Gestaltung von Veränderungsprozessen – Verwaltungsreform21
Abwicklung und Begleitung von Organisationsentwicklungs-Projekten mit dem Blick auf eine nachhaltige Haushaltskonsolidierungen und Effizienzsteigerung.
Abwicklung und Begleitung von Organisationsentwicklungs-Projekten mit dem Blick auf eine nachhaltige Haushaltskonsolidierungen und Effizienzsteigerung.
Personalmanagement ganzheitlich denken: Mitarbeitergewinnung und Mitarbeiterbindung mit aktuellen Handlungsfeldern: Führungskultur, Ausbildungs- und Fortbildungskonzepte, Digitalisierung der Verwaltung, Motivationsprogramme und Arbeitsplatzzufriedenheit, Mitarbeitergespräche, Mitarbeiter- und Kundenbefragungen, Betriebliches Gesundheitsmanagement. Mentoren helfen neue Kräfte zu bündeln und „einzuarbeiten“.
Personalentwicklungskonzepte leben / Personal-Kennzahlensysteme einfach führen: mit Personalentwicklung die Kommune gestalten: Bericht in der Innovativen Verwaltung: „Personalentwicklung ist Basis für Veränderungsprozesse“ (PDF)– Starten Sie den Veränderungsprozess durch einen Kulturwandel innerhalb Ihrer Kommune – Nehmen Sie Führungskräfte und Beschäftigte mit, um den gesellschaftlichen Wandel und die Trends des Bürgerservice, des Bürgerengagements und der Digitalisierung zu nutzen
Personalcontrolling – Kosten (Kosten eines Arbeitsplatzes) und Controlling-Bericht „Personal mit Kennzahlen“
Leistungsbewertung nach TVöD-V (§ 18 TVöD) und Beurteilungswesen für Beamte: Dienstvereinbarungen, Einführungsbegleitung, Führungskräfteschulungen, Evaluation
Alternative Entgeltanreiz-Systeme nach § 18a TVöD-V über Gutscheine oder sonstige Förderungen (Kita-Zuschuss, Arbeitgeberzuschüsse dgl.) – Aufbau eines umgewidmenten Budgets mit Dienstvereinbarungen, Einführungsbegleitung, Evaluation
Headhunting: Das Vorgehen für die Bewerber-Identifizierung erfolgt durch eine systematische Analyse des spezifischen Arbeitsmarkts und Positionsumfelds durch die Research-Arbeit von Verwaltungsreform21. Abgestuftes Verfahren zur Vermittlung von Beschäftigten und Beamten für Kommune und öffentliche Betriebe (Eigenbetrieb, IKZ-Rechtsform, GmbH) durch gezielte Kandidatensuche, Auswahl, Einstellungsgespräch. Vorschlag von Bewerbern aus dem Personalbewerber-Pool von Verwaltungsreform21.
Coaching: Begleitung und Beratungvon Führungskräften im Rahmen von umfassenden Veränderungsprozessen.
Konfliktmanagement: Mediation, Einstellungs- und Trennungsmanagement / outplacement.
Erstellung neuer Stellenbeschreibungenmit / ohne Arbeitsplatzinterview.
Organisationshandwerk I –Analyse und Neuausrichtung der Geschäftsprozesse (Geschäftsprozessoptimierung), der Stellen und der Organisation auf Basis neuer Stellenbeschreibung.
Personalbedarfsermittlung nach anerkannten Kennzahlen und örtlichen Erhebungen.
Stellenbewertung für Beschäftigte (ehemals: Angestellte, Arbeiter) nach TVöD (TV-L) und Sonderregelungen: Sachgerechte Eingruppierung von IUK-Beschäftigte, Beschäftigte in Kassen, Kassenleiter, Vollstreckungsbeamte, Gemeindlicher Vollzugsdienst, Erziehungs- und Sozialberufe – Erzieherinnen, handwerkliche Tätigkeiten (Arbeiter) Techniker, Meister, Waldarbeiter, Ingenieure, Feuerwehr, Feuerwehrkommandanten, Feuerwehrgerätewarte, Dipl.-Bibliothekare / Dipl.-Bibliothekarinnen, Schulhausmeister, Hausmeister, Schulsekretärinnen, Beschäftigte in Gesundheitsberufen und viele mehr.
Ausrichtung nach den Bereichen:Steuerung, Steuerungsunterstützung, interne Dienstleister und Fachbereiche des Bürgerservice, z.B. Baubürgerbüro
Organisationshandwerk II –Beratung zur Reorganisation manueller Dienste (Bauhof, Gebäude- und Hausmeisterservice) und Ausgliederung (z.B. Eigenbetrieb, Teilprivatisierung).
Bewertung von Beamtenstellen – Das analytische Bewertungsverfahren: Unser Team ist Ihr Berater für Stellenbewertungsprojekte: Bewertung und Qualitätssicherung von Beamtenstellen bzw. Tarifstellen: (TVöD-V, TVöD-VKA, TV-L, TVöD-Bund-, TV-V, TV-A, Sondertarife). Durchführung von Arbeitsplatzinterviews (vor Ort oder per Videokonferenz) samt der Erarbeitung von Stellenbeschreibungen. KGSt
Zu unterscheiden ist bei:
Beamte = analytisches Bewertungsverfahren der Eingruppierung nach Verwaltungsreform21 KGSt
Beschäftigte = Tätigkeitsmerkmale für summarisches Verfahren der Eingruppierung
Nach § 18 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) sind die Funktionen der Beamten und Soldaten nach den mit ihnen verbundenen Anforderungen sachgerecht zu bewerten und Laufbahnämtern zuzuordnen.
Analytische Verfahren sind dadurch gekennzeichnet, dass die verschiedenen mit der Wahrnehmung einer Stelle verbundenen Anforderungen jede für sich erfasst und bewertet werden. Aus diesen Teilbewertungen wird in einem zweiten Schritt nach einer vorgegebenen Systematik und unter Einbeziehung des unterschiedlichen Gewichts der einzelnen Anforderungen die Gesamtbewertung entwickelt. KGSt
Zur Bewertung von Dienstposten gibt es verschiedene Modelle. Die Dienstpostenbewertung von Verwaltungsreform21 und div. Bewertungsmodell der Gemeindeprüfung bzw. Rechnungshöfe sind vergleichbar. Die Modelle umfassen oft fünf bis sieben Bewertungsmerkmale, wie auch das Modell von Verwaltungsreform21: KGSt
Schwierigkeitsgrad der Informationsverarbeitung / Quantität und Qualität Schwierigkeitsgrad der dienstlichen Beziehungen / Kommunikation
Grad der Selbständigkeit (ohne Anweisung aus eigenem Antrieb)
Grad der Verantwortung (durch die Aufgabe, Ressourcen, Ergebnisse und Führung und Leitung)
Grad des Kraftaufwands bei manuellen Diensten (v.a. einfacher Dienst)
Grad der Vor- und Ausbildung
Grad der Erfahrung in dieser Funktion / anderen Funktionen
Diese Bewertungsmerkmale werden -je nach Modell- entsprechend ihrer Bedeutung unterschiedlich gewichtet. Jedes Bewertungsmerkmal wiederum wird inhaltlich durch Bestimmungsgrößen von Verwaltungsreform21 (weitere Kriterien) definiert, in Beziehung gebracht und in Schwierigkeitsstufen untergliedert. Die einzelnen Schwierigkeiten werden durch Erläuterungen zu den Stufen erneut konkretisiert und mit Stufenwertepunkten versehen. Mit Hilfe des jeweiligen Bewertungsmodells können die Anforderungen aus der Wahrnehmung der Ressourcenverantwortung, die sich im Rahmen des Neuen Steuerungsmodells / Kommunalen Steuerungsmodells ergeben, erfasst und bewertet. Im Zusammenhang Elementen der Verwaltungsreform21erfordern einige Bewertungsmerkmale eine differenzierte Betrachtung (z. B. beim Schwierigkeitsgrad der Informationsverarbeitung, Schwierigkeitsgrad der dienstlichen Kommunikation, Grad der Verantwortung (Ausführungsverantwortung, Leitungsverantwortung bzw. Ressourcenverantwortung KGSt
Kontakt: Ihr Team Verwaltungsreform21 – Büro für Personal- und Organisationsberatung – Kommunalberatung
Mobil: 0160/3210967 I post@verwaltungsreform21.de KGSt
Wir helfen, damit Sie es dann selbst können: Örtliches Projektmanagement in komplexen Reorganisationsvorhaben (z. B. Verwaltungsreform21, Neues Steuerungsmodell).
Organisationshandwerk I – Analyse und Neuausrichtung der Geschäftsprozesse anhand einer Digitalisierungskonzeption (Geschäftsprozessoptimierung anhand der Abläufe, Produkte), der Stellen und der Organisation (auch Produktorientiertes Modell): Stellenbeschreibung, Personalbedarf / Stellenbedarf, Personalkostencontrolling (Kosten eines Arbeitsplatzes).
Personalbedarfsermittlung und natürlich anschließend dazu:
Ausrichtung nach den Bereichen des Kommunalen Steuerungsmodells:Steuerung (Zentrale Steuerung), Steuerungsunterstützung, interne Dienstleister (Zentrale Service) und Fachbereiche des Bürgerservice bzw. der Bürgerdienstleistungen mit hoher Bürgerservice imBürgerbüro und durch das Baubürgerbüro. Wir bilden dort nachhaltig Teamstrukturen und Schaffung klare Strukturen desFront-Office und Back-Office.
Digitalisierung: nach Innen durch: Elektronisches Dokumentenmanagement und E-Workflow und nach Außen: Moderne E-Bürgerservices rund um die Uhr
Seit Anfang der 90iger Jahre arbeiten Verwaltungen in Deutschland an E-Bürgerservice-Lösungen. Ausgelöst durch das Onlinezugangsgesetz (OZG) soll nun mit dem Portalverbund und dem interoperablen Nutzerkonto bis Ende 2022 eine bundesweit vernetzte E-Government-Infrastruktur aufgebaut werden, in den Bürgern und Unternehmen Verwaltungsleistungen online bereitgestellt werden. Die Attraktivität des Portalverbunds wird in großem Maß von den kommunalen Serviceportalen und ihren Online-Angeboten abhängen.
Der Aufbau einer ganzheitlichen Digitalisierung von Prozessen hat hohe Chancen der sachgerechten Anpassung der Arbeitsabläufe. Durch die Verknüpfung von Antragsdaten mit Fachverfahren und Servicekonten zur Authentifizierung, der elektronischen Vorgangsbearbeitung und der E-Akte und E-Rechnung, mobiler Datenbearbeitung, E-Payment bzw. E-Rechnung und einem Outputmanagement entwickelt sich das stark kundenorientierte E-Bürgerservice-Angebot eines Serviceportals zu einem wichtigen Baustein der internen Prozessoptimierung (Elektronisches Dokumentenmanagement und E-Workflow). Prozesse können dann völlig medienbruchfrei gestaltet werden, was die Verwaltungseffizienz intern erheblich steigert.
Organisationshandwerk II –Beratung zur Reorganisation manueller Dienste (Bauhofkonzeption, Gebäude- und Hausmeisterservice / Hausmeisterdienste, Hausmeisterkonzepte, Reinigungskonzepte) und Ausgliederung (z.B. Eigenbetrieb, Teilprivatisierung, GmbH, Fusion). Wir suchen mit Ihnen die wirtschaftlichste Betriebsformalternative.
Wir schaffen Ihr kommunales Gebäudemanagementmit dem Technischen, Kaufmännischen und Infrastrukturellen Gebäudemanagementmit den Kernaufgaben: Bewirtschaftung, Hochbau, laufende Bauunterhaltung, Reinigung (u.a. Organisation der Reinigungskräfte), Hausmeisterdienste / Schulhausmeisterdienste (u.a. Organisation der Kräfte in Pools). Wir beraten auch Wohnungsbaugesellschaften in öffentlicher oder privater Hand.
Raumkonzepte: Raumbedarf für die Verwaltung und den Bauhof.
Der Feuerwehrbedarfsplan zwischen Bedarf und Wunschdenken – zentrale und dezentrale Feuerwehrgerätehäuser. Auch das Standesamt, das Baurechtsamt, die Stadtkämmerei oder die Stadtkasse gehören alle Jahre auf den Prüfstand, ob IuK hilft oder hindert.
Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen und Bildungs- und Betreuungskonzept von 0 bis 18 Jahren:Die kommunale Bedarfsplanung ist ein kontinuierlicher Prozess, in dem alle Beteiligten der Kindertagesbetreuung mit einbezogen sind. Zu berücksichtigen sind natürlich Änderungen der grundlegenden Gesetze zur Kindertagesbetreuung, etwa der Ausbau der Plätze für Kinder unter drei Jahren und der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz seit 2013 für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. § 3 Kindertagesbetreuungsgesetz verpflichtet die Städte und Gemeinden, eine örtliche Kindergartenbedarfsplanung vorzunehmen, um auf ein ausreichendes und bedarfsgerechtes Betreuungsangebot für Kinder über und unter drei Jahren hinzuwirken. Wir sind hierzu gerne Ihre Partner. Publikation: Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen und Bildungs- und Betreuungskonzept von 0 bis 18 Jahren
Organisationshandwerk III – Stellenbewertung nach dem Tarifvertrag für die Versorgungsbetriebe (TV-V, also: Stadtwerke, Verkehrsbetriebe).
Organisationshandwerk IV – ”Vom Rechnungsprüfungsamt zur modernen Revision”.
Wir sind Ihre Kommunalberatung!
Kontakt: Ihr Team Verwaltungsreform21 – Büro für Personal- und Organisationsberatung – Kommunalberatung
Neue Entgeltordnung – TVöD – Stellenbewertung – Kommunalberatung
Unser Team ist Ihr Berater für Stellenbewertungsprojekte: Bewertung und Qualitätssicherung von Beamtenstellen bzw. Tarifstellen: (TVöD-V – TVöD-VKA-, TV-L, TVöD – Bund-, TV-V, Sondertarife). Durchführung von Arbeitsplatzinterviews (vor Ort oder per Videokonferenz) und der Erarbeitung von Stellenbeschreibungen. KGSt
Teil A, Allgemeiner Teil, I. Allgemeine Tätigkeitsmerkmale (Eingruppierung)
1. Entgeltgruppe 1 (einfachste Tätigkeiten). Die Entgeltgruppe 1 ist bei den Tätigkeitsmerkmalen der Entgeltgruppen 2 bis 9a (handwerkliche Tätigkeiten) und Entgeltgruppen 2 bis 12 (Büro-, Buchhalterei-, sonstiger Innendienst und Außendienst) nachrichtlich mit aufgeführt. Thomas Fedrow
2. Entgeltgruppen 2 bis 9a (handwerkliche Tätigkeiten) – Anlage 1
Handwerkliche Tätigkeiten
EG 1 bis EG 4: An- und Ungelernte (Beamte = einfacher Dienst)
EG 5 bis EG 9a: mindestens mit 3-jähriger Ausbildung (Mittlerer Dienst)
EG
Ausbildung
Anforderungen, (Beschäftigte mit)
1
Keine
einfachste Tätigkeiten
2
Keine
einfachen Tätigkeiten
3
keine Einarbeitung: 2-4 Wochen
Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 2 heraushebt, dass sie eine eingehende fachliche Einarbeitung erfordert.
4
weniger 3 J. Einarbeitung: 5-8 Wochen
1. Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von weniger als drei Jahren, die in ihrem oder einem
diesem verwandten Beruf beschäftigt werden.
4
weniger 3 J.
2. Beschäftigte mit schwierigen Tätigkeiten.
5
mind. 3 J.
Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren, die in ihrem oder einem diesem verwandten
Beruf beschäftigt werden.
6
mind. 3 J.
Beschäftigte der Entgeltgruppe 5, die hochwertige Arbeiten verrichten.
7
mind. 3 J.
Beschäftigte der Entgeltgruppe 5, die besonders hochwertige Arbeiten verrichten.
3. Entgeltgruppen 2 bis 12 (Büro-, Buchhalterei-, sonstiger Innendienst und Außendienst) – Anlage 2
EG (1) 2 bis EG 8 mit mindestens 2- oder 3-jähriger Ausbildung (bis mittlerer Dienst)
EG
Ausbildung
Anforderungen, (Beschäftigte mit)
1
keine
einfachsten Tätigkeiten
2
keine
mit einfachen Tätigkeiten
3
keine Einarbeitung: 2-4 Wochen
Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 2 heraushebt, dass sie eine eingehende fachliche Einarbeitung erfordert.
4
keine Einarbeitung: 5-8 Wochen
1. Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 3 heraushebt, dass sie mindestens zu einem Viertel
gründliche Fachkenntnisse erfordert.
4
keine Einarbeitung: 5-8 Wochen
2. Beschäftigte mit schwierigen Tätigkeiten.
5
mind. 3 Jahre
1. Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer
von mindestens drei Jahren und entsprechender Tätigkeit.
5
mind. 3 Jahre
Beschäftigte, deren Tätigkeit gründliche Fachkenntnisse erfordert.
6
mind. 3 Jahre
Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1, deren Tätigkeit gründliche und vielseitige Fachkenntnisse erfordert, sowie Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 2, deren Tätigkeit vielseitige Fachkenntnisse erfordert.
7
mind. 3 Jahre
Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit mindestens zu einem Fünftel selbstständige Leistungen erfordert.
8
mind. 3 Jahre
Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit mindestens zu einem Drittel selbständige Leistungen erfordern.
EG 9 bis EG 12: Bachelor- oder Fachhochschulabschluss (gehobener Dienst)
EG
Ausbildung
Anforderungen, (Beschäftigte mit)
9a
Bachelor/FH
Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit selbständige Leistungen erfordern.
9b
Bachelor/FH
1. Beschäftigte mit abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.
9b
Bachelor/FH
2. Beschäftigte, deren Tätigkeit gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbstständige Leistungen erfordern.
9c
Bachelor/FH
Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 9b heraushebt, dass sie besonders verantwortungsvoll ist.
10
Bachelor/FH
Beschäftigte, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 9c heraushebt.
11
Bachelor/FH
Beschäftigte, deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 9c heraushebt.
12
Bachelor/FH
Beschäftigte, deren Tätigkeit sich durch das Maß der damit verbundenen Verantwortung erheblich aus der Entgeltgruppe 11 heraushebt.