Verwaltungsreform21 Logo
Ihre Kommunalberatung

Kategorie: Non-Profit-Einrichtungen

Das Verwaltungsreform21-Team ist für Kommunen und ihre Betriebe der qualifizierte Ansprechpartner in der Personal- und Organisationsberatung.

Vertrauen und Diskretion sind die Basis und der Schlüssel unserer langjährigen Zusammenarbeit mit Kommunen.

Wir beraten und unterstützen Sie vor Ort mit zukunftsorientierten und wirtschaftlichen Problemlösungen.

Wir begleiten Veränderungsprozesse und sichern damit den Erfolg langfristig.

Mit unserem berufserfahrenen, interdisziplinären Team bieten wir professionelle Dienstleistungen von der Konzeptentwicklung bis zur praktischen Umsetzung.

Wir erarbeiten mit Ihnen flexible und ganzheitliche Lösungen.

Wir bieten Ihnen bei komplexen Fragestellungen optimalen Nutzen durch maßgeschneiderte und individuelle Lösungen.

Wir helfen sofort und bauen Brücken. 

Kontakt: Ihr Team Verwaltungsreform21 – Büro für   Personal- und Organisationsberatung – Kommunalberatung Thomas Fedrow

Mobil: 0160/3210967   I   post@verwaltungsreform21.de

Kindergartengebühren - Kommunalberatung
Kindergartengebühren – Kommunalberatung

Kalkulation der Kindergartengebühren (U3 / Ü3) und der Schulkindbetreuung (verlässliche Grundschule, Horte an Schulen)

Bis vor kurzem haben sich die Kommunen an die Empfehlungen der Elternbeiträge (Kindergartengebühren U3 bzw. Ü3) für Ihren gemeindlichen Kindergarten, der als öffentliche Einrichtung geführt wird,  an die Fortschreibung der Gemeinsamen Empfehlung der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände zur Festsetzung der Elternbeiträge gehalten. Die Kommunalaufsicht hat in den vergangenen Jahren aber immer öfter bemängelt, dass eine Kalkulation fehle, die als Grundlage zur Ermittlung der Sätze für die Kindergarten- und Kinderkrippengebühren dienen soll. Verwaltungsreform21 erstellt die Gebührenkalkulation und führt Sie und die Verwaltungsakteure durch alle „Zahlen und Daten“ bis zur Gremienvorlage (u.a. Diskussionen im Verwaltungsausschuss, Sozialausschuss) bzw. kommunalen Beschluss im Gemeinderat.

Die Gebührenkalkulation in Kindergärten und der Schulkindbetreuung erfolgt heutzutage nach den kommunalabgabenrechtlichen Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes. Die sog. „Elternbeiträge“ als öffentliche Gebühr sind je nach Angebot auch unterschiedlicher Natur und Herkunft und sind wie bei anderen Gebührenkalkulation zu ermitteln und den jeweiligen Kostenträgern zuzuordnen. Die Kalkulation muss als Ergebnis eine Kostenobergrenze aufweisen. Der Gemeinderat kann dann nach eigenem Ermessen den Kostendeckungsgrad festlegen und sich damit an örtlichen wie auch regionalen Entwicklungen orientieren. Oft wird dabei eine sog. Sozial- oder Familienförderung eingebaut (u.a. Mehrkindförderung bzw. Geschwisterförderung, einkommensabhängige Gebühren, Gebührenbefreiungen).

Kontakt: Ihr Team Verwaltungsreform21 – Büro für   Personal- und Organisationsberatung – Kommunalberatung Thomas Fedrow

Mobil: 0160/3210967   I  post@verwaltungsreform21.de

Non-profit-Einrichtungen - Kommunalberatung
Non-profit-Einrichtungen – Kommunalberatung

6 Wir beraten gerne Non-Profit-Einrichtungen und Organisationen

Im Unterschied zu profitorientierten bzw. gewinnstrebenden Unternehmen ist bei Non-Profit-Organisationen der Gewinn nicht die ausschlaggebende Zielgröße. Non-Profit-Organisationen lassen sich in erster Linie von Sachzielen- bzw. Vereinszielen leiten. Diese können sich auf vielfältige Gebiete erstrecken. Dazu gehören außer den steuerrechtlich begünstigten gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecken alle jene Bereiche, die von privaten Organisationen ohne Erwerbscharakter gefordert werden.

Zu unseren Kunden gehören Kirchengemeinden, größere Vereine mit eigenem Gelände und mit hauptamtlichem Personal. Wir haben erfolgreich Sportvereine oder auch Tierheime/Tierpensionen bzw. Tierschutzvereine beraten. Dabei ging es um den internen Betriebsablauf, den sachgerechten Personalbedarf und Finanzthemen.

Unser Leistungspaket beinhaltet die klassische Organisationsberatung zur Stärkung dieser Einrichtungen und deren Vorstand bzw. Leitung im Verbund mit dem Ehrenamt. 

Weitere Unterstützung für Ehrenamtliche und Organisationen:

– Beratung  zur kaufmännischen Bewirtschaftung von  landwirtschaftlichen Betrieben / Forstbetrieben

– Beratung von Jagdgenossenschaften / (Abschluss, Verwaltung und Aufhebung von Miet-/Pacht- und Gestattungsverhältnissen und Jagdpachtverträgen incl. Fischereiwesen und Quellenpachtverträgen)

– Beratung von Initiativen pro/contra Windkraftanlagen versus Naturschutz / Artenschutz

– Beratung zur Bildung / Vermarkung von Forstrevieren: Schutz von Waldrevieren versus Naherholungsfunktion

– Bau und Betrieb von Downhill-Strecken

Gerne arbeiten wir mit Ihnen, um Veränderungen zu begleiten, das Personal samt dem Ehrenamt „mitzunehmen“ oder Prozesse und Strukturen neu auszurichten, um Geld und Aufwand zu sparen bzw. das Sponsoring auszubauen. Natürlich helfen wir auch die Qualität der Leistungen vor Ort bzw. den Kundenservice zu verbessern.

Kontakt: Ihr Team Verwaltungsreform21 – Büro für   Personal- und Organisationsberatung – Kommunalberatung Thomas Fedrow

Mobil: 0160/3210967   I  post@verwaltungsreform21.de