Das Verwaltungsreform21-Teamist für Kommunen und ihre Betriebe der qualifizierte Ansprechpartner in der Personal- und Organisationsberatung.
Vertrauen und Diskretion sind die Basis und der Schlüssel unserer langjährigen Zusammenarbeit mit Kommunen.
Wir beraten und unterstützen Sie vor Ort mit zukunftsorientierten und wirtschaftlichen Problemlösungen.
Wir begleitenVeränderungsprozesse und sichern damit den Erfolg langfristig.
Mit unserem berufserfahrenen, interdisziplinären Team bieten wir professionelle Dienstleistungen von der Konzeptentwicklung bis zur praktischen Umsetzung.
Wir erarbeiten mit Ihnen flexible und ganzheitliche Lösungen.
Wir bieten Ihnen bei komplexen Fragestellungen optimalen Nutzen durch maßgeschneiderte und individuelle Lösungen.
Wir helfen sofort und bauen Brücken.
Kontakt: Ihr Team Verwaltungsreform21 – Büro für Personal- und Organisationsberatung – Kommunalberatung Thomas Fedrow
KI bei Stadtwerken – Künstliche Intelligenz wird Basis der kommunalen Daseinsvorsorge
KI und KI-Agenten in Gemeinde, Stadt oder Stadtwerk?! Innovationspotenziale jetzt nutzen, wo Sie Problemlösungen brauchen!
www.verwaltungsreform21.de – Wir schaffen Perspektiven
Ob in der Energieversorgung mit Strom, Gas, Wärme oder der Entsorgung bzw. Abfallentsorgung und natürlich im kaufmännischen Betrieb. Oder auch im Rathaus. Überall gibt es enorme Vorteile: KI schafft unmittelbar ungeahnte Potenziale für mehr Wirtschaftlichkeit und Effizienz, Prognosefähigkeit und erhöhte Kundeservice zu Bindung von Privat- und Geschäftskunden. Es ist klar. Sie stehen jetzt am „Muss“, ihre Prozesse intelligenter, nachhaltiger und serviceorientierter aufzubauen!
Es geht in einem Satz von Verwaltungsreform21 gesagt: Die strategische Bedeutung der KI für die zukünftige Entwicklung Ihrer Stadtwerke bzw. Ihres Ver- und Entsorgers ist Chefsache – jetzt und heute!
Mit der neuen EU-KI-Verordnung (KI-VO) gelten erstmals verbindliche Regeln für den Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI), auch für öffentliche Verwaltungen. Die Potenziale der KI in der Kommune oder im Stadtwerk sind vielfältig. Wir erläutern Ihnen, wie KI sich auf Ihre Organisation und Geschäftsprozesse auswirken. Dazu optimieren wir Ihre Geschäftsprozesse!
KI unterstützt Geschäftsprozesse führt Problemlösungen durch und erledigt mit KI-Agenten Ihre Arbeit: Es gibt kein „copy und paste“ mehr. Heute geht es über MCP (= Model Context Protocol) – ein System, das Daten und Infos zur Antwort verbindet und damit eine Leistung erfüllt, sprich eine Aufgabe erfüllt und damit ein Problem für Sie löst.
Die Kernfrage vor der Einführung von KI: Wo drückt der Schuh? Wo gibt es zu wenig Personal, um Massenanfragen zu bearbeiten, z.B. werden Kundenfragen an den Dienstleister nunmehr durch Ihren Chatbot für Standardfragen beantwortet. Aber auch intern geht viel im Bereich HR / Personalmanagement: Antworten für (neue) Mitarbeiter/innen zu Standardfällen, z.B. Fragen zu Urlaub, Erziehungsurlaub, Altersteilzeit, Gehalt. Auch Protokolle in Gremiensitzungen werden einfacher mit KI erstellt.
Wo bleibt der Mensch im Rathaus? Den Veränderungsprozess erklären, dafür begeistern und die Vorteile nutzen! Der entscheidende Faktor, um die Nutzung der KI im eigenen Unternehmen voranzutreiben, ist nicht die Auswahl der richtigen KI-Tools. Es sind die Menschen, die diese Tools als hilfreiche Unterstützung verstehen und effektiv einsetzen. Mit Verwaltungsreform21 führen Sie die Veränderungsprozesse ein, damit Sie nachhaltige Vorteile haben.
Es lässt sich noch besser mit sogenanntem Quereinsteigern die übliche Arbeit im Rathaus oder bei den Stadtwerken erledigen. Wer unter Fachkräftemangel leidet, schafft sich neue Perspektiven.
Wie gehen Sie vor, um einen KI-Agenten selbst zu schaffen?
Mit einem Prompt-Generator (z.B. Promptinator) erstellen „Anweisungen“, was erarbeitet werden soll; Sie geben klare Vorgaben. Ein Prompt ist damit die zentrale Vorgabe, was Sie vom Ergebnis erwarten – eben „Ihre „Anweisung an das System“, die Sie der KI (z.B. ChatGPT, Gamma, Sally AI, Perplexity, MS Copilot) geben. Die „KI-Software“ finden Sie im Internet.
Dann legen Sie los – kreieren Sie sich Ihren KI-Agent (z.B. Ihren Presse-Agent)
– Definieren Sie genau Ihr Ziel, das erreicht werden soll (z.B. Schreibe einen Pressetext zum Stadtfest).
– Weisen Sie der KI eine „Rolle“ zu, also aus welcher Sicht soll etwas verfasst werden (z.B. als Pressereferent/in).
– Liefern Sie einige Informationen und Hintergründe zum Ziel (z.B. Stadtfest, Vereinsfest, jedes Jahr, auf dem Marktplatz, Bürgermeister sieht gutes ehrenamtliches Engagement).
– Legen Sie das Format fest, also die Länge bzw. die Anzahl der Zeilen des Presseberichtes.
– Ggf. Erwartungen als Prompt eingeben (z.B. dieses Stadtfest ist das besondere Ereignis des Jahres in der Stadt).
– Ergebnis: Sie haben einen Text (z.B. Stadtfest-Pressemitteilung), den Sie in rund 10 Minuten incl. Korrektur durch einen Menschen erstellt haben, anstatt in der wohl sonst üblichen Zeit von über einer Stunde.
Was ist KI nach der EU-Verordnung? „KI-System ist ein maschinengestütztes System, das für einen in unterschiedlichem Grade autonomen Betrieb ausgelegt ist und das nach seiner Betriebsaufnahme anpassungsfähig sein kann und das aus den erhaltenen Eingaben für explizite oder implizite Ziele ableitet, wie Ausgaben wie etwa Vorhersagen, Inhalte, Empfehlungen oder Entscheidungen erstellt werden, die physische oder virtuelle Umgebungen beeinflussen können.“ (vgl. Art. 3 (1) KI-VO der EU).
Rechtliche Rahmenbedingungen: EU AI-Act: Fortbildung und Dienstvereinbarungen: Seit dem 1. August 2024 ist die KI-Verordnung der EU, auch EU AI-Act genannt, in Kraft und stellt den ersten umfassenden Rechtsrahmen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz dar. Der EU AI-Act versucht die Anwendung rechtssicher zu bündeln. Neben Verboten für bestimmte KI-Praktiken (Artikel 5 KI-VO) gilt seit 2. Februar 2025 die Verpflichtung für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen zur Einleitung von Maßnahmen, die die KI-Kompetenz der Nutzenden fördern (Artikel 4 KI-VO). Nach Artikel 3 KI-VO gilt eine Behörde als Anbieter, wenn sie ein „KI-System oder ein KI-Modell […] entwickelt oder entwickeln lässt und es […] in Verkehr bringt oder […] in Betrieb nimmt“. Zum Betreiber wird eine Behörde, wenn sie ein „KI-System in eigener Verantwortung verwendet“.
Wir erstellen Ihre „KI-Dienstvereinbarung“, die Sie nun aus unserer Sicht „zwingend“ brauchen!
Versorgungsbetriebe und Stadtwerke im Fokus – Stellenbewertung nach TV-V, Überleitung in den TV-V, Betriebsvereinbarungen nach TV-V: Personalberatung – Unternehmensberatung für Kommunen und ihre Öffentlichen BetriebeGeschäftsführerinnen und Geschäftsführer von Stadtwerken sind oft mit vielen Fragen beschäftigt: Technik & Innovationen wie intelligente Stromnetze – Smart Grid I Regulierungsmanagement I Controlling I Verwaltung I Personalund nicht zu vergessen die Freuden des „harten Wettbewerbs und der Regulierung“. Auch die Stellenbewertung ist ein wichtiger Baustein, um Arbeitszufriedenheit und eine faire Bezahlung zu sicher. Der TV-V gilt seit über 20 Jahren als spartenspezifischer Tarifvertrag für die Versorgungsbetriebe. Er gilt u.a. für Stadtwerke, wenn wir auf Kommunen sehen. Seine Anwendung geht aber weit über die Versorgung hinaus, z.B. für Klärwerke, Bäder (Freibad, Hallenbad), Verkehrsbetriebe, Wasserwerke und Wasserverbände, Abfallwirtschaft, Entsorgungsbetriebe oder Müllabfuhr-Zweckverbande.
Ihr Team Verwaltungsreform21 – Büro für Personal- und Organisationsberatung: Partner der Stadtwerke
Mobil: 0160/3210967 I post@verwaltungsreform21.de T
Tätigkeiten und Funktionen in Versorgungsbetrieben (TV-V):
Kaufmännischer Bereich:
– Regulierungsmanager / Regulierungsmanagement (Verfahren der Bundesnetzagentur / BNetzA, ggf. über Landesregulierungskammer im Vereinfachten Verfahren: Stromnetzbetrieb: Vereinfachtes Verfahren nach § 24 ARegV, wenn es unter 30.000 Anschlüsse sind bzw. im Gasnetzbetrieb: Regelverfahren, wenn es unter 15.000 Anschlüsse sind; ansonsten Regelverfahren mit der BNetzA);
– Manager für Marktkommunikation, Manager für Lieferantwechsel Vertrieb, (Lieferantenprozesswechsel / GPKE, Wechselprozesse / MPES, Wechselprozesse im Messwesen / WiM, Marktkommunikation / MaKo;
– Manager für den Markprozess Netze (Netzbetreiberwechsel)
– Bilanzkreismanager (Bilanzkreisrechnung / MaBiS) oder Energiedatenmanager (Energiedatenmanagement)
– Facharbeiter, Techniker, Meister, Monteure, Handwerker (v.a. Montagearbeiten von diesen Personen in Netzen bzw. Anlagen wie Gas, Wasser, Fernheizung, Kabel, Freileitung) als Anlagen-Meister oder Netzmeister (sog. Handwerksmeister: Elektrotechniker, Metallbauer, Installateure und Heizungsbauer, Maler und Lackierer) und Industriemeister (z.B. Industriemeister – Elektrotechnik, -Leitungsbau, -Rohrnetzbau/Betrieb, -Wassermeister), Ingenieure
– Ingenieur für Wasserwirtschaft, Umwelttechnik (Bachelor/Master)
– Bauingenieur Tiefbau / Wasser / Versorgung
– Water Technologie / Master of Engineering
– Wassertechnologie / Boden
– laufender Betrieb, Anlagen- und Netzbau
Weitere Beispiele nach dem TV-V (weitere Fallgruppen):
2.1 Reinigen von Werkstätten und Labors 2.2 Einfache Bürotätigkeiten (wie Führen von einfachen Listen, Mithilfe bei der Postabfertigung, Registratur, Fotokopieren)
2.3 Tätigkeit als Bote
3.1 Tätigkeiten als Messgehilfe
3.2 Tätigkeiten als Zählerableser
3.3 Tätigkeiten als Pförtner
3.4 Tätigkeiten als Telefonist
4.3.1 Verwaltung von Lagern und Magazinen
4.3.2 Tätigkeiten als Fahrer von Kraftfahrzeugen
4.3.3 Tätigkeiten als Schreibkraft
4.3.4 Montagearbeiten in Netzen
(Gas, Wasser, Fernheizung, Kabel, Freileitung)
5.4.1. Bedienen und Überwachen von Kraftwerksmaschinen 5.4.2. Tätigkeiten als Schaltwart 5.4.3. Tätigkeiten als Wasserwart 5.4.4. Tätigkeiten als geprüfter Kesselwärter 5.4.5. Tätigkeiten als Fahrer von Kraftfahrzeugen mit mehr als 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht 5.4.6. Fahren und Bedienen von Spezialkraftfahrzeugen (wie Kraftfahrzeug mit komplizierten Arbeitsmaschinen) 5.4.7. Montagearbeiten in Netzen (Gas, Wasser, Fernheizung, Kabel, Freileitung) 5.4.8. Tätigkeiten als kaufmännischer Sachbearbeiter
6.4.1 Handwerks- und Industriemeister mit entsprechenden Tätigkeiten
6.4.2 Staatlich geprüfte Techniker mit entsprechenden Tätigkeiten
6.4.3 Technische Assistenten mit entsprechenden Tätigkeiten
7.4.1 Handwerks- und Industriemeister mit fachlicher Aufsicht über Handwerker oder Facharbeiter 7.4.2 Handwerks- und Industriemeister, die die Voraussetzungen der Ausbildereignungs-Verordnung erfüllen und in der Berufsausbildung entsprechend tätig sind 7.4.3 Komplizierte Instandhaltungs-, Reparatur- und Überholungsarbeiten an Hochspannungs- und Hochleistungsschaltgeräten oder leittechnischen Anlagen von mindestens 110 KV 7.4.4 Versorgungstechnische, vertragsrechtliche und energiewirtschaftliche Kundenberatung 7.4.5 An- und Abfahren aller Kraftwerksanlagen und Eingreifen bei Störungen als Kraftwerker mit Kraftwerkerprüfung
8.4.1 Handwerks- und Industriemeister, die große Arbeitsstätten (Bereiche, Werkstätten, Abteilungen oder Betriebe) fachlich beaufsichtigen, in denen Handwerker oder Facharbeiter beschäftigt sind
8.4.2 An- und Abfahren von Kraftwerksblöcken mit einer Leistung von mehr als 100 MW und Eingreifen bei Störungen als Kraftwerker mit Kraftwerkerprüfung
8.4.3 Erstellen von Kostenangeboten und Bearbeiten von Versorgungsanfragen in mehreren Energiesparten
8.4.4 Selbständiges Anfertigen, Ändern und Pflegen von DV-Programmen und DV-Programmbausteinen
9.4.1 Handwerks- und Industriemeister, die ausdrücklich zu Leitern von großen Arbeitsstätten, in denen Handwerker oder Facharbeiter beschäftigt sind, bestellt sind 9.4.2 Bau und Betrieb von Netzen einschließlich Personal- und Materialeinsatz 9.4.3 Abschließende Bearbeitung und Zuordnung von aktivierungspflichtigen und nicht aktivierungspflichtigen Aufträgen und deren Weiterberechnung 9.4.4 Abrechnung von schwierigen und speziellen Verträgen der Sonderabnehmer 9.4.5 Selbständiges Anfertigen, Ändern und Pflegen von DV-Programmen und DV-Programmbausteinen mittleren Schwierigkeitsgrades
10.3.1 Versorgungstechnische, vertragsrechtliche und energiewirtschaftliche Kundenberatung der Sonderabnehmer 10.3.2 Kostenrechnungen, Kostenanalysen, Kalkulationen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen 10.3.3 Bearbeiten von schwierigen Aufgaben in der Finanz-/Anlagenbuchhaltung (Kontierungen, Wertberichtigungen und Abschreibungen) mit Jahresabschlussarbeiten (Bilanz, GuV) 10.3.4 Alleinverantwortliche Überwachung von Energieerzeugungsanlagen 10.3.5 Selbständiges Anfertigen, Ändern und Pflegen von DV-Programmen und DV-Programmbausteinen hohen Schwierigkeitsgrades 10.3.6 Asset-Manager 10.3.7 Bilanzkreismanager
11.4.1 Ermittlung von bereichsübergreifenden Vergleichszahlen, Soll-/Ist-Vergleich und Anwendungsanalysen als Controller 11.4.2 Analysieren, Testen und Einführen von DV-Systemen und deren Wartung als DV-Organisator 11.4.3 Analysieren, Planen, Implementieren und Kontrollieren von Betriebssystemen von Standardsoftware als Systemprogrammierer 11.4.4 Bauleitung von besonders schwierigen Neu- und Erweiterungsbauten im Strom-, Gas-, Wasser- oder Fernwärmenetz 11.4.5 Entwurf, Vortrassierung und Ausschreibung von Leitungs- und Tiefbauprojekten im MS- und HS-Netz von besonderer Schwierigkeit
Stellenbeschreibungen & Stellenbewertungen für Kommunen und ihre öffentlichen Betriebe (v.a. Stadtwerke, Ver- und entversorgung, Netzgesellschaften, Wasser- und Abwasserverbände)
In den Vorjahren wurde bei Ihnen vermutlich eine Bewertung vorgenommen. Aufgrund der verschiedener Anpassungen der örtlichen Entwicklungen der Organisation oder tariflicher Änderungen erscheint es erforderlich, die die Stellenbeschreibung und Stellenbewertung aufzuarbeiten, um sie so auf den neuesten Stand zu bringen.
Wir bewerten für Sie die Stellen bzw. Funktionen der Beamten, Beschäftigten (TVöD-V / TVöD-VKA, TV-L, TV-Bund) bzw. Arbeitnehmer (TV-V) nach den gültigen Tarifverträgen im öffentlichen Dienst und bei GmbHs und stellen den Vergleich her.
Wir überprüfen die vorhanden Bewertungen im Sinne einer Qualitätssicherung bzw. Fortschreibung der Stellenbewertung.
Wir erstellen neue Stellenbeschreibungen mit oder ohne Arbeitsplatzinterviews (ggf. Video-Interviews). Auch sog. „Quereinsteiger bzw. Quereinsteigerinnen“ sind in kurzer Zeit gleichwertige Beschäftigte mit hoher Motivation, die eine sachgerechte Stellenbewertung brauchen. Wir beraten Ihre örtliche Stellenbewertungskommission oder richten diese für Sie ein.
Konzepte für den Wandel der Bestattungskultur samt Kalkulation von Friedhofs- und Bestattungsgebühren, Ausschreibung von Bestattungsleistungen
Heute wünscht der Kunden bzw. Hinterbliebene nicht mehr das „klassische Wahlgrab oder Familiengrab“, sondern eine Vielzahl moderner Grab- und Bestattungsformen ist gefragt.
Wir beraten Sie und Ihren Gemeinderat zu allen Konzept-Themen rund um den spürbaren Wandel der Friedhofskultur und aktueller und zukünftiger Trends der modernen Bestattungsformen: Baumgräber , die Bestattung unter Bäumen, Urnen, Urnengemeinschaftsfelder mit oder ohne Baum, anonymen Urnengemeinschaftsstätte, Urnennischen und Columbarium, dem Friedwald, Ruheforst, der Waldbestattung, Sternenkinderfeldern. Dabei denken wir auch an wirtschaftliche Genossenschaftsmodelle unter Kooperation von Bestattern, Steinmetzen und Friedhofsgärtner.
Wir beraten Sie zur rechtssicheren Friedhofsgebührensatzung mit einer methodisch einwandfreien Kalkulation der Gebühren(Verwaltungsgebühren, Bestattungsgebühren, Grabnutzungsgebühren incl. Beratung zum Wandel der Friedhofskultur und Trends moderner Bestattungsformen: Baumgräber / Bestattung unter Bäumen, Urnen, Urnengemeinschaftsfelder, anonyme Urnengemeinschaftsstätte, Urnennischen / Kolumbarium, Friedwald, Ruheforst, Waldbestattung, Sternenkinderfelder, Genossenschaftsmodell).
Unser modulares Leistungspaket umfasst:
– Gebührenkalkulation: Kalkulationsaufbau entsprechend der mit Ihnen abgestimmten, ortsspezifischen Gebührensystematik und der Rechtslage je nach Bundesland
– Prüfen der Umlagefähigkeit von Kosten / u.a. öffentliches Grün, Auswärtigenzuschlag
– Beratung zum Umgang mit kalkulatorischen Über- oder Unterdeckungen aus Vorjahren
– Kalkulation von Bestattungsgebühren und sonstigen hoheitlichen Gebühren
– Berechnen der Gebührensätze und Beratung „zum politischen Gebührensatz“
– Prüfen oder Ausarbeiten der Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung
– Erstellung und Gremienvorlage und Präsentation in den Gremien
– Öffentlichkeitsarbeit und Broschüren
– Optimierung der Arbeitsabläufe beteiligter Organisationseinheiten im Rathaus (Ordnungsamt, Standesamt, Bauamt, Friedhofsamt, Stadtkämmerei, Bauhof, Kirchen, externen Dienstleistern)
– Optimierung des Bürgerservice
– Ausschreibung von Bestattungsleistungen:Bestattungsleistungen sind nach UVgO (Unterschwellenvergabeordnung) / VOL (Dienstleistung) auszuschreiben. Wir unterstützen Sie dabei (u.a. Ausschreibungsunterlagen, Leistungsverzeichnis, Submission, Wertung nach festgelegten Kriterien und Vergabe sowie Beauftragung mit Bestattungsvertrag.
Kontakt: Verwaltungsreform21 – Büro für Personal- und Organisationsberatung – Kommunalberatung
Digitalisierung nach Innen durch: Elektronisches Dokumentenmanagement und E-Workflow und nach Außen: Moderne E-Bürgerservices rund um die Uhr
Seit Anfang der 90iger Jahre arbeiten Verwaltungen in Deutschland an E-Bürgerservice-Lösungen. Ausgelöst durch das Onlinezugangsgesetz (OZG) sollte nun mit dem Portalverbund und dem interoperablen Nutzerkonto bis Ende 2022 eine bundesweit vernetzte E-Government-Infrastruktur aufgebaut werden, in den Bürgern und Unternehmen Verwaltungsleistungen online bereitgestellt werden; weit gefehtl! Die Attraktivität des Portalverbunds wird in großem Maß von den kommunalen Serviceportalen und ihren Online-Angeboten abhängen. Wir untersuchen Ihren Bedarf und erreichen die Implementierung von Standardprozessen (Stichwort: Spezialsoftware) und Universalprozessen (Stichwort: „Web-Formular“).
Natürlich beraten wir zu KI und Ihren KI-Agenten!
Der Aufbau einer ganzheitlichen Digitalisierung von Prozessen hat hohe Chancen der sachgerechten Anpassung der Arbeitsabläufe. Durch die Verknüpfung von Antragsdaten mit Fachverfahren und Servicekonten zur Authentifizierung, der elektronischen Vorgangsbearbeitung und der E-Akte und E-Rechnung, mobiler Datenbearbeitung, E-Payment bzw. E-Rechnung und einem „Outputmanagement“ entwickelt sich das stark kundenorientierte E-Bürgerservice-Angebot eines Serviceportals zu einem wichtigen Baustein der internen Prozessoptimierung (Elektronisches Dokumentenmanagement und E-Workflow).Prozesse können dann völlig medienbruchfrei gestaltet werden, was die Verwaltungseffizienz intern erheblich steigert.
Wir verändern mit Ihnen die Geschäftsprozesse, passen die Organisation an, ermitteln den Personalbedarf, erstellen neue Stellenbeschreibungen und führen die sachgerechte Stellenbewertung durch.
„Unser Klassiker der IT-Beratung“: Stellenbedarf / Stellenauslastung, Zusammenarbeit als „Servicestelle IT / IUK“, Support-Level-Konzepte und technische Lösungen (Hard- und Software). Die organisatorische Vernetzung von z.B. der Schulverwaltung oder Sonderkunden mit der IT-Abteilung ist eine besondere Herausforderungen im Alltag, die wir für Sie „modulieren“.
Kontakt: Ihr Team Verwaltungsreform21 – Büro für Personal- und Organisationsberatung – Kommunalberatung
Rechtssichere Kalkulation von Gebühren – Vorlage, Kalkulation samt Bericht, Satzung und Präsentation in den Gremien
Friedhofsgebühren(Verwaltungsgebühren, Bestattungsgebühren, Grabnutzungsgebühren incl. Beratung zum Wandel der Friedhofskultur und Trends moderner Bestattungsformen: Baumgräber / Bestattung unter Bäumen, Urnen, Urnengemeinschaftsfelder, anonyme Urnengemeinschaftsstätte, Urnennischen / Kolumbarium, Friedwald, Ruheforst, Waldbestattung, Sternenkinderfelder, Genossenschaftsmodell, Kooperation mit Bestattern, Steinmetzen, Friedhofsgärtner). Exkurs:Bestattungsleistungensind nach UVgO (Unterschwellen-vergabeordnung) / VOL (Dienstleistung)auszuschreiben. Wir unterstützen Sie dabei (u.a. Ausschreibungsunterlagen, Leistungsverzeichnis, Submission, Wertung nach festgelegten Kriterien und Vergabe + Beauftragung).
Kalkulation der Gebühren für Obdachlosenunterkünfte und Asylunterkünfte: Benutzungsgebühren für Obdachlosenunterkünfte und Asylunterkünfte sind rechtssicher und praktisch zu kalkulieren; jedes Bundesland mag dazu eigene Kommunalabgabengesetze haben. Die Gerichte entscheiden viel und es ist daher die Rechtsprechung zu beachten. Unsere Kalkulation erfolgt dabei nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen. Sämtliche gebührenrelevanten Kosten werden ausgehend von der Haushalts- bzw. Wirtschaftsplanung und Basisdaten wie z.B. Anlagenachweisen bzw. der Kostenaufstellungen ermittelt. Diese werden entsprechend den Gebäuden der Unterbringung ermittelt, dass eine entsprechende Kalkulation erfolgen kann. Die Verteilungsmaßstäbe und Kriterien sprechen wir mit Ihnen ab. Wir erstellen für Sie den Kalkulationsbericht, die Kalkulation, die Änderungssatzung und die Gremienvorlage, die wir gerne vor Ort präsentieren.
Wir helfen, damit Sie es dann selbst können: Örtliches Projektmanagement in komplexen Reorganisationsvorhaben (z. B. Verwaltungsreform21, Neues Steuerungsmodell).
Organisationshandwerk I – Analyse und Neuausrichtung der Geschäftsprozesse anhand einer Digitalisierungskonzeption (Geschäftsprozessoptimierung anhand der Abläufe, Produkte), der Stellen und der Organisation (auch Produktorientiertes Modell): Stellenbeschreibung, Personalbedarf / Stellenbedarf, Personalkostencontrolling (Kosten eines Arbeitsplatzes).
Personalbedarfsermittlung und natürlich anschließend dazu:
Ausrichtung nach den Bereichen des Kommunalen Steuerungsmodells:Steuerung (Zentrale Steuerung), Steuerungsunterstützung, interne Dienstleister (Zentrale Service) und Fachbereiche des Bürgerservice bzw. der Bürgerdienstleistungen mit hoher Bürgerservice imBürgerbüro und durch das Baubürgerbüro. Wir bilden dort nachhaltig Teamstrukturen und Schaffung klare Strukturen desFront-Office und Back-Office.
Digitalisierung: nach Innen durch: Elektronisches Dokumentenmanagement und E-Workflow und nach Außen: Moderne E-Bürgerservices rund um die Uhr
Seit Anfang der 90iger Jahre arbeiten Verwaltungen in Deutschland an E-Bürgerservice-Lösungen. Ausgelöst durch das Onlinezugangsgesetz (OZG) soll nun mit dem Portalverbund und dem interoperablen Nutzerkonto bis Ende 2022 eine bundesweit vernetzte E-Government-Infrastruktur aufgebaut werden, in den Bürgern und Unternehmen Verwaltungsleistungen online bereitgestellt werden. Die Attraktivität des Portalverbunds wird in großem Maß von den kommunalen Serviceportalen und ihren Online-Angeboten abhängen.
Der Aufbau einer ganzheitlichen Digitalisierung von Prozessen hat hohe Chancen der sachgerechten Anpassung der Arbeitsabläufe. Durch die Verknüpfung von Antragsdaten mit Fachverfahren und Servicekonten zur Authentifizierung, der elektronischen Vorgangsbearbeitung und der E-Akte und E-Rechnung, mobiler Datenbearbeitung, E-Payment bzw. E-Rechnung und einem Outputmanagement entwickelt sich das stark kundenorientierte E-Bürgerservice-Angebot eines Serviceportals zu einem wichtigen Baustein der internen Prozessoptimierung (Elektronisches Dokumentenmanagement und E-Workflow). Prozesse können dann völlig medienbruchfrei gestaltet werden, was die Verwaltungseffizienz intern erheblich steigert.
Organisationshandwerk II –Beratung zur Reorganisation manueller Dienste (Bauhofkonzeption, Gebäude- und Hausmeisterservice / Hausmeisterdienste, Hausmeisterkonzepte, Reinigungskonzepte) und Ausgliederung (z.B. Eigenbetrieb, Teilprivatisierung, GmbH, Fusion). Wir suchen mit Ihnen die wirtschaftlichste Betriebsformalternative.
Wir schaffen Ihr kommunales Gebäudemanagementmit dem Technischen, Kaufmännischen und Infrastrukturellen Gebäudemanagementmit den Kernaufgaben: Bewirtschaftung, Hochbau, laufende Bauunterhaltung, Reinigung (u.a. Organisation der Reinigungskräfte), Hausmeisterdienste / Schulhausmeisterdienste (u.a. Organisation der Kräfte in Pools). Wir beraten auch Wohnungsbaugesellschaften in öffentlicher oder privater Hand.
Raumkonzepte: Raumbedarf für die Verwaltung und den Bauhof.
Der Feuerwehrbedarfsplan zwischen Bedarf und Wunschdenken – zentrale und dezentrale Feuerwehrgerätehäuser. Auch das Standesamt, das Baurechtsamt, die Stadtkämmerei oder die Stadtkasse gehören alle Jahre auf den Prüfstand, ob IuK hilft oder hindert.
Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen und Bildungs- und Betreuungskonzept von 0 bis 18 Jahren:Die kommunale Bedarfsplanung ist ein kontinuierlicher Prozess, in dem alle Beteiligten der Kindertagesbetreuung mit einbezogen sind. Zu berücksichtigen sind natürlich Änderungen der grundlegenden Gesetze zur Kindertagesbetreuung, etwa der Ausbau der Plätze für Kinder unter drei Jahren und der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz seit 2013 für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. § 3 Kindertagesbetreuungsgesetz verpflichtet die Städte und Gemeinden, eine örtliche Kindergartenbedarfsplanung vorzunehmen, um auf ein ausreichendes und bedarfsgerechtes Betreuungsangebot für Kinder über und unter drei Jahren hinzuwirken. Wir sind hierzu gerne Ihre Partner. Publikation: Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen und Bildungs- und Betreuungskonzept von 0 bis 18 Jahren
Organisationshandwerk III – Stellenbewertung nach dem Tarifvertrag für die Versorgungsbetriebe (TV-V, also: Stadtwerke, Verkehrsbetriebe).
Organisationshandwerk IV – ”Vom Rechnungsprüfungsamt zur modernen Revision”.
Wir sind Ihre Kommunalberatung!
Kontakt: Ihr Team Verwaltungsreform21 – Büro für Personal- und Organisationsberatung – Kommunalberatung