Vertrauen und Diskretion – Kommunalberatung Verwaltungsreform 21

Das Verwaltungsreform21-Team ist für Kommunen und ihre Betriebe der qualifizierte Ansprechpartner in der Personal- und Organisationsberatung.

Vertrauen und Diskretion sind die Basis und der Schlüssel unserer langjährigen Zusammenarbeit mit Kommunen.

Wir beraten und unterstützen Sie vor Ort mit zukunftsorientierten und wirtschaftlichen Problemlösungen.

Wir begleiten Veränderungsprozesse und sichern damit den Erfolg langfristig.

Mit unserem berufserfahrenen, interdisziplinären Team bieten wir professionelle Dienstleistungen von der Konzeptentwicklung bis zur praktischen Umsetzung.

Wir erarbeiten mit Ihnen flexible und ganzheitliche Lösungen.

Wir bieten Ihnen bei komplexen Fragestellungen optimalen Nutzen durch maßgeschneiderte und individuelle Lösungen.

Wir helfen sofort und bauen Brücken. 

Kontakt: Ihr Team Verwaltungsreform21 – Büro für   Personal- und Organisationsberatung – Kommunalberatung Thomas Fedrow

Mobil: 0160/3210967   I   post@verwaltungsreform21.de

Finanzen: Das ist die Mühe wert – Wirtschaftlichkeits-Analysen, Gebührenkalkulation und Sponsoring gekonnt angehen

Finanzen - Haushalt - Wirtschaftlichkeitsberechnungen - Kommunalberatung - Verwaltungsreform21
Verwaltungsreform21

Wirtschaftlichkeit von Verwaltungsleistungen hausintern oder bei externer Vergabe durch ”make or buy”. Kosten eines Arbeitsplatzes in der Behörde.

”Einnahmequelle” Sponsoring und Partnerschaften für gemeinsame Projekte neu denken.

Vermögensbewertung und Geld sparen.

  • Rechtssichere Kalkulation von Gebühren: Friedhofsgebühren (incl. Beratung zum Wandel der Friedhofskultur und Trends moderner Bestattungsformen: Baumgräber / Bestattung unter Bäumen, Urnen, Urnennischen / Kolumbarium, Friedwald, Ruheforst, Waldbestattung, Sternenkinderfelder, Genossenschaftsmodell, Kooperation mit Bestattern, Steinmetzen, Friedhofsgärtner).
  • Kalkulationen: Wasser-/Abwassergebühren (Beiträge), Verwaltungsgebühren, Fremdenverkehrsabgabe, Feuerwehr-Kostenersätze (Feuerwehrkonzeption), Bauhofleistungen und dgl.
  • Entscheidungsgrundlage: make or buy für öffentliche Leistungen aller Art
  • Controllingkonzepte – maßgeschneidert für Ihren Bedarf

Wir sind Ihre Kommunalberatung! Thomas Fedrow

 

Personal – Personalentwicklung

Verwaltungsreform21 Kommunalberatung
Kommunalberatung – Personalentwicklung

Von Mensch zu Mensch – Personal mitnehmen und entwickeln. Gestaltung von Veränderungsprozessen (Personal)

  • Abwicklung und Begleitung von Organisationsentwicklungs-Projekten mit dem Blick auf eine nachhaltige Haushaltskonsolidierungen und Effizienzsteigerung.
  • Personalmanagement ganzheitlich denken: Mitarbeitergewinnung und Mitarbeiterbindung mit aktuellen Handlungsfeldern: Führungskultur, Ausbildungs- und Fortbildungskonzepte, Digitalisierung der Verwaltung, Motivationsprogramme und Arbeitsplatzzufriedenheit, Mitarbeitergespräche, Mitarbeiter- und Kundenbefragungen, Betriebliches Gesundheitsmanagement. Mentoren helfen neue Kräfte zu bündeln, Kompetenzen aufzubauen neue Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen und „einzuarbeiten“: Wir fördern die „örtliche Lernkultur“.
  • Leistungsbewertung nach TVöD-V und Beurteilungswesen für Beamte: Dienstvereinbarungen, Einführungsbegleitung, Führungskräfteschulungen, Evaluation
  • Headhunting & Personalsuche & Personalvermittlung & Personalbindung: Das Vorgehen für die Bewerber-Identifizierung erfolgt durch eine systematische Analyse des spezifischen Arbeitsmarkts und Positionsumfelds durch die Research-Arbeit von Verwaltungsreform21. Ein abgestuftes Verfahren zur Vermittlung von Beschäftigten und Beamten für Kommune und öffentliche Betriebe (Eigenbetrieb, IKZ-Rechtsform, GmbH) durch gezielte Kandidatensuche, Auswahl, Einstellungsgespräch. Vorschlag von Bewerbern aus dem Personalbewerber-Pool von Verwaltungsreform21. Wir schlagen auch verschiedene Maßnahmen zur „Personalbindung“ vor.
  • Coaching: Begleitung und Beratung von Führungskräften im Rahmen von umfassenden Veränderungsprozessen.
  • Konfliktmanagement: Mediation, Einstellungs- und Trennungsmanagement / outplacement
  • Personalentwicklungskonzepte leben / Personal-Kennzahlensysteme einfach führen – mit Personalentwicklung die Kommune gestalten: Bericht in der Innovativen Verwaltung von Verwaltungsreform21: „Personalentwicklung ist Basis für Veränderungsprozesse“ (PDF) – Starten Sie den Veränderungsprozess durch einen Kulturwandel innerhalb Ihrer Kommune – Nehmen Sie Führungskräfte  und Beschäftigte mit, um den gesellschaftlichen Wandel und die Trends des Bürgerservice, des Bürgerengagements und der Digitalisierung zu nutzen
  • Personalcontrolling – Kosten (Kosten eines Arbeitsplatzes) und Stellen. Controlling-Bericht Personal mit Kennzahlen 
  • Erstellung neuer Stellenbeschreibungen mit / ohne Arbeitsplatznterview.
  • Personalbedarfsermittlung / Stellenbedarfsermittlung.

 

  • Unser Team ist Ihr Berater für Stellenbewertungsprojekte: Bewertung, Qualitätssicherung und Evaluation von Beamtenstellen bzw. Tarifstellen: (TVöD-V /TVöD-VKA, TV-L, TVöD-Bund-, TV-V, TV-A, Sondertarife). Durchführung von Arbeitsplatzinterviews (vor Ort oder per Videokonferenz) samt der Erarbeitung von Stellenbeschreibungen. KGSt

Stellenbewertung für Beschäftigte (ehemals: Angestellte, Arbeiter) nach TVöD/VKA bzw. TVöD-V, TV-L und Sonderregelungen: Sachgerechte Stellenbewertung / Eingruppierung von IUK-Beschäftigte, Beschäftigte in Kassen, Kassenleiter, Vollstreckungsbeamte, Gemeindlicher Vollzugsdienst / Kommunaler Ordnungsdienst, Erziehungs- und Sozialberufe – Erzieherinnen, handwerkliche Tätigkeiten (Arbeiter), Beschäftigte im Bauhof, Techniker, Meister, Ingenieure, Klärmeister, Klärfacharbeiter, Chemotechniker, Waldarbeiter, Förster, Tierpfleger, Ingenieure, Feuerwehr, Feuerwehrkommandanten, Feuerwehrgerätewarte, Dipl.-Bibliothekare / Dipl.-Bibliothekarinnen, Volkshochschule, Musikschule, Schulhausmeister, Hausmeister, Beschäftigte in Archiven und Museen, Schulsekretärinnen, Beschäftigte in Bäderbetrieben, in Gesundheitsberufen , Juristen und viele mehr.

Unsere Übersicht gibt Ihnen den Vergleich der Eingruppierungsstufen nach Tarifverträgen (TVöD/TV-V) und zur Beamtenbesoldung

Analytische Bewertung von Dienstposten – Beamte

Stellenbewertung nach TV-V für Versorgungsbetriebe / Stadtwerke

Unsere Übersicht: Vergleich der Eingruppierungsstufen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD/TV-V) versus Beamtenbesoldung (PDF)

Weitere Module unserer Arbeit schließen sich an:

Organisationshandwerk I – Analyse und Neuausrichtung der Geschäftsprozesse (Geschäftsprozessoptimierung), der Stellen und der Organisation durch Ausrichtung nach den Bereichen: Steuerung, Steuerungsunterstützung, interne Dienstleister und Fachbereiche des Bürgerservice, z.B. Bürgerbüros, Tourismusbüros Baubürgerbüros.

Den Kopf frei machen – neue Ideen u. Perspektiven generieren, um ”das Schiff neu zu steuern” – Kommunalberatung

Perspektiven - Kommunalberatung
Perspektiven – Kommunalberatung

 

 

 

Interessen ausgleichen durch Coaching und Moderation – Kommunikation setzt ungeahnte Kräfte frei! Personalcoaching und Mediation: Moderation von Führungsseminaren und Ausgleich der Interessen – Inhouse-Seminare.

  • Kommunale Zielsysteme – Zielfindung, Zielerreichung, Zielcontrolling mit Verwaltung, kommunalen Gremien und Bürgerschaft von der Haushalts- zur Zielklausur des Gemeinderates unter Aufnahme von Bürgerinteressen.
  • Zusammenführen und Reden: Oberbürgermeister/Bürgermeister und deren Team im Rathaus oder im kommunalen Betrieb sowie deren Gemeinderäte brauchen „HALT“ bei der täglichen Arbeit, aber auch „HALT“ zur strategischen Ausrichtung. Wir fördern die Zusammenarbeit verschiedener Interessengruppen, analysieren gemeinsam Strukturen und Prozesse, moderieren „Runde Tische“ und Workshops. Ihre Aufgabenfelder bearbeiten wir dabei ergebnisorientiert. Wir entwickeln Methoden, um in Beteiligungsprozessen passgenaue Konzepte zu erstellen und entsprechende Handlungsempfehlungen zu liefern.
  • Wir sind bereit:  Moderation von Gemeinderatsklausuren, Stadtrats- und Fraktionsklausuren, Wahlberatung, Workshops der Amtsleiter und Mitarbeiter, Coaching von Oberbürgermeistern/Bürgermeistern und kommunalen Führungskräften, Krisenkommunikation, Moderation und Gestaltung von Stadtmarketing- und Stadtentwicklungsprozessen, Moderation von Bürger-Beteiligungsprozessen, Moderation von Veranstaltung und Podiumsdiskussionen, Medienberatung / Ideensammlung
  • Interkommunale Zusammenarbeit – Gemeinsam können Kommunen mehr und preiswerter, z.B. Personalamt und Kämmerei, Bauhofleistungen, Revision, Jugendverkehrsschule, Kulturamt.
  • Gemeinsame Gutachterausschüsse von mehreren Kommunen.
  • Korruptionsprävention – Aufbau eines Sicherungssystems für die Bereiche Verwaltung, Finanzen und Bau durch Erkennen und Stoppen des Missbrauchs einer Vertrauensstellung. Thomas Fedrow

Wir sind Ihre Kommunalberatung!

Stellenbewertung

Stellenbewertung - Kommunalberatung
Stellenbewertung – Kommunalberatung

Stellenbewertung / Personalberatung – Unternehmensberatung für Kommunen und ihre öffentlichen Betriebe (v.a. Stadtwerke, Energieversorgung, Netzgesellschaften, Wasser- und Abwasserverbände)

In den Vorjahren wurde bei Ihnen vermutlich eine Bewertung vorgenommen. Aufgrund der verschiedener Anpassungen der örtlichen Entwicklungen der Organisation oder tariflicher Änderungen erscheint es erforderlich, die Bewertung wieder aufzuarbeiten, um sie so auf den neuesten Stand zu bringen.

– Wir bewerten für Sie die Stellen bzw. Funktionen der Beamten, Beschäftigten (TVöD-V / TVöD-VKA, TV-L, TV-Bund) bzw. Arbeitnehmer (TV-V) oder TV-A nach den gültigen Tarifverträgen im öffentlichen Dienst und bei GmbHs und stellen den Vergleich her.
Wir überprüfen die vorhanden Bewertungen im Sinne einer Qualitätssicherung bzw. Fortschreibung der Stellenbewertung.
– Wir erstellen neue Stellenbeschreibungen mit oder ohne Arbeitsplatzinterviews (ggf. Videointerviews)
– Wir beraten Ihre örtliche Stellenbewertungskommission oder richten diese für Sie ein.

1. Direktlink: Analytische Stellenbewertung von Dienstposten – Beamte

2. Direktlink: Stellenbewertung für Beschäftigte (ehemals: Angestellte, Arbeiter) nach TVöD (VKA) bzw. TV-L und Spezialtarifen, z.B.

Sachgerechte Eingruppierung von IUK-Beschäftigte, Beschäftigte in Kassen, Kassenleiter, Vollstreckungsbeamte, Gemeindlicher Vollzugsdienst / Kommunaler Ordnungsdienst, Erziehungs- und Sozialberufe – Erzieherinnen, handwerkliche Tätigkeiten (Arbeiter), Beschäftigte im Bauhof, Techniker, Meister, Ingenieure, Klärmeister, Klärfacharbeiter, Chemotechniker, Waldarbeiter, Förster, Tierpfleger, Feuerwehr, Feuerwehrkommandanten, Feuerwehrgerätewarte, Dipl.-Bibliothekare / Dipl.-Bibliothekarinnen, Volkshochschule, Musikschule, Schulhausmeister, Hausmeister, Beschäftigte in Archiven und Museen, Schulsekretärinnen, Beschäftigte in Bäderbetrieben, in Gesundheitsberufen , Juristen und viele mehr.

3. Direktlink: Stellenwertung nach TV-V für Versorgungsbetriebe / Stadtwerke und Überleitung zum TV-V

Achtung: Die Stellenbewertung für ehemalige Arbeiter im Freistaat Bayern wurde neu geregelt: Es gilt inzwischen das „Entgeltgruppenverzeichnis handwerkliche Tätigkeiten Bayern“ (13. Landesbezirklicher Tarifvertrag / 13. LBzTV) mit Inkrafttreten zum 01.01.2020). Vgl. Übersicht VWR21 (PDF) und Anlage 1a – Entgeltgruppenverzeichnis handwerkliche Tätigkeiten Bayern (13. Landesbezirklicher Tarifvertrag (13. LBzTV) / PDF

Kontakt: Ihr Team Verwaltungsreform21 – Büro für Personal- und Organisationsberatung
Mobil: 0160/3210967  I  post@verwaltungsreform21.de

Freiwillige Feuerwehr – Beratungsleistungen

Freiwillige Feuerwehr - Kommunalberatung
Freiwillige Feuerwehr – Kommunalberatung – Verwaltungsreform21

Themenblöcke rund um die Freiwillige Feuerwehr / Berufsfeuerwehren – Wir beraten und implementieren mit Ihnen und dem Ehrenamt:

1. Feuerwehrkonzeption
1.1 Feuerwehrbedarfsplanung
1.2. Feuerwehrhäuser – Zentrale / Dezentrale Standworte: Personal, Wege, Geräte
1.3. Interkommunale Zusammenarbeit der Freiwilligen Feuerwehren
1.4. Ausbildungskonzeption / Fortbildungskonzeption (vor Ort, im Verbund mit allen Rettungsdiensten)

2. Personal, Organisation, Satzungen, Kosten
2.1. Personalbedarf, Stellenbeschreibungen und Stellenbewertungen (Hauptamtliche Kräfte, z.B. Gerätewarte / Freiwillige Kräfte)
2.2. Tagesverfügbarkeit (Modell 80/20)
2.3. Feuerwehrsatzung
2.4. Feuerwehrkostenersatzsatzung
2.5. Feuerwehraufwandsentschädigungssatzung
2.6. Mitarbeiterbefragung
2.7. Allgemeine Beschaffungsberatung
2.8. Konfliktberatung / Konfliktschlichtung (Mediation)

3. Imagekampagne & Motivationsförderung
3.1. Jugend
3.2. Arbeitgeber
3.3. Ehrenamtliche Einsatzkräfte: Motivation (monetär und Sondermaßnahmen)
3.4. Altersmannschaft
3.5. Werbematerialien (Flyer, Broschüren, Bäckertüten dgl.).
3.5. Aktionen / Veranstaltungen (Tag der offenen Tür, Werbetage, „Aktion 112 – Europaweite Rufnummer“
3.6. Ehrenamt aktiv – Aktionen / Ehrungskultur: jung / alt
3.7. Soziale Medien (Web, Facebook, Instagram)

4. Sicherung Jugendschutz
4.1. Werte, Normen, Codex
4.2. Erweitertes Führungszeugnis / Jugendfeuerwehr (§ 72 a SBG VIII)
4.3. „Gegen sex. Missbrauch“ – Sicherungskonzept

5. Jugendfeuerwehr
5.1. Ausbildung
5.2. Jugendleiter
5.3. Jugendförderung
5.4. „Jugendfeuerwehr geht in die Schule“
5.5. Kooperation mit Vereinen (u.a. DRK)

6. Förderungen
6.1. Förderverein Freiwillige Feuerwehr
6.2. Spenden / Sponsoring

 

Gebührenkalkulation

Gebührenkalkulation - Kommunalberatung

Rechtssichere Kalkulation von Gebühren – Vorlage, Kalkulation, Satzung und Präsentation in den Gremien

  • Friedhofsgebühren (Verwaltungsgebühren, Bestattungsgebühren, Grabnutzungsgebühren incl. Beratung zum Wandel der Friedhofskultur und Trends moderner Bestattungsformen: Baumgräber / Bestattung unter Bäumen, Urnen, Urnengemeinschaftsfelder, anonyme Urnengemeinschaftsstätte, Urnennischen / Kolumbarium, Friedwald, Ruheforst, Waldbestattung, Sternenkinderfelder, Genossenschaftsmodell, Kooperation mit Bestattern, Steinmetzen, Friedhofsgärtner)
  • Exkurs: Bestattungsleistungen sind nach UVgO (Unterschwellen-vergabeordnung) / VOL (Dienstleistung) auszuschreiben. Wir unterstützen Sie dabei (u.a. Ausschreibungsunterlagen, Leistungsverzeichnis, Submission, Wertung nach festgelegten Kriterien und Vergabe + Beauftragung).
  • Wasser-/Abwassergebühren (Beiträge)
  • Obdachlosen- und Asylunterkünfte (Erhebung von Benutzungsgebühren) – Die Kalkulation der Gebühren für Obdachlosenunterkünfte und Asylunterkünfte: Benutzungsgebühren für Obdachlosenunterkünfte und Asylunterkünfte sind rechtssicher und praktisch zu kalkulieren; jedes Bundesland mag dazu eigene Kommunalabgabengesetze haben. Die Gerichte entscheiden viel und es ist daher die Rechtsprechung zu beachten. Unsere Kalkulation erfolgt dabei nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen. Sämtliche gebührenrelevanten Kosten werden ausgehend von der Haushalts- bzw. Wirtschaftsplanung und Basisdaten wie z.B.  Anlagenachweisen bzw. der Kostenaufstellungen ermittelt. Diese werden entsprechend den Gebäuden der Unterbringung ermittelt, dass eine entsprechende Kalkulation erfolgen kann. Die Verteilungsmaßstäbe und Kriterien sprechen wir mit Ihnen ab. Wir erstellen für Sie den Kalkulationsbericht, die Kalkulation, die Änderungssatzung und die Gremienvorlage, die wir gerne vor Ort präsentieren.
  • Verwaltungsgebühren
  • Fremdenverkehrsabgabe
  • Feuerwehr-Kostenersätze (Feuerwehrkonzeption)
  • Bauhofleistungen im Wettbewerb mit privaten Dienstleistern
  • Bauhofleistungen im Abgleich:  „make or buy“
  • Kalkulation von Benutzungsgebühren, z.B. kommunale Mehrzweckhallen
  • Kalkulation der Kindergartengebühren (U3 / Ü3)
  • Hinweis: Bis vor kurzem haben sich die Kommunen an die Empfehlungen der Elternbeiträge (Kindergartengebühren U3 bzw. Ü3) für Ihren gemeindlichen Kindergarten, der als öffentliche Einrichtung geführt wird, i.d.R. an die Fortschreibung der Gemeinsamen Empfehlung der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände zur Festsetzung der Elternbeiträge angepasst.Die Kommunalaufsicht hat in den vergangenen Jahren aber immer öfter bemängelt, dass eine Kalkulation fehle, die als Grundlage zur Ermittlung der Sätze für die Kindergarten- und Kinderkrippengebühren dienen soll. Verwaltungsreform erstellt die Gebührenkalkulation und führt Sie und die Verwaltungsakteure von internen Abstimmung allen „Zahlen und Daten“ über die Gremienvorlagen (u.a. Diskussionen im Verwaltungsausschuss, Sozialausschuss) zum kommunalen Beschluss im Gemeinderat / Stadtrat. Die Gebührenkalkulation erfolgt heutzutage nach den kommunalabgabenrechtlichen Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes. Die sog. Elternbeiträge als öffentliche Gebühr sind je nach Angebot auch unterschiedlicher Natur und Herkunft und sind wie bei anderen Gebührenkalkulation zu ermitteln und den jeweiligen Kostenträgern zuzuordnen. Die Kalkulation muss als Ergebnis eine Kostenobergrenze aufweisen. Der zuständige Gemeinderat bzw. Stadtrat kann dann nach eigenem Ermessen den Kostendeckungsgrad festlegen und sich damit an örtlichen wie auch regionalen Entwicklungen orientieren. Oft wird dabei eine sog. Sozial- oder Familienförderung eingebaut (u.a. Mehrkindförderung bzw. Geschwisterförderung, einkommensabhängige Gebühren, Gebührenbefreiungen).

Organisation – Kommunalberatung

Organisation - Neue Steuerung - Organisationsentwicklung - Kommunalberatung - Verwaltungsreform21

Wir helfen, damit Sie es dann selbst können:  Örtliches Projektmanagement in komplexen Reorganisationsvorhaben (z. B. Verwaltungsreform21, Neues Steuerungsmodell). 

Organisationshandwerk I – Analyse und Neuausrichtung der Geschäftsprozesse anhand einer Digitalisierungskonzeption (Geschäftsprozessoptimierung anhand der Abläufe, Produkte), der Stellen und der Organisation (auch Produktorientiertes Modell): Stellenbeschreibung, Personalbedarf / Stellenbedarf, Personalkostencontrolling (Kosten eines Arbeitsplatzes).

Ausrichtung nach den Bereichen des Kommunalen Steuerungsmodells: Steuerung (Zentrale Steuerung), Steuerungsunterstützung, interne Dienstleister (Zentrale Service) und Fachbereiche des Bürgerservice bzw. der Bürgerdienstleistungen mit hoher Bürgerservice im Bürgerbüro und durch das Baubürgerbüro. Wir bilden dort nachhaltig Teamstrukturen und Schaffung klare Strukturen des Front-Office und Back-Office.

Digitalisierung: nach Innen durch: Elektronisches Dokumentenmanagement und E-Workflow und nach Außen: Moderne E-Bürgerservices rund um die Uhr

Seit Anfang der 90iger Jahre arbeiten Verwaltungen in Deutschland an E-Bürgerservice-Lösungen. Ausgelöst durch das Onlinezugangsgesetz (OZG) soll nun mit dem Portalverbund und dem interoperablen Nutzerkonto bis Ende 2022 eine bundesweit vernetzte E-Government-Infrastruktur aufgebaut werden, in den Bürgern und Unternehmen Verwaltungsleistungen online bereitgestellt werden. Die Attraktivität des Portalverbunds wird in großem Maß von den kommunalen Serviceportalen und ihren Online-Angeboten abhängen.

Der Aufbau einer ganzheitlichen Digitalisierung von Prozessen hat hohe Chancen der sachgerechten Anpassung der Arbeitsabläufe. Durch die Verknüpfung von Antragsdaten mit Fachverfahren und Servicekonten zur Authentifizierung, der elektronischen Vorgangsbearbeitung und der E-Akte und E-Rechnung, mobiler Datenbearbeitung, E-Payment bzw. E-Rechnung und einem Outputmanagement entwickelt sich das stark kundenorientierte E-Bürgerservice-Angebot eines Serviceportals zu einem wichtigen Baustein der internen Prozessoptimierung (Elektronisches Dokumentenmanagement und E-Workflow). Prozesse können dann völlig medienbruchfrei gestaltet werden, was die Verwaltungseffizienz intern erheblich steigert.

Organisationshandwerk II –   Beratung zur Reorganisation manueller Dienste (Bauhofkonzeption, Gebäude- und Hausmeisterservice / Hausmeisterdienste, Hausmeisterkonzepte, Reinigungskonzepte) und Ausgliederung (z.B. Eigenbetrieb, Teilprivatisierung, GmbH, Fusion). Wir suchen mit Ihnen die wirtschaftlichste Betriebsformalternative.

Wir schaffen Ihr kommunales Gebäudemanagement mit dem Technischen, Kaufmännischen und Infrastrukturellen Gebäudemanagement mit den Kernaufgaben: Bewirtschaftung, Hochbau, laufende Bauunterhaltung, Reinigung (u.a. Organisation der Reinigungskräfte), Hausmeisterdienste / Schulhausmeisterdienste (u.a. Organisation der Kräfte in Pools). Wir beraten auch Wohnungsbaugesellschaften in öffentlicher oder privater Hand.

Raumkonzepte: Raumbedarf für die Verwaltung und den Bauhof.

Der Feuerwehrbedarfsplan zwischen Bedarf und Wunschdenken – zentrale und dezentrale Feuerwehrgerätehäuser. Auch das Standesamt, das Baurechtsamt, die Stadtkämmerei oder die Stadtkasse gehören alle Jahre auf den Prüfstand, ob IuK hilft oder hindert.

Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen und Bildungs- und Betreuungskonzept von 0 bis 18 Jahren: Die kommunale Bedarfsplanung ist ein kontinuierlicher Prozess, in dem alle Beteiligten der Kindertagesbetreuung mit einbezogen sind. Zu berücksichtigen sind natürlich Änderungen der grundlegenden Gesetze zur Kindertagesbetreuung, etwa der Ausbau der Plätze für Kinder unter drei Jahren und der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz seit 2013 für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. § 3 Kindertagesbetreuungsgesetz verpflichtet die Städte und Gemeinden, eine örtliche Kindergartenbedarfsplanung vorzunehmen, um auf ein ausreichendes und bedarfsgerechtes Betreuungsangebot für Kinder über und unter drei Jahren hinzuwirken. Wir sind hierzu gerne Ihre Partner. Publikation:  Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen und Bildungs- und Betreuungskonzept von 0 bis 18 Jahren

Organisationshandwerk III – Stellenbewertung nach dem Tarifvertrag für die Versorgungsbetriebe (TV-V, also: Stadtwerke, Verkehrsbetriebe).

Organisationshandwerk IV –  ”Vom Rechnungsprüfungsamt zur modernen Revision”.

Wir sind Ihre Kommunalberatung!

Kontakt: Ihr Team Verwaltungsreform21 – Büro für   Personal- und Organisationsberatung – Kommunalberatung

Mobil: 0160/3210967  I  post@verwaltungsreform21.de

Mit den Bürgerinnen und Bürgern gemeinsam etwas gestalten – Bürgerbeteiligung moderieren, soziales Engagement und Ehrenamt fördern, würdigen und ehren – Kommunalberatung

Bürgerbeteiligung - Kommunalberatung - Verwaltungsreform21
Perspektiven durch Bürgerbeteiligung – Kommunalberatung – Verwaltungsreform21

Bürgerbeteiligungen I – Vom Hören und Reden zur konkreten Umsetzung: Bürgerbeteiligungsprozesse – das Ehrenamt wirkungsvoll beteiligen und einsetzen mit dem Blick auf eine nachhaltige Implementierung. Vgl. Publikationen https://verwaltungsreform21.de/publikationen

Bürgerbeteiligungen II – Gestaltung des demografischen Wandels im Dorf und im Ortsteil durch Stärkung zukünftiger – generationenübergreifender – Handlungsfelder (z.B. nachbarschaftliche Bindung, Nachbarschaftshilfe, mobile und stationäre Pflege, Wohnen und Bauen, Präventionsangebote, Sicherheit und Schutz). Blick auf die Ortschaftsverwaltung.

Bürgerbeteiligung III Stärkung des Ehrenamtes: von der Bürgerbeteiligung zur Bürgerstiftung bzw. dem Verein, z.B. Fördersystem der Freiwilligen Feuerwehr (Tagesverfügbarkeit, Jugend) oder Stärkung des Seniorenbeirates.

Bürgerbeteiligung IV – Öffnen Sie Ihr Rathaus für Facebook, Twitter, Instagram und die TV-Berichterstattung aus Gremiensitzungen – gehen Sie mit Ihrem Rat online aus der Sitzung in die Stadt!

Wir sind Ihre Kommunalberatung!