Das Verwaltungsreform21-Teamist für Kommunen und ihre Betriebe der qualifizierte Ansprechpartner in der Personal- und Organisationsberatung.
Vertrauen und Diskretion sind die Basis und der Schlüssel unserer langjährigen Zusammenarbeit mit Kommunen.
Wir beraten und unterstützen Sie vor Ort mit zukunftsorientierten und wirtschaftlichen Problemlösungen.
Wir begleitenVeränderungsprozesse und sichern damit den Erfolg langfristig.
Mit unserem berufserfahrenen, interdisziplinären Team bieten wir professionelle Dienstleistungen von der Konzeptentwicklung bis zur praktischen Umsetzung.
Wir erarbeiten mit Ihnen flexible und ganzheitliche Lösungen.
Wir bieten Ihnen bei komplexen Fragestellungen optimalen Nutzen durch maßgeschneiderte und individuelle Lösungen.
Wir helfen sofort und bauen Brücken.
Kontakt: Ihr Team Verwaltungsreform21 – Büro für Personal- und Organisationsberatung – Kommunalberatung Thomas Fedrow
Landesbezirklicher Tarifvertrag Nr. 6 G Baden-Württemberg zur Eingruppierung der Beschäftigten im handwerklichen Bereich ist seit dem 01.01.2024 in Kraft
– Bauhöfe und andere handwerklich Beschäftigte der Kommune jetzt betroffen
Von der Überleitung aus dem bisherigen BzLT Nr. 5 G in den EG-TV Nr. 6 G BW sind Beschäftigte erfasst, deren Arbeitsverhältnis über den 31. Dezember 2023 hinaus fortbesteht und die am 1. Januar 2024 unter den Geltungsbereich des EG- TV Nr. 6 G fallen.
Eine Neufeststellung der Eingruppierung findet nur statt, wenn sich aus den Tätigkeitsmerkmalen der Anlage 2 eine höhere Eingruppierung ergibt. Insoweit greift die Tarifautomatik. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber die Eingruppierung zwingend prüfen muss. Dann ist der Arbeitgeber gefordert dem Beschäftigten die sich aus der Neufestsetzung ergebende Entgeltgruppe und Stufe sowie das sich daraus ergebende Tabellenentgelt in Textform mitzuteilen. Hierfür wurde eine Frist bis spätestens zum 31.10.2024 vereinbart.
Die Anlage 2 des Tarifvertrages ist in einen Teil A und einen Teil B gegliedert: In Teil A sind die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale – Entgeltgruppen 2 bis 9a (handwerkliche Tätigkeiten)aufgeführt. Diese entsprechen inhaltlich denen des Teil A, Abschnitt I, Ziffer 2 der Anlage 1 zum TVöD – Entgeltordnung (VKA).
In Teil B finden sich – nach 24 Kapiteln gegliedert – die speziellen Tätigkeitsmerkmale zur Eingruppierung der handwerklich Beschäftigten. Dies sind u.a. die Bereiche: Reinigung, Hauswirtschaftliche Tätigkeiten, Friedhöfe, Lager und Magazine, Bau- und Betriebshöfe, Garten- und Weinbau, Grün- und Baumpflege, Fahrzeug- und Maschinenführer, Tiefbau, Kläranlagen und dazu gehörige abwassertechnische Anlagen, Kanalreinigung, Entsorgung / Versorgung, Feuerwehr und Gebäude und Sportstätten.
Anlage 3 regelt in Verbindung mit § 3 EG-TV Nr. 6 G BW die Möglichkeiten zur Gleichstellung sogenannter „Quereinsteiger“. Zukünftig kann der Arbeitgeber – bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen – handwerklich Beschäftigte, die über gleichwertige Fähigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen eines entsprechend ausgebildeten Beschäftigten verfügen (sog. sonstiger Beschäftigter), wie einen entsprechend ausgebildeten Beschäftigten eingruppieren.
Verwaltungsreform21 begleitet die Kommunen gerne bei der Überleitung und Stellenbewertung nach dem neuen Tarifrecht.
Kontakt: Ihr Team Verwaltungsreform21 – Büro für Personal- und Organisationsberatung
Versorgungsbetriebe und Stadtwerke im Fokus – Stellenbewertung nach TV-V, Überleitung in den TV-V, Betriebsvereinbarungen nach TV-V: Personalberatung – Unternehmensberatung für Kommunen und ihre Öffentlichen Betriebe
Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer von Stadtwerken sind oft mit vielen Fragen beschäftigt: Technik & Innovationen wie intelligente Stromnetze – Smart Grid I Regulierungsmanagement I Controlling I Verwaltung I Personalund nicht zu vergessen die Freuden des „harten Wettbewerbs und der Regulierung“. Auch die Stellenbewertung ist ein wichtiger Baustein, um Arbeitszufriedenheit und eine faire Bezahlung zu sicher. Der TV-V gilt seit über 20 Jahren als spartenspezifischer Tarifvertrag für die Versorgungsbetriebe. Er gilt u.a. für Stadtwerke, wenn wir auf Kommunen sehen. Seine Anwendung geht aber weit über die Versorgung hinaus, z.B. für Klärwerke, Bäder (Freibad, Hallenbad), Verkehrsbetriebe, Wasserwerke und Wasserverbände, Abfallwirtschaft, Entsorgungsbetriebe oder Müllabfuhr-Zweckverbande.
Ihr Team Verwaltungsreform21 – Büro für Personal- und Organisationsberatung: Partner der Stadtwerke
Mobil: 0160/3210967 I post@verwaltungsreform21.de T
Tätigkeiten und Funktionen in Versorgungsbetrieben (TV-V):
Kaufmännischer Bereich:
– Regulierungsmanager / Regulierungsmanagement (Verfahren der Bundesnetzagentur / BNetzA, ggf. über Landesregulierungskammer im Vereinfachten Verfahren: Stromnetzbetrieb: Vereinfachtes Verfahren nach § 24 ARegV, wenn es unter 30.000 Anschlüsse sind bzw. im Gasnetzbetrieb: Regelverfahren, wenn es unter 15.000 Anschlüsse sind; ansonsten Regelverfahren mit der BNetzA);
– Manager für Marktkommunikation, Manager für Lieferantwechsel Vertrieb, (Lieferantenprozesswechsel / GPKE, Wechselprozesse / MPES, Wechselprozesse im Messwesen / WiM, Marktkommunikation / MaKo;
– Manager für den Markprozess Netze (Netzbetreiberwechsel)
– Bilanzkreismanager (Bilanzkreisrechnung / MaBiS) oder Energiedatenmanager (Energiedatenmanagement)
– Facharbeiter, Techniker, Meister, Monteure, Handwerker (v.a. Montagearbeiten von diesen Personen in Netzen bzw. Anlagen wie Gas, Wasser, Fernheizung, Kabel, Freileitung) als Anlagen-Meister oder Netzmeister (sog. Handwerksmeister: Elektrotechniker, Metallbauer, Installateure und Heizungsbauer, Maler und Lackierer) und Industriemeister (z.B. Industriemeister – Elektrotechnik, -Leitungsbau, -Rohrnetzbau/Betrieb, -Wassermeister), Ingenieure
– Ingenieur für Wasserwirtschaft, Umwelttechnik (Bachelor/Master)
– Bauingenieur Tiefbau / Wasser / Versorgung
– Water Technologie / Master of Engineering
– Wassertechnologie / Boden
– laufender Betrieb, Anlagen- und Netzbau
Weitere Beispiele nach dem TV-V (weitere Fallgruppen):
2.1 Reinigen von Werkstätten und Labors 2.2 Einfache Bürotätigkeiten (wie Führen von einfachen Listen, Mithilfe bei der Postabfertigung, Registratur, Fotokopieren)
2.3 Tätigkeit als Bote
3.1 Tätigkeiten als Messgehilfe
3.2 Tätigkeiten als Zählerableser
3.3 Tätigkeiten als Pförtner
3.4 Tätigkeiten als Telefonist
4.3.1 Verwaltung von Lagern und Magazinen
4.3.2 Tätigkeiten als Fahrer von Kraftfahrzeugen
4.3.3 Tätigkeiten als Schreibkraft
4.3.4 Montagearbeiten in Netzen
(Gas, Wasser, Fernheizung, Kabel, Freileitung)
5.4.1. Bedienen und Überwachen von Kraftwerksmaschinen 5.4.2. Tätigkeiten als Schaltwart 5.4.3. Tätigkeiten als Wasserwart 5.4.4. Tätigkeiten als geprüfter Kesselwärter 5.4.5. Tätigkeiten als Fahrer von Kraftfahrzeugen mit mehr als 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht 5.4.6. Fahren und Bedienen von Spezialkraftfahrzeugen (wie Kraftfahrzeug mit komplizierten Arbeitsmaschinen) 5.4.7. Montagearbeiten in Netzen (Gas, Wasser, Fernheizung, Kabel, Freileitung) 5.4.8. Tätigkeiten als kaufmännischer Sachbearbeiter
6.4.1 Handwerks- und Industriemeister mit entsprechenden Tätigkeiten
6.4.2 Staatlich geprüfte Techniker mit entsprechenden Tätigkeiten
6.4.3 Technische Assistenten mit entsprechenden Tätigkeiten
7.4.1 Handwerks- und Industriemeister mit fachlicher Aufsicht über Handwerker oder Facharbeiter 7.4.2 Handwerks- und Industriemeister, die die Voraussetzungen der Ausbildereignungs-Verordnung erfüllen und in der Berufsausbildung entsprechend tätig sind 7.4.3 Komplizierte Instandhaltungs-, Reparatur- und Überholungsarbeiten an Hochspannungs- und Hochleistungsschaltgeräten oder leittechnischen Anlagen von mindestens 110 KV 7.4.4 Versorgungstechnische, vertragsrechtliche und energiewirtschaftliche Kundenberatung 7.4.5 An- und Abfahren aller Kraftwerksanlagen und Eingreifen bei Störungen als Kraftwerker mit Kraftwerkerprüfung
8.4.1 Handwerks- und Industriemeister, die große Arbeitsstätten (Bereiche, Werkstätten, Abteilungen oder Betriebe) fachlich beaufsichtigen, in denen Handwerker oder Facharbeiter beschäftigt sind
8.4.2 An- und Abfahren von Kraftwerksblöcken mit einer Leistung von mehr als 100 MW und Eingreifen bei Störungen als Kraftwerker mit Kraftwerkerprüfung
8.4.3 Erstellen von Kostenangeboten und Bearbeiten von Versorgungsanfragen in mehreren Energiesparten
8.4.4 Selbständiges Anfertigen, Ändern und Pflegen von DV-Programmen und DV-Programmbausteinen
9.4.1 Handwerks- und Industriemeister, die ausdrücklich zu Leitern von großen Arbeitsstätten, in denen Handwerker oder Facharbeiter beschäftigt sind, bestellt sind 9.4.2 Bau und Betrieb von Netzen einschließlich Personal- und Materialeinsatz 9.4.3 Abschließende Bearbeitung und Zuordnung von aktivierungspflichtigen und nicht aktivierungspflichtigen Aufträgen und deren Weiterberechnung 9.4.4 Abrechnung von schwierigen und speziellen Verträgen der Sonderabnehmer 9.4.5 Selbständiges Anfertigen, Ändern und Pflegen von DV-Programmen und DV-Programmbausteinen mittleren Schwierigkeitsgrades
10.3.1 Versorgungstechnische, vertragsrechtliche und energiewirtschaftliche Kundenberatung der Sonderabnehmer 10.3.2 Kostenrechnungen, Kostenanalysen, Kalkulationen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen 10.3.3 Bearbeiten von schwierigen Aufgaben in der Finanz-/Anlagenbuchhaltung (Kontierungen, Wertberichtigungen und Abschreibungen) mit Jahresabschlussarbeiten (Bilanz, GuV) 10.3.4 Alleinverantwortliche Überwachung von Energieerzeugungsanlagen 10.3.5 Selbständiges Anfertigen, Ändern und Pflegen von DV-Programmen und DV-Programmbausteinen hohen Schwierigkeitsgrades 10.3.6 Asset-Manager 10.3.7 Bilanzkreismanager
11.4.1 Ermittlung von bereichsübergreifenden Vergleichszahlen, Soll-/Ist-Vergleich und Anwendungsanalysen als Controller 11.4.2 Analysieren, Testen und Einführen von DV-Systemen und deren Wartung als DV-Organisator 11.4.3 Analysieren, Planen, Implementieren und Kontrollieren von Betriebssystemen von Standardsoftware als Systemprogrammierer 11.4.4 Bauleitung von besonders schwierigen Neu- und Erweiterungsbauten im Strom-, Gas-, Wasser- oder Fernwärmenetz 11.4.5 Entwurf, Vortrassierung und Ausschreibung von Leitungs- und Tiefbauprojekten im MS- und HS-Netz von besonderer Schwierigkeit
Stellenbewertung / Personalberatung – Unternehmensberatung für Kommunen und ihre öffentlichen Betriebe (v.a. Stadtwerke, Energieversorgung, Netzgesellschaften, Wasser- und Abwasserverbände)
In den Vorjahren wurde bei Ihnen vermutlich eine Bewertung vorgenommen. Aufgrund der verschiedener Anpassungen der örtlichen Entwicklungen der Organisation oder tariflicher Änderungen erscheint es erforderlich, die Bewertung wieder aufzuarbeiten, um sie so auf den neuesten Stand zu bringen.
Wir bewerten für Sie die Stellen bzw. Funktionen der Beamten, Beschäftigten (TVöD-V / TVöD-VKA, TV-L, TV-Bund) bzw. Arbeitnehmer (TV-V) oder TV-A nach den gültigen Tarifverträgen im öffentlichen Dienst und bei GmbHs und stellen den Vergleich her.
Wir überprüfen die vorhanden Bewertungen im Sinne einer Qualitätssicherung bzw. Fortschreibung der Stellenbewertung. Wir erstellen neue Stellenbeschreibungen mit oder ohne Arbeitsplatzinterviews (ggf. Video-Interviews). Auch sog. „Quereinsteiger bzw. Quereinsteigerinnen“ sind in kurzer Zeit gleichwertige Beschäftigte mit hoher Motivation, die eine sachgerechte Stellenbewertung brauchen. Wir beraten Ihre örtliche Stellenbewertungskommission oder richten diese für Sie ein.
Konzepte für den Wandel der Bestattungskultur samt Kalkulation von Friedhofs- und Bestattungsgebühren, Ausschreibung von Bestattungsleistungen
Heute wünscht der Kunden bzw. Hinterbliebene nicht mehr das „klassische Wahlgrab oder Familiengrab“, sondern eine Vielzahl moderner Grab- und Bestattungsformen ist gefragt.
Wir beraten Sie und Ihren Gemeinderat zu allen Konzept-Themen rund um den spürbaren Wandel der Friedhofskultur und aktueller und zukünftiger Trends der modernen Bestattungsformen: Baumgräber , die Bestattung unter Bäumen, Urnen, Urnengemeinschaftsfelder mit oder ohne Baum, anonymen Urnengemeinschaftsstätte, Urnennischen und Columbarium, dem Friedwald, Ruheforst, der Waldbestattung, Sternenkinderfeldern. Dabei denken wir auch an wirtschaftliche Genossenschaftsmodelle unter Kooperation von Bestattern, Steinmetzen und Friedhofsgärtner.
Wir beraten Sie zur rechtssicheren Friedhofsgebührensatzungmit einer methodisch einwandfreien Kalkulation der Gebühren (Verwaltungsgebühren, Bestattungsgebühren, Grabnutzungsgebühren incl. Beratung zum Wandel der Friedhofskultur und Trends moderner Bestattungsformen: Baumgräber / Bestattung unter Bäumen, Urnen, Urnengemeinschaftsfelder, anonyme Urnengemeinschaftsstätte, Urnennischen / Kolumbarium, Friedwald, Ruheforst, Waldbestattung, Sternenkinderfelder, Genossenschaftsmodell).
Unser modulares Leistungspaket umfasst:
– Gebührenkalkulation: Kalkulationsaufbau entsprechend der mit Ihnen abgestimmten, ortsspezifischen Gebührensystematik und der Rechtslage je nach Bundesland
– Prüfen der Umlagefähigkeit von Kosten / u.a. öffentliches Grün, Auswärtigenzuschlag
– Beratung zum Umgang mit kalkulatorischen Über- oder Unterdeckungen aus Vorjahren
– Kalkulation von Bestattungsgebühren und sonstigen hoheitlichen Gebühren
– Berechnen der Gebührensätze und Beratung „zum politischen Gebührensatz“
– Prüfen oder Ausarbeiten der Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung
– Erstellung und Gremienvorlage und Präsentation in den Gremien
– Öffentlichkeitsarbeit und Broschüren
– Optimierung der Arbeitsabläufe beteiligter Organisationseinheiten im Rathaus (Ordnungsamt, Standesamt, Bauamt, Friedhofsamt, Stadtkämmerei, Bauhof, Kirchen, externen Dienstleistern)
– Optimierung des Bürgerservice
– Ausschreibung von Bestattungsleistungen: Bestattungsleistungen sind nach UVgO (Unterschwellenvergabeordnung) / VOL (Dienstleistung) auszuschreiben. Wir unterstützen Sie dabei (u.a. Ausschreibungsunterlagen, Leistungsverzeichnis, Submission, Wertung nach festgelegten Kriterien und Vergabe sowie Beauftragung mit Bestattungsvertrag.
Kontakt: Verwaltungsreform21 – Büro für Personal- und Organisationsberatung – Kommunalberatung
Rechtssichere Kalkulation von Gebühren – Vorlage, Kalkulation, Satzung und Präsentation in den Gremien
Friedhofsgebühren(Verwaltungsgebühren, Bestattungsgebühren, Grabnutzungsgebühren incl. Beratung zum Wandel der Friedhofskultur und Trends moderner Bestattungsformen: Baumgräber / Bestattung unter Bäumen, Urnen, Urnengemeinschaftsfelder, anonyme Urnengemeinschaftsstätte, Urnennischen / Kolumbarium, Friedwald, Ruheforst, Waldbestattung, Sternenkinderfelder, Genossenschaftsmodell, Kooperation mit Bestattern, Steinmetzen, Friedhofsgärtner). Exkurs:Bestattungsleistungensind nach UVgO (Unterschwellen-vergabeordnung) / VOL (Dienstleistung)auszuschreiben. Wir unterstützen Sie dabei (u.a. Ausschreibungsunterlagen, Leistungsverzeichnis, Submission, Wertung nach festgelegten Kriterien und Vergabe + Beauftragung).
Wasser-/Abwassergebühren (Beiträge)
Kalkulation der Gebühren für Obdachlosenunterkünfte und Asylunterkünfte: Benutzungsgebühren für Obdachlosenunterkünfte und Asylunterkünfte sind rechtssicher und praktisch zu kalkulieren; jedes Bundesland mag dazu eigene Kommunalabgabengesetze haben. Die Gerichte entscheiden viel und es ist daher die Rechtsprechung zu beachten. Unsere Kalkulation erfolgt dabei nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen. Sämtliche gebührenrelevanten Kosten werden ausgehend von der Haushalts- bzw. Wirtschaftsplanung und Basisdaten wie z.B. Anlagenachweisen bzw. der Kostenaufstellungen ermittelt. Diese werden entsprechend den Gebäuden der Unterbringung ermittelt, dass eine entsprechende Kalkulation erfolgen kann. Die Verteilungsmaßstäbe und Kriterien sprechen wir mit Ihnen ab. Wir erstellen für Sie den Kalkulationsbericht, die Kalkulation, die Änderungssatzung und die Gremienvorlage, die wir gerne vor Ort präsentieren.
Verwaltungsgebühren
Fremdenverkehrsabgabe
Feuerwehr-Kostenersätze (Feuerwehrkonzeption)
Bauhofleistungen im Wettbewerb mit privaten Dienstleistern
Bauhofleistungen im Abgleich: „make or buy“
Kalkulation von Benutzungsgebühren, z.B. kommunale Mehrzweckhallen
Hinweis: Bis vor kurzem haben sich die Kommunen an die Empfehlungen der Elternbeiträge (Kindergartengebühren U3 bzw. Ü3) für Ihren gemeindlichen Kindergarten, der als öffentliche Einrichtung geführt wird, i.d.R. an die Fortschreibung der Gemeinsamen Empfehlung der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände zur Festsetzung der Elternbeiträge angepasst.Die Kommunalaufsicht hat in den vergangenen Jahren aber immer öfter bemängelt, dass eine Kalkulation fehle, die als Grundlage zur Ermittlung der Sätze für die Kindergarten- und Kinderkrippengebühren dienen soll. Verwaltungsreform erstellt die Gebührenkalkulation und führt Sie und die Verwaltungsakteure von internen Abstimmung allen „Zahlen und Daten“ über die Gremienvorlagen (u.a. Diskussionen im Verwaltungsausschuss, Sozialausschuss) zum kommunalen Beschluss im Gemeinderat / Stadtrat. Die Gebührenkalkulation erfolgt heutzutage nach den kommunalabgabenrechtlichen Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes. Die sog. Elternbeiträge als öffentliche Gebühr sind je nach Angebot auch unterschiedlicher Natur und Herkunft und sind wie bei anderen Gebührenkalkulation zu ermitteln und den jeweiligen Kostenträgern zuzuordnen. Die Kalkulation muss als Ergebnis eine Kostenobergrenze aufweisen. Der zuständige Gemeinderat bzw. Stadtrat kann dann nach eigenem Ermessen den Kostendeckungsgrad festlegen und sich damit an örtlichen wie auch regionalen Entwicklungen orientieren. Oft wird dabei eine sog. Sozial- oder Familienförderung eingebaut (u.a. Mehrkindförderung bzw. Geschwisterförderung, einkommensabhängige Gebühren, Gebührenbefreiungen).
Beamte = analytisches Bewertungsverfahren der Eingruppierung nach Verwaltungsreform21 KGSt
Beschäftigte = Tätigkeitsmerkmale für summarisches Verfahren der Eingruppierung
Nach § 18 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) sind die Funktionen der Beamten und Soldaten nach den mit ihnen verbundenen Anforderungen sachgerecht zu bewerten und Laufbahnämtern zuzuordnen.
Analytische Verfahren sind dadurch gekennzeichnet, dass die verschiedenen mit der Wahrnehmung einer Stelle verbundenen Anforderungen jede für sich erfasst und bewertet werden. Aus diesen Teilbewertungen wird in einem zweiten Schritt nach einer vorgegebenen Systematik und unter Einbeziehung des unterschiedlichen Gewichts der einzelnen Anforderungen die Gesamtbewertung entwickelt. KGSt
Zur Bewertung von Dienstposten gibt es verschiedene Modelle. Die Dienstpostenbewertung von Verwaltungsreform21 und div. Bewertungsmodell der Gemeindeprüfung bzw. Rechnungshöfe sind vergleichbar. Die Modelle umfassen oft fünf bis sieben Bewertungsmerkmale, wie auch das Modell von Verwaltungsreform21: KGSt
Schwierigkeitsgrad der Informationsverarbeitung / Quantität und Qualität Schwierigkeitsgrad der dienstlichen Beziehungen / Kommunikation
Grad der Selbständigkeit (ohne Anweisung aus eigenem Antrieb)
Grad der Verantwortung (durch die Aufgabe, Ressourcen, Ergebnisse und Führung und Leitung)
Grad des Kraftaufwands bei manuellen Diensten (v.a. einfacher Dienst)
Grad der Vor- und Ausbildung
Grad der Erfahrung in dieser Funktion / anderen Funktionen
Diese Bewertungsmerkmale werden -je nach Modell- entsprechend ihrer Bedeutung unterschiedlich gewichtet. Jedes Bewertungsmerkmal wiederum wird inhaltlich durch Bestimmungsgrößen von Verwaltungsreform21 (weitere Kriterien) definiert, in Beziehung gebracht und in Schwierigkeitsstufen untergliedert. Die einzelnen Schwierigkeiten werden durch Erläuterungen zu den Stufen erneut konkretisiert und mit Stufenwertepunkten versehen. Mit Hilfe des jeweiligen Bewertungsmodells können die Anforderungen aus der Wahrnehmung der Ressourcenverantwortung, die sich im Rahmen des Neuen Steuerungsmodells / Kommunalen Steuerungsmodells ergeben, erfasst und bewertet. Im Zusammenhang Elementen der Verwaltungsreform21erfordern einige Bewertungsmerkmale eine differenzierte Betrachtung (z. B. beim Schwierigkeitsgrad der Informationsverarbeitung, Schwierigkeitsgrad der dienstlichen Kommunikation, Grad der Verantwortung (Ausführungsverantwortung, Leitungsverantwortung bzw. Ressourcenverantwortung
Kontakt: Ihr Team Verwaltungsreform21 – Büro für Personal- und Organisationsberatung – Kommunalberatung Thomas Fedrow
Kalkulation der Kindergartengebühren (U3 / Ü3) und derSchulkindbetreuung (verlässliche Grundschule, Horte an Schulen)
Bis vor kurzem haben sich die Kommunen an dieEmpfehlungen der Elternbeiträge (Kindergartengebühren U3 bzw. Ü3)für Ihren gemeindlichen Kindergarten, der als öffentliche Einrichtung geführt wird, i.d.R. an die Fortschreibung der Gemeinsamen Empfehlung der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände zur Festsetzung der Elternbeiträge angepasst. Die Kommunalaufsicht hat in den vergangenen Jahren aber immer öfter bemängelt, dass eine Kalkulation fehle, die als Grundlage zur Ermittlung der Sätze für die Kindergarten- und Kinderkrippengebühren dienen soll. Verwaltungsreform erstellt die Gebührenkalkulation und führt Sie und die Verwaltungsakteure von internen Abstimmung allen „Zahlen und Daten“ über die Gremienvorlagen (u.a. Diskussionen im Verwaltungsausschuss, Sozialausschuss) zum kommunalen Beschluss im Gemeinderat / Stadtrat.
Die Gebührenkalkulation für Kindergärten und die Schulkindbetreuung erfolgt heutzutage nach den kommunalabgabenrechtlichen Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes. Die sog. Elternbeiträge als öffentliche Gebühr sind je nach Angebot auch unterschiedlicher Natur und Herkunft und sind wie bei anderen Gebührenkalkulation zu ermitteln und den jeweiligen Kostenträgern zuzuordnen. Die Kalkulation muss als Ergebnis eine Kostenobergrenze aufweisen. Der zuständige Gemeinderat bzw. Stadtrat kann dann nach eigenem Ermessen den Kostendeckungsgrad festlegen und sich damit an örtlichen wie auch regionalen Entwicklungen orientieren. Oft wird dabei eine sog. Sozial- oder Familienförderung eingebaut (u.a. Mehrkindförderung bzw. Geschwisterförderung, einkommensabhängige Gebühren, Gebührenbefreiungen).
Kontakt: Ihr Team Verwaltungsreform21 – Büro für Personal- und Organisationsberatung – Kommunalberatung Thomas Fedrow
Interessen ausgleichen durch Coaching und Moderation – Kommunikation setzt ungeahnte Kräfte frei! Personalcoaching und Mediation: Moderation von Führungsseminaren und Ausgleich der Interessen – Inhouse-Seminare.
Kommunale Zielsysteme –Zielfindung, Zielerreichung, Zielcontrolling mit Verwaltung, kommunalen Gremien und Bürgerschaft von der Haushalts- zur Zielklausur des Gemeinderates unter Aufnahme von Bürgerinteressen.
Zusammenführen und Reden: Oberbürgermeister/Bürgermeister und deren Team im Rathaus oder im kommunalen Betrieb sowie deren Gemeinderäte brauchen „HALT“ bei der täglichen Arbeit, aber auch „HALT“ zur strategischen Ausrichtung. Wir fördern die Zusammenarbeit verschiedener Interessengruppen, analysieren gemeinsam Strukturen und Prozesse, moderieren „Runde Tische“ und Workshops. Ihre Aufgabenfelder bearbeiten wir dabei ergebnisorientiert. Wir entwickeln Methoden, um in Beteiligungsprozessen passgenaue Konzepte zu erstellen und entsprechende Handlungsempfehlungen zu liefern.
Wir sind bereit: Moderation von Gemeinderatsklausuren, Stadtrats- und Fraktionsklausuren, Wahlberatung, Workshops der Amtsleiter und Mitarbeiter, Coaching von Oberbürgermeistern/Bürgermeistern und kommunalen Führungskräften, Krisenkommunikation, Moderation und Gestaltung von Stadtmarketing- und Stadtentwicklungsprozessen, Moderation von Bürger-Beteiligungsprozessen, Moderation von Veranstaltung und Podiumsdiskussionen, Medienberatung / Ideensammlung
Interkommunale Zusammenarbeit –Gemeinsam können Kommunen mehr und preiswerter, z.B. Personalamt und Kämmerei, Bauhofleistungen, Revision, Jugendverkehrsschule, Kulturamt.
Korruptionsprävention –Aufbau eines Sicherungssystems für die Bereiche Verwaltung, Finanzen und Bau durch Erkennen und Stoppen des Missbrauchs einer Vertrauensstellung.
Kontakt: Ihr Team Verwaltungsreform21 – Büro für Personal- und Organisationsberatung – Kommunalberatung Thomas Fedrow
Wir helfen, damit Sie es dann selbst können: Örtliches Projektmanagement in komplexen Reorganisationsvorhaben (z. B. Verwaltungsreform21, Neues Steuerungsmodell). Wir schaffen das Kommunale Steuerungsmodell.
Organisationshandwerk I – Analyse und Neuausrichtung der Geschäftsprozesse (Geschäftsprozessoptimierung anhand der Abläufe, Produkte), der Stellen und der Organisation (auch Produktorientiertes Modell): Stellenbeschreibung, Personalbedarf,Personalkostencontrolling (Kosten eines Arbeitsplatzes).
Schwerpunkt der Untersuchung soll die Personalbedarfs – Ermittlung sein. Dabei soll errechnet werden, welcher objektive Personalbedarffür die wahrzunehmenden Aufgaben erforderlich ist. Dabei orientieren wir uns an der durchschnittlichen Leistungsfähigkeit eines Mitarbeiters. Die subjektive Leistungsfähigkeitder vorhandenen Mitarbeiter bleibt bei dieser Betrachtung außer Acht. Diese subjektive Einschätzung muss der jeweilige Vorgesetzte treffen können. Wir führen daher auch Führungskräfteinterviews durch. Soweit bei den örtlichen Erhebungen Verbesserungen in der Ablauforganisation bzw. in der Aufbauorganisation erkannt werden, werden diese von uns mitangesprochen. Wir denken hier insbesondere an Aufgabenüberschneidungen. Wir optimieren mit Ihnen die zukünftige Aufgabenerfüllung. Sie erhalten im Übrigen einen gutachterlichen Bericht zu allen aufgeworfenen Fragen mit Antworten und einem SOLL-IST-Vergleich und Vorschlägen zur Umsetzung.
Anerkannte Richtwerte, Kennzahlen und eigene Erfahrungswerte: Aus einer Vielzahl von Untersuchungen kennen wir die Praxis in den Kommunalverwaltungen unterschiedlicher Größe (Gemeinden, Städte und Landratsämter) und haben eigene Erfahrungswerte und Kennzahlen erarbeitet, die wir in rund 25jähriger Tätigkeit als Organisationsberatung gesammelt haben. Wir nutzen die Erfahrung der Gemeindeprüfungsanstalten und Rechnungshöfe aus ganz Deutschland. Wichtig ist uns die örtliche Besonderheiten zu sehen und zu beachten.
Plausibilitätsprüfung: Manche Bereiche der Kommune könnten ggf. im Personalbedarf nur schwer quantifiziert werden. In dem Falle werden Plausibilitätsprüfungen durchgeführt, um so festzustellen, ob die angegebenen Prozentangaben in der Stellenbeschreibung realistisch erscheinen. Wir kennen die jährliche Arbeitszeit eines Durchschnittsbediensteten, so dass wir nachvollziehen können, ob eine Plausibilität des Arbeitsanfalles mit der Prozentbelastung vorhanden ist.
Kontakt: Ihr Team Verwaltungsreform21 – Büro für Personal- und Organisationsberatung – Kommunalberatung Thomas Fedrow