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Ihre Kommunalberatung

Kategorie: Wirtschaftlichkeit

Perspektiven - Kommunalberatung
Perspektiven – Kommunalberatung

„Den Kopf frei machen“ – neue Ideen und Perspektiven generieren, um „das Schiff neu zu steuern” und um Interessen durch Coaching und Moderation auszugleichen.

Wir steuern und moderieren und schaffen die „Struktur von außen“, damit Ziele neue definiert werden können:

– Workshops von Führungskräften der Fachbereichsleitern, Amtsleitern und Beschäftigen in Form von Inhouse-Seminaren zum Ausgleich der Interessen.

– Gemeinderatsklausuren oder Fraktionsklausuren, Stadtmarketing- und Stadtentwicklungsprozesse, Bürger-Beteiligungsprozesse samt Podiumsdiskussionen.

– Haushalts- und Zielklausuren von Gemeinderäten zur kommunalen Steuerung (u.a. Zielsysteme und Zielfindung, Zielerreichung, Zielcontrolling mit Verwaltung, kommunalen Gremien und Bürgerschaft von der Haushalts- zur Zielklausur des Gemeinderates unter Aufnahme von Bürgerinteressen).

Wir beraten „im Alltag und in Krisen“

– Oberbürgermeister/innen bzw. Bürgermeister/innen und kommunale Führungskräfte (auch Moderation und Mediation).

Wir sind Ihr Moderator für

– das Zusammenführen innerhalb der Verwaltung (Oberbürgermeister/innen und Bürgermeister/innen und deren Team im Rathaus oder bei den Stadtwerken).

– das Zusammenführen von Verwaltung und Gemeinderat, denn das Ehrenamt braucht „HALT“, aber auch „HALT“ zur strategischen Ausrichtung.

Wir sind da, um durch Kommunikation „neue ungeahnte Kräfte“ freizusetzen. Wir fördern die erfolgreiche Zusammenarbeit verschiedener Interessengruppen, analysieren gemeinsam Strukturen und Prozesse, moderieren „Runde Tische“, Workshops und ggf. die notwendige Mediation. Ihre Aufgaben und Ziele bearbeiten wir dabei ergebnisorientiert. Wir entwickeln Methoden, um in Beteiligungsprozessen passgenaue Konzepte zu erstellen und entsprechende Handlungsempfehlungen zu liefern.

Halten wir es mit Johann Wolfgang von Goethe: „Erfolgreich zu sein setzt zwei Dinge voraus: Klare Ziele und den brennenden Wunsch, sie zu erreichen.“

Ihr Kontakt: Ihr Team Verwaltungsreform21 – Büro für Personal- und Organisationsberatung – Kommunalberatung  Thomas Fedrow

Mobil: 0160/3210967   I    post@verwaltungsreform21.de

Konzepte für den Wandel der Bestattungskultur samt Kalkulation von Friedhofs- und Bestattungsgebühren, Ausschreibung von Bestattungsleistungen

Heute wünscht der Kunden bzw. Hinterbliebene nicht mehr das „klassische Wahlgrab oder Familiengrab“, sondern eine Vielzahl moderner Grab- und Bestattungsformen ist gefragt.

Wir beraten Sie und Ihren Gemeinderat zu allen Konzept-Themen rund um den spürbaren Wandel der Friedhofskultur und aktueller und zukünftiger Trends der modernen Bestattungsformen: Baumgräber , die Bestattung unter Bäumen, Urnen, Urnengemeinschaftsfelder mit oder ohne Baum, anonymen Urnengemeinschaftsstätte, Urnennischen und Columbarium, dem Friedwald, Ruheforst, der Waldbestattung, Sternenkinderfeldern. Dabei denken wir auch an wirtschaftliche Genossenschaftsmodelle unter Kooperation von Bestattern, Steinmetzen und Friedhofsgärtner.

Wir beraten Sie zur rechtssicheren Friedhofsgebührensatzung mit einer methodisch einwandfreien Kalkulation der Gebühren (Verwaltungsgebühren, Bestattungsgebühren, Grabnutzungsgebühren incl. Beratung zum Wandel der Friedhofskultur und Trends moderner Bestattungsformen: Baumgräber / Bestattung unter Bäumen, Urnen, Urnengemeinschaftsfelder, anonyme Urnengemeinschaftsstätte, Urnennischen / Kolumbarium, Friedwald, Ruheforst, Waldbestattung, Sternenkinderfelder, Genossenschaftsmodell).

Unser modulares Leistungspaket umfasst:

– Gebührenkalkulation: Kalkulationsaufbau entsprechend der mit Ihnen abgestimmten, ortsspezifischen Gebührensystematik und der Rechtslage je nach Bundesland

– Prüfen der Umlagefähigkeit von Kosten / u.a. öffentliches Grün, Auswärtigenzuschlag

– Beratung zum Umgang mit kalkulatorischen Über- oder Unterdeckungen aus Vorjahren

– Kalkulation von Bestattungsgebühren und sonstigen hoheitlichen Gebühren

– Berechnen der Gebührensätze und Beratung „zum politischen Gebührensatz“

– Prüfen oder Ausarbeiten der Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung

– Erstellung und Gremienvorlage und Präsentation in den Gremien

– Öffentlichkeitsarbeit und Broschüren

– Optimierung der Arbeitsabläufe beteiligter Organisationseinheiten im Rathaus (Ordnungsamt, Standesamt, Bauamt, Friedhofsamt, Stadtkämmerei, Bauhof, Kirchen, externen Dienstleistern)

– Optimierung des Bürgerservice

– Ausschreibung von Bestattungsleistungen: Bestattungsleistungen sind nach UVgO (Unterschwellenvergabeordnung) / VOL (Dienstleistung) auszuschreiben. Wir unterstützen Sie dabei (u.a. Ausschreibungsunterlagen, Leistungsverzeichnis, Submission, Wertung nach festgelegten Kriterien und Vergabe sowie Beauftragung mit Bestattungsvertrag.

Kontakt:  Verwaltungsreform21 – Büro für Personal- und Organisationsberatung – Kommunalberatung

Mobil: 0160/3210967  I  post@verwaltungsreform21.de

Interkommunale Zusammenarbeit - Kommunalberatung
Interkommunale Zusammenarbeit – Kommunalberatung

Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) – Gemeinsam können Kommunen mehr!

Die Bandbreite zur Stärkung durch eine interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) hat drei wesentliche Ziele:

– Im „Front Office“: Mehr Bürgerservice und geringe Wartezeiten bei mehr Qualität („analog wie digital“).

– Im „Back Office“: Höhere Wirtschaftlichkeit und zeitnahe Ergebnisse bei optimalen Arbeitsabläufe.

– Für kleine Kommunen: Sicherstellung eines guten Leistungsangebotes für die Einwohner und die Verwaltung auf Dauer.

Wir denken an die Kernbereiche:

A IKZ „Innenverwaltung“

B IKZ „Bürgerservice / Sicherheit und Ordnung“

C IKZ Bildung, Betreuung, Jugend, Familie, Senioren

D Infrastruktur, Manuelle Dienste, Wasser, Abwasser

Wir haben erfolgreich zur „passenden Rechtsform“ der IKZ über den öffentlich-rechtlichen Vertrag bis hin zur Gründung eines Zweckverbandes beraten (u.a. zum Abwasserzweckverband, zur Verwaltungsgemeinschaft, zur gemeinsamen Nutzung von Infrastruktur und Geräten, Bauhofleistungen, Zentrale Vergabestellen, Feuerwehrkooperationen, Personalpools: Standesamt, Ortsbehörde, Vollzugsdienst oder Rechnungsprüfung/Revision, Personalwesen, Zentraler Einkauf, (Gemeinsamer) Gutachterausschuss, stationäre Jugendverkehrsschulen, Finanzleistungen/Mahnung/Vollstreckung, Kulturangebot und dgl.).

Verwaltungsreform21 erstellt für Kommunen ein IKZ-Gesamtkonzept (Potenzialanalyse) oder berät zu einzelnen Untersuchungsbereichen der zukünftigen Zusammenarbeit. Dabei starten wir mit Ihnen gemeinsam das Projekt, nehmen Ihr Personal auf dem Weg „Zug um Zug“ mit, informieren Sie und Ihre kommunalen Gremien oder Aufsichtsräte und setzen vertrauensvoll mit allen Akteuren die Ergebnisse um.

Personalbedarf

Personalbedarf - Stellenbedarf - Kommunalberatung
Personalbedarf – Stellenbedarf – Kommunalberatung

Den Personalbedarf professionell ermitteln

Wir helfen, damit Sie es dann selbst können:  Örtliches Projektmanagement in komplexen Reorganisationsvorhaben (z. B. Verwaltungsreform21, Neues Steuerungsmodell). Wir schaffen das Kommunale Steuerungsmodell.

Organisationshandwerk I – Analyse und Neuausrichtung der Geschäftsprozesse (Geschäftsprozessoptimierung anhand der Abläufe, Produkte), der Stellen und der Organisation (auch Produktorientiertes Modell): Stellenbeschreibung, Personalbedarf, Personalkostencontrolling (Kosten eines Arbeitsplatzes).

Der Schwerpunkt der Untersuchung soll die Personalbedarfs – Ermittlung sein? Dabei wird auch errechnet werden, welcher objektive Personalbedarf für die wahrzunehmenden Aufgaben erforderlich ist. Dabei orientieren wir uns an der durchschnittlichen Leistungsfähigkeit eines Mitarbeiters. Die rein subjektive Leistungsfähigkeit der vorhandenen Mitarbeiter bleibt bei dieser Betrachtung außer Acht. Diese subjektive Einschätzung muss der jeweilige Vorgesetzte treffen können. Wir führen insbsondere Führungskräfteinterviews durch, um die „Stärken und Schwächen“ zu sehen. Soweit bei den örtlichen Erhebungen Verbesserungen in der Ablauforganisation bzw. in der Aufbauorganisation erkannt werden, werden diese von uns mitangesprochen. Wir denken  insbesondere an Aufgabenüberschneidungen und optimieren mit Ihnen die zukünftige Aufgabenerfüllung. Sie erhalten im Übrigen einen gutachterlichen Bericht zu allen aufgeworfenen Fragen mit Antworten und einem SOLL-IST-Vergleich und Vorschlägen zur Umsetzung.

Anerkannte Richtwerte, Kennzahlen und eigene Erfahrungswerte:  Aus einer Vielzahl von Untersuchungen kennen wir die Praxis in den Kommunalverwaltungen unterschiedlicher Größe (Gemeinden, Städte und Landratsämter) und haben eigene Erfahrungswerte und Kennzahlen erarbeitet, die wir in rund 25jähriger Tätigkeit als Organisationsberatung gesammelt haben. Wir nutzen die Erfahrung der Gemeindeprüfungsanstalten und Rechnungshöfe aus ganz Deutschland. Wichtig ist uns die örtliche Besonderheiten zu sehen und zu beachten.

Plausibilitätsprüfung: Manche Bereiche der Kommune könnten ggf. im Personalbedarf nur schwer quantifiziert werden. In dem Falle werden Plausibilitätsprüfungen durchgeführt, um so festzustellen, ob die angegebenen Prozentangaben in der Stellenbeschreibung realistisch erscheinen. Wir kennen die jährliche Arbeitszeit eines Durchschnittsbediensteten, so dass wir nachvollziehen können, ob eine Plausibilität des Arbeitsanfalles mit der Prozentbelastung vorhanden ist.

Kontakt: Ihr Team Verwaltungsreform21 – Büro für   Personal- und Organisationsberatung – Kommunalberatung Thomas Fedrow

Mobil: 0160/3210967   I  post@verwaltungsreform21.de

Finanzen - Haushalt - Wirtschaftlichkeitsberechnungen - Kommunalberatung - Verwaltungsreform21
Verwaltungsreform21

Wirtschaftlichkeit von Verwaltungsleistungen hausintern oder bei externer Vergabe durch ”make or buy”. Entscheidungsgrundlage: make or buy für öffentliche Leistungen aller Art. Kosten eines Arbeitsplatzes in der Behörde neu denken.

”Einnahmequelle” Sponsoring und Partnerschaften für gemeinsame Projekte neu denken. Vermögensbewertung und Geld sparen.

Rechtssichere Kalkulation von Gebühren: Friedhofsgebühren (incl. Beratung zum Wandel der Friedhofskultur und Trends moderner Bestattungsformen: Baumgräber / Bestattung unter Bäumen, Urnen, Urnennischen / Kolumbarium, Friedwald, Ruheforst, Waldbestattung, Sternenkinderfelder, Genossenschaftsmodell, Kooperation mit Bestattern, Steinmetzen, Friedhofsgärtner).

Kalkulationen: Wasser-/Abwassergebühren (Beiträge), Verwaltungsgebühren, Fremdenverkehrsabgabe, Feuerwehr-Kostenersätze (Feuerwehrkonzeption), Bauhofleistungen und dgl.

 

Controllingkonzepte – maßgeschneidert für Ihren Bedarf

Kontakt: Ihr Team Verwaltungsreform21 – Büro für   Personal- und Organisationsberatung – Kommunalberatung Thomas Fedrow

Mobil: 0160/3210967   I  post@verwaltungsreform21.de

omas Fedro

Freiwillige Feuerwehr - Kommunalberatung
Freiwillige Feuerwehr – Kommunalberatung – Verwaltungsreform21

Themenblöcke rund um die Freiwillige Feuerwehr / Berufsfeuerwehren – Wir beraten und implementieren mit Ihnen und dem Ehrenamt:

1. Feuerwehrkonzeption
1.1 Feuerwehrbedarfsplanung
1.2. Feuerwehrhäuser – Zentrale / Dezentrale Standworte: Personal, Wege, Geräte
1.3. Interkommunale Zusammenarbeit der Freiwilligen Feuerwehren
1.4. Ausbildungskonzeption / Fortbildungskonzeption (vor Ort, im Verbund mit allen Rettungsdiensten)

2. Personal, Organisation, Satzungen, Kosten
2.1. Personalbedarf, Stellenbeschreibungen und Stellenbewertungen (Hauptamtliche Kräfte, z.B. Gerätewarte / Freiwillige Kräfte)
2.2. Tagesverfügbarkeit (Modell 80/20)
2.3. Feuerwehrsatzung
2.4. Feuerwehrkostenersatzsatzung
2.5. Feuerwehraufwandsentschädigungssatzung
2.6. Mitarbeiterbefragung
2.7. Allgemeine Beschaffungsberatung
2.8. Konfliktberatung / Konfliktschlichtung (Mediation)

3. Imagekampagne & Motivationsförderung
3.1. Jugend
3.2. Arbeitgeber
3.3. Ehrenamtliche Einsatzkräfte: Motivation (monetär und Sondermaßnahmen)
3.4. Altersmannschaft
3.5. Werbematerialien (Flyer, Broschüren, Bäckertüten dgl.).
3.5. Aktionen / Veranstaltungen (Tag der offenen Tür, Werbetage, „Aktion 112 – Europaweite Rufnummer“
3.6. Ehrenamt aktiv – Aktionen / Ehrungskultur: jung / alt
3.7. Soziale Medien (Web, Facebook, Instagram)

4. Sicherung Jugendschutz
4.1. Werte, Normen, Codex
4.2. Erweitertes Führungszeugnis / Jugendfeuerwehr (§ 72 a SBG VIII)
4.3. „Gegen sex. Missbrauch“ – Sicherungskonzept

5. Jugendfeuerwehr
5.1. Ausbildung
5.2. Jugendleiter
5.3. Jugendförderung
5.4. „Jugendfeuerwehr geht in die Schule“
5.5. Kooperation mit Vereinen (u.a. DRK)

6. Förderungen
6.1. Förderverein Freiwillige Feuerwehr
6.2. Spenden / Sponsoring