Bewertung von Beamtenstellen – Das analytische Bewertungsverfahren

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Bewertung von Beamtenstellen – Das analytische Bewertungsverfahren

Zu unterscheiden ist bei:

Beamte          = analytisches Bewertungsverfahren der Eingruppierung nach Verwaltungsreform21

Beschäftigte = Tätigkeitsmerkmale für summarisches Verfahren der Eingruppierung

Nach § 18 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) sind die Funktionen der Beamten und Soldaten nach den mit ihnen verbundenen Anforderungen sachgerecht zu bewerten und Laufbahnämtern zuzuordnen.

Analytische Verfahren sind dadurch gekennzeichnet, dass die verschiedenen mit der Wahrnehmung einer Stelle verbundenen Anforderungen jede für sich erfasst und bewertet werden. Aus diesen Teilbewertungen wird in einem zweiten Schritt nach einer vorgegebenen Systematik und unter Einbeziehung des unterschiedlichen Gewichts der einzelnen Anforderungen die Gesamtbewertung entwickelt.

Zur Bewertung von Dienstposten gibt es verschiedene Modelle. Die Dienstpostenbewertung von Verwaltungsreform21 und div. Bewertungsmodelle der Gemeindeprüfung bzw. Rechnungshöfe sind vergleichbar. Die Modelle umfassen oft fünf bis sieben Bewertungsmerkmale, wie auch das Modell von Verwaltungsreform21:

  • Schwierigkeitsgrad der Informationsverarbeitung / Quantität und Qualität Schwierigkeitsgrad der dienstlichen Beziehungen / Kommunikation
  • Grad der Selbständigkeit (ohne Anweisung aus eigenem Antrieb)
  • Grad der Verantwortung (durch die Aufgabe, Ressourcen, Ergebnisse und Führung und Leitung)
  • Grad des Kraftaufwands bei manuellen Diensten (v.a. einfacher Dienst)
  • Grad der Vor- und Ausbildung
  • Grad der Erfahrung in dieser Funktion / anderen Funktionen

Diese Bewertungsmerkmale werden – je nach Modell – entsprechend ihrer Bedeutung unterschiedlich gewichtet. Jedes Bewertungsmerkmal wiederum wird inhaltlich durch Bestimmungsgrößen  von Verwaltungsreform21 (weitere Kriterien) definiert, in Beziehung gebracht und in  Schwierigkeitsstufen untergliedert. Die einzelnen Schwierigkeiten werden durch Erläuterungen zu den Stufen erneut konkretisiert und mit Stufenwertepunkten versehen. Mit Hilfe des jeweiligen Bewertungsmodells können die Anforderungen aus der Wahrnehmung der Ressourcenverantwortung, die sich im Rahmen des Neuen Steuerungsmodells / Kommunalen Steuerungsmodells ergeben, erfasst und bewertet.

Im Zusammenhang der Bewertungskriterien von Verwaltungsreform21 erfordern einige Bewertungsmerkmale eine differenzierte Betrachtung (z. B. beim Schwierigkeitsgrad der Informationsverarbeitung, Schwierigkeitsgrad der dienstlichen Kommunikation, Grad der Verantwortung, Ausführungsverantwortung, Leitungsverantwortung bzw. Ressourcenverantwortung).

Kontakt: Ihr Team Verwaltungsreform21 – Büro für   Personal- und Organisationsberatung – Kommunalberatung Thomas Fedrow

Mobil: 0160/3210967   I  post@verwaltungsreform21.de

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