Vertrauen und Diskretion – Kommunalberatung Verwaltungsreform 21

Das Verwaltungsreform21-Team ist für Kommunen und ihre Betriebe der qualifizierte Ansprechpartner in der Personal- und Organisationsberatung.

Vertrauen und Diskretion sind die Basis und der Schlüssel unserer langjährigen Zusammenarbeit mit Kommunen.

Wir beraten und unterstützen Sie vor Ort mit zukunftsorientierten und wirtschaftlichen Problemlösungen.

Wir begleiten Veränderungsprozesse und sichern damit den Erfolg langfristig.

Mit unserem berufserfahrenen, interdisziplinären Team bieten wir professionelle Dienstleistungen von der Konzeptentwicklung bis zur praktischen Umsetzung.

Wir erarbeiten mit Ihnen flexible und ganzheitliche Lösungen.

Wir bieten Ihnen bei komplexen Fragestellungen optimalen Nutzen durch maßgeschneiderte und individuelle Lösungen.

Wir helfen sofort und bauen Brücken. 

Kontakt: Ihr Team Verwaltungsreform21 – Büro für   Personal- und Organisationsberatung – Kommunalberatung Thomas Fedrow

Mobil: 0160/3210967   I   post@verwaltungsreform21.de

Den Kopf frei machen – neue Ideen u. Perspektiven generieren, um ”das Schiff neu zu steuern” – Kommunalberatung

Perspektiven - Kommunalberatung
Perspektiven – Kommunalberatung

„Den Kopf frei machen“ – neue Ideen und Perspektiven generieren, um „das Schiff neu zu steuern” und um Interessen durch Coaching und Moderation auszugleichen.

Wir steuern und moderieren und schaffen die „Struktur von außen“, damit Ziele neue definiert werden können:

– Workshops von Führungskräften der Fachbereichsleitern, Amtsleitern und Beschäftigen in Form von Inhouse-Seminaren zum Ausgleich der Interessen.

– Gemeinderatsklausuren oder Fraktionsklausuren, Stadtmarketing- und Stadtentwicklungsprozesse, Bürger-Beteiligungsprozesse samt Podiumsdiskussionen.

– Haushalts- und Zielklausuren von Gemeinderäten zur kommunalen Steuerung (u.a. Zielsysteme und Zielfindung, Zielerreichung, Zielcontrolling mit Verwaltung, kommunalen Gremien und Bürgerschaft von der Haushalts- zur Zielklausur des Gemeinderates unter Aufnahme von Bürgerinteressen).

Wir beraten „im Alltag und in Krisen“

– Oberbürgermeister/innen bzw. Bürgermeister/innen und kommunale Führungskräfte (auch Moderation und Mediation).

Wir sind Ihr Moderator für

– das Zusammenführen innerhalb der Verwaltung (Oberbürgermeister/innen und Bürgermeister/innen und deren Team im Rathaus oder bei den Stadtwerken).

– das Zusammenführen von Verwaltung und Gemeinderat, denn das Ehrenamt braucht „HALT“, aber auch „HALT“ zur strategischen Ausrichtung.

Wir sind da, um durch Kommunikation „neue ungeahnte Kräfte“ freizusetzen. Wir fördern die erfolgreiche Zusammenarbeit verschiedener Interessengruppen, analysieren gemeinsam Strukturen und Prozesse, moderieren „Runde Tische“, Workshops und ggf. die notwendige Mediation. Ihre Aufgaben und Ziele bearbeiten wir dabei ergebnisorientiert. Wir entwickeln Methoden, um in Beteiligungsprozessen passgenaue Konzepte zu erstellen und entsprechende Handlungsempfehlungen zu liefern.

Halten wir es mit Johann Wolfgang von Goethe: „Erfolgreich zu sein setzt zwei Dinge voraus: Klare Ziele und den brennenden Wunsch, sie zu erreichen.“

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Landesbezirklicher Tarifvertrag Nr. 6 G Baden-Württemberg – Stellenbewertung

KommunalberatungLandesbezirklicher Tarifvertrag Nr. 6 G Baden-Württemberg zur Eingruppierung der Beschäftigten im handwerklichen Bereich ist seit dem 01.01.2024 in Kraft – TVöD-Anwender

– Bauhöfe und andere handwerklich Beschäftigte der Kommune jetzt betroffen

Viele Jahre liefen in Baden-Württemberg Tarifverhandlungen zur Eingruppierung der Beschäftigten im handwerklichen Bereich. Diese konnten am 8. September 2023 mit dem redaktionellen Abschluss des „landesbezirklichen Tarifvertrages Nr. 6 G zur Eingruppierung der Beschäftigten im handwerklichen Bereich Baden-Württemberg“ (PDF von Verwaltungsreform21 aufgearbeitet – sog. Entgeltgruppen-Tarifvertrag Nr. 6 G / EG-TV Nr. 6 G BW) beendet wurden.

Von der Überleitung aus dem bisherigen BzLT Nr. 5 G in den EG-TV Nr. 6 G BW sind Beschäftigte erfasst, deren Arbeitsverhältnis über den 31. Dezember 2023 hinaus fortbesteht und die am 1. Januar 2024 unter den Geltungsbereich des EG- TV Nr. 6 G fallen.

Eine Neufeststellung der Eingruppierung findet nur statt, wenn sich aus den Tätigkeitsmerkmalen der Anlage 2 eine höhere Eingruppierung ergibt. Insoweit greift die Tarifautomatik. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber die Eingruppierung zwingend prüfen muss. Dann ist der Arbeitgeber gefordert dem Beschäftigten die sich aus der Neufestsetzung ergebende Entgeltgruppe und Stufe sowie das sich daraus ergebende Tabellenentgelt in Textform mitzuteilen. Hierfür wurde eine Frist bis spätestens zum 31.10.2024 vereinbart.

Die Anlage 2 des Tarifvertrages ist in einen Teil A und einen Teil B gegliedert: In Teil A sind die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale – Entgeltgruppen 2 bis 9a (handwerkliche Tätigkeiten) aufgeführt. Diese entsprechen inhaltlich denen des Teil A, Abschnitt I, Ziffer 2 der Anlage 1 zum TVöD – Entgeltordnung (VKA).

In Teil B finden sich – nach 24 Kapiteln gegliedert – die speziellen Tätigkeitsmerkmale zur Eingruppierung der handwerklich Beschäftigten. Dies sind u.a. die Bereiche: Reinigung, Hauswirtschaftliche Tätigkeiten, Friedhöfe, Lager und Magazine, Bau- und Betriebshöfe, Garten- und Weinbau, Grün- und Baumpflege, Fahrzeug- und Maschinenführer, Tiefbau, Kläranlagen und dazu gehörige abwassertechnische Anlagen, Kanalreinigung, Entsorgung / Versorgung, Feuerwehr und Gebäude und Sportstätten. 

Zahlreiche neue Aspekte sind zu berücksichtigen:

    • Reinigung (innen und außen),
    • Hauswirtschaftliche Tätigkeiten,
    • Kontrolltätigkeiten (Straßen, Spielplätz, Bäume),
    • Hausmeister (außer Schule)
    • Deponien

Anlage 3 regelt in Verbindung mit § 3 EG-TV Nr. 6 G BW die Möglichkeiten zur Gleichstellung sogenannter „Quereinsteiger“. Zukünftig kann der Arbeitgeber – bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen – handwerklich Beschäftigte, die über gleichwertige Fähigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen eines entsprechend ausgebildeten Beschäftigten verfügen (sog. sonstiger Beschäftigter), wie einen entsprechend ausgebildeten Beschäftigten eingruppieren.

Verwaltungsreform21 begleitet die Kommunen gerne bei der Überleitung und Stellenbewertung nach dem neuen Tarifrecht.

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Finanzen: Das ist die Mühe wert – Wirtschaftlichkeits-Analysen, Gebührenkalkulation und Sponsoring gekonnt angehen

Finanzen - Haushalt - Wirtschaftlichkeitsberechnungen - Kommunalberatung - Verwaltungsreform21
Verwaltungsreform21

Wirtschaftlichkeit von Verwaltungsleistungen hausintern oder bei externer Vergabe durch ”make or buy”. Entscheidungsgrundlage: make or buy für öffentliche Leistungen aller Art. Kosten eines Arbeitsplatzes in der Behörde neu denken.

”Einnahmequelle” Sponsoring und Partnerschaften für gemeinsame Projekte neu denken. Vermögensbewertung und Geld sparen.

Rechtssichere Kalkulation von Gebühren: Friedhofsgebühren (incl. Beratung zum Wandel der Friedhofskultur und Trends moderner Bestattungsformen: Baumgräber / Bestattung unter Bäumen, Urnen, Urnennischen / Kolumbarium, Friedwald, Ruheforst, Waldbestattung, Sternenkinderfelder, Genossenschaftsmodell, Kooperation mit Bestattern, Steinmetzen, Friedhofsgärtner).

Kalkulationen: Wasser-/Abwassergebühren (Beiträge), Verwaltungsgebühren, Fremdenverkehrsabgabe, Feuerwehr-Kostenersätze (Feuerwehrkonzeption), Bauhofleistungen und dgl.

 

Controllingkonzepte – maßgeschneidert für Ihren Bedarf

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Personal: von Mensch zu Mensch – Personal mitnehmen und entwickeln Gestaltung von Veränderungsprozessen – Kommunalberatung

Veränderungsprozesse - Gestaltung - Kommunalberatung - Verwaltungsreform21
Gestaltung von Veränderungsprozessen – Verwaltungsreform21

Abwicklung und Begleitung von Organisationsentwicklungs-Projekten mit dem Blick auf eine nachhaltige Haushaltskonsolidierungen und Effizienzsteigerung

Abwicklung und Begleitung von Organisationsentwicklungs-Projekten mit dem Blick auf eine nachhaltige Haushaltskonsolidierungen und Effizienzsteigerung.

Personalmanagement ganzheitlich denken: Mitarbeitergewinnung und Mitarbeiterbindung mit aktuellen Handlungsfeldern: Führungskultur, Ausbildungs- und Fortbildungskonzepte, Digitalisierung der Verwaltung, Motivationsprogramme und Arbeitsplatzzufriedenheit, Mitarbeitergespräche, Mitarbeiter- und Kundenbefragungen, Betriebliches Gesundheitsmanagement. Mentoren helfen neue Kräfte zu bündeln und „einzuarbeiten“. Wir sorgen für eine gute und qualifizierte Einarbeitung bei Quereinsteigern.

Personalentwicklungskonzepte leben / Personal-Kennzahlensysteme einfach führen: mit Personalentwicklung die Kommune gestalten: Bericht in der Innovativen Verwaltung: „Personalentwicklung ist Basis für Veränderungsprozesse“ (PDF) – Starten Sie den Veränderungsprozess durch einen Kulturwandel innerhalb Ihrer Kommune – Nehmen Sie Führungskräfte  und Beschäftigte mit, um den gesellschaftlichen Wandel und die Trends des Bürgerservice, des Bürgerengagements und der Digitalisierung zu nutzen

Personalcontrolling – Kosten (Kosten eines Arbeitsplatzes) und Controlling-Bericht „Personal mit Kennzahlen“

Leistungsbewertung nach TVöD-V (§ 18 TVöD) und Beurteilungswesen für Beamte: Dienstvereinbarungen, Einführungsbegleitung, Führungskräfteschulungen, Evaluation

Alternative Entgeltanreiz-Systeme nach § 18a TVöD-V über Gutscheine oder sonstige Förderungen (Kita-Zuschuss, Arbeitgeberzuschüsse dgl.) – Aufbau eines umgewidmenten Budgets mit Dienstvereinbarungen, Einführungsbegleitung, Evaluation

Headhunting: Das Vorgehen für die Bewerber-Identifizierung erfolgt durch eine systematische Analyse des spezifischen Arbeitsmarkts und Positionsumfelds durch die Research-Arbeit von Verwaltungsreform21. Abgestuftes Verfahren zur Vermittlung von Beschäftigten und Beamten für Kommune und öffentliche Betriebe (Eigenbetrieb, IKZ-Rechtsform, GmbH) durch gezielte Kandidatensuche, Auswahl, Einstellungsgespräch. Vorschlag von Bewerbern aus dem Personalbewerber-Pool von Verwaltungsreform21.

Coaching: Begleitung und Beratung von Führungskräften im Rahmen von umfassenden Veränderungsprozessen.

Konfliktmanagement: Mediation, Einstellungs- und Trennungsmanagement / outplacement.

Erstellung neuer Stellenbeschreibungen mit / ohne Arbeitsplatzinterview. 

Dazu gehören auch die Module: Organisationshandwerk I

Analyse und Neuausrichtung der Geschäftsprozesse (Geschäftsprozessoptimierung), der Stellen und der Organisation auf Basis neuer Stellenbeschreibung.

Personalbedarfsermittlung nach anerkannten Kennzahlen und örtlichen Erhebungen.

Stellenbewertung für Beschäftigte (ehemals: Angestellte, Arbeiter) nach TVöD (TV-L) und Sonderregelungen: Sachgerechte Eingruppierung von IUK-Beschäftigte, Beschäftigte in Kassen, Kassenleiter, Vollstreckungsbeamte, Gemeindlicher Vollzugsdienst, Erziehungs- und Sozialberufe – Erzieherinnen, handwerkliche Tätigkeiten (Arbeiter) Techniker, Meister, Waldarbeiter, Ingenieure, Feuerwehr, Feuerwehrkommandanten, Feuerwehrgerätewarte, Dipl.-Bibliothekare / Dipl.-Bibliothekarinnen, Schulhausmeister, Hausmeister, Schulsekretärinnen, Beschäftigte in Gesundheitsberufen und viele mehr.

Analytische Bewertung von Dienstposten – Beamte

Stellenwertung nach TV-V für Versorgungsbetriebe / Stadtwerke

Ausrichtung nach den Bereichen: Steuerung, Steuerungsunterstützung, interne Dienstleister und Fachbereiche des Bürgerservice, z.B. Baubürgerbüro

Organisationshandwerk II

Beratung zur Reorganisation manueller Dienste (Bauhof, Gebäude- und Hausmeisterservice) und Ausgliederung (z.B. Eigenbetrieb, Teilprivatisierung).

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