Unser Team ist Ihr Berater für Stellenbewertungsprojekte: Bewertung und Qualitätssicherung von Beamtenstellen bzw. Tarifstellen: (TVöD-V – TVöD-VKA-, TV-L, TVöD – Bund-, TV-V, Sondertarife). Insbesondere Bewertungen nach dem TV Sozial- und Erziehungsdienst sind eine Besonderheit (TV SuE – PDF).
Durchführung von Arbeitsplatzinterviews (vor Ort oder per Videokonferenz) und der Erarbeitung von Stellenbeschreibungen.
Teil A, Allgemeiner Teil, I. Allgemeine Tätigkeitsmerkmale (Eingruppierung)
2017-01-01-Entgeltordnung Gesamtfassung (PDF)
1. Entgeltgruppe 1 (einfachste Tätigkeiten). Die Entgeltgruppe 1 ist bei den Tätigkeitsmerkmalen der Entgeltgruppen 2 bis 9a (handwerkliche Tätigkeiten) und Entgeltgruppen 2 bis 12 (Büro-, Buchhalterei-, sonstiger Innendienst und Außendienst) nachrichtlich mit aufgeführt. TThomas Fedrow
2. Entgeltgruppen 2 bis 9a (handwerkliche Tätigkeiten) – Anlage 1
Handwerkliche Tätigkeiten |
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EG 1 bis EG 4: An- und Ungelernte (Beamte = einfacher Dienst) | ||
EG 5 bis EG 9a: mindestens mit 3-jähriger Ausbildung (Mittlerer Dienst) | ||
EG | Ausbildung | Anforderungen, (Beschäftigte mit) |
1 | Keine | einfachste Tätigkeiten |
2 | Keine | einfachen Tätigkeiten |
3 | keine Einarbeitung: 2-4 Wochen |
Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 2 heraushebt, dass sie eine eingehende fachliche Einarbeitung erfordert. |
4 | weniger 3 J. Einarbeitung: 5-8 Wochen |
1. Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von weniger als drei Jahren, die in ihrem oder einem diesem verwandten Beruf beschäftigt werden. |
4 | weniger 3 J. | 2. Beschäftigte mit schwierigen Tätigkeiten. |
5 | mind. 3 J. | Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren, die in ihrem oder einem diesem verwandten Beruf beschäftigt werden. |
6 | mind. 3 J. | Beschäftigte der Entgeltgruppe 5, die hochwertige Arbeiten verrichten. |
7 | mind. 3 J. | Beschäftigte der Entgeltgruppe 5, die besonders hochwertige Arbeiten verrichten. |
8 | mind. 3 J. | Beschäftigte der Entgeltgruppe 5, deren Tätigkeiten in landesbezirklichen Tarifverträgen abschließend aufgeführt sind. Achtung: Fernerkatalog, Bezirkslohntarifvertrag Nr. 5 G, 05. April 1991 – in z.B. Baden-Württemberg Bezirkslohntarifvertrag 5G (PDF) Baden-Württemberg Achtung Freistaat Bayern: Die Stellenbewertung für ehemalige Arbeiter im Freistaat Bayern wurde neu geregelt: Es gilt inzwischen das „Entgeltgruppenverzeichnis handwerkliche Tätigkeiten Bayern“ (13. Landesbezirklicher Tarifvertrag / 13. LBzTV) mit Inkrafttreten zum 01.01.2020). Vgl. Übersicht VWR21 (PDF) und Anlage 1a – Entgeltgruppenverzeichnis handwerkliche Tätigkeiten Bayern (13. Landesbezirklicher Tarifvertrag (13. LBzTV) / PDF |
9a | mind. 3 J. | Beschäftigte der Entgeltgruppe 5, deren Tätigkeiten in landesbezirklichen Tarifverträgen abschließend aufgeführt sind.Achtung: Fernerkatalog, Bezirkslohntarifvertrag Nr. 5 G, 05. April 1991 – in z.B. Baden-Württemberg Bezirkslohntarifvertrag 5G (PDF) Baden-WürttembergAchtung Freistaat Bayern: Die Stellenbewertung für ehemalige Arbeiter im Freistaat Bayern wurde neu geregelt: Es gilt inzwischen das „Entgeltgruppenverzeichnis handwerkliche Tätigkeiten Bayern“ (13. Landesbezirklicher Tarifvertrag / 13. LBzTV) mit Inkrafttreten zum 01.01.2020). Vgl. Übersicht VWR21 (PDF) und Anlage 1a – Entgeltgruppenverzeichnis handwerkliche Tätigkeiten Bayern (13. Landesbezirklicher Tarifvertrag (13. LBzTV) / PDF |
3. Entgeltgruppen 2 bis 12 (Büro-, Buchhalterei-, sonstiger Innendienst und Außendienst) – Anlage 2
EG (1) 2 bis EG 8 mit mindestens 2- oder 3-jähriger Ausbildung (bis mittlerer Dienst) |
EG | Ausbildung | Anforderungen, (Beschäftigte mit) |
1 | keine | einfachsten Tätigkeiten |
2 | keine | mit einfachen Tätigkeiten |
3 | keine Einarbeitung: 2-4 Wochen |
Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 2 heraushebt, dass sie eine eingehende fachliche Einarbeitung erfordert. |
4 | keine Einarbeitung: 5-8 Wochen |
1. Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 3 heraushebt, dass sie mindestens zu einem Viertel gründliche Fachkenntnisse erfordert. |
4 | keine Einarbeitung: 5-8 Wochen |
2. Beschäftigte mit schwierigen Tätigkeiten. |
5 | mind. 3 Jahre | 1. Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren und entsprechender Tätigkeit. |
5 | mind. 3 Jahre | Beschäftigte, deren Tätigkeit gründliche Fachkenntnisse erfordert. |
6 | mind. 3 Jahre | Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1, deren Tätigkeit gründliche und vielseitige Fachkenntnisse erfordert, sowie Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 2, deren Tätigkeit vielseitige Fachkenntnisse erfordert. |
7 | mind. 3 Jahre | Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit mindestens zu einem Fünftel selbstständige Leistungen erfordert. |
8 | mind. 3 Jahre | Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit mindestens zu einem Drittel selbständige Leistungen erfordern. |
EG 9 bis EG 12: Bachelor- oder Fachhochschulabschluss (gehobener Dienst) |
EG | Ausbildung | Anforderungen, (Beschäftigte mit) |
9a | Bachelor/FH | Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit selbständige Leistungen erfordern. |
9b | Bachelor/FH | 1. Beschäftigte mit abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben. |
9b | Bachelor/FH | 2. Beschäftigte, deren Tätigkeit gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbstständige Leistungen erfordern. |
9c | Bachelor/FH | Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 9b heraushebt, dass sie besonders verantwortungsvoll ist. |
10 | Bachelor/FH | Beschäftigte, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 9c heraushebt. |
11 | Bachelor/FH | Beschäftigte, deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 9c heraushebt. |
12 | Bachelor/FH | Beschäftigte, deren Tätigkeit sich durch das Maß der damit verbundenen Verantwortung erheblich aus der Entgeltgruppe 11 heraushebt. |
„Neue Entgeltordnung zum TVöD für den Bereich der VKA ab 01. Januar 2017“ weiterlesen