Vertrauen und Diskretion – Kommunalberatung Verwaltungsreform 21

Das Verwaltungsreform21-Team ist für Kommunen und ihre Betriebe der qualifizierte Ansprechpartner in der Personal- und Organisationsberatung.

Vertrauen und Diskretion sind die Basis und der Schlüssel unserer langjährigen Zusammenarbeit mit Kommunen.

Wir beraten und unterstützen Sie vor Ort mit zukunftsorientierten und wirtschaftlichen Problemlösungen.

Wir begleiten Veränderungsprozesse und sichern damit den Erfolg langfristig.

Mit unserem berufserfahrenen, interdisziplinären Team bieten wir professionelle Dienstleistungen von der Konzeptentwicklung bis zur praktischen Umsetzung.

Wir erarbeiten mit Ihnen flexible und ganzheitliche Lösungen.

Wir bieten Ihnen bei komplexen Fragestellungen optimalen Nutzen durch maßgeschneiderte und individuelle Lösungen.

Wir helfen sofort und bauen Brücken. 

Kontakt: Ihr Team Verwaltungsreform21 – Büro für   Personal- und Organisationsberatung – Kommunalberatung Thomas Fedrow

Mobil: 0160/3210967   I   post@verwaltungsreform21.de

Stellenbewertung

Stellenbewertung - Kommunalberatung
Stellenbewertung – Kommunalberatung

Personalberatung: Stellenbeschreibungen & Stellenbewertungen  für Kommunen und ihre öffentlichen Betriebe (v.a. Stadtwerke, Ver- und entversorgung, Netzgesellschaften, Wasser- und Abwasserverbände)

In den Vorjahren wurde bei Ihnen vermutlich eine Bewertung vorgenommen. Aufgrund der verschiedener Anpassungen der örtlichen Entwicklungen der Organisation oder tariflicher Änderungen erscheint es erforderlich, die die Stellenbeschreibung und Stellenbewertung aufzuarbeiten, um sie so auf den neuesten Stand zu bringen.

Wir bewerten für Sie die Stellen bzw. Funktionen der Beamten, Beschäftigten (TVöD-V / TVöD-VKA, TV-L, TV-Bund) bzw. Arbeitnehmer (TV-V) nach den gültigen Tarifverträgen im öffentlichen Dienst und bei GmbHs und stellen den Vergleich her.

Wir überprüfen die vorhanden Bewertungen im Sinne einer Qualitätssicherung bzw. Fortschreibung der Stellenbewertung.
Wir erstellen neue Stellenbeschreibungen mit oder ohne Arbeitsplatzinterviews (ggf. Video-Interviews). Auch sog. „Quereinsteiger  bzw. Quereinsteigerinnen“ sind in kurzer Zeit gleichwertige Beschäftigte mit hoher Motivation, die eine sachgerechte Stellenbewertung brauchen. 
Wir beraten Ihre örtliche Stellenbewertungskommission oder richten diese für Sie ein.

1. Analytische Stellenbewertung von Dienstposten – Beamte

2. Stellenbewertung für Beschäftigte (ehemals: Angestellte, Arbeiter) nach TVöD (VKA) bzw. TV-L und Spezialtarifen, z.B.

Sachgerechte Eingruppierung von IUK-Beschäftigte, Beschäftigte in Kassen, Kassenleiter, Vollstreckungsbeamte, Gemeindlicher Vollzugsdienst / Kommunaler Ordnungsdienst, Erziehungs- und Sozialberufe – Erzieherinnen, handwerkliche Tätigkeiten (Arbeiter), Beschäftigte im Bauhof, Techniker, Meister, Ingenieure, Klärmeister, Klärfacharbeiter, Chemotechniker, Waldarbeiter, Förster, Tierpfleger, Feuerwehr, Feuerwehrkommandanten, Feuerwehrgerätewarte, Dipl.-Bibliothekare / Dipl.-Bibliothekarinnen, Volkshochschule, Musikschule, Schulhausmeister, Hausmeister, Beschäftigte in Archiven und Museen, Schulsekretärinnen, Beschäftigte in Bäderbetrieben, in Gesundheitsberufen , Juristen und viele mehr.

Hinweis: Landesbezirklicher Tarifvertrag Nr. 6 G Baden-Württemberg zur Eingruppierung der Beschäftigten im handwerklichen Bereich tritt zum 01.01.2024 in Kraft – Bauhöfe und andere handwerklich Beschäftigte der Kommune jetzt betroffen

Die Stellenbewertung für ehemalige Arbeiter im Freistaat Bayern oder Hessen wurde  geregelt; wir stellen die neue Bewertung für Sie.

3. Stellenwertung nach TV-V für Versorgungsbetriebe / Stadtwerke und Überleitung zum TV-V

Kontakt: Ihr Team Verwaltungsreform21 – Büro für   Personal- und Organisationsberatung – Kommunalberatung Thomas Fedrow

Mobil: 0160/3210967   I  post@verwaltungsreform21.de

Personal – Personalentwicklung

Verwaltungsreform21 Kommunalberatung
Kommunalberatung – Personalentwicklung

Von Mensch zu Mensch – Personal mitnehmen und entwickeln. Gestaltung von Veränderungsprozessen (Personal)

Abwicklung und Begleitung von Organisationsentwicklungs-Projekten mit dem Blick auf eine nachhaltige Haushaltskonsolidierungen und Effizienzsteigerung.

Personalmanagement ganzheitlich denken – „Attraktiver Arbeitgeber“: Mitarbeitergewinnung und Mitarbeiterbindung mit aktuellen Handlungsfeldern: Führungskultur, Ausbildungs- und Fortbildungskonzepte (Stichwort: Aufstiegschangen und Trainee-Programme), Digitalisierung der Verwaltung, Motivationsprogramme (Gehalt und Leistungszulagen-Zulagen) und Arbeitsplatzzufriedenheit, Mitarbeitergespräche, Mitarbeiter- und Kundenbefragungen, Betriebliches Gesundheitsmanagement, flexible bzw. flexiblere Arbeitszeiten, Konzept des Überstundenabbaus, Faktor „Familie und Betreuung“. Mentoren helfen neue Kräfte zu bündeln und „einzuarbeiten“. Seien Sie transparent, welche Werte und Prinzipien Ihre Kommune bzw. Ihr Betrieb im Schild führt! Betonen Sie „Ihre Unternehmenskultur“ Transparenz, Fairness, Gleichberechtigung und Nachhaltigkeit.

Mentoren helfen neue Kräfte zu bündeln, Kompetenzen aufzubauen neue Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen und „einzuarbeiten“: Wir fördern die „örtliche Lernkultur“.

„Quereinsteiger  bzw. Quereinsteigerinnen“ sind in kurzer Zeit gleichwertige Beschäftigte mit hoher Motivation – Wir helfen Ihnen den strategischen und operativen Quereinstieg in der Kommune zu schaffen.

Leistungsbewertung nach TVöD-V und Beurteilungswesen für Beamte: Dienstvereinbarungen, Einführungsbegleitung, Führungskräfteschulungen, Evaluation

Headhunting & Personalsuche & Personalvermittlung & Personalbindung: Das Vorgehen für die Bewerber-Identifizierung erfolgt durch eine systematische Analyse des spezifischen Arbeitsmarkts und Positionsumfelds durch die Research-Arbeit von Verwaltungsreform21. Ein abgestuftes Verfahren zur Vermittlung von Beschäftigten und Beamten für Kommune und öffentliche Betriebe (Eigenbetrieb, IKZ-Rechtsform, GmbH) durch gezielte Kandidatensuche, Auswahl, Einstellungsgespräch. Vorschlag von Bewerbern aus dem Personalbewerber-Pool von Verwaltungsreform21. Wir schlagen auch verschiedene Maßnahmen zur „Personalbindung“ vor.

Coaching: Begleitung und Beratung von Führungskräften im Rahmen von umfassenden Veränderungsprozessen.

Konfliktmanagement: Mediation, Einstellungs- und Trennungsmanagement / outplacement

Personalentwicklungskonzepte leben / Personal-Kennzahlensysteme einfach führen – mit Personalentwicklung die Kommune gestalten: Bericht in der Innovativen Verwaltung von Verwaltungsreform21: „Personalentwicklung ist Basis für Veränderungsprozesse“ (PDF) – Starten Sie den Veränderungsprozess durch einen Kulturwandel innerhalb Ihrer Kommune – Nehmen Sie Führungskräfte  und Beschäftigte mit, um den gesellschaftlichen Wandel und die Trends des Bürgerservice, des Bürgerengagements und der Digitalisierung zu nutzen

Personalcontrolling – Kosten (Kosten eines Arbeitsplatzes) und Stellen. Controlling-Bericht Personal mit Kennzahlen 

Erstellung neuer Stellenbeschreibungen mit / ohne Arbeitsplatznterview.

Personalbedarfsermittlung / Stellenbedarfsermittlung.

Unser Team ist Ihr Berater für Stellenbewertungsprojekte: Bewertung, Qualitätssicherung und Evaluation von Beamtenstellen bzw. Tarifstellen: (TVöD-V /TVöD-VKA, TV-L, TVöD-Bund-, TV-V, TV-A, Sondertarife). Durchführung von Arbeitsplatzinterviews (vor Ort oder per Videokonferenz) samt der Erarbeitung von Stellenbeschreibungen. KGSt

Stellenbewertung für Beschäftigte (ehemals: Angestellte, Arbeiter) nach TVöD/VKA bzw. TVöD-V, TV-L und Sonderregelungen: Sachgerechte Stellenbewertung / Eingruppierung von IUK-Beschäftigte, Beschäftigte in Kassen, Kassenleiter, Vollstreckungsbeamte, Gemeindlicher Vollzugsdienst / Kommunaler Ordnungsdienst, Erziehungs- und Sozialberufe – Erzieherinnen, handwerkliche Tätigkeiten (Arbeiter), Beschäftigte im Bauhof, Techniker, Meister, Ingenieure, Klärmeister, Klärfacharbeiter, Chemotechniker, Waldarbeiter, Förster, Tierpfleger, Ingenieure, Feuerwehr, Feuerwehrkommandanten, Feuerwehrgerätewarte, Dipl.-Bibliothekare / Dipl.-Bibliothekarinnen, Volkshochschule, Musikschule, Schulhausmeister, Hausmeister, Beschäftigte in Archiven und Museen, Schulsekretärinnen, Beschäftigte in Bäderbetrieben, in Gesundheitsberufen , Juristen und viele mehr.

Analytische Bewertung von Dienstposten – Beamte

Stellenbewertung nach TV-V für Versorgungsbetriebe / Stadtwerke

Neue Entgeltordnung zum TVöD für den Bereich der VKA ab 01. Januar 2017

Neue Entgeltordnung - TVöD - Stellenbewertung - Kommunalberatung
Neue Entgeltordnung – TVöD – Stellenbewertung – Kommunalberatung

Unser Team ist Ihr Berater für Stellenbewertungsprojekte: Bewertung und Qualitätssicherung von Beamtenstellen bzw. Tarifstellen: (TVöD-V – TVöD-VKA-, TV-L, TVöD – Bund-, TV-V, Sondertarife). Insbesondere Bewertungen nach dem TV Sozial- und Erziehungsdienst sind eine Besonderheit (TV SuE – PDF).

Durchführung von Arbeitsplatzinterviews (vor Ort oder per Videokonferenz) und der Erarbeitung von Stellenbeschreibungen.  KGSt

Teil A, Allgemeiner Teil, I. Allgemeine Tätigkeitsmerkmale (Eingruppierung)

2017-01-01-Entgeltordnung Gesamtfassung (PDF)

1. Entgeltgruppe 1 (einfachste Tätigkeiten). Die Entgeltgruppe 1 ist bei den Tätigkeitsmerkmalen der Entgeltgruppen 2 bis 9a (handwerkliche Tätigkeiten) und Entgeltgruppen 2 bis 12 (Büro-, Buchhalterei-, sonstiger Innendienst und Außendienst) nachrichtlich mit aufgeführt. Thomas Fedrow

2. Entgeltgruppen 2 bis 9a (handwerkliche Tätigkeiten) – Anlage 1

Beachte: Landesbezirklicher Tarifvertrag Nr. 6 G Baden-Württemberg zur Eingruppierung der Beschäftigten im handwerklichen Bereich tritt zum 01.01.2024 in Kraft.

Handwerkliche Tätigkeiten

EG 1 bis EG 4:   An- und Ungelernte (Beamte = einfacher Dienst)
EG 5 bis EG 9a: mindestens mit 3-jähriger Ausbildung (Mittlerer Dienst)
EG Ausbildung Anforderungen, (Beschäftigte mit)
1 Keine einfachste Tätigkeiten
2 Keine einfachen Tätigkeiten
3 keine
Einarbeitung:
2-4 Wochen
Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 2
heraushebt, dass sie eine eingehende fachliche Einarbeitung erfordert.
4 weniger 3 J.
Einarbeitung:
5-8 Wochen
1. Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in
einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer
von weniger als drei Jahren, die in ihrem oder einem
diesem verwandten Beruf beschäftigt werden.
4 weniger 3 J. 2. Beschäftigte mit schwierigen Tätigkeiten.
5 mind. 3 J. Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem
anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von
mindestens drei Jahren, die in ihrem oder einem diesem verwandten
Beruf beschäftigt werden.
6 mind. 3 J. Beschäftigte der Entgeltgruppe 5, die hochwertige Arbeiten verrichten.
7 mind. 3 J. Beschäftigte der Entgeltgruppe 5, die besonders hochwertige Arbeiten
verrichten.
8 mind. 3 J. Beschäftigte der Entgeltgruppe 5, deren Tätigkeiten in landesbezirklichen
Tarifverträgen abschließend aufgeführt sind.
Achtung: Fernerkatalog, Bezirkslohntarifvertrag Nr. 5 G, 05. April 1991 – in z.B. Baden-Württemberg Bezirkslohntarifvertrag 5G (PDF) Baden-Württemberg Achtung Freistaat Bayern: Die Stellenbewertung für ehemalige Arbeiter im Freistaat Bayern wurde neu geregelt: Es gilt inzwischen das „Entgeltgruppenverzeichnis handwerkliche Tätigkeiten Bayern“ (13. Landesbezirklicher Tarifvertrag / 13. LBzTV) mit Inkrafttreten zum 01.01.2020). Vgl. Übersicht VWR21 (PDF) und Anlage 1a – Entgeltgruppenverzeichnis handwerkliche Tätigkeiten Bayern (13. Landesbezirklicher Tarifvertrag (13. LBzTV) / PDF
9a mind. 3 J. Beschäftigte der Entgeltgruppe 5, deren Tätigkeiten in landesbezirklichen
Tarifverträgen abschließend aufgeführt sind.Achtung: Fernerkatalog, Bezirkslohntarifvertrag Nr. 5 G, 05. April 1991 – in z.B. Baden-Württemberg Bezirkslohntarifvertrag 5G (PDF) Baden-WürttembergAchtung Freistaat Bayern: Die Stellenbewertung für ehemalige Arbeiter im Freistaat Bayern wurde neu geregelt: Es gilt inzwischen das „Entgeltgruppenverzeichnis handwerkliche Tätigkeiten Bayern“ (13. Landesbezirklicher Tarifvertrag / 13. LBzTV) mit Inkrafttreten zum 01.01.2020). Vgl. Übersicht VWR21 (PDF) und Anlage 1a – Entgeltgruppenverzeichnis handwerkliche Tätigkeiten Bayern (13. Landesbezirklicher Tarifvertrag (13. LBzTV) / PDF

3. Entgeltgruppen 2 bis 12 (Büro-, Buchhalterei-, sonstiger Innendienst und Außendienst) – Anlage 2

 

EG (1) 2 bis EG 8 mit mindestens 2- oder 3-jähriger Ausbildung (bis mittlerer Dienst)

EG Ausbildung Anforderungen, (Beschäftigte mit)
1 keine einfachsten Tätigkeiten
2 keine mit einfachen Tätigkeiten
3 keine
Einarbeitung:
2-4 Wochen
Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 2
heraushebt, dass sie eine eingehende fachliche Einarbeitung erfordert.
4 keine
Einarbeitung:
5-8 Wochen
1. Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe
3 heraushebt, dass sie mindestens zu einem Viertel
gründliche Fachkenntnisse
erfordert.
4 keine
Einarbeitung:
5-8 Wochen
2. Beschäftigte mit schwierigen Tätigkeiten.
5 mind. 3 Jahre 1. Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer
von mindestens drei Jahren und entsprechender Tätigkeit.
5 mind. 3 Jahre Beschäftigte, deren Tätigkeit gründliche Fachkenntnisse erfordert.
6 mind. 3 Jahre Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1, deren Tätigkeit
gründliche und vielseitige Fachkenntnisse erfordert, sowie
Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 2, deren Tätigkeit vielseitige Fachkenntnisse erfordert.
7 mind. 3 Jahre Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit mindestens zu einem Fünftel selbstständige Leistungen erfordert.
8 mind. 3 Jahre Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit mindestens zu einem Drittel selbständige Leistungen erfordern.

EG 9 bis EG 12: Bachelor- oder Fachhochschulabschluss (gehobener Dienst)

EG Ausbildung Anforderungen, (Beschäftigte mit)
9a Bachelor/FH Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit selbständige Leistungen erfordern.
9b Bachelor/FH 1. Beschäftigte mit abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund
gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende
Tätigkeiten ausüben.
9b Bachelor/FH 2. Beschäftigte, deren Tätigkeit gründliche, umfassende Fachkenntnisse
und selbstständige Leistungen erfordern.
9c Bachelor/FH Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe
9b heraushebt, dass sie besonders verantwortungsvoll ist.
10 Bachelor/FH Beschäftigte, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe
9c heraushebt.
11 Bachelor/FH Beschäftigte, deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 9c heraushebt.
12 Bachelor/FH Beschäftigte, deren Tätigkeit sich durch das Maß der damit verbundenen Verantwortung erheblich aus der Entgeltgruppe 11 heraushebt.

„Neue Entgeltordnung zum TVöD für den Bereich der VKA ab 01. Januar 2017“ weiterlesen

Non-Profit-Einrichtungen

Non-profit-Einrichtungen - Kommunalberatung
Non-profit-Einrichtungen – Kommunalberatung

 

 

6 Wir beraten gerne Non-Profit-Einrichtungen und Organisationen

Im Unterschied zu profitorientierten bzw. gewinnstrebenden Unternehmen ist bei Non-Profit-Organisationen der Gewinn nicht die ausschlaggebende Zielgröße. Non-Profit-Organisationen lassen sich in erster Linie von Sachzielen- bzw. Vereinszielen leiten. Diese können sich auf vielfältige Gebiete erstrecken. Dazu gehören außer den steuerrechtlich begünstigten gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecken alle jene Bereiche, die von privaten Organisationen ohne Erwerbscharakter gefordert werden.

Zu unseren Kunden gehören Kirchengemeinden, größere Vereine mit eigenem Gelände und mit hauptamtlichem Personal. Wir haben erfolgreich Sportvereine oder auch Tierheime/Tierpensionen bzw. Tierschutzvereine beraten. Dabei ging es um den internen Betriebsablauf, den sachgerechten Personalbedarf und Finanzthemen.

Unser Leistungspaket beinhaltet die klassische Organisationsberatung zur Stärkung dieser Einrichtungen und deren Vorstand bzw. Leitung im Verbund mit dem Ehrenamt. 

Weitere Unterstützung für Ehrenamtliche und Organisationen:

– Beratung  zur kaufmännischen Bewirtschaftung von  landwirtschaftlichen Betrieben / Forstbetrieben

– Beratung von Jagdgenossenschaften / (Abschluss, Verwaltung und Aufhebung von Miet-/Pacht- und Gestattungsverhältnissen und Jagdpachtverträgen incl. Fischereiwesen und Quellenpachtverträgen)

– Beratung von Initiativen pro/contra Windkraftanlagen versus Naturschutz / Artenschutz

– Beratung zur Bildung / Vermarkung von Forstrevieren: Schutz von Waldrevieren versus Naherholungsfunktion

– Bau und Betrieb von Downhill-Strecken

Gerne arbeiten wir mit Ihnen, um Veränderungen zu begleiten, das Personal samt dem Ehrenamt „mitzunehmen“ oder Prozesse und Strukturen neu auszurichten, um Geld und Aufwand zu sparen bzw. das Sponsoring auszubauen. Natürlich helfen wir auch die Qualität der Leistungen vor Ort bzw. den Kundenservice zu verbessern.

Kontakt: Ihr Team Verwaltungsreform21 – Büro für   Personal- und Organisationsberatung – Kommunalberatung Thomas Fedrow

Mobil: 0160/3210967   I  post@verwaltungsreform21.de

Organisation – Kommunalberatung

Organisation - Neue Steuerung - Organisationsentwicklung - Kommunalberatung - Verwaltungsreform21

Wir helfen, damit Sie es dann selbst können:  Örtliches Projektmanagement in komplexen Reorganisationsvorhaben (z. B. Verwaltungsreform21, Neues Steuerungsmodell). 

Organisationshandwerk I – Analyse und Neuausrichtung der Geschäftsprozesse anhand einer Digitalisierungskonzeption (Geschäftsprozessoptimierung anhand der Abläufe, Produkte), der Stellen und der Organisation (auch Produktorientiertes Modell): Stellenbeschreibung, Personalbedarf / Stellenbedarf, Personalkostencontrolling (Kosten eines Arbeitsplatzes).

Ausrichtung nach den Bereichen des Kommunalen Steuerungsmodells: Steuerung (Zentrale Steuerung), Steuerungsunterstützung, interne Dienstleister (Zentrale Service) und Fachbereiche des Bürgerservice bzw. der Bürgerdienstleistungen mit hoher Bürgerservice im Bürgerbüro und durch das Baubürgerbüro. Wir bilden dort nachhaltig Teamstrukturen und Schaffung klare Strukturen des Front-Office und Back-Office.

Digitalisierung: nach Innen durch: Elektronisches Dokumentenmanagement und E-Workflow und nach Außen: Moderne E-Bürgerservices rund um die Uhr

Seit Anfang der 90iger Jahre arbeiten Verwaltungen in Deutschland an E-Bürgerservice-Lösungen. Ausgelöst durch das Onlinezugangsgesetz (OZG) soll nun mit dem Portalverbund und dem interoperablen Nutzerkonto bis Ende 2022 eine bundesweit vernetzte E-Government-Infrastruktur aufgebaut werden, in den Bürgern und Unternehmen Verwaltungsleistungen online bereitgestellt werden. Die Attraktivität des Portalverbunds wird in großem Maß von den kommunalen Serviceportalen und ihren Online-Angeboten abhängen.

Der Aufbau einer ganzheitlichen Digitalisierung von Prozessen hat hohe Chancen der sachgerechten Anpassung der Arbeitsabläufe. Durch die Verknüpfung von Antragsdaten mit Fachverfahren und Servicekonten zur Authentifizierung, der elektronischen Vorgangsbearbeitung und der E-Akte und E-Rechnung, mobiler Datenbearbeitung, E-Payment bzw. E-Rechnung und einem Outputmanagement entwickelt sich das stark kundenorientierte E-Bürgerservice-Angebot eines Serviceportals zu einem wichtigen Baustein der internen Prozessoptimierung (Elektronisches Dokumentenmanagement und E-Workflow). Prozesse können dann völlig medienbruchfrei gestaltet werden, was die Verwaltungseffizienz intern erheblich steigert.

Organisationshandwerk II –   Beratung zur Reorganisation manueller Dienste (Bauhofkonzeption, Gebäude- und Hausmeisterservice / Hausmeisterdienste, Hausmeisterkonzepte, Reinigungskonzepte) und Ausgliederung (z.B. Eigenbetrieb, Teilprivatisierung, GmbH, Fusion). Wir suchen mit Ihnen die wirtschaftlichste Betriebsformalternative.

Wir schaffen Ihr kommunales Gebäudemanagement mit dem Technischen, Kaufmännischen und Infrastrukturellen Gebäudemanagement mit den Kernaufgaben: Bewirtschaftung, Hochbau, laufende Bauunterhaltung, Reinigung (u.a. Organisation der Reinigungskräfte), Hausmeisterdienste / Schulhausmeisterdienste (u.a. Organisation der Kräfte in Pools). Wir beraten auch Wohnungsbaugesellschaften in öffentlicher oder privater Hand.

Raumkonzepte: Raumbedarf für die Verwaltung und den Bauhof.

Der Feuerwehrbedarfsplan zwischen Bedarf und Wunschdenken – zentrale und dezentrale Feuerwehrgerätehäuser. Auch das Standesamt, das Baurechtsamt, die Stadtkämmerei oder die Stadtkasse gehören alle Jahre auf den Prüfstand, ob IuK hilft oder hindert.

Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen und Bildungs- und Betreuungskonzept von 0 bis 18 Jahren: Die kommunale Bedarfsplanung ist ein kontinuierlicher Prozess, in dem alle Beteiligten der Kindertagesbetreuung mit einbezogen sind. Zu berücksichtigen sind natürlich Änderungen der grundlegenden Gesetze zur Kindertagesbetreuung, etwa der Ausbau der Plätze für Kinder unter drei Jahren und der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz seit 2013 für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. § 3 Kindertagesbetreuungsgesetz verpflichtet die Städte und Gemeinden, eine örtliche Kindergartenbedarfsplanung vorzunehmen, um auf ein ausreichendes und bedarfsgerechtes Betreuungsangebot für Kinder über und unter drei Jahren hinzuwirken. Wir sind hierzu gerne Ihre Partner. Publikation:  Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen und Bildungs- und Betreuungskonzept von 0 bis 18 Jahren

Organisationshandwerk III – Stellenbewertung nach dem Tarifvertrag für die Versorgungsbetriebe (TV-V, also: Stadtwerke, Verkehrsbetriebe).

Organisationshandwerk IV –  ”Vom Rechnungsprüfungsamt zur modernen Revision”.

Wir sind Ihre Kommunalberatung!

Kontakt: Ihr Team Verwaltungsreform21 – Büro für   Personal- und Organisationsberatung – Kommunalberatung

Mobil: 0160/3210967  I  post@verwaltungsreform21.de

Haushaltskonsolidierung

Haushaltskonsolidierung - Kommunalberatung - Verwaltungsreform21
Haushaltskonsolidierung – Kommunalberatung – Verwaltungsreform21

Haushaltskonsolidierung – Durchführung des Haushaltskonsolidierungsprozesses

Das Ausmaß der Einnahmeverluste und der neuen Verschuldung in vielen Kommunen ist und wird besorgniserregend. Insbesondere die Zunahme der Kredite zur Liquiditätssicherung sowie die vorhandenen und stärker zu erwartenden Investitionsrückstände bei der Infrastruktur werden Spuren hinterlassen.

Es geht Verwaltungsreform21 darum, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit untrennbar in den Vordergrund der Konsolidierung zu stellen, um dabei aktuelle Fragestellungen zu lösen und wesentliche Aspekte im Zusammenhang erfolgreicher Konsolidierungsbemühungen zu stellen bzw. zu erarbeiten.

Verwaltungsreform21 führt die Haushaltskonsolidierung aus strategischem Blickwinkel.

Wir prüfen mit Ihnen die Konsolidierungsbereiche und Gestaltungsoptionen anhand unseres umfassenden Prüfkataloges.

Wir klären:

– Den Bedarf vorhandener Stellen sowie der eingesetzten Beschäftigten und Beamte (Stellenbedarf).

– Welche Mitarbeiter kurz- oder mittelfristig ausscheiden oder ihre Arbeitszeit reduzieren könnten.

– Die zu erledigenden Leistungen sowie das Aufgabenspektrum (Aufgabenkritik).

– Die Frage der Erledigung der Aufgaben in den einzelnen Organisationseinheiten und wo sie am wirtschaftlichsten wahrgenommen werden sollte (in der Kommune selbst, durch eine IKZ bzw. durch eine Privatisierung).

– Zukünftige wesentliche Politik- und Strategiefelder, um die Kommune voranzubringen.

Kontakt: Ihr Team Verwaltungsreform21 – Büro für   Personal- und Organisationsberatung – Kommunalberatung Thomas Fedrow

Mobil: 0160/3210967   I  post@verwaltungsreform21.de

row

Personal: von Mensch zu Mensch – Personal mitnehmen und entwickeln Gestaltung von Veränderungsprozessen – Kommunalberatung

Veränderungsprozesse - Gestaltung - Kommunalberatung - Verwaltungsreform21
Gestaltung von Veränderungsprozessen – Verwaltungsreform21

Abwicklung und Begleitung von Organisationsentwicklungs-Projekten mit dem Blick auf eine nachhaltige Haushaltskonsolidierungen und Effizienzsteigerung.

Abwicklung und Begleitung von Organisationsentwicklungs-Projekten mit dem Blick auf eine nachhaltige Haushaltskonsolidierungen und Effizienzsteigerung.

Personalmanagement ganzheitlich denken: Mitarbeitergewinnung und Mitarbeiterbindung mit aktuellen Handlungsfeldern: Führungskultur, Ausbildungs- und Fortbildungskonzepte, Digitalisierung der Verwaltung, Motivationsprogramme und Arbeitsplatzzufriedenheit, Mitarbeitergespräche, Mitarbeiter- und Kundenbefragungen, Betriebliches Gesundheitsmanagement. Mentoren helfen neue Kräfte zu bündeln und „einzuarbeiten“. Wir sorgen für eine gute und qualifizierte Einarbeitung bei Quereinsteigern.

Personalentwicklungskonzepte leben / Personal-Kennzahlensysteme einfach führen: mit Personalentwicklung die Kommune gestalten: Bericht in der Innovativen Verwaltung: „Personalentwicklung ist Basis für Veränderungsprozesse“ (PDF) – Starten Sie den Veränderungsprozess durch einen Kulturwandel innerhalb Ihrer Kommune – Nehmen Sie Führungskräfte  und Beschäftigte mit, um den gesellschaftlichen Wandel und die Trends des Bürgerservice, des Bürgerengagements und der Digitalisierung zu nutzen

Personalcontrolling – Kosten (Kosten eines Arbeitsplatzes) und Controlling-Bericht „Personal mit Kennzahlen“

Leistungsbewertung nach TVöD-V (§ 18 TVöD) und Beurteilungswesen für Beamte: Dienstvereinbarungen, Einführungsbegleitung, Führungskräfteschulungen, Evaluation

Alternative Entgeltanreiz-Systeme nach § 18a TVöD-V über Gutscheine oder sonstige Förderungen (Kita-Zuschuss, Arbeitgeberzuschüsse dgl.) – Aufbau eines umgewidmenten Budgets mit Dienstvereinbarungen, Einführungsbegleitung, Evaluation

Headhunting: Das Vorgehen für die Bewerber-Identifizierung erfolgt durch eine systematische Analyse des spezifischen Arbeitsmarkts und Positionsumfelds durch die Research-Arbeit von Verwaltungsreform21. Abgestuftes Verfahren zur Vermittlung von Beschäftigten und Beamten für Kommune und öffentliche Betriebe (Eigenbetrieb, IKZ-Rechtsform, GmbH) durch gezielte Kandidatensuche, Auswahl, Einstellungsgespräch. Vorschlag von Bewerbern aus dem Personalbewerber-Pool von Verwaltungsreform21.

Coaching: Begleitung und Beratung von Führungskräften im Rahmen von umfassenden Veränderungsprozessen.

Konfliktmanagement: Mediation, Einstellungs- und Trennungsmanagement / outplacement.

Erstellung neuer Stellenbeschreibungen mit / ohne Arbeitsplatzinterview. 

Unsere Übersicht gibt Ihnen den Vergleich der Eingruppierungsstufen nach Tarifverträgen (TVöD/TV-V) und zur Beamtenbesoldung

Dazu gehören auch die Module: Organisationshandwerk I – Analyse und Neuausrichtung der Geschäftsprozesse (Geschäftsprozessoptimierung), der Stellen und der Organisation auf Basis neuer Stellenbeschreibung.

Personalbedarfsermittlung nach anerkannten Kennzahlen und örtlichen Erhebungen.

Stellenbewertung für Beschäftigte (ehemals: Angestellte, Arbeiter) nach TVöD (TV-L) und Sonderregelungen: Sachgerechte Eingruppierung von IUK-Beschäftigte, Beschäftigte in Kassen, Kassenleiter, Vollstreckungsbeamte, Gemeindlicher Vollzugsdienst, Erziehungs- und Sozialberufe – Erzieherinnen, handwerkliche Tätigkeiten (Arbeiter) Techniker, Meister, Waldarbeiter, Ingenieure, Feuerwehr, Feuerwehrkommandanten, Feuerwehrgerätewarte, Dipl.-Bibliothekare / Dipl.-Bibliothekarinnen, Schulhausmeister, Hausmeister, Schulsekretärinnen, Beschäftigte in Gesundheitsberufen und viele mehr.

Analytische Bewertung von Dienstposten – Beamte

Stellenwertung nach TV-V für Versorgungsbetriebe / Stadtwerke

Ausrichtung nach den Bereichen: Steuerung, Steuerungsunterstützung, interne Dienstleister und Fachbereiche des Bürgerservice, z.B. Baubürgerbüro

Organisationshandwerk II – Beratung zur Reorganisation manueller Dienste (Bauhof, Gebäude- und Hausmeisterservice) und Ausgliederung (z.B. Eigenbetrieb, Teilprivatisierung).

Kontakt: Ihr Team Verwaltungsreform21 – Büro für   Personal- und Organisationsberatung – Kommunalberatung Thomas Fedrow

Mobil: 0160/3210967   I  post@verwaltungsreform21.de