinnen, handwerkliche Tätigkeiten (Arbeiter) Techniker, Meister, Waldarbeiter, Ingenieure, Feuerwehr, Feuerwehrkommandanten, Feuerwehrgerätewarte, Dipl.-Bibliothekare / Dipl.-Bibliothekarinnen, Schulhausmeister, Hausmeister, Schulsekretärinnen, Beschäftigte in Gesundheitsberufen und viele mehr.

Analytische Bewertung von Dienstposten – Beamte

Stellenwertung nach TV-V für Versorgungsbetriebe / Stadtwerke

Ausrichtung nach den Bereichen: Steuerung, Steuerungsunterstützung, interne Dienstleister und Fachbereiche des Bürgerservice, z.B. Baubürgerbüro

Organisationshandwerk II

Beratung zur Reorganisation manueller Dienste (Bauhof, Gebäude- und Hausmeisterservice) und Ausgliederung (z.B. Eigenbetrieb, Teilprivatisierung).

Kontakt: Ihr Team Verwaltungsreform21 – Büro für   Personal- und Organisationsberatung – Kommunalberatung Thomas Fedrow

Mobil: 0160/3210967   I  post@verwaltungsreform21.de

Finanzen - Haushalt - Wirtschaftlichkeitsberechnungen - Kommunalberatung - Verwaltungsreform21
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Wirtschaftlichkeit von Verwaltungsleistungen hausintern oder bei externer Vergabe durch ”make or buy”. Entscheidungsgrundlage: make or buy für öffentliche Leistungen aller Art. Kosten eines Arbeitsplatzes in der Behörde neu denken.

”Einnahmequelle” Sponsoring und Partnerschaften für gemeinsame Projekte neu denken. Vermögensbewertung und Geld sparen.

Rechtssichere Kalkulation von Gebühren: Friedhofsgebühren (incl. Beratung zum Wandel der Friedhofskultur und Trends moderner Bestattungsformen: Baumgräber / Bestattung unter Bäumen, Urnen, Urnennischen / Kolumbarium, Friedwald, Ruheforst, Waldbestattung, Sternenkinderfelder, Genossenschaftsmodell, Kooperation mit Bestattern, Steinmetzen, Friedhofsgärtner).

Kalkulationen: Wasser-/Abwassergebühren (Beiträge), Verwaltungsgebühren, Fremdenverkehrsabgabe, Feuerwehr-Kostenersätze (Feuerwehrkonzeption), Bauhofleistungen und dgl.

 

Controllingkonzepte – maßgeschneidert für Ihren Bedarf

Kontakt: Ihr Team Verwaltungsreform21 – Büro für   Personal- und Organisationsberatung – Kommunalberatung Thomas Fedrow

Mobil: 0160/3210967   I  post@verwaltungsreform21.de

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