Stadtwerke im Fokus

Versorgungsbetriebe und Stadtwerke im Fokus – Stellenbewertung nach TV-V, Überleitung in den TV-V, Betriebsvereinbarungen nach TV-V: Personalberatung – Unternehmensberatung für Kommunen und ihre Öffentlichen Betriebe

Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer von Stadtwerken sind oft mit vielen Fragen beschäftigt: Technik & Innovationen wie intelligente Stromnetze – Smart Grid  I  Regulierungsmanagement I Controlling I Verwaltung I Personal und nicht zu vergessen die Freuden des „harten Wettbewerbs und der Regulierung“. Auch die Stellenbewertung ist ein wichtiger Baustein, um Arbeitszufriedenheit und eine faire Bezahlung zu sicher. Der TV-V gilt seit über 20 Jahren als spartenspezifischer Tarifvertrag für die Versorgungsbetriebe. Er gilt u.a. für Stadtwerke, wenn wir auf Kommunen sehen. Seine Anwendung geht aber weit über die Versorgung hinaus, z.B. für Klärwerke, Bäder (Freibad, Hallenbad), Verkehrsbetriebe, Wasserwerke und Wasserverbände, Abfallwirtschaft, Entsorgungsbetriebe oder Müllabfuhr-Zweckverbande.

Beitrag bei Kommunaltopinform: Ein Kommunalprofi leistet Hilfe beim Einmaleins des TV-V

Übersicht TV-V Entgeltgruppenverzeichns mit Tätigkeitsmerkmalen

Übersicht TV-V Entgeltgruppenverzeichns mit Tätigkeitsmerkmalen von Verwaltungsreform21 (PDF; 17. Änderungsfassung)

Es gilt für die Bewertung der TV-V vom 05.10.2000 mit dem 17. Änderungstarifvertrag vom 17. April 2023 (in Kraft: seit 01.01.2023)

Vergleichen Sie die Eingruppierungsstufen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD/TV-V) versus Beamtenbesoldung

Beitrag zum TV-V in Kommunaltopinform

Ihr Team Verwaltungsreform21 – Büro für   Personal- und Organisationsberatung: Partner der Stadtwerke

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Tätigkeiten und Funktionen in Versorgungsbetrieben (TV-V):

 Kaufmännischer Bereich:

– Regulierungsmanager / Regulierungsmanagement (Verfahren der Bundesnetzagentur / BNetzA, ggf. über Landesregulierungskammer im Vereinfachten Verfahren: Stromnetzbetrieb:  Vereinfachtes Verfahren nach § 24 ARegV,  wenn es unter 30.000 Anschlüsse sind bzw. im Gasnetzbetrieb: Regelverfahren, wenn es unter 15.000 Anschlüsse sind; ansonsten Regelverfahren mit der BNetzA);

– Manager für Marktkommunikation, Manager für Lieferantwechsel Vertrieb, (Lieferantenprozesswechsel / GPKE, Wechselprozesse / MPES, Wechselprozesse im Messwesen / WiM, Marktkommunikation / MaKo;

– Manager für den Markprozess Netze (Netzbetreiberwechsel)

– Bilanzkreismanager (Bilanzkreisrechnung / MaBiS) oder Energiedatenmanager (Energiedatenmanagement)

– Energiedienstleistungen / EDL, Energiebeschaffungsmanagement

– Asset-Manager / Assetmanagement

– Rechnungswesen / Beteiligungen

– Controller

– Vertrieb Geschäftskunden / Sonderkunden

– Shared Services und Vertrieb

– Kundenbetreuung

– Verwaltung, Personal, IUK, Finanzen, Stabsstellen

 – Buchhaltung

– IT-Fachkräfte

– Marketing / Unternehmensentwicklung

 Technischer Bereich

– Facharbeiter, Techniker, Meister, Monteure, Handwerker (v.a. Montagearbeiten von diesen Personen in Netzen bzw. Anlagen wie Gas, Wasser, Fernheizung, Kabel, Freileitung) als Anlagen-Meister oder Netzmeister (sog. Handwerksmeister: Elektrotechniker, Metallbauer, Installateure und Heizungsbauer, Maler und Lackierer) und Industriemeister (z.B. Industriemeister – Elektrotechnik, -Leitungsbau, -Rohrnetzbau/Betrieb, -Wassermeister), Ingenieure

– Technischen Dienste Netze / Netzwirtschaft

– Arbeitnehmer Materialwirtschaft

– Zähl- und Messwesen, Zählermanagement

– Leittechnik

– Schaltwart, Wasserwart / Wassermeister

– Elektrofachkraft / Techniker

– Fachkraft / Wasserversorgungstechnik / Betriebsführung

– Biotechnologischer / Chemisch-techn. Labor-Assistent

– Ingenieur für Wasserwirtschaft, Umwelttechnik (Bachelor/Master)

– Bauingenieur Tiefbau / Wasser / Versorgung

– Water Technologie / Master of Engineering

– Wassertechnologie / Boden

– laufender Betrieb, Anlagen- und Netzbau

Weitere Beispiele nach dem TV-V (weitere Fallgruppen):

2.1     Reinigen von Werkstätten und Labors
2.2     Einfache Bürotätigkeiten (wie Führen von einfachen
Listen, Mithilfe bei der Postabfertigung, Registratur, Fotokopieren)

2.3   Tätigkeit als Bote

3.1     Tätigkeiten als Messgehilfe

3.2     Tätigkeiten als Zählerableser

3.3     Tätigkeiten als Pförtner

3.4     Tätigkeiten als Telefonist

4.3.1     Verwaltung von Lagern und Magazinen
4.3.2     Tätigkeiten als Fahrer von Kraftfahrzeugen
4.3.3     Tätigkeiten als Schreibkraft
4.3.4     Montagearbeiten in Netzen
(Gas, Wasser, Fernheizung, Kabel, Freileitung)

5.4.1.     Bedienen und Überwachen von Kraftwerksmaschinen
5.4.2.     Tätigkeiten als Schaltwart
5.4.3.     Tätigkeiten als Wasserwart
5.4.4.     Tätigkeiten als geprüfter Kesselwärter
5.4.5.     Tätigkeiten als Fahrer von Kraftfahrzeugen mit mehr als 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht
5.4.6.     Fahren und Bedienen von Spezialkraftfahrzeugen
(wie Kraftfahrzeug mit komplizierten Arbeitsmaschinen)
5.4.7.     Montagearbeiten in Netzen (Gas, Wasser, Fernheizung, Kabel, Freileitung)
5.4.8.     Tätigkeiten als kaufmännischer Sachbearbeiter

6.4.1     Handwerks- und Industriemeister mit entsprechenden Tätigkeiten

6.4.2     Staatlich geprüfte Techniker mit entsprechenden Tätigkeiten

6.4.3     Technische Assistenten mit entsprechenden Tätigkeiten

7.4.1     Handwerks- und Industriemeister mit fachlicher Aufsicht über Handwerker oder Facharbeiter
7.4.2     Handwerks- und Industriemeister, die die Voraussetzungen der Ausbildereignungs-Verordnung erfüllen und in der Berufsausbildung entsprechend tätig sind
7.4.3     Komplizierte Instandhaltungs-, Reparatur- und Überholungsarbeiten an Hochspannungs- und Hochleistungsschaltgeräten oder leittechnischen Anlagen von mindestens 110 KV
7.4.4     Versorgungstechnische, vertragsrechtliche und energiewirtschaftliche Kundenberatung
7.4.5     An- und Abfahren aller Kraftwerksanlagen und Eingreifen bei Störungen als Kraftwerker mit Kraftwerkerprüfung

8.4.1     Handwerks- und Industriemeister, die große Arbeitsstätten (Bereiche, Werkstätten, Abteilungen oder Betriebe) fachlich beaufsichtigen, in denen Handwerker oder Facharbeiter beschäftigt sind

8.4.2     An- und Abfahren von Kraftwerksblöcken mit einer Leistung von mehr als 100 MW und Eingreifen bei Störungen als Kraftwerker mit Kraftwerkerprüfung

8.4.3     Erstellen von Kostenangeboten und Bearbeiten von Versorgungsanfragen in mehreren Energiesparten

8.4.4     Selbständiges Anfertigen, Ändern und Pflegen von DV-Programmen und DV-Programmbausteinen

9.4.1     Handwerks- und Industriemeister, die ausdrücklich zu Leitern von großen Arbeitsstätten, in denen Handwerker oder Facharbeiter beschäftigt sind, bestellt sind
9.4.2     Bau und Betrieb von Netzen einschließlich Personal- und Materialeinsatz
9.4.3     Abschließende Bearbeitung und Zuordnung von aktivierungspflichtigen und nicht aktivierungspflichtigen Aufträgen und deren Weiterberechnung
9.4.4     Abrechnung von schwierigen und speziellen Verträgen der Sonderabnehmer
9.4.5     Selbständiges Anfertigen, Ändern und Pflegen von  DV-Programmen und DV-Programmbausteinen mittleren Schwierigkeitsgrades

10.3.1     Versorgungstechnische, vertragsrechtliche und energiewirtschaftliche Kundenberatung der Sonderabnehmer
10.3.2     Kostenrechnungen, Kostenanalysen, Kalkulationen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen
10.3.3     Bearbeiten von schwierigen Aufgaben in der Finanz-/Anlagenbuchhaltung (Kontierungen, Wertberichtigungen und Abschreibungen) mit Jahresabschlussarbeiten (Bilanz, GuV)
10.3.4     Alleinverantwortliche Überwachung von Energieerzeugungsanlagen
10.3.5     Selbständiges Anfertigen, Ändern und Pflegen von DV-Programmen und DV-Programmbausteinen hohen Schwierigkeitsgrades
10.3.6      Asset-Manager
10.3.7      Bilanzkreismanager

11.4.1     Ermittlung von bereichsübergreifenden Vergleichszahlen, Soll-/Ist-Vergleich und Anwendungsanalysen als Controller
11.4.2     Analysieren, Testen und Einführen von DV-Systemen und deren Wartung als DV-Organisator
11.4.3     Analysieren, Planen, Implementieren und Kontrollieren von Betriebssystemen von Standardsoftware als Systemprogrammierer
11.4.4     Bauleitung von besonders schwierigen Neu- und Erweiterungsbauten im Strom-, Gas-, Wasser- oder Fernwärmenetz
11.4.5     Entwurf, Vortrassierung und Ausschreibung von Leitungs- und Tiefbauprojekten im MS- und HS-Netz von besonderer Schwierigkeit

Interkommunale Zusammenarbeit

Interkommunale Zusammenarbeit - Kommunalberatung
Interkommunale Zusammenarbeit – Kommunalberatung

Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) – Gemeinsam können Kommunen mehr!

Die Bandbreite zur Stärkung durch eine interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) hat drei wesentliche Ziele:

– Im „Front Office“: Mehr Bürgerservice und geringe Wartezeiten bei mehr Qualität („analog wie digital“).

– Im „Back Office“: Höhere Wirtschaftlichkeit und zeitnahe Ergebnisse bei optimalen Arbeitsabläufe.

– Für kleine Kommunen: Sicherstellung eines guten Leistungsangebotes für die Einwohner und die Verwaltung auf Dauer.

Wir denken an die Kernbereiche:

A IKZ „Innenverwaltung“

B IKZ „Bürgerservice / Sicherheit und Ordnung“

C IKZ Bildung, Betreuung, Jugend, Familie, Senioren

D Infrastruktur, Manuelle Dienste, Wasser, Abwasser

Wir haben erfolgreich zur „passenden Rechtsform“ der IKZ über den öffentlich-rechtlichen Vertrag bis hin zur Gründung eines Zweckverbandes beraten (u.a. zum Abwasserzweckverband, zur Verwaltungsgemeinschaft, zur gemeinsamen Nutzung von Infrastruktur und Geräten, Bauhofleistungen, Zentrale Vergabestellen, Feuerwehrkooperationen, Personalpools: Standesamt, Ortsbehörde, Vollzugsdienst oder Rechnungsprüfung/Revision, Personalwesen, Zentraler Einkauf, (Gemeinsamer) Gutachterausschuss, stationäre Jugendverkehrsschulen, Finanzleistungen/Mahnung/Vollstreckung, Kulturangebot und dgl.).

Verwaltungsreform21 erstellt für Kommunen ein IKZ-Gesamtkonzept (Potenzialanalyse) oder berät zu einzelnen Untersuchungsbereichen der zukünftigen Zusammenarbeit. Dabei starten wir mit Ihnen gemeinsam das Projekt, nehmen Ihr Personal auf dem Weg „Zug um Zug“ mit, informieren Sie und Ihre kommunalen Gremien oder Aufsichtsräte und setzen vertrauensvoll mit allen Akteuren die Ergebnisse um.

Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) – Gründung des „Gemeinsamen Gutachterausschusses (GGA)“

Gemeinsamer Gutachterausschuss - Kommunalberatung
Gemeinsamer Gutachterausschuss – Kommunalberatung

 

 

 

 

Bundesweit gibt es ca. 1.200  und allein in Baden-Württemberg noch ca. 900 Gutachterausschüsse, die die Aufgaben zur Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen nach §§ 192 Abs. 1 i.V.m. 193 Baugesetzbuch (BauGB) erfüllen. Nähere Aufgaben sind in den jeweiligen Gutachterausschussverordnungen, so auch in Baden-Württemberg (GuAVO BW 2017) geregelt. Die Gutachterausschüsse sind dort bei den Gemeinden als eigenständige Behörden zu bilden. Mit der Reform der Gutachterausschüsse ist insbesondere eine Konzentration von Fallbearbeitungen (Erstellung von Wertgutachten, Kauffälle / Kaufpreissammlung) erwünscht. So soll in Baden-Württemberg nach Aussage des Landes für eine sachgerechte Ableitung der Wertermittlungsdaten der Gemeinden ein Zusammenschluss des Gutachterausschusses auf  mindestens 1.000 auswertbare Kauffälle zurückgreifen.

Warum jetzt tätig werden?

In Folge des Erbschaftsteuerrechtsformgesetzes 2008 sind die gesetzlichen Anforderungen an die Wertgutachten deutlich gestiegen, da die Daten der Gutachterausschüsse verstärkt für steuerliche Bewertungen herangezogen werden. Hinzu kommt, dass mit Urteil vom 10. April 2018 die Berechnungsgrundlage der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt wurde. Der Gesetzgeber musste die Grundsteuer bis Ende 2019 neu regeln, was erfolgt ist. Die Gutachterausschüsse sind dann mehr denn je gehalten, die Bodenrichtwerte belastbar und rechtssicher zu ermitteln, sodass für eine verfassungskonforme Berechnungsgrundlage gesorgt ist. Die Gutachterausschüsse müssen folglich als Datenlieferanten enger mit der Finanzverwaltung kooperieren.

Aus diesem Grund ist es jetzt Zeit für eine verstärkte interkommunale Zusammenarbeit (IKZ)

Es wurde u.a. die baden-württembergische GuAVO Ende 2017 novelliert. Den Kommunen als Aufgabenträger ist nun die Möglichkeit eingeräumt, sich innerhalb eines Landkreises zusammenzuschließen, sodass mehrere Kommunen die Aufgabe auf eine Kommune übertragen und ein größeres Aufkommen an Kauffällen gesichert ist: Sie verbessert die Qualität und spart Kosten.

Bei einem Zusammenschluss gibt es für mehrere Städte und Gemeinden letztendlich nur noch einen gemeinsamen Gutachterausschuss und eine gemeinsame Geschäftsstelle.

Im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Vertrages übernimmt die erfüllende Gemeinde die gesamte Verantwortung für alle anderen beteiligten Kommunen. Bei der Rechtsform Zweckverband (ZV) werden die Verantwortungen auf die Verbandsversammlung, den Verbandsvorsitzenden und den Leiter des Gemeinsamens Gutachterausschusses gleichvermaßen verlagert.

Wir erarbeiten mit Ihnen mögliche Rechtsformen auf und zeigen die Gründungswege individuell für Ihre interkommunale Zusammenarbeit mit Ihren Nachbarkommunen!

Z.B. über einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit einer erfüllenden Gemeinde oder einen Zweckverband mit Verbandssatzung und den Organen (Verbandsvorsitzender, Verbandsversammlung). Wir klären die Aufgaben des Vorsitzenden des Gutachterausschusses samt dem Aufbau einer gemeinsamen Geschäftsstelle mit hauptamtlichen oder ehrenamtlichen Gutachtern.

Wir ermitteln den Personalbedarf der neuen Organisationseinheit anhand unserer langjährigen Fallzahl- und Kennzahlensysteme für

a) Wertgutachten

b) Kaufpreissammlung

c) Markt- und Preisanalysen

d) Gemeinsame Geschäftsstelle / laufender Betrieb

e) Marktberichte

f) Bodenrichtwerte

Wir definieren die erwarteten Fähigkeiten der Mitarbeiter (Dipl.-Ing/FH, Bautechniker und Verwaltungsmitarbeiter) sowie die Personal- und Sachkosten. Wir klären die internen Abläufe und dokumentieren den IST-Zustand der an der IKZ interessierten Kommunen. Wir erarbeiten den SOLL-Zustand (Organigramm, Zusammenarbeit, Personalbedarf) als Basis für den  zukünftigen Gemeinsamen Gutachterausschuss.

Wir stimmen die Ergebnisse mit den Ober-/ Bürgermeistern und deren Gemeinderäten sowie mit der Rechtsaufsichtsbehörde ab und werden bei der Umsetzung dann gerne weiter befähigen (Wirtschaftsplan, Gebührenrecht, Geschäftsordnung der ZV-Versammlung, öffentliche-rechtliche Vereinbarung, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen).

Kontakt: Ihr Team Verwaltungsreform21 – Büro für   Personal- und Organisationsberatung – Kommunalberatung Thomas Fedrow

Mobil: 0160/3210967   I  post@verwaltungsreform21.de